Verlust einer Erfahrungsstufe bei Wechsel in höhere Entgeltgruppe

Begonnen von jacksparrow, Gestern um 18:59

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jacksparrow

Hallo zusammen!

Ich stehe kurz vor einem Wechsel meines Arbeitgebers. Beim neuen Arbeitgeber werde ich zwar in eine höhere Entgeltgruppe eingruppiert, verliere jedoch eine Erfahrungsstufe – obwohl die neue Tätigkeit gleichwertig zu meiner aktuellen Position ist. Derzeit bin ich in Stufe 4, beim neuen Arbeitgeber würde ich maximal in Stufe 3 eingruppiert werden. Das empfinde ich als nicht ganz gerecht, da es finanziell eine erhebliche Einbuße für mich bedeutet und ich letztlich drei Jahre "verlieren" würde.

Die Personalerin hat mir erklärt, dass die Einstufung eigentlich schon im Bewerbungsgespräch hätte thematisiert werden müssen, da das von den Gremien beschlossen werden müsse – bis Stufe 3 sei dies jedoch nicht erforderlich. Das hat mir im Vorfeld leider niemand mitgeteilt. Ansonsten hätte ich es im Bewerbungsgespräch zum Thema gemacht.

Ich hoffe sehr, dass es dennoch Möglichkeiten gibt, die Stufe 4 zu behalten. Vielleicht hat jemand von euch eine ähnliche Erfahrung gemacht und konnte die Einstufung erfolgreich mitnehmen.

Ich freue mich über eure Erfahrungen und Tipps!

cyrix42

Moin,

offenbar geht es um eine Einstellung bei einem anderen Arbeitgeber? Wenn ja, liegt keine Höhergruppierung vor. §16 TVöD für die VKA (also kommunale Arbeitgeber) regelt in den Absätzen (2) und (2a), wie bei einer Einstellung die Stufe festgelegt wird:

Zitat(2) Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Verfügt die/der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3. Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.

(2a) Bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Arbeitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden; Absatz 2 Satz 3 bleibt unberührt.

Anrecht hast du also nur auf eine Zuordnung zur Stufe 3 -- sofern einschlägige Berufserfahrung im Umfang von mindestens 3 Jahren vorliegt. Inwiefern dies gegeben ist (also die neue Tätigkeit i.W. eine Fortsetzung der alten ist), kann man aus deinen Sachverhaltsschilderungen nicht entnehmen, setzen wir aber mal voraus.

Über die Stufe 3 hinaus kann der AG weitere Zeiten förderlicher Berufserfahrung anrechnen, muss dies aber nicht. Also erzwingen kannst du da nichts. Und ja, sowas klärt man vor Vertragsunterschrift. Und der Tarifvertrag, auf den man sich dabei beziehen wird, ist öffentlich. Da muss dir als erwachsener Person niemand vorher etwas sagen; du bist selbst dafür verantwortlich dich darüber zu informieren, was in den Verträgen steht, die du unterschreibst.

Du kannst natürlich versuchen, dass der Stufenaufstieg aufgrund "erheblich über dem Durchschnitt" liegender Leistungen eher erfolgen, oder aber, dass dennoch nach Absatz (2a) deine bisherige Stufe doch noch berücksichtigt wird; aber das setzt Good Will deines neuen Arbeitgebers voraus.

MoinMoin

Wie kann dann die Tätigkeit gleichwertig sein und anders eingruppiert werden?
Ist dann entweder ein Eingruppierungsirrtum oder eine gefühlte Gleichwertigkeit.
Wieso hast du im VG nicht das Thema Stufe angesprochen?
Die Regel sind eindeutig und bekannt.
Du hast bei Neueinstellung nur Anspruch auf Stufe 1 und bei vorliegen einschlägiger Berufserfahrung max 3 (was dir anerkannt wurde, obwohl sie aus einer niedrigeren EG stammen, dass ist schon mal sehr positiv)
Und mehr als die 3 geht in deinem Fall nur, in dem man förderliche Zeiten anerkennt. Diese kann der AG aber nur anerkennen, wenn er sonst die Stelle nicht sinnvoll besetzt bekommt.
Da du nichts gefordert hast und offenbar unterschrieben hast, hast du halt von deinem Recht nichts zu verhandeln gebrauch gemacht.
Da gibt es keinen Grund sich ungerecht behandelt zu fühlen, sondern da sollte man eher selbstkritisch auf sich schauen und sich ärgern, dass man sich nicht vorher informiert hat.
Sehr ärgerlich für dich
und ungeschickt vom AG, da er einen demotivierten MA einstellt.

Wir thematisieren diese Dinge immer im VG von uns aus. Und es ist erschütternd, wie viele Menschen, sich vorher nicht damit beschäftigt haben.