Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Ndsftw

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 09:39Nope. Siehe hier:


Und das sind nur die Endgrundgehälter. Dadurch, dass A11 bisher gut stieg in den ersten Stufen mit über 200 € ist der Unterschied innerhalb der Stufen noch krasser

tumnus

Zitat von: wieauchimmer in Gestern um 09:40Korrekt, FZ Stufe 1 würde in jedem Fall mit der Reform weg fallen, ausnahmslos. Man spricht von einer Abgeltung mit der Grundbesoldung.

Wenn beide Beamte sind wird der aber dann nicht mehr halbiert oder?

Pumpkin76

Zitat von: BlauerJunge in Gestern um 09:42Bist du dir sicher? Der FZ1 ist ja ins Grundgehalt überführt worden. Das ist ja in der Tabelle zusätzliche Augenwischerei.

Wenn ich es richtig lese, wird das fiktive Partnereinkommen pauschal angenommen und in den Ausnahmefällen, dass - ich zitiere - "die Ehegattin oder der Ehegatte
in diesen Ausnahmefällen nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, mit einem eigenen Einkommen zur Deckung der alimentativ zu deckenden Bedarfe der Familie beizutragen", der Ergänzungszuschlag gewährt wird.

Die Ausnahmenfälle sind abschließend, wenn der Ehegatte:
- Elternzeit für ein Kind, dass das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nimmt
- Angehörigen mit Pflegegrad 2 oder höher in häuslicher Umgebung pflegt
- eigene Kinder mit Pflegegrad 2 oder höher in häuslicher Umgebung pflegt

- wegen eigener Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit ausfällt
- selbst erkrankt ist und der Anspruch auf Krankengeld erloschen ist


Gemindert wird der Zuschlag um jeden Euro eigenen Einkommens des Partners. Einkommen von Kindern wird dabei auch berücksichtigt.

Well well well..... das ist dem BMI wirklich ein großer Wurf gelungen. Shit > Fan

Steht das echt so drin? Sind Kinder wohl keine Angehörigen mehr?  :D

wieauchimmer

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 09:39Nope. Siehe hier:


Eine Abflachung findet also für alle außer B11 statt (wenn A3 der Ankerpunkt ist). Darüber hinaus, in Anbetracht dessen, was eine B-Besoldung für eine Verantwortung trägt, würde ich mir dennoch veräppelt vorkommen. Es hätten mitunter ~20-30% sein müssen um hier mit Spitzenposition in der Wirtschaft konkurrenzfähig bleiben zu können.

GeBeamter

Die Bild ist jetzt auf dem Thema drauf: sehr versteckt und sachlich. Ich bin überrascht.

Pumpe14

Nochmal zum mitschreiben - erstes und zweites Kind werden nachgezahlt, drittes nicht??

lotsch

Liebe Bundesbeamte,
bitte prüft das Reparaturgesetz genau nach und verlangt eine genaue Erläuterung eurer Nachzahlungen und vergesst nicht eine Verzinsung und einen Steuerschaden einzuklagen.

Dunkelbunter

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 09:35Und was ändert das?
Ein Kind ist ein Pflegefall, das andere Kind macht ein Ausbildung und schon wird der der ergänzende Familienzuschlag gekürzt.

Vor allem weil man gleich unterstellt das die Ehefrau einen Stundenlohn von 23,50€ verdient.

Der Familienzuschlag gem. Anlage V (zu § 40) bleibt doch gleich.

Der § 41 für den ergänzenden Familienzuschlag wird doch die meisten gar nicht betreffen (außer das mit der Elternzeit vielleicht)

Dunkelbunter

Zitat von: Pumpe14 in Gestern um 09:47Nochmal zum mitschreiben - erstes und zweites Kind werden nachgezahlt, drittes nicht??

Doch laut §79e. Aber das sieht nach bürokratischen Aufwand aus, wo ggf. das BVA berechnen muss.

Bundesjogi

Mer
Zitat von: tochris06 in Gestern um 07:35Ja, wird sie. Und die Erfahrungsstufe 1 wird abgeschafft. Den Grund kennen wir denke ich alle.
Also Beispiel liegt A 6 Stufe 5 gemäß Entwurf dann bei 3691€. A 11 Stufe 5 bei 5416€, A 15 Stufe 5 8148€
Für Kind 1 und 2 gibt es jeweils 265€, ab Kind 3 gibt es 708€.
Wenn ich es richtig lese, gibt es aber keinen Zuschlag mehr für verheiratete. Das ist jetzt in der Grundbesoldung drin.
Merci, zufällig hast du genau meine Konstellation ausgewählt mit dem Beispiel. Das ist dann immerhin brutto 500 mehr etwa als nach der Erhöhung 2026 und um die 40 Euro für zwei Kinder. Das finde ich gar nicht so schlecht, mehr hatte ich eh nicht erwartet. Wird schwer genug werden, das politisch durchzusetzen.

gio

Gibt es eigentlich schon irgendwelche Stellungnahmen von Verbänden/Gewerkschaften?

Normalerweise ist das doch immer bevor etwas ins kabinett geht? Oder es wurde im geheimen schon alles erledigt..

Hans1W

Zitat von: BlauerJunge in Gestern um 08:46Nice finde ich ja - mal abgesehen vom Einzug der Digitalisierung - den eingefügten Passus:

Whups, haben wir da einen Fehler gemacht? So ein Pech. Hättest mal besser prüfen sollen.
Lustig, im Bereich BMVg kommen sie so 1 bis 2 Wochen nach dem Druck per Dienstpost an. Damit kann man gar nicht rechtzeitig Widerspruch einlegen.

Jockel

Zitat von: Henri74 in Gestern um 07:31Ist das schon sicher, dass die Pension auf 69,76 gekürzt werden soll? Steht das tatsächlich so im Entwurf? Falls ja, soll das nur zukünftig gelten oder werden dann alle Pensionierten eine Berechnung erhalten?
Im Entwurf steht, dass sei nur eine de facto ohnehin schon so geregelte Nummer, wegen Pflege. Also quasi, das ist heute schon der reale Maximalbetrag und es wird nur systematisch besser dargestellt.

tumnus

Was hat es damit auf sich?

Anrechnungsbetrag nach §§ 69 Absatz 6 Satz 2 und 70 Absatz 3 Satz 2
– Besoldungsgruppen A 3 bis A 8: 152,76 Euro
– Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 162,16 Euro