Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Perikles

Zitat von: DrStrange in Gestern um 07:10Nur eine Verständnisfrage: sollte das Partnereinkommen in Höhe von 22k gekippt werden und es ist kein Einkommen des Partners anrechenbar, würden die 22k dann dem Beamten zustehen? Also ca. 1,8k mehr im Monat?
Ich frage mich da, wenn man jetzt die 2,3 MÄE annimmt (davon 0,5 für den Ehepartner), aber gleichzeitig ein Partnereinkommen von 22K annimmt, ob das angenommene Einkommen des Partners ja nicht bei 44K liegen müsste?

Dabei nimmt das BMI aber folgendes an:
ZitatDemnach könnte für Frauen mit 2 Kindern realistischerweise ein Partnereinkommen in
Höhe von 33.952,80 Euro angenommen werden (28 Stunden * 23,50 € * 4,3 Wochen * 12
Monate) und für Frauen mit 4 Kindern wäre dementsprechend ein Verdienst in Höhe von
27.889,80 Euro realistisch




Pumpe14

Mein Gedanke ist ähnlich, wenn mein Partner mit Faktor 0,5 =22000 ist,
Müsste dann nicht jeder Beamte in der niedrigsten Besoldungsgruppe mit Faktor 1 nicht 44000 verdienen? Einfacher Dreisatz...


Knarfe1000

Auch wenn es mich nicht betrifft: ich finde das auch für B-Beamte nicht in Ordnung. Die Binnenabstände werden weiter verringert. Nicht mal die Tarifabschlüsse werden in der B-Besoldung flächendeckend umgesetzt. Geht einfach gar nicht!

Staatsmarionette

Zitat von: Daedalus in 19.04.2026 22:57Ich werde Stand jetzt für mich überraschend profitieren. Meine Frau pflegt ihre Eltern seid ca Q3 2021 und somit scheint es so zu sein, dass mir ab Mai unglaubliche 897 EUR mtl. zustehen zuzüglich entsprechender Nachzahlungen ab ca. Q3. 2021, also mehr als 50 Monaten.. Da wird mir, der sich nichts bis wenig ausgerechnet hat etwas schwindelig. Das aber nur, weil ich zwar die Sachlage kenne, aber den Regierenden nicht zugetraut habe, derartiges zu beschließen, so sehr es uns auch zusteht.

Unabhängig davon weiß ich gar nicht, ob ich es besser finden soll, wenn der Entwurf zugunsten eines noch besseren Entwurfs wieder verschwindet und alle noch länger warten müssen oder erst einmal dieser weitestgehend umgesetzt werden sollte um schon mal Geld zu erhalten. Was man hat, hat man. Und ,,wann" wäre denn besser als dieser Entwurf? Und für alle, die wenigstens schon mal etwas mehr bekommen, wäre das sicher jetzt besser als irgendwann.

Und noch das: In meinem Kollegenkreis macht sich zwischen den TB und den Beamten Unmut breit und ich kann das verstehen. Wenn die Tarifbeschäftigte E12 mit 3 Kindern nichts bekommt und der Beamte A12 mit einem Kind doch einiges, ist das zwar rechtlich erklärbar, aber vermittelbar ist das nur sehr schwer oder eben nicht. Ob das nicht noch Probleme bereitet ...



Dafür hat der TB eine 39h Woche, Weihnachtsgeld , kostenlose Familienversicherung  und ist nicht bundesweit versetzbar ...
Irgendwo muss man wohl noch einen Unterschied zwischen den Statusgruppen erkennen können.



Pälzer Bu

Zitat von: Daedalus in 19.04.2026 22:57Ich werde Stand jetzt für mich überraschend profitieren. Meine Frau pflegt ihre Eltern seid ca Q3 2021 und somit scheint es so zu sein, dass mir ab Mai unglaubliche 897 EUR mtl. zustehen zuzüglich entsprechender Nachzahlungen ab ca. Q3. 2021, also mehr als 50 Monaten.. Da wird mir, der sich nichts bis wenig ausgerechnet hat etwas schwindelig. Das aber nur, weil ich zwar die Sachlage kenne, aber den Regierenden nicht zugetraut habe, derartiges zu beschließen, so sehr es uns auch zusteht.

