Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Kority

Zitat von: matzeso in Gestern um 13:01Was ist mit, man wohnt ohne verheiratet zu sein mit der Frau zusammen und hat ein Kind?

also habs mir ausrechnen lassen weil es bei mir auch so ist aber mit 2 kindern. die 2 regelungen für den zuschlag gelten nur für verheiratet also gehen wir da leer aus.

Pacodemias

Zitat von: Knecht in Gestern um 12:58Ich weiß nicht, ob ich den § 79e falsch verstehe, aber Absatz 1 Nummern 2 und 3 betreffen doch auch alle mit 1, oder 2 Kindern - richtig?!

hmm.. stimmt.. dann versteh ich es gar nicht mehr, was für Kinder nachgezahlt werden soll. Dann warte ich doch ab, bis hier jemand es in einfachen Worten für mich erklären kann.

matzeso

Wo kann man das sich ausrechnen lassen? Aber ist schon krass es wird ein fiktives Einkommen angerechnet als wäre man liiert aber wenns um Zulagen geht dann biste plötzlich Single! Nicht mehr zu verstehen das ganze
Zitat von: Kority in Gestern um 13:03also habs mir ausrechnen lassen weil es bei mir auch so ist aber mit 2 kindern. die 2 regelungen für den zuschlag gelten nur für verheiratet also gehen wir da leer aus.


Thomas E

Hat jemand schon gesehen, wie mit den fünf Jahren Rückwirkung umgegangen wird?

Kority

Zitat von: matzeso in Gestern um 13:08Wo kann man das sich ausrechnen lassen? Aber ist schon krass es wird ein fiktives Einkommen angerechnet als wäre man liiert aber wenns um Zulagen geht dann biste plötzlich Single! Nicht mehr zu verstehen das ganze


hab gpt und claude das pdf durchlaufen lassen,analysieren lassen und basierend auf meinen daten alles ausgewertet und dann die selbe frage gestellt wie du auch unter anderem.

Kority

Zitat von: matzeso in Gestern um 13:08Wo kann man das sich ausrechnen lassen? Aber ist schon krass es wird ein fiktives Einkommen angerechnet als wäre man liiert aber wenns um Zulagen geht dann biste plötzlich Single! Nicht mehr zu verstehen das ganze


Mit 2 kids nur 1330 € nachgezahlt zu kriegen für all die jahre find ich auch schwach. besonders dass die 23/24 entfernt haben

Durgi

Zitat von: Unknown in Gestern um 12:33Bist du vollkommen überzeugt, dass der Entwurf verfassungsrechtlich ausreichend ist und in Karlsruhe stand hält? Insbesonders die 20.000 Euro fiktives Partnereinkommen rückwirkend? Wenn ich das richtig interpretiere bereitet der Bund das ganz geschickt vor, indem der Familienzuschlag für verheiratet in die Grundbesoldung reingepackt wurde, damit es Futter für die Argumentation des fiktiven Partnereinkommens gibt. Rheinland Pfalz hat es glaube ich ja bereits 2012 getan.

Das fiktive Partnereinkommen gerade in der von dir angesprochenen Groeßenordnung wird dann problematisch, wenn es nicht mehr typisierend, sondern realitaetsverdraengend wirkt. Typisierung ist erlaubt, solange sie sich am Regelfall orientiert. Wenn aber Konstellationen wie Alleinerziehende, atypische Erwerbsbiografien oder tatsaechliche Einkommensausfaelle systematisch untererfasst werden, kippt die Sache. Dann reden wir nicht mehr ueber zulaessige Generalisierung, sondern ueber eine strukturelle Untererfassung realer Bedarfe.

Und genau deshalb ist der ergaenzende Familienzuschlag eingefuehrt worden... als Korrektiv. Nur....und das ist der wunde Punkt...dieses Korrektiv ist nicht normenklar im Gesetz selbst ausgestaltet, sondern wird ueber eine Rechtsverordnung nachgelagert. Das schafft Flexibilitaet für den Gesetzgeber, aber gleichzeitig Angriffsflaeche: fehlende Determinierung, eingeschraenkte parlamentarische Kontrolle, potenziell unzureichende Abbildung individueller Unterdeckungen.

Zur Einbettung des Eheanteils ins Grundgehalt... Jahaaaa, das ist kein Zufall :D. Damit entkoppelt man die Alimentationslogik vom reinen Statusmerkmal ,,verheiratet" und schafft argumentativ Raum für die Annahme eines zweiten Einkommens. Das ist systematisch konsistent, aber eben auch funktional...ganz im Sinne einer Begrenzung der Alimentationshoehe.

