Stärkung Betriebsrentengesetz -> Einfluss auf ÖD?

Begonnen von Aleksandra, 27.02.2026 11:20

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Rentenonkel

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 11:35@Rentenonkel:
Wie schätzt du es ein, ob eine "abschmelzende" Rente (also anfangs höher später niedriger) rechtlich möglich wäre?

Derzeit ist es jedenfalls umgekehrt. Seit 1957 ist die Rentendynamik an die allgemeine Einkommensentwicklung gekoppelt, um in erster Linie die Kaufkraft der Rente stabil zu halten und ein Aufzehren durch Inflation und damit eine steigende Bedürftigkeit im Alter zu vermeiden. Anders ausgedrückt: Man möchte nicht, dass besonders lang lebende Rentner in die Altersarmut wachsen.

Technisch gibt es seitdem einen aktuellen Rentenwert, der für alle gleich ist und jährlich angepasst wird. Mir fehlt die Fantasie, wie das Ganze dann rechtlich und technisch umgesetzt werden sollte.

Außerdem unterliegen die Beiträge nach Art. 14 GG der Eigentumsgarantie, daher wäre ein solche Lösung nur verfassungsgemäß, wenn die Rente mit einem deutlich höheren Zahlbetrag starten würde oder wenn die Rente nur noch langsamer steigt, beispielsweise aufgrund des ausgesetzten Nachhaltigkeitsfaktors. Am Ende einer durchschnittlich lang laufenden Rente muss die Auszahlung mindestens genauso hoch sein wie die Einzahlung, alles andere wäre auch verfassungswidrig.

Daher glaube ich nicht, dass das ein Vorschlag der Rentenkommission werden wird.

MoinMoin

Zitat von: Rentenonkel in Gestern um 14:16Technisch gibt es seitdem einen aktuellen Rentenwert, der für alle gleich ist und jährlich angepasst wird. Mir fehlt die Fantasie, wie das Ganze dann rechtlich und technisch umgesetzt werden sollte.
Wäre das nicht gedeckt, wenn man so ein System wie in meinem vorhergehende Post in #149 angerissen wurde?

cyrix42

Wäre es nicht einfacher, den Absolutbetrag bei Renteneintritt zu fixieren und dann durch die Inflation schrittweise entwerten zu lassen? (analog des Steuerfreibetrags, den es derzeit gibt)

Faunus

Und die Grenze der Armutsgefährdung von weniger als 60 % des mittleren Nettoeinkommens (Median) schrittweise über die nächsten 20 Jahre auf 45 % setzten?

cyrix42

Zitat von: Faunus in Gestern um 23:22Und die Grenze der Armutsgefährdung von weniger als 60 % des mittleren Nettoeinkommens (Median) schrittweise über die nächsten 20 Jahre auf 45 % setzten?

Warum sollte man das tun? Was die Sozialwissenschaften definieren, hat erst einmal nicht viel damit zu tun, was politisch beschlossen wird...

(Mal davon abgesehen, dass eine Grundsicherung nicht durch das Rentensystem erfolgen muss.)

MoinMoin

Zitat von: Faunus in Gestern um 23:22Und die Grenze der Armutsgefährdung von weniger als 60 % des mittleren Nettoeinkommens (Median) schrittweise über die nächsten 20 Jahre auf 45 % setzten?
Dieser Wert ist kein ausgedachter Wert, sondern teil der internationalen wissenschaftlichen Diskussion würde ich mal sagen.
Und weil eben das BVerfG keine politischen Werte nehmen will für die Betrachtung der aA ist er dahin gezogen und weg vom Bürgergeld.

Warnstreik

Zitat von: cyrix42 in Gestern um 22:17Wäre es nicht einfacher, den Absolutbetrag bei Renteneintritt zu fixieren und dann durch die Inflation schrittweise entwerten zu lassen? (analog des Steuerfreibetrags, den es derzeit gibt)

Und mit dem Alter Stück für Stück die (eventuelle) finanzielle Not der Leute erhöhen? Klasse Idee ;-)  Was man machen könnte: Die Rente nicht mehr an die Lohnentwicklung koppeln. Jeder, der seine 35 Jahre voll hat,  bekommt eine Grundrente und wer mehr eingezahlt hat dementsprechend mehr - aber eben nicht komplett equivalent. 

BAT

Wer überhaupt nur das Einkommen hier als Maßstab hat wohl mit Mathematik, Wissenschaft und Realität ehe nichts am Hut.

Warnstreik

Zitat von: BAT in Heute um 09:14Wer überhaupt nur das Einkommen hier als Maßstab hat wohl mit Mathematik, Wissenschaft und Realität ehe nichts am Hut.

Wie wäre denn dein Vorschlag um Vermögen in die Auszahlung einer Rente anzurechnen? In der Schweiz zum Beispiel gibt es im Steuerrecht den sogenannten "Eigenmietwert" - hier wird aus einer selbstbewohnten Immobilie ein fiktives Einkommen errechnet, was dann versteuert wird. Das dürfte irgendwas um die 70% der Marktmiete sein.
Da alle anderen Vermögen meist auch Einkommen generieren (Wertpapiere, Zinseinlagen, vermietete Immobilien...), dürfte das das einzig wirklich Relevante sein (außer jemand hortet natürlich Bitcoin oder Gold...).

Am Ende geht es um eine Frage und beide Antworten darauf kann man gut vertreten: Soll man in das Rentensystem einen Sozialausgleich einbauen oder nicht. Momentan gibt es das nicht bzw. nur Steuerfinaziert.

BAT

Das wird schwierig sein, hier insgesamt brauchbare Werte zu ermitteln.

