Klage TdL zum Arbeitsvorgang

Begonnen von Ingenieur007, 16.04.2026 19:18

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Ingenieur007

In einer Pressemitteilung hat die TdL bekannt gegeben, dass sie eine ,,gerichtliche Klärung zu Eingruppierungsregelungen" im TV-L anstrebt.

Mögliche Folgen?

Der TV-L hat echt keine gute Zukunft mehr. Beispiel: Beim TV-N Bayern wird nun die 37,5 h Woche ab 2029 kommen und viel bessere Prozente.

Ich ziehe endlich die Reißleine. Habe zu lange gezögert. Welche Punkte sollten bei einem Aufhebungsvertrag unbedingt bedacht werden?

Rowhin

Erstmal: Hoffe das ist für dich die richtige Entscheidung und weiterhin viel Erfolg!

Auflösung ist kein Hexenwerk, zu beachten sind u.a.:

  • Beendigungszeitpunkt, da evtl. relevant für JSZ, VBL Ansprüche, etc. pp.
  • Resturlaub und ggfs. Arbeitszeitguthaben
  • Arbeitszeugnis einfordern
  • Einbindung Personalrat (nicht unbedingt notwendig, je nachdem wie bei euch hausintern geregelt)
  • Ggfs. Sperrzeit beim ALG beachten, falls überhautp relevant (lässt sich ggfs. mit ordentlicher Begründung für die Beendigung umgehen)

MoinMoin

zu 5.)
Also wenn man einen Auflösungsvertrag macht um ins ALG zu wandern, dann ist man dumm.

Ansonsten hilft manchmal vorab beim VG und PA unverbindlich anzufragen, ob und unter welchen Konditionen man einen Auflösungsvertrag machen würde.
Manchmal hilft das.

Rowhin

Zitat von: MoinMoin in 17.04.2026 06:59zu 5.)
Also wenn man einen Auflösungsvertrag macht um ins ALG zu wandern, dann ist man dumm.

Meine bessere Hälfte ist Personalerin. Was ich da mitbekomme, was manche Vorgesetzten, AN und auch benachbarte Personalabteilungen sich da teilweise ausdenken und betreiben ist mit dem von dir gewählten Adjektiv noch generös beschrieben 😉

Nicht, dass ich das hier beim TE vermuten würde, bitte nicht falsch verstehen. Aber wer weiß, wem die Info später mal hilft.

Ingenieur007

Vielen Dank. Ich habe mehrere Stellen zur Auswahl. Darunter auch TV-V, TV-N. Alles spürbar besser als TV-L. Es wird sich im TV-L noch sehr bitter zeigen, was die Folgen dieser Tarifpolitik sind. TV-L? Nie wieder!

MoinMoin

Zitat von: Ingenieur007 in 17.04.2026 07:46Vielen Dank. Ich habe mehrere Stellen zur Auswahl. Darunter auch TV-V, TV-N. Alles spürbar besser als TV-L. Es wird sich im TV-L noch sehr bitter zeigen, was die Folgen dieser Tarifpolitik sind. TV-L? Nie wieder!
Richtig so, dass ist doch der Sinn der von unterschiedlichen Tarifverträgen.
Wenn es einen nicht passt, dann geht man zu einem AG der einem bessere Konditionen anbietet.

troubleshooting

Zitat von: Ingenieur007 in 17.04.2026 07:46Vielen Dank. Ich habe mehrere Stellen zur Auswahl. Darunter auch TV-V, TV-N. Alles spürbar besser als TV-L. Es wird sich im TV-L noch sehr bitter zeigen, was die Folgen dieser Tarifpolitik sind...

Wünsche alles Gute für die Zukunft!

lyrik23

Zitat von: Rowhin in 17.04.2026 07:35Meine bessere Hälfte ist Personalerin. Was ich da mitbekomme, was manche Vorgesetzten, AN und auch benachbarte Personalabteilungen sich da teilweise ausdenken und betreiben ist mit dem von dir gewählten Adjektiv noch generös beschrieben 😉

Kannst du das erläutern? Ich verstehe den Beitrag nicht wirklich.