Unabhängig davon weiß ich gar nicht, ob ich es besser finden soll, wenn der Entwurf zugunsten eines noch besseren Entwurfs wieder verschwindet und alle noch länger warten müssen oder erst einmal dieser weitestgehend umgesetzt werden sollte um schon mal Geld zu erhalten. Was man hat, hat man. Und ,,wann" wäre denn besser als dieser Entwurf? Und für alle, die wenigstens schon mal etwas mehr bekommen, wäre das sicher jetzt besser als irgendwann.

Und noch das: In meinem Kollegenkreis macht sich zwischen den TB und den Beamten Unmut breit und ich kann das verstehen. Wenn die Tarifbeschäftigte E12 mit 3 Kindern nichts bekommt und der Beamte A12 mit einem Kind doch einiges, ist das zwar rechtlich erklärbar, aber vermittelbar ist das nur sehr schwer oder eben nicht. Ob das nicht noch Probleme bereitet ...


Servus,

darf ich fragen, wie du auf die 897 Euro kommst? Ich habe Pflegestufe 2 und meine Frau ist als Pflegeperson eingetragen.

Danke im Voraus für deine Antwort 🙂

Staatsmarionette

Zitat von: Dunkelbunter in Gestern um 07:57


Interessant .
Da ja ganz offensichtlich genug HHM für die B- Besoldung vorhanden ist, kann man ja nun hingehen und die Beträge der Kürzungen , gerecht innerhalb der A -Besoldung aufteilen ...
Aber das wäre wahrscheinlich zu einfach & zu fair .. .

Toni19

Ich habe jetzt mal die neuen Werte der B-Besoldung mit den Werten aus dem Rundschreiben des BMI vom 03.09.2025 verglichen. Ab B4 bis B11 sind diese exakt um 181,36 € niedriger als die ursprünglich für den 01.05.2026 vorgesehenen Werte (also mit Erhöhung um 2,8%). Das wirkt ja so, als hätte jemand vergessen, den FZ der Stufe 1 bei der neuen Tabelle von B4 bis B11 einzupreisen. Oder habe ich da irgendwo einen Denkfehler?

tunnelblick

Zitat von: Staatsmarionette in Gestern um 13:35Interessant .
Da ja ganz offensichtlich genug HHM für die B- Besoldung vorhanden ist, kann man ja nun hingehen und die Beträge der Kürzungen , gerecht innerhalb der A -Besoldung aufteilen ...
Aber das wäre wahrscheinlich zu einfach & zu fair .. .

Ich bezweifle, dass dies signifikant mehr Geld gäbe in der A-Besoldung, dafür ist die Verteilung einfach zu ungünstig.

2strong

Zitat von: Knarfe1000 in Gestern um 13:03Auch wenn es mich nicht betrifft: ich finde das auch für B-Beamte nicht in Ordnung. Die Binnenabstände werden weiter verringert. Nicht mal die Tarifabschlüsse werden in der B-Besoldung flächendeckend umgesetzt. Geht einfach gar nicht!
Möchte mich persönlich nicht beklagen, aber sehe ich wie Du. Wenn es Orientierungspunkte gibt, die das BVerfG - weil es sonst niemand tat - festlegen musste, gelten die für alle. Wenn man davon jetzt plötzlich teilweise um mehrere tausend Euro abweichen kann, wirkt das völlig unseriös. Im Ergebnis ist eine Beförderung innerhalb des B-Bereichs jedenfalls erheblich unattraktiver als vor der Reform. Eine Glanzleistung.

Atzinator

Also ich bin selbst A8, aber der Unterschied von B2 zu B4 ist ja wirklich ein Witz. Das kann auch nicht richtig sein!

GeBeamter

Zitat von: tunnelblick in Gestern um 14:26Ich bezweifle, dass dies signifikant mehr Geld gäbe in der A-Besoldung, dafür ist die Verteilung einfach zu ungünstig.

Das wird schon alleine deshalb nicht passieren, weil dann die Abstände zwischen A16 und B2/3 nicht mehr stimmen. Das wird sich sicherlich nicht jeder B-Besoldete gefallen lassen 2,8-x erhöht zu werden, während dann in A hohe zweistellige Anstiege zu verzeichnen sind.

Berliner2026

Zitat von: Pumpe14 in Gestern um 12:38Mein Gedanke ist ähnlich, wenn mein Partner mit Faktor 0,5 =22000 ist,
Müsste dann nicht jeder Beamte in der niedrigsten Besoldungsgruppe mit Faktor 1 nicht 44000 verdienen? Einfacher Dreisatz...

Genau das verdient A3 Stufe 2 mit zwei Kindern laut neuer Tabelle = 44007.12 €

Soweit erstmal logisch. Dass beide damit aber schon unter der eigenen Berechnung des BMI
liegen, war wohl erstmal egal:

33.952,80 Euro (28 Stunden * 23,50 € * 4,3 Wochen * 12 Monate) wären bei 40 Stunden 48.504 €.

Es werden also Statistiken zur Begründung angeführt, die aufzeigen, dass Beamte durch die Anrechnung des Partnereinkommens und anhand der neuen Tabelle schlechter als der statistische Durchschnitt bezahlt werden.

::)  ::)  ::)

Rheini

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 15:14Das wird schon alleine deshalb nicht passieren, weil dann die Abstände zwischen A16 und B2/3 nicht mehr stimmen. Das wird sich sicherlich nicht jeder B-Besoldete gefallen lassen 2,8-x erhöht zu werden, während dann in A hohe zweistellige Anstiege zu verzeichnen sind.

Meistens haben die B-Beamten ja die Durchwahl zum anrufen. Wann nutzen, wenn nicht jetzt 🤷.

Daedalus

Zitat von: Pälzer Bu in Gestern um 13:13Servus,

darf ich fragen, wie du auf die 897 Euro kommst? Ich habe Pflegestufe 2 und meine Frau ist als Pflegeperson eingetragen.

Danke im Voraus für deine Antwort 🙂

Nach § 41 Abs. 2 wird ein ergänzender Familienzuschlag für Beamte gewährt, die verheiratet sind und deren Ehegatten Angehörige mit mindestens Pflegegrad 2 in der häuslichen Umgebung pflegt.
Die Höhe ergibt sich aus Anlage VII Tabelle VII.1 und dort für Verheiratete ohne Kinder 607 EUR zzgl. 285 EUR, wenn eine kostenpflichtige Versicherung wie bei uns vorliegt, also keine kostenfreie Familienversicherung etc.

Gegenzurechnen wäre Einkommen des Ehegatten. Da meine Frau noch zusätzlich meinen Schwiegervater pflegt kann sie nichts hinzuverdienen und so steht lt. diesem Entwurf mir monatlich ab Mai 2026 ein ergänzender Familienzuschlag in Summe von 892 EUR zu.

Für die Jahre von 2021 bis 04/2026 müssten das auch gelten lt. §79a Abs. 1. wobei ich mir hier über die Höhe keinen Kopf mache, da mir diese Höhe noch unbekannt ist. Aber da auch für diese Jahre weitgehend die Bedingungen erfüllt sind, wird die Nachzahlung nicht unerheblich sein können.





Versorgungsemfänger

Ja, die Erhöhung von 2,8% kommt im Mai, auf Grund eines gültigen Tarifvertrages aus dem Jahre 2023. Alles andere nur unter Vorbehalt weiterer gesetezlichen Regelungen.
Vor 2027 ist doch gar nicht damit zu rechnen und es ist doch davon auszugehen, dass sich das BVerfG auch mit der Umsetzung des Bundesalimentationsgesetzes erneut beschäftigen muss.
Das Ganze schreit doch gerade nach erneuter Klagewelle.