Abzug Besoldung Mai 26

Begonnen von Versuch, 20.04.2026 12:26

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Feeble

Bei mir gab es auch Abzüge. Grund dafür ist, dass ich den Beitrag für die private KV und die PV einmal jährlich zahle und zwar immer im Oktober. Die KV meldet nun rückwirkend ab Januar die Beiträge von 0 Euro an ELSTaM, weil da ja kein Geld geflossen ist. Das Bundeszentralamt für Steuern hat das so in einem Handbuch festgelegt.
Schöner Mist: Das Geld für die Beiträge ist weg und die Steuerersparnis gibt es erst mit erheblicher Verzögerung (einen Teil im Oktober 2026, da wird dann der volle Beitrag für 2027 von der KV gemeldet, den Rest mit der Einkommensteuererklärung für 2026).

Versuch

Das könnte die Begründung sein:

Denn das hatte ich auch vorbezahlt... Schon 2024 für 3 Jahre... Normalerweise ändert das für das laufende Jahr nicht, da es einen Pauschbetrag gibt.
Jetzt kommt dieser erst über die Steuererklärung für 2026,also 2027, zurück? Und man verliert da nix?
Ist allerdings happig.
Bei der Anzahlung würd dann zukünftig gleich viel mehr zurückkommen...

Gleichzeitig Mist, wenn es das ist und zudem steht in der Besoldung weiterhin der gleiche Betrag bei KV.

Feeble

Im Endeffekt verliert man zwar nichts, da es dann mit der Steuererklärung wieder reinkommt, aber m. E. ist diese Vorgehensweise dennoch nicht korrekt. Der PKV-Beitrag soll ja deshalb jeden Monat berücksichtigt werden, damit man erst gar keine Steuern für Einkommensteile zahlen muss auf die keine Steuern fällig werden und sich das Geld nicht erst über die Einkommensteuererklärung wiederholen muss. M. E. verstößt das auch gegen die Steuergerechtigkeit, denn nur weil man seine Beiträge im Voraus bezahlt, kann es ja wohl nicht sein, dass man dann die Steuerermäßigung später kriegt. Ich werde heute mal das Bundeszentralamt für Steuern anrufen. Die haben die Art der Meldung, den die KVen nun praktizierten, in ihrem Handbuch so festgelegt.

Landesdiener

Ich habe eine Antwort vom LBV erhalten: tatsächlich liegt es an den Krankenkassenbeiträgen. Angeblich wurde hier seitens der PKV rückwirkend für die Monate Januar und Februar etwas angepasst. Ich zahle meinen Beitrag im März und Änderungen – Erhöhungen – kommen immer zum 01.03. Dem muss ich mal bei der PKV nachgehen, vor allem, wie es bei einer Beitragserhöhung zu einer zu einer Steuernachzahlung kommen kann. Das müsste doch eher eine Erstattung auslösen.

Landesdiener

Ich habe nachgeschaut. Die PKV meldete bei mir dreimal Daten ans Finanzamt:
1. Januar bis Dezember für alle Monate gleicher Betrag (Meldung Ende 2025)
2. Januar und Februar alter Betrag, März bis Dezember erhöhter Betrag (Meldung im Februar 2026)
3. Januar und Februar Null, März bis Dezember wie zuvor (Meldung im April 2026) >> deshalb die Nachforderung

Die ersten beiden Meldungen kann ich nachvollziehen und halte ich für richtig, die dritte ist aber in meinen Augen (inhaltlich) Unsinn. Dem oben zitierten Handbuch (Link) konnte ich jedoch in den Nummern 36 bis 40 entnehmen, sofern ich das richtige gefunden habe, dass Zahlungen tatsächlich dem Monat zugeordnet werden sollen, in dem sie geleitet wurden und nicht auf die Monate verteilt werden.

Feeble

Genau, die PKV meldet das wie im Handbuch beschrieben. Ich habe mit dem Bundeszentralamt für Steuern Kontakt per E-Mail aufgenommen, weil ich diese Vorgehensweise nicht für korrekt halte. Automatische Rückantwort: Wegen vieler Anfragen kann es dauern. Übrigens hatten die PKVen gegen dieses Verfahren im Vorfeld auch Bedenken geäußert, hat aber das Bundeszentalamt nicht interessiert.

Ozymandias

Da dürfte dann vorerst nichts zu machen sein.
Falls Liquidität fehlt ist die Alternative Antrag auf Lohnsteuerermäßigung wegen anderer Werbungskosten etc.