Beide Beamte, zwei Kinder, wem die 70% Beihilfe zuschreiben?

Begonnen von alifrombali, 12.04.2026 10:55

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alifrombali

Hallo miteinander,

wir sind beide Beamte und haben jetzt unser zweites Kind bekommen. Wir sollen uns demnächst dafür entscheiden wer von uns die 70% Beihilfe zugeschrieben bekommt. Meine Frau ist erstmal in Elternzeit und wird auch in Zukunft den Großteil der Elternzeit (Teilzeit in Elternzeit) in Anspruch nehmen. Sowie ich das verstehe genießt man in dieser Phase von Haus aus einen höheren Beihilfesatz. Aus diesem Grund sehe ich es als sinnig an, dass ich mir die 70% zuschreibe, weil ich regulär Vollzeit arbeite.

Wie habt ihr das gehandhabt? Übersehe ich hier evtl. etwas? Evtl. was uns erst in ein paar Jahren betrifft?

Beamter

Deine Vollzeit tut im SV nichts zur Sache.

Elternzeit ist wie Du richtig schreibst das Stichwort.

Ohne Elternzeit: natürlich der mit den höheren Kosten für die PKV.

Tota

Während der Elternzeit deiner Frau hast du auch 70% Beihilfe. Selbst wenn der Familienzuschlag auf den Bezügen deiner Frau ist, wenn sie Teilzeit in Elternzeit geht.

Erst wenn die Elternzeit deiner Frau vorbei ist (egal ob mit oder ohne Bezüge) bekommt nur noch derjenige von euch den erhöhten Beihilfesatz, der den Familienzuschlag für 2 Kinder erhält.

Also dann sollte es derjenige sein, dessen PKV teurer ist.

Vorher spielt es keine Rolle.

Spreche da gerade aus Erfahrung. Zur Erläuterung:

Bei uns bekommt meine Frau das Kindergeld für beide Kinder und somit auch den Familienzuschlag. Solange sie in Elternzeit ohne Bezüge war, ging der Familienzuschlag automatisch auf mich. Jetzt geht meine Frau wieder Teilzeit in Elternzeit und der Familienzuschlag ist bei ihr wieder.
Die 70% Beihilfe bekomme ich dennoch noch solange sie Elternzeit hat.

Beamter

Das hat er ja selbst richtig erläutert und wurde von mir auch bestätigt.

Tota

Zitat von: Beamter in 14.04.2026 15:03Das hat er ja selbst richtig erläutert und wurde von mir auch bestätigt.

Nein weil er sich fragt wer die 70% Beihilfe bekommen soll. Diese Frage stellt sich ja dann nicht. Weil beide 70 % bekommen wenn einer in Elternzeit ist. Egal wer den Kinderzuschlag erhält.

Beamter

Ich zitiere: ,,Sowie ich das verstehe genießt man in dieser Phase von Haus aus einen höheren Beihilfesatz. Aus diesem Grund sehe ich es als sinnig an, dass ich mir die 70% zuschreibe"

Das hat er doch verstanden...

Mein Beitrag:
,,Deine Vollzeit tut im SV nichts zur Sache.

Elternzeit ist wie Du richtig schreibst das Stichwort.

Ohne Elternzeit: natürlich der mit den höheren Kosten für die PKV"


Und was war jetzt neu in deinem Beitrag?

Tota

Er meint doch damit dass seine Frau 70% während der Elternzeit bekommt. Deshalb will er extra das Kindergeld und den Familienzuschlag haben, damit er auch 70 % bekommt. Es ist aber egal wer das Kindergeld bekommt. Während der Elternzeit eines Ehepartners ist die sogenannte Konkurrenzregelung ausgesetzt. Es erhalten beide 70 % Beihilfe.

Er selber braucht keine Elternzeit dazu.

Wenn keiner der beiden mehr Elternzeit hat, dann bekommt nur noch derjenige die 70 %, der die zwei berücksichtigungsfähigen Kinder in den Bezügen hat.

