Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Durgi

Zitat von: MP Staatsdiener in Gestern um 12:41Durgi Aber nur wenn du B9 oder höher besoldet bist.
Durgi kannst Du etwas zu folgendem Inhalt sagen: Die Reform des Familienzuschlags erfolgt auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 23. Oktober 2019 (BT-Drucksache 19/14425, S. 17 f.), dergestalt, dass verwaltungsaufwendige Konkurrenzregelungen aufgehoben werden.

Bedeutet das wenn beide Ehepartner im Beamtenstatus sind (einer im Land/ einer beim Bund) dass beide den Familienzuschlag Kind erhalten? So war es ja mal in einem früheren Entwurf geplant. Danke


B-Besoldung hat schon was :D

Nein, dies bedeutet nicht, dass kuenftig beide Ehepartner parallel den Familienzuschlag fuer dasselbe Kind erhalten. Der Entwurf zielt ersichtlich nicht auf eine materielle Ausweitung der Leistungen, sondern auf eine Vereinfachung der bisherigen Konkurrenzregelungen ab.

Am tragenden Grundsatz aendert sich nichts: Fuer ein beruecksichtigungsfaehiges Kind wird der Familienzuschlag weiterhin nur einmal gewaehrt und einem Berechtigten zugeordnet. Die bislang zum Teil unuebersichtlichen Abgrenzungen – etwa in Konstellationen Bund/Land oder bei beiderseitigem Beamtenstatus – sollen lediglich klarer und administrativ handhabbarer gefasst werden.

Die gleichzeitige Ueberfuehrung des ehebezogenen Anteils in das Grundgehalt fuegt sich in diese Systematik ein. Der Fokus verschiebt sich weg vom Statusmerkmal ,,verheiratet" hin zu einer staerker bedarfsorientierten, kindbezogenen Betrachtung. Eine doppelte Gewaehrung wuerde dieser Logik widersprechen und ist weder angelegt noch gewollt.

Weniger Regelungskomplexitaet, aber keine doppelte Zahlung.
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

andreb

Zitat von: MP Staatsdiener in Gestern um 12:41Durgi Aber nur wenn du B9 oder höher besoldet bist.
Durgi kannst Du etwas zu folgendem Inhalt sagen: Die Reform des Familienzuschlags erfolgt auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 23. Oktober 2019 (BT-Drucksache 19/14425, S. 17 f.), dergestalt, dass verwaltungsaufwendige Konkurrenzregelungen aufgehoben werden.

Bedeutet das wenn beide Ehepartner im Beamtenstatus sind (einer im Land/ einer beim Bund) dass beide den Familienzuschlag Kind erhalten? So war es ja mal in einem früheren Entwurf geplant. Danke


Damit ist eher gemeint, dass die bescheuerten turnusmäßigen Prüfungen des BVA bei verheirateten Bundesbeamten endlich wegfallen. In unregelmäßiger Wiederkehr musste ich für mich und meine Frau (getrennt) erklären, dass die Voraussetzungen für die Gewährung des Familienzuschlags weiter vorliegen. Ad adsurdum ist es auch deswegen gewesen, da meine Frau und ich beim selben BVA in der Bearbeitung sind.

haloeris

Es zeigt sich immer mehr, dass der Dienstherr einfach seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommen möchte, aber maximale Erwartungen an die Treupflicht setzt.

Ich finde es einfach Gewissenlos, dass man hier die 3% + 2,8% + Familienzuschlag einfach so verschmolzen hat und davon redet, dass man den Beamtenberuf attraktiver machen muss. Das ist genauso ein Gelaber wie vorgestern, WIR entlasten die Menschen, DER ARBEITGEBER kann 1000€ steuerfreien Bonus auszahlen.

Ich wünsche den Herrschaften, dass irgendwann mal jemand kommt und auf fiktiven Nebeneinkunft für Abgeordnete klagt und damit durchkommt. Ich wünsche mir, dass es irgendjemand irgendwann schafft, den absoluten Streikverbot wegzuklagen. Nur mit dem Recht auf Streiks, werden wir irgendwann annähernd fair behandelt. Ich hoffe, dass es irgendwann so wenig Menschen gibt, die für den Staat arbeiten wollen, dass die Abgeordneten auf ihre Diäten warten müssen. Ach Diäten...die Erhöhung gibt es ja demnächst ohne wenn und aber und ohne Rot zu werden. 

In einer Zeit wo der ein oder andere nicht mehr weiß wie er die mittlerweile 550€ für sprit aufbringen soll, überteuerte KFZ Versicherungen, überteuerte PKV für die Kinder, überteuerte Werkstätten...,  wird ein fiktives Partnereinkommen eingeführt und auch die Kinder einbezogen, was zukünftig bedeutet, dass es keine Erhöhungen mehr geben wird sondern eher Anpassung des fiktiven Partnereinkommens. Wenn dieses Gesetz durch geht und das wird es ohne Änderungen, dann wird es das für die nächsten 15 Jahre gewesen sein. Dann geht es nur noch bergab. Ich habe seit 6 Jahren einen Nebenjob und sollte mir langsam einen zweiten suchen.

