[SN] Reform der Besoldungsstruktur

Begonnen von Martin22, 08.06.2025 07:39

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DerPauker

PKV eingetragen wegen Wegfall der pauschalen Anrechnung?

DerPauker

Zitat von: IchLiebeBeamtentum in 26.03.2026 06:59Warum fährt Niedersachsen eigentlich seit zwei Jahrzehnten diesen Sparkurs?

Ich fürchte, weil sie es können. Gefühlt bewegte man sich über viele Jahre im Mittelfeld der Besolder, aber seit Corona und dem Ukrainekrieg wurde es deutlich nach unten korrigiert. Wir in Niedersachsen sind noch nicht Schlusslicht, aber sehr bald.

Finanzer

Zitat von: IchLiebeBeamtentum in 26.03.2026 06:59Warum fährt Niedersachsen eigentlich seit zwei Jahrzehnten diesen Sparkurs?

Die Starken tun was sie können, die Schwachen erleiden was sie müssen.

Weil die Politik es kann und sie das Geld für anderen Mist ausgeben will.

MasterNoname89

Zitat von: Lenn87 in 26.03.2026 07:58Nein sie haben leider richtig gelesen. Woher die Werte? Ich habe die hier verfügbaren Tabellen von 2025 und nun 2026 verglichen. Ergebnis wie genannt, 77€ mehr Lohnsteuer und 29€ mehr vom Netto. Steuerklasse 1. A9 Stufe 5. Ihre Werte (106€) ergeben sich aus der Sonderzahlung die Sachsen zahlt.

Sollte ich hier einen gedanklichen Fehler haben, so lasse ich diesen gerne ausräumen. Wie gesagt, ich habe lediglich die hier angebotenen Tabellen verglichen.


Wo fang ich an  ;D

77 € mehr Lohnsteuer plus 29 € mehr netto ergibt 106 € Erhöhung des Tabellenentgelts  inklusive der Sonderzulage.

Was allerdings hier korrekt auch benannt wurde ist, dass mit Jahreswechsel die steuerliche Berücksichtigung der Mindestvorsorgepauschale weggefallen ist. Das heißt auch, dass sie die Tabelle 2025 theoretisch mit dem Steuerjahr 2026 rechnen müssten, um vergleichbare Werte zu erhalten. Die Mindestvorsorgepauschale unterstellte einen PKV und PflegePflV Beitrag in Höhe von 1900 € pro Jahr. Dies wurde dann im Rahmen der Einkommensstuererklärung mit den nachgewiesenen Beiträgen verrechnet. Das ist weggefallen und somit erhöht sich das zu versteuernde Einkommen bis zur Steuererklärung. Sie können bei der Bezügestelle jedoch vorab per Nachweis ihre tatsächlichen Kosten geltend machen und damit einen Steuerabzug bei den laufenden Bezügen erwirken.

Die tatsächliche Erhöhung beträgt aber unterm Strich letztlich mehr im Vergleich zu 2025. Von den 106 € sollten etwa 2/3 übrig bleiben, je nach individuellem Steuersatz.

Zitat von: IchLiebeBeamtentum in 26.03.2026 06:59Warum fährt Niedersachsen eigentlich seit zwei Jahrzehnten diesen Sparkurs?

Das können wir hier in SACHSEN nicht beantworten  ;) Dazu bitte den landesspezifischen Beitrag öffnen.


Im Grunde versuchen alle Besoldungsgesetzgeber zu sparen. Die einen mehr, die anderen weniger an den Beamten. Dazu gibt es ja auch die anhängigen Klagen und das jüngste Urteil des BVerfG.

Lenn87

Zitat von: MasterNoname89 in 27.03.2026 06:16Wo fang ich an  ;D

77 € mehr Lohnsteuer plus 29 € mehr netto ergibt 106 € Erhöhung des Tabellenentgelts  inklusive der Sonderzulage.