Nur hier auf dem Land war/ ist es häufiger so, dass die Eltern auf den Höfen ein Wohnrecht erhielten und auch eine Pflicht zur Versorgung dieser nebst anderer Dinglichkeiten. Insofern kam meine Mutter in Ihrer Witwenzeit sehr gut mit weniger als 500 € Rente aus. Bei vielen anderen war das ähnlich. Aber die Landwirtschaft sieht ja heute anders aus.

Ein Problem bleibt aber immer: wenn alle auf einmal zehnmal so viel Einkommen haben, bleibt die Armutsgefährdung gleich hoch.

Warnstreik

Zitat von: BAT in Heute um 10:32Das wird schwierig sein, hier insgesamt brauchbare Werte zu ermitteln.

Für Immobilien ist das relativ einfach. Aber ob man dieses Fass aufmachen will?

Zitat von: BAT in Heute um 10:32Nur hier auf dem Land war/ ist es häufiger so, dass die Eltern auf den Höfen ein Wohnrecht erhielten und auch eine Pflicht zur Versorgung dieser nebst anderer Dinglichkeiten. Insofern kam meine Mutter in Ihrer Witwenzeit sehr gut mit weniger als 500 € Rente aus. Bei vielen anderen war das ähnlich. Aber die Landwirtschaft sieht ja heute anders aus.

Das sind natürlich Strukturen, die auf dem Land mal galten aber nun selbst dort sukzessive auslaufen. Wir sprechen ja auch nicht von "echten" Sozialleistungen, bei denen auf Bedarf geprüft wird sondern schon noch von Versicherungsleistungen. Hier wird es schwierig, da man zum einen sparsame Menschen eher bestraft und zum anderen ziemlich arg gegen das Äquivalenzprinzip verstößt. 

Zitat von: BAT in Heute um 10:32Ein Problem bleibt aber immer: wenn alle auf einmal zehnmal so viel Einkommen haben, bleibt die Armutsgefährdung gleich hoch.

Klar - Armut ist ja auch ein Thema der Verteilung der Einkommen/Vermögen und kein absoluter Wert. Viel problematischer ist hier auch der regionale Faktor: Mit 60% vom deutschen Median kann ich in Vorpommern oder vielleicht auch im Saarland recht gut leben - rund um die Metropolen wird es aber wirklich schwer. Sollte es hier Probleme geben, kann man die aber nur - und so wird es ja schon gemacht - über regional bedingte Sozialleistungen lösen.


BAT

Also ich halte sozialen Ausgleich nicht für eine Aufgabe der Rentenversicherung. Das muss über andere Kanäle laufen, wie z. B. jetzt auch die Einführung des Mindestlohns. Die Rentenversicherung wird damit überfordert sein, weil sie auch dafür nicht gedacht ist. Sie soll im Rahmen der Umlage Beiträge in Rentenzahlungen verwandeln, daher auch meine Kritik an "rentenfremden" Leistungen.

Aber es dürfte klar sein, dass eine Definition von Armut allein über das Einkommen nicht zielführend ist.

Sollte es so sein, würde bei der Grundsicherung im Alter auch für abbezahlte Immobilien eine "Kaltmiete" gezahlt werden müssen.

Hier ist halt ein gesellschaftlicher Kompromiss zu finden.

Warnstreik

Zitat von: BAT in Heute um 11:32Also ich halte sozialen Ausgleich nicht für eine Aufgabe der Rentenversicherung. Das muss über andere Kanäle laufen, wie z. B. jetzt auch die Einführung des Mindestlohns. Die Rentenversicherung wird damit überfordert sein, weil sie auch dafür nicht gedacht ist. Sie soll im Rahmen der Umlage Beiträge in Rentenzahlungen verwandeln, daher auch meine Kritik an "rentenfremden" Leistungen.

Kann ich mitgehen. Aber auch jetzt schon ist der Part der rentenfremden Leistungen ja (meist?) nicht aus der Rentenkasse sondern aus Steuermitteln finanziert. Die eigentlichen Renteneinzahlungen werden ziemlich proportional auf Rentenleistungen umgelegt.
Bei der GKV ist es anders: Dort gibt es zum einen einen sozialen Ausgleich zwischen den Versicherten und viele versicherungsfremde Leistungen werden von der Versichertengemeinschaft getragen. So z.B. ein Großteil der Leistungen für Bürgergeldempfänger, diverse Leistungen während Corona oder auch die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern. Das ist dann das Extrem in die andere Richtung und das finde ich jeweils auch nicht gut - aber vielleicht kriegt die Warken das ja jetzt hin.



Zitat von: BAT in Heute um 11:32Sollte es so sein, würde bei der Grundsicherung im Alter auch für abbezahlte Immobilien eine "Kaltmiete" gezahlt werden müssen.

Jain - als Ausgleich "musst" du dein Vermögen nicht verkaufen, wie du es mit allen anderen Vermögenswerten machen müsstest bevor du Grundsicherung bekommst.




BAT

Zitat von: Warnstreik in Heute um 13:41Jain - als Ausgleich "musst" du dein Vermögen nicht verkaufen, wie du es mit allen anderen Vermögenswerten machen müsstest bevor du Grundsicherung bekommst.


Wenn man Bedürftigkeit allein durch das Einkommen definiert - so wie es bei der Armutsgefährdung gemacht wird - ist ein Vermögen überhaupt nicht interessant. Und daher ist diese Definition Unfug. Und damit ungeeignet für die Betrachtung Altersarmut vs. Rente.

Es wird doch bereits gegen die zu geringen Zahlungen für Bürgergeldempfänger geklagt. Natürlich sollte da was passieren. Obwohl es ja systemfremd ist, Beiträge nach den potentiellem Leistungsanspruch zu erheben.

Verglichen mit den Millionen kostenlos Versicherten ist das aber so und so ein Tropfen auf den heißen Stein.