Besoldungsmitteilung Mai 2026 - Plötzlich deutlich höhere Lohnsteuer

Begonnen von conny111, 25.04.2026 13:31

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conny111

Hallo,

ich habe eben meine Besoldungsmitteilung für Mai erhalten mit der Erhöhung um 2,8 %. Und nun habe ich weniger Geld wie im letzten Monat. Ich bin A11 Stufe 8 und hatte letzten Monat 5809 Euro brutto (inkl. Jobticketzuschuss). Da ich auch in diesem Jahr meine Mitteilung der PKV an die Besoldungsstelle weitergeleitet hatte, wurde diese berücksichtigt und ich hatte 4496 Euro netto (Lohnsteuer 1312 Euro).

Nun bekomme ich die neue Besoldungsmitteilung mit der Erhöhung um 2,8 %. Ich habe jetzt brutto 5971 Euro, meine Lohnsteuer beträgt nun aber plötzlich 1526 Euro, ausgezahlt für den Monat bekomme  ich nun nur noch 4445 Euro. Außerdem wurde mir für die Monate März und April jeweils 146 Euro nachträglich Lohnsteuer (Aufrollungsdifferenz) abgezogen. HÄÄÄÄ?

Auf welcher Grundlage soll ich ab März mehr Lohnsteuer zahlen? Ich habe jetzt also bei einer Bezügeerhöhung von ca 162 Euro netto 50 Euro weniger?

Womit kann denn diese nachträgliche Aufrollungsdifferenz zusammenhängen? Es gab doch bei manchen Probleme mit der Berücksichtigung der PKV-Beiträge. Ich hatte aber auf Nachfrage dieses Schreiben wieder von der PKV erhalten und bei meiner Bezügestelle eingereicht. Wie kann es sein, dass ich jetzt plötzlich so viel mehr Steuern zahlen muss?

Und jetzt ist natürlich Wochenende und ich erreiche niemanden.


IcePingu

Bei mir heute ebenfalls im Briefkasten -RR aus März und April insgesamt -379,06€ (A8/6, Stkl. III, 3 Kinder)...
Kollegen aus der Dienststelle haben das gleiche Phänomen (allerdings Januar bis April)...
Wenn ich den Rechner (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-2026x), der ursprünglich für die Übernahme des Tarifergebnisses war, bediene und meine Daten eintrage - ohne meine PKV-Beiträge mit einzurechnen - dann deckt sich das Netto-Ergebnis 1:1 mit dem Netto-Monatsbetrag, der auf der Bezügemitteilung steht. Das wäre ja in diesem Fall falsch, da ja die PKV-Beiträge nicht berücksichtigt wurden.
Ich bin bei der Debeka (mein Kollege mit dem gleichen Problem auch).

matthew1312

Sieht nach einem Fehler aus.

Meine Theorie:

Die Abrechnungsstelle hat nun erstmals die elektronischen Daten zu den absetzbaren Basisbeiträgen. Daraus folgert sie irrig, dass bis zum Erhalt dieser digitalen Information jedwede (tatsächlich ja erfolgte!) Berücksichtigung der Beiträge zu Unrecht vorgenommen worden ist.

Folglich "storniert" die Bezügestelle jene lohnsteuermindernde Wirkung, die sie bislang unterjährig manuell vorgenommen hat.

Was natürlich wahnsinnig ist.

IcePingu

Zitat von: matthew1312 in 25.04.2026 17:09Sieht nach einem Fehler aus.

Meine Theorie:

Die Abrechnungsstelle hat nun erstmals die elektronischen Daten zu den absetzbaren Basisbeiträgen. Daraus folgert sie irrig, dass bis zum Erhalt dieser digitalen Information jedwede (tatsächlich ja erfolgte!) Berücksichtigung der Beiträge zu Unrecht vorgenommen worden ist.

Folglich "storniert" die Bezügestelle jene lohnsteuermindernde Wirkung, die sie bislang unterjährig manuell vorgenommen hat.

Was natürlich wahnsinnig ist.

