Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Pälzer Bu

Das könnte verdammt knifflig werden. Meine Frau arbeitet Teilzeit und bekommt zusätzlich von der Versicherung ein fiktives Einkommen für die Pflege, das aber nur dazu dient, später ihre Rente aufzubessern.






Housemeister

Bei uns wird es auch interessant wie die ergänzende Familienzulage berechnet wird, da meine Tochter einen Pflegegrad von 4 hat und ich insgesamt 4 Kinder auf meiner Abrechnung stehen habe

netzguru

Zitat von: Pälzer Bu in Gestern um 17:23Das könnte verdammt knifflig werden. Meine Frau arbeitet Teilzeit und bekommt zusätzlich von der Versicherung ein fiktives Einkommen für die Pflege, das aber nur dazu dient, später ihre Rente aufzubessern.

Hallo
bekommen wir auch, es gibt kein fiktives Entgeld.
Nur ein beitragspflichtiges Einkommen für die Rentenberechnung.
Die Entgeld wird nicht ausbezahlt.

Johann

Fühlen sich Tarifbeschäftigte in der Bundesverwaltung, spezifisch Tarifbeschäftigte der Entgeltgruppe 13, nicht komplett an der Nase herumgeführt, wenn sie als Beamte gut 50% mehr ausgezahlt bekämen?

Zum Einstieg läge A13 Stufe 2 bei ca. 4.500€ netto, während E13 Stufe 1 bei ca. 3.100€ netto inkl. Jahressonderzahlung liegt. Wenn man die PKV mit ca. 350€ abzieht bleiben immer noch 4.150€ vs. 3.100€. Wenn man es dann noch wagt, Kinder zu haben, wird es noch viel wilder.

Ist jedenfalls wenig nachvollziehbar, dass wenn 4.500€ netto zum Einstieg angemessen sind, dass Tarifbeschäftigte dann lediglich 2/3 von angemessen verdienen.

heiligerstuhl

Ich hab mla eine Frage - angenommen der Gesetzentwurf ginge so durch, wann könnte man mit einer Umsetzung auf dem Gehaltszettel rechnen?

Mig82

Zitat von: heiligerstuhl in Gestern um 20:30Ich hab mla eine Frage - angenommen der Gesetzentwurf ginge so durch, wann könnte man mit einer Umsetzung auf dem Gehaltszettel rechnen?

Das hängt davon ab, wie schnell der Entwurf verabschiedet wird. Ich tippe eher auf Ende des Jahres, Anfang 2027. So wurde es zumindest in den letzten Wochen kommuniziert. Es steht und fällt aber mit der vorher notwendigen Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren.

sailor

Zitat von: Mig82 in Gestern um 20:39Das hängt davon ab, wie schnell der Entwurf verabschiedet wird. Ich tippe eher auf Ende des Jahres, Anfang 2027. So wurde es zumindest in den letzten Wochen kommuniziert. Es steht und fällt aber mit der vorher notwendigen Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren.

Aber dann gibt es ja eine Nachzahlung

Mig82

Zitat von: sailor in Gestern um 20:55Aber dann gibt es ja eine Nachzahlung

Und jetzt ja erstmal vorab bzw. rückwirkend seit April 2025 schon Abschlagszahlungen mit entsprechender Anpassung zum 01.05.2026 ;)

Pronki

Zitat von: GeBeamter in 19.04.2026 21:15Dieses Haushaltsargument kommt immer gerne. Zur Wahrheit gehört aber, und deshalb lasse ich das nicht gelten:

1. Das Urteil von 2020 hätte bereits der BMI Seehofer umsetzen können, in wirtschaftlich und haushalterisch besten Zeiten seit dem Wirtschaftswunder. Dann kam Corona, Ukraine, Iran, vergeigte Unternehmenspolitik in der Chemie- und Autobranche,...

2. Der Bund nimmt immer noch Rekordeinnahmen ein. Während man alle zur Haushaltsdisziplin aufruft und den Beamten vertröstet, werden nicht zwingende Entlastungen im Steuerbereich für Flugreisen, Gastronomie etc verabschiedet. Es ist kein Haushalts-, sondern ein Prioritätenproblem. Die Parteien in der Regierung bedienen immer noch Partikularinteressen ihres vermeintlichen Wählerklientels. Also hört mir auf mit der Haushaltslage.


Ich wollte die Politik nicht in Schutz nehmen. Wie alle anderen hier finde ich es sehr bedauerlich, dass hier so mit vereidigten Staatsdienern umgegangen wird.

Persönlich vermute ich aber, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause in seiner aktuellen Form verabschiedet wird. Man will das sicherlich vor den Wahlen im Osten ,,aus den Füßen" haben. Mögliche Klagen werden dann wahrscheinlich wieder - wie hier auch schon zu genüge beschrieben - auf Jahre ohne Ergebnis bleiben.

GeBeamter

Zitat von: Johann in Gestern um 20:24Fühlen sich Tarifbeschäftigte in der Bundesverwaltung, spezifisch Tarifbeschäftigte der Entgeltgruppe 13, nicht komplett an der Nase herumgeführt, wenn sie als Beamte gut 50% mehr ausgezahlt bekämen?

Zum Einstieg läge A13 Stufe 2 bei ca. 4.500€ netto, während E13 Stufe 1 bei ca. 3.100€ netto inkl. Jahressonderzahlung liegt. Wenn man die PKV mit ca. 350€ abzieht bleiben immer noch 4.150€ vs. 3.100€. Wenn man es dann noch wagt, Kinder zu haben, wird es noch viel wilder.