Beamter

Kein einziges Mal steht in seinem Beitrag etwas von Kindergeld.

,,Er selber braucht keine Elternzeit dazu."

Davon hat er auch gar nichts geschrieben.

,,Wenn keiner der beiden mehr Elternzeit hat, dann bekommt nur noch derjenige die 70 %, der die zwei berücksichtigungsfähigen Kinder in den Bezügen hat."

Nochmal: das hat er doch selbst geschrieben und so verstanden.

Also dein Textverständnis steht gerade richtig auf dem Schlauch. Oder Du hast noch deine eigenen Gedanken zu deiner damaligen Situation im Kopf?

Tota

Ich zitiere ihn:

,,Sowie ich das verstehe genießt man in dieser Phase von Haus aus einen höheren Beihilfesatz. Aus diesem Grund sehe ich es als sinnig an, dass ich mir die 70% zuschreibe, weil ich regulär Vollzeit arbeite."

Er muss sich doch nichts zuschreiben, weil es automatisch geht.

Die Frage stellt sich doch gar nicht also. Was ist dann überhaupt seine Frage? Dass nach jeglicher Elternzeit derjenige lieber die 70% nimmt dessen PKV Beitrag höher ist, ist ja wohl selbsterklärend. Das braucht er ja wohl nicht zu fragen!

Beamter

Zitat von: Tota in 14.04.2026 21:16Die Frage stellt sich doch gar nicht also. Was ist dann überhaupt seine Frage? Dass nach jeglicher Elternzeit derjenige lieber die 70% nimmt dessen PKV Beitrag höher ist, ist ja wohl selbsterklärend. Das braucht er ja wohl nicht zu fragen!

,,Aus diesem Grund sehe ich es als sinnig an, dass ich mir die 70% zuschreibe, weil ich regulär Vollzeit arbeite."

Genau das war sein Punkt. Für ihn anscheinend nicht selbsterklärend.

Daher war auch meine kurze und erste Antwort relativ ausschließlich: bei dem zuschrieben, der die höhere PKV Kosten hat.

Daher mein Hinweis an dich, dass dein Textverständnis arg auf dem Schlauch steht?!

Tota

Ich bin mir schon Recht sicher, dass ich es richtig verstanden habe.

Übrigens macht dieser Satz des Themenerstellers keinen Sinn:

,,Wir sollen uns demnächst dafür entscheiden wer von uns die 70% Beihilfe zugeschrieben bekommt."

Es gibt nämlich nichts zu entscheiden.

Beide bekommen 70%!

Und genau das ist der Punkt, den er nicht verstanden hat bei der Thematik. Er denkt nämlich, dass seine Frau 70% bekommt wegen ihrer Elternzeit und er sich deshalb die 70% zuschreiben sollte weil er ja Vollzeit (keine Elternzeit) arbeitet.

Er denkt nämlich an die 70%, die man bei zwei Kindern im Familienzuschlag bekommt.

Vielleicht könnte er sich aber auch nochmal äußern.

Nach der Elternzeit seiner Frau bekommt nur noch einer 70%, der andere 50%. Dass es selber weiß, dass der teurere Vertrag auf 30% PKV reduziert werden sollte, wird er sich selber beantworten können. So schlau wird er sein, da braucht er uns zwei nicht!


alifrombali

Hallo,

danke für eure Antworten.

Mein Gedanke war, das Kindergeld läuft auf mich, die Zuschläge laufen auf mich. Also steht mir ab dem zweiten Kind 70% Beihilfe zu.

Meine Frau ist in nächster Zeit in Elternzeit (da sammeln sich ja einige Monate mit zwei Kindern) und genießt somit auch 70% Beihilfe. Beide haben 70%.

Meine Annahme war. Kindergeld, Zuschläge auf Frau, somit 70% Beihilfe bei der Frau. Ich (Mann) bleibe bei 50%. Wir verlieren eine "Möglichkeit" der "70% Vergabe".