Was allerdings hier korrekt auch benannt wurde ist, dass mit Jahreswechsel die steuerliche Berücksichtigung der Mindestvorsorgepauschale weggefallen ist. Das heißt auch, dass sie die Tabelle 2025 theoretisch mit dem Steuerjahr 2026 rechnen müssten, um vergleichbare Werte zu erhalten. Die Mindestvorsorgepauschale unterstellte einen PKV und PflegePflV Beitrag in Höhe von 1900 € pro Jahr. Dies wurde dann im Rahmen der Einkommensstuererklärung mit den nachgewiesenen Beiträgen verrechnet. Das ist weggefallen und somit erhöht sich das zu versteuernde Einkommen bis zur Steuererklärung. Sie können bei der Bezügestelle jedoch vorab per Nachweis ihre tatsächlichen Kosten geltend machen und damit einen Steuerabzug bei den laufenden Bezügen erwirken.

Die tatsächliche Erhöhung beträgt aber unterm Strich letztlich mehr im Vergleich zu 2025. Von den 106 € sollten etwa 2/3 übrig bleiben, je nach individuellem Steuersatz.

Das können wir hier in SACHSEN nicht beantworten  ;) Dazu bitte den landesspezifischen Beitrag öffnen.


Im Grunde versuchen alle Besoldungsgesetzgeber zu sparen. Die einen mehr, die anderen weniger an den Beamten. Dazu gibt es ja auch die anhängigen Klagen und das jüngste Urteil des BVerfG.


Danke für den ausführlichen Beitrag. Wegfall der Mindestvorsorgepauschale ist mir bewusst. Doch nun wird es richtig interessant aus steuerlicher Sicht. Sollte dies am Ende nicht auf das Gleiche hinauslaufen? Ich meine, vorher wurde es pauschal besteuert und nun wird es eben mit der Steuererklärung entsprechend versteuert?! Meines Wissens nach sollte dies doch auch automatisch geschehen, sie schreiben nun ich muss das bei der Bezügestelle beantragen? Jetzt bin ich maximal verwirrt.

Ich entschuldige mich für das dezente Abdriften ins Off Topic.

MasterNoname89

Zitat von: Lenn87 in Gestern um 12:46Danke für den ausführlichen Beitrag. Wegfall der Mindestvorsorgepauschale ist mir bewusst. Doch nun wird es richtig interessant aus steuerlicher Sicht. Sollte dies am Ende nicht auf das Gleiche hinauslaufen? Ich meine, vorher wurde es pauschal besteuert und nun wird es eben mit der Steuererklärung entsprechend versteuert?! Meines Wissens nach sollte dies doch auch automatisch geschehen, sie schreiben nun ich muss das bei der Bezügestelle beantragen? Jetzt bin ich maximal verwirrt.

Ich entschuldige mich für das dezente Abdriften ins Off Topic.

Nein eben nicht.

Die Mindestvorsorgepauschale hat das zu versteuernde Einkommen um eben diese knapp 160€ (1/12 von 1900) gemindert, wodurch weniger Steuern abgeführt wurden. Seit dem Wegfall wird das gesamte Einkommen voll versteuert und damit zudem auch ein geringfügig höherer Steuersatz fällig.

Die Minderung ist jetzt nur noch mit dem tatsächlichen PKV Beitrag im Steuerabzug vorab berücksichtigungsfähig und auch nur bei Geltendmachung gegenüber der Bezügestelle. Ansonsten kommt es vollständig bei der Steuererklärung zum tragen.

Angenommen sie machen es geltend und erhalten dadurch 50 € mehr netto im Monat. Bei der Steuererklärung sind es dann nochmal 1000 € in diesem Fall.

Wenn sie es nicht geltend machen und alles sonst gleich ist, kommen die 50 € eben weniger im Monat an, aber es wären dann 1600 € Rückerstattung bei der Steuererklärung zu erwarten.


Lenn87

Danke für die Erklärung!  :)
Das erklärt natürlich, warum man 2025 nicht pauschal mit 2026 vergleichbar ist. Dann bin ich mal gespannt was real herauskommt.

MasterNoname89

Man könnte vergleichen indem man 158,33 bei der PKV im Rechner einträgt ... also nicht über die Tabelle klickt.

Dann hätte man für 2026 einen entsprechenden Vergleichswert der die gleiche Mindestvorsorgepauschale wie 2025 vorsieht ;)