Ist jedenfalls wenig nachvollziehbar, dass wenn 4.500€ netto zum Einstieg angemessen sind, dass Tarifbeschäftigte dann lediglich 2/3 von angemessen verdienen.

Tarifbeschäftigte erwerben von den ihnen zukommenden Abzügen Ansprüche in den Sozialversicherungen, die Beamte nicht erhalten. Aber ja, nach der Reform ist die Differenz der Bruttomonatsbeträge bei über 1000€ in A13/E13 Stufe 1. Das ist für die gleiche Arbeit schon ordentlich und durch die Grundrechtsbeschränkungen kaum zu rechtfertigen.
Es wird sich bei E13 aber etwas tun müssen, denn sonst ist der Anreiz für die einzelnen DH hoch, in Zeiten von Fachkräftemangel über exzessive Verbeamtungen gutes Personal zu akquirieren.

tom_weinreich

Zitat von: 2strong in Gestern um 14:59Möchte mich persönlich nicht beklagen, aber sehe ich wie Du. Wenn es Orientierungspunkte gibt, die das BVerfG - weil es sonst niemand tat - festlegen musste, gelten die für alle. Wenn man davon jetzt plötzlich teilweise um mehrere tausend Euro abweichen kann, wirkt das völlig unseriös. Im Ergebnis ist eine Beförderung innerhalb des B-Bereichs jedenfalls erheblich unattraktiver als vor der Reform. Eine Glanzleistung.

So ist es. Die Abstände in der B-Besoldung entsprechen nicht den Vorgaben des BVerfG.

LehrerBW

Zitat von: Johann in Gestern um 20:24Fühlen sich Tarifbeschäftigte in der Bundesverwaltung, spezifisch Tarifbeschäftigte der Entgeltgruppe 13, nicht komplett an der Nase herumgeführt, wenn sie als Beamte gut 50% mehr ausgezahlt bekämen?

Zum Einstieg läge A13 Stufe 2 bei ca. 4.500€ netto, während E13 Stufe 1 bei ca. 3.100€ netto inkl. Jahressonderzahlung liegt. Wenn man die PKV mit ca. 350€ abzieht bleiben immer noch 4.150€ vs. 3.100€. Wenn man es dann noch wagt, Kinder zu haben, wird es noch viel wilder.

Ist jedenfalls wenig nachvollziehbar, dass wenn 4.500€ netto zum Einstieg angemessen sind, dass Tarifbeschäftigte dann lediglich 2/3 von angemessen verdienen.
Ja, aber im Gegensatz zu Beamten, die ihre aA erst einklagen müssen, können und müssen Angestelle ihre Entlohnung durch Streiks verbessern.
Wobei mir die Diskussion mit angestellten Lehrerkollegen langsam ehrlich auf die Nüsse geht, denn eine schlechtere Entlohnung von E irgendwas zum entsprechenden A Äquivalent hat überhaupt nichts mit der amtsangemessenen Alimentation zu tun.
Es sind ja komplett zwei verschiedene Systeme.

EiTee

Zitat von: LehrerBW in Heute um 05:15[...]
Es sind ja komplett zwei verschiedene Systeme.

Genau so!

Diese Neiddebatten sind unnötig, nervig und zeigen, wie viele Personen das nicht verstanden haben.
Fängt damit an A13 und E13 zu vergleichen.
Mehr gibt es dazu auch nicht zu sagen, außer dass die nächsten TVöD Verhandlungen nichts fordern werden außer der Reduktion der zu leistenden, täglichen, Dienstzeit für die Beamten.

Versorgungsemfänger

Auf jeden Fall wird Deutschland noch spezieller, wenn ein "fiktives" Gehalt des Lebenspartners/Ehefrau einen Einfluss auf ein zu erwartendes Einkommen eines neuen Arbeitnehmers hat. Bringen sie einen Nachweis, dann sagen wir ihnen was sie bei uns verdienen können. Im Prinzip wird doch nur der Familienzuschlag der Stufe 1 den Verheirateten weggenommen und auf Alle verteilt, der 1,8% Pflegebeitrag in das Grundgehalt übertragen und der Einstieg attraktiver gemacht. Mit der Umsetzung des Tarifabschlussee aus 2025 (der mit amtsangemessener Alimentation überhaupt nichts zu tun hat), kommen dann die erhöhten Gehaltstabellen zustande.
Das Ganze verzögert sich rechtssicher bestimmt bis 2027 und dann wird der neue Tarifabschluss ebenfalls eingesteuert und wenn dann die erste richtige Abrechnung ansteht, wird auf Grund der Abschlagszahlungen ein höherer Betrag nachbezahlt. Jeder freut sich, ist zufrieden und nur die allerwenigsten können überhaupt noch den jahrelangen Prozess finanziell nachverfolgen geschweige denn "nachrechnen". 
Der Dienstherr hat noch nie etwas verschenkt oder gar zum Vorteil seiner Beschäftigten gerechnet, er macht nur dass was er machen muss und kein Stück mehr. 

Alexander79

Zitat von: EiTee in Heute um 08:05Fängt damit an A13 und E13 zu vergleichen.
Ähh warum nicht?
Zitat aus dem Urteil  - 2 BvL 5/18 -
RN 83/84

"Aus Gründen der Praktikabilität werden Besoldungs- und Entgeltgruppen einander ziffernmäßig zugeordnet (bspw. A 4 entspricht E 4 usw.)"