Rowhin

Zitat von: lyrik23 in 21.04.2026 10:59Kannst du das erläutern? Ich verstehe den Beitrag nicht wirklich.

Dann vllt nochmal anders: Kenntnisse des Personalrechts und der TV-L-Bestimmungen sind an vielen Einheiten, die unter dieses Recht fallen, oft wenig bis gar nicht vorhanden, und werden oft mit Füßen getreten, auch wenn sie bekannt sind bzw. sein sollten.

Oder noch einfacher: Abteilungen und Personalabteilungen innerhalb des TV-L bauen oft richtig Mist.

troubleshooting

Zitat von: Rowhin in 21.04.2026 11:33Oder noch einfacher: Abteilungen und Personalabteilungen innerhalb des TV-L bauen oft richtig Mist.

Hinzu kommt, dass es sehr sehr oft mit Beamten- und Haushaltsrecht vermischt wird.
Bsp? Nein, eine Höhergruppierung kann erst dann erfolgen, wenn die beantragte Stellenhebung durch ist....

cyrix42

Zitat von: Ingenieur007 in 16.04.2026 19:18In einer Pressemitteilung hat die TdL bekannt gegeben, dass sie eine ,,gerichtliche Klärung zu Eingruppierungsregelungen" im TV-L anstrebt.

Hier mal die angesprochene Pressemitteilung (vom 02.04.): https://www.tdl-online.de/presse/detail/laender-streben-gerichtliche-klaerung-zu-eingruppierungsregelungen-im-tarifvertrag-der-laender-an


Garfield

Die TDL geht also den Weg, den das BVerfG ihnen sogar aufgezeigt hat.
Und das führt dann zur Entscheidung den TV-L zu "verlassen".
Klingt wie immer logisch.

Ich hoffe es folgt dann wenigstens ein Abschlussbericht welcher Arbeitgeber unter welchem Tarifvertrag es wurde und wie hoch der Mehrverdienst ist. Wenn man schon einen solchen unsinnigen Thread eröffnet. 

ignaz

Zitat von: cyrix42 in 21.04.2026 12:19Hier mal die angesprochene Pressemitteilung (vom 02.04.): https://www.tdl-online.de/presse/detail/laender-streben-gerichtliche-klaerung-zu-eingruppierungsregelungen-im-tarifvertrag-der-laender-an



Dann sollte man neben den "Serviceeinheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften" mal vor allem die EG 10+ ansehen und sich als AG selbstkritisch die Frage stellen ob Leistung, Verantwortung und vor allem Personalverantwortung im TV-L noch lohnt, wenn die EGs so dicht finanziell gestaucht sind.


Umlauf

Zitat von: troubleshooting in 21.04.2026 11:48Hinzu kommt, dass es sehr sehr oft mit Beamten- und Haushaltsrecht vermischt wird.
Bsp? Nein, eine Höhergruppierung kann erst dann erfolgen, wenn die beantragte Stellenhebung durch ist....

Ist gar nicht so verkehrt.

Die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten darf erst erfolgen, wenn a) eine Stelle oder Planstelle dazu vorhanden ist und b) für diese auch mit entsprechenden finanziellen Mitteln hinterlegt sind.

Wenn man nun trotzdem die höherwertigen Tätigkeiten überträgt, hat man Anspruch auf die entsprechende Bezahlung. Gleichzeitig darf die Behörde seinem Ministerium Bericht erstatten, welches gleiches mit dem Finanzministerium machen darf.

Kann in seltenen Fällen passieren, aber in der Regel hat ma das im Blick.

Dann kommt es zu deiner zitierten sehr verkürzten Aussage, auch wenn sie die einzelnen Mechanismen nicht richtig wiedergibt.

clarion

@Umlauf, normalerweise ist es doch so, dass die Arbeitsvorgänge nicht statisch sind, sondern sich aufgrund veränderter Technik oder veränderter Rechtslage entwickeln. Darauf wird doch erst reagiert und eine höherwertige Stelle geschaffen, wenn es Probleme gibt. Die wenigsten Arbeitgeber planen stets so vorausschauend, dass der Stellenkegel stets dem Schwierigkeitsgrad der Aufgaben entspricht.