Wird Karlsruhe das halten lassen...?! In der Tendenz ja, wenn das Gesamtsystem im Ergebnis die Mindestschwelle (80 % Median) robust erreicht und atypische Faelle hinreichend aufgefangen werden.
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

Sputnik1978

Darf ich davon ausgehen, dass bei der beabsichtigten Grundbesoldung ab Mai 2026 die bisherige Erfahrungsstufe unverändert bleibt?

Durgi

Zitat von: BalBund in Gestern um 12:47Da schon die ein oder andere Zitierung meiner Person erfolgt ist: Ich werde heute Abend etwas dazu schreiben, da ich gerade zum anderen Dienstsitz des Hauses unterwegs bin.

Wie Durgi ja schon ausgeführt hat, ist der Entwurf der kleinste gemeinsame Nenner eines CSU Hausherren und eines SPD StS (der vom BMF ins Ohr geflüstert bekommt, was alles definitiv nicht passieren wird, so lange man nicht selbst vom Gericht dazu verdonnert wird).

Und jetzt genieße ich erstmal meine Mittagspause in vollen Zügen, da die DB mal wieder aus 28 Wagen 12 gemacht hat ::)


ehmmm...sitzen wir gerade im gleichen Zug? Schau mal nach einem, meinem Profilbild doch sehr aehnlich sehenden, jungen, gutaussehenden Mann. Voller Spannkraft. Und Elan.
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

Dienstreise

Wird doch abschließend eh alles kassiert vom BVerfG und wenn wir dann in 20 Jahren in Pension gehen (Ruhegehaltssatz 49,97%, Anrechnung von fiktivem Aktien- und Immobilienvermögen), dürfen sich die Erben über die Nachzahlung freuen. Sie müssen diese dann natürlich noch versteuern.

Es ist alles an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten. Insbesondere für so einen Haufen Mist Monate zu brauchen. Aber auch die Ersteller haben vermutlich mit dem Laden innerlich abgeschlossen und sitzen lieber im Home-Gym Home-Office, daher:

Diensterfüllung unter vollem persönlichen Einsatz wie bisher auch :)


matzeso

Zitat von: Kority in Gestern um 13:10hab gpt und claude das pdf durchlaufen lassen,analysieren lassen und basierend auf meinen daten alles ausgewertet und dann die selbe frage gestellt wie du auch unter anderem.
nun hab keine KI aufn Handy bei mir wäre es A9 letzte Erfahrungsstufe mit 1 Kind

Rudi_Regenbogen

Nur mal für mich, der das noch nicht verstanden hat. Ich bin A9, Stufe 8 und verheiratet. Kinder alle längst ausser Haus. Ich bekäme ab Mai einGrundbrutto von 4535 plus den Familienzuschlag von 176 €uro. Macht zusammen 4711 €uro brutto. Der neuen Tabelle bekäme ich 4849 Euro, plus die 176 Euro, von denen dann wieder 162 abgezogen werden? Also Brutto 4863? Also brutto 152 Euro mehr? Oder wo bin ich da falsch gedanklich abgebogen?

Dienstreise

Ja es gibt 138 Euro Nachzahlung. Habe dafür grade den Diesel betankt :)


Zitat von: Thomas E in Gestern um 13:09Hat jemand schon gesehen, wie mit den fünf Jahren Rückwirkung umgegangen wird?

A8ReichtSchon

Soo.. nun reicht es mir komplett.. ich nehme nun gewisse "Sonderzahlungen" an 8)

Maximus

Zitat von: Wasserkopp in Gestern um 12:38ist es nicht unlogisch einerseits ein fiktives Partnereinkommen anzunehmen, um dann beim ergänzenden Familienzuschlag die tatsächlichen Einkommen zu prüfen?!

Ich teile deine Einschätzung. Dies ist auf jeden Fall ein Punkt, den man bei einem Widerspruch/Klage vorbringen kann.

Ich finde auch problematisch, dass der ergänzende Familienzuschlag bzw. das tatsächliche Einkommen des Partners nur im ersten Jahr der Elternzeit betrachtet wird. Aus meiner Sicht, müsste der Zeitraum zumindest auf die vollen drei Jahre der Elternzeit ausgedehnt werden. Ich denke, vor Gericht hätte man gute Chancen.