Dunkelbunter

Zitat von: Candyman in Gestern um 12:47ich selbst habe 4 Kinder und versteh die Berechnung auf die 2448 nichtmal.
BJ 2017,2017,2022,2024

Man kann auch nur aktuell die ersten 2 Kinder berechnen bei der Rückzahlung nach §79d

SwenTanortsch

Zitat von: Durgi in Gestern um 11:19Interessant ist §79e von der ich positiv ueberrascht war...und dann aber doch genau gelesen habe und kapiert habe, aus genau WELCHEM Buero dieser Absatz stammte. Auf den ersten Blick ein Entgegenkommen.....faktisch aber eine pauschalierte Kompensationslogik, die individuelle Unterdeckungen nivelliert und ueber eine nachgelagerte Rechtsverordnung steuerbar bleibt. Mit anderen Worten, man schafft einen Ausgleichstatbestand, dessen konkrete Hoehe gerade nicht gesetzlich determiniert ist. Das ist politisch klug....aaaaaaaber rechtlich angreifbar. :D



Ich sehe das genauso, Durgi (wenn ich das Vorgehen ggf. auch an dieser Stelle eher als politisch schlau und weniger als klug bewerten würde; denn sofern sich auch diese Regelung nicht als gerichtsfest erweisen sollte, dürfte das entsprechende Handeln nicht klug gewesen sein) - wie bewertest Du insbesondere den Grad der Bestimmtheit der Verordnungsermächtigung?

PS. Wieso soll Bal nun im Zug nach Deinem Sohn Ausschau halten? Und wieso fährst Du mitten während der Dienstzeit mit Deinem Sohn durch die Gegend?

Adler85

Zitat von: uniprof in Gestern um 12:09Ich finde im pdf aber die Seiten 1-4, 7-8, 7, 20-176. Neben der doppelten Seite 7 fehlt die Seiten 5-6 und 9-20. Ich habe mir das pdf vom BMI heruntergeladen ...

Das ist bei mir auch der Fall und gerade auf den fehlenden Seiten stehen ja die interessanten Dinge (§§ 41, 41a).

Kann vielleicht jemand helfen?

Dienstreise

Zitat von: haloeris in Gestern um 13:21Es zeigt sich immer mehr, dass der Dienstherr einfach seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommen möchte, aber maximale Erwartungen an die Treupflicht setzt.

Ich finde es einfach Gewissenlos, dass man hier die 3% + 2,8% + Familienzuschlag einfach so verschmolzen hat und davon redet, dass man den Beamtenberuf attraktiver machen muss. Das ist genauso ein Gelaber wie vorgestern, WIR entlasten die Menschen, DER ARBEITGEBER kann 1000€ steuerfreien Bonus auszahlen.

Ich wünsche den Herrschaften, dass irgendwann mal jemand kommt und auf fiktiven Nebeneinkunft für Abgeordnete klagt und damit durchkommt. Ich wünsche mir, dass es irgendjemand irgendwann schafft, den absoluten Streikverbot wegzuklagen. Nur mit dem Recht auf Streiks, werden wir irgendwann annähernd fair behandelt. Ich hoffe, dass es irgendwann so wenig Menschen gibt, die für den Staat arbeiten wollen, dass die Abgeordneten auf ihre Diäten warten müssen. Ach Diäten...die Erhöhung gibt es ja demnächst ohne wenn und aber und ohne Rot zu werden. 

In einer Zeit wo der ein oder andere nicht mehr weiß wie er die mittlerweile 550€ für sprit aufbringen soll, überteuerte KFZ Versicherungen, überteuerte PKV für die Kinder, überteuerte Werkstätten...,  wird ein fiktives Partnereinkommen eingeführt und auch die Kinder einbezogen, was zukünftig bedeutet, dass es keine Erhöhungen mehr geben wird sondern eher Anpassung des fiktiven Partnereinkommens. Wenn dieses Gesetz durch geht und das wird es ohne Änderungen, dann wird es das für die nächsten 15 Jahre gewesen sein. Dann geht es nur noch bergab. Ich habe seit 6 Jahren einen Nebenjob und sollte mir langsam einen zweiten suchen.

So sieht es leider aus. Diesen ,,Deal" habe ich bei der Entscheidung Ende der 90er nicht akzeptiert, im Gegenteil, man hat auf das verfassungsgemäße Handeln vertraut.

Nun ist es zu spät und gäbe es nicht wichtigere Dinge im Leben, würde man nur noch kotzen.

Dienstreise

Liegt am Iphone, zumindest bei mir. Auf dem Dienstrechner (:)) wird es vollständig und korrekt angezeigt.

Zitat von: Adler85 in Gestern um 13:23Das ist bei mir auch der Fall und gerade auf den fehlenden Seiten stehen ja die interessanten Dinge (§§ 41, 41a).

Kann vielleicht jemand helfen?
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Alexander79

Zitat von: Durgi in Gestern um 13:11Das fiktive Partnereinkommen gerade in der von dir angesprochenen Groeßenordnung wird dann problematisch, wenn es nicht mehr typisierend, sondern realitaetsverdraengend wirkt.
Das geht ja schon in der Einleitung los.

Nimmt man den link aus dem Entwurf.

https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/62361/table/62361-0031

Wird ein Durschnitt des weiblichen Stundenlohns von 23,50€ angenommen.
Schaut man aber in dem Link auf die altsmäßige Verteilung stellt man fest, wenn die Ehefrau unter 25 ist durchschnittlich "nur" 18,28€ bekommt, aber Frauen über 65 ein Stundenlohn von 26,61€ bekommt.
Somit gibt ja der Bund indirekt schon wieder zu. Eine junge Familie erhält eben nicht die Mindestbesoldung, weil ihr über 5.000€ fehlt.

Hummel2805

Ich habe mir gerade im Entwurf die Ausführungen zu 27 durchgelesen. Die Stufe 1 ist doch abgeschafft, warum schreiben die da von Stufe 1?

Dunkelbunter

Zitat von: Knecht in Gestern um 12:58Ich weiß nicht, ob ich den § 79e falsch verstehe, aber Absatz 1 Nummern 2 und 3 betreffen doch auch alle mit 1, oder 2 Kindern - richtig?!

Nein Nummer 3 nur die mit 3 Kindern oder mehr.
Bei Nummer 2 tatsächlich ab 1. Kind.
Die mit 1 oder 2 Kindern sind in §79d geregelt.

Zitat(1) Für Zeiträume vom 1. Januar 2017 bis einschließlich 30. April 2026 wird nach Maßgabe der Absätze 2, 3 und 5 sowie der Rechtsverordnung nach Absatz 4 ein einmaliger
Ausgleich in Form einer Ergänzungszahlung gewährt:
1. für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019: Beamten, Richtern und Soldaten mit drei und
mehr zu berücksichtigenden Kindern, für die in diesem Zeitraum ein Anspruch auf
Dienstbezüge bestanden hat, und die ihren Anspruch auf amtsangemessene Alimen-
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tation mit einem statthaften Rechtsbehelf geltend gemacht haben, ohne dass über den
Anspruch bestandskräftig entschieden worden ist,
2. für das Haushaltsjahr 2020: Beamten, Richtern und Soldaten, für die in diesem Zeitraum ein Anspruch auf Dienstbezüge bestanden hat, und die ihren Anspruch auf amtsangemessene Alimentation im Jahr 2020 mit einem statthaften Rechtsbehelf geltend
gemacht haben, ohne dass über den Anspruch bestandskräftig entschieden worden
ist,
3. für die Haushaltsjahre 2021 bis 2025 und für die Monate Januar bis einschließlich April 2026: Beamten, Richtern und Soldaten mit drei und mehr zu berücksichtigenden Kindern, für die in diesem Zeitraum ein Anspruch auf Dienstbezüge bestanden hat.

BlauerJunge

Zitat von: Durgi in Gestern um 13:13ehmmm...sitzen wir gerade im gleichen Zug? Schau mal nach einem, meinem Profilbild doch sehr aehnlich sehenden, jungen, gutaussehenden Mann. Voller Spannkraft. Und Elan.
Durgi ist dann der daneben..... *scnr*  ;D

Rheini

Zitat von: Durgi in Gestern um 13:13ehmmm...sitzen wir gerade im gleichen Zug? Schau mal nach einem, meinem Profilbild doch sehr aehnlich sehenden, jungen, gutaussehenden Mann. Voller Spannkraft. Und Elan.

Der in einem Katalog nach 24 Zoll BMW Felgen schaut ....  8)

uniprof

Zitat von: Dienstreise in Gestern um 13:27Liegt am Iphone, zumindest bei mir. Auf dem Dienstrechner (:)) wird es vollständig und korrekt angezeigt.
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Bei mir fehlen die Seiten auf dem Iphone, Ipad und dem Notebook. Desktop habe ich noch nicht nachsehen können.

tumnus

Zitat von: Adler85 in Gestern um 13:23Das ist bei mir auch der Fall und gerade auf den fehlenden Seiten stehen ja die interessanten Dinge (§§ 41, 41a).

Kann vielleicht jemand helfen?

Bei mir auf dem IPhone ist das genauso, aber da sind dann noch mehrere Seiten durcheinander, aber die Gesdamtzahl der Seiten stimmt