Der Witz daraus wäre ja dann, dass zumindest im Mai - sollten die Daten dann erst ab jetzt vorliegen - weiterhin diese nicht eingepflegt wurden. Ggf. ist das auch ein Misch aus "PKV-Daten" und "vorläufige Erhöhung durch Übernahme Tarifergebnis um 2,8%"... Aber wie Conny111 schon sagte - am Wochenende erreicht man natürlich niemandem und darf sich still ärgern...

conny111

Zitat von: IcePingu in 25.04.2026 14:52Bei mir heute ebenfalls im Briefkasten -RR aus März und April insgesamt -379,06€ (A8/6, Stkl. III, 3 Kinder)...
Kollegen aus der Dienststelle haben das gleiche Phänomen (allerdings Januar bis April)...
Wenn ich den Rechner (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-2026x), der ursprünglich für die Übernahme des Tarifergebnisses war, bediene und meine Daten eintrage - ohne meine PKV-Beiträge mit einzurechnen - dann deckt sich das Netto-Ergebnis 1:1 mit dem Netto-Monatsbetrag, der auf der Bezügemitteilung steht. Das wäre ja in diesem Fall falsch, da ja die PKV-Beiträge nicht berücksichtigt wurden.
Ich bin bei der Debeka (mein Kollege mit dem gleichen Problem auch).

Ich bin auch bei der Debeka und hatte von der Debeka auch so ein Schreiben bekommen über die elektronische Übermittlung der Beiträge im ElStaM-Verfahren. Da liegt der Fehler ja nicht bei der Debeka, sondern meine Bezügestelle hat meine PKV-Beiträge überhaupt nicht berücksichtigt. Aber woran kann das liegen, wenn die Informationen ja übermittelt wurden?

conny111

Zitat von: matthew1312 in 25.04.2026 17:09Sieht nach einem Fehler aus.

Meine Theorie:

Die Abrechnungsstelle hat nun erstmals die elektronischen Daten zu den absetzbaren Basisbeiträgen. Daraus folgert sie irrig, dass bis zum Erhalt dieser digitalen Information jedwede (tatsächlich ja erfolgte!) Berücksichtigung der Beiträge zu Unrecht vorgenommen worden ist.

Folglich "storniert" die Bezügestelle jene lohnsteuermindernde Wirkung, die sie bislang unterjährig manuell vorgenommen hat.

Was natürlich wahnsinnig ist.


Wie kann ich denen das begreiflich machen?

ElaO

Einer Kollegin ist jetzt genau das gleiche passiert. Lohnsteuernachzahlungen wurden rückwirkend bis zum Januar berechnet, macht knapp 600 Euro aus.
Nachdem wir das ganze aufdröseln konnten, stellte sich heraus, das sie die Krankenkassenbeiträge nicht an ihr Finanzamt gemeldet hatte im Dezember. So wurde dementsprechend auch nichts mehr berücksichtigt.
Das Problem ist, das sich die KVB (angekündigt mit einem Schreiben vom 13.12.2025) nicht in der Pflicht sieht, die Daten weiter zu geben
Zitat aus dem Schreiben: Die KVB ist weder eine private Krankenversicherung noch eine gesetzliche Kranken-
kasse im Sinne des Sozialgesetzbuches Fünftes Buch (SGB V). Sie ist eine betriebli-
che Sozialeinrichtung des BEV zur Durchführung von Fürsorgemaßnahmen nach §§
78, 80 Bundesbeamtengesetz (BBG). Aus diesem Grund ist die KVB berechtigt, aber
nicht verpflichtet, an dem vorgenannten Meldeverfahren teilzunehmen. Eine Umset-
zung des Verfahrens durch die KVB ist in nächster Zeit nicht geplant.
Die KVB übersendete die Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG
zur Vorlage beim Finanzamt, wer das nicht beachtet hat - zahlt jetzt höhere Lohnsteuer und dies rückwirkend.
Wer es nicht meldet, holt es sich über den Einkommensjahresausgleich wieder.

Nick_Char

Zitat von: matthew1312 in 25.04.2026 17:09Sieht nach einem Fehler aus.

Meine Theorie:

Die Abrechnungsstelle hat nun erstmals die elektronischen Daten zu den absetzbaren Basisbeiträgen. Daraus folgert sie irrig, dass bis zum Erhalt dieser digitalen Information jedwede (tatsächlich ja erfolgte!) Berücksichtigung der Beiträge zu Unrecht vorgenommen worden ist.

Folglich "storniert" die Bezügestelle jene lohnsteuermindernde Wirkung, die sie bislang unterjährig manuell vorgenommen hat.

Was natürlich wahnsinnig ist.

Das ist Quatsch. Die Beträge werden vom BZSt monatsbezogen und für jeden einzelnen Monat gemeldet und das Verfahren läuft grundsätzlich seit dem Abrechnungsmonat Februar 2026 stabil. Es mag sein, dass die Daten beim Bundesverwaltungsamt aus welchem Grund auch immer bisher nicht genutzt wurden (das weiß ich nicht), sie lagen aber vor.
Wenn die Bezügestelle jetzt plötzlich rückwirkend Steuern nacherhebt und keine Vorsorgeaufwendungen mehr berücksicht, dann kann dies unterschiedliche Ursachen haben. Die wahrscheinlichste ist aber, dass dies genau so vom jeweiligen Versicherer über das BZSt gemeldet (oder eben nichts gemeldet) wurde. Stutzig macht mich in dem Zusammenhang lediglich, dass für Januar und Februar keine Rückrechnung erfolgt ist.

Michel68

Zitat von: ElaO in 26.04.2026 08:13Einer Kollegin ist jetzt genau das gleiche passiert. Lohnsteuernachzahlungen wurden rückwirkend bis zum Januar berechnet, macht knapp 600 Euro aus.
Nachdem wir das ganze aufdröseln konnten, stellte sich heraus, das sie die Krankenkassenbeiträge nicht an ihr Finanzamt gemeldet hatte im Dezember. So wurde dementsprechend auch nichts mehr berücksichtigt.
Das Problem ist, das sich die KVB (angekündigt mit einem Schreiben vom 13.12.2025) nicht in der Pflicht sieht, die Daten weiter zu geben
Zitat aus dem Schreiben: Die KVB ist weder eine private Krankenversicherung noch eine gesetzliche Kranken-
kasse im Sinne des Sozialgesetzbuches Fünftes Buch (SGB V). Sie ist eine betriebli-
che Sozialeinrichtung des BEV zur Durchführung von Fürsorgemaßnahmen nach §§
78, 80 Bundesbeamtengesetz (BBG). Aus diesem Grund ist die KVB berechtigt, aber
nicht verpflichtet, an dem vorgenannten Meldeverfahren teilzunehmen. Eine Umset-
zung des Verfahrens durch die KVB ist in nächster Zeit nicht geplant.
Die KVB übersendete die Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG
zur Vorlage beim Finanzamt, wer das nicht beachtet hat - zahlt jetzt höhere Lohnsteuer und dies rückwirkend.
Wer es nicht meldet, holt es sich über den Einkommensjahresausgleich wieder.

Die KVB ist ein Trümmerhaufen . Immer mehr Leistungen werden gestrichen oder abgelehnt , aber die Beiträge stetig erhöht .

conny111

Zitat von: ElaO in 26.04.2026 08:13Einer Kollegin ist jetzt genau das gleiche passiert. Lohnsteuernachzahlungen wurden rückwirkend bis zum Januar berechnet, macht knapp 600 Euro aus.
Nachdem wir das ganze aufdröseln konnten, stellte sich heraus, das sie die Krankenkassenbeiträge nicht an ihr Finanzamt gemeldet hatte im Dezember. So wurde dementsprechend auch nichts mehr berücksichtigt.
Das Problem ist, das sich die KVB (angekündigt mit einem Schreiben vom 13.12.2025) nicht in der Pflicht sieht, die Daten weiter zu geben
Zitat aus dem Schreiben: Die KVB ist weder eine private Krankenversicherung noch eine gesetzliche Kranken-
kasse im Sinne des Sozialgesetzbuches Fünftes Buch (SGB V). Sie ist eine betriebli-
che Sozialeinrichtung des BEV zur Durchführung von Fürsorgemaßnahmen nach §§
78, 80 Bundesbeamtengesetz (BBG). Aus diesem Grund ist die KVB berechtigt, aber
nicht verpflichtet, an dem vorgenannten Meldeverfahren teilzunehmen. Eine Umset-
zung des Verfahrens durch die KVB ist in nächster Zeit nicht geplant.
Die KVB übersendete die Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG
zur Vorlage beim Finanzamt, wer das nicht beachtet hat - zahlt jetzt höhere Lohnsteuer und dies rückwirkend.
Wer es nicht meldet, holt es sich über den Einkommensjahresausgleich wieder.

Seit wann muss man das denn dem Finanzamt melden? Ich dachte, das würde von der PKV gemeldet? Zumindest hatte ich so ein Schreiben der Debeka bekommen.

conny111

Zitat von: Nick_Char in 26.04.2026 15:51Das ist Quatsch. Die Beträge werden vom BZSt monatsbezogen und für jeden einzelnen Monat gemeldet und das Verfahren läuft grundsätzlich seit dem Abrechnungsmonat Februar 2026 stabil. Es mag sein, dass die Daten beim Bundesverwaltungsamt aus welchem Grund auch immer bisher nicht genutzt wurden (das weiß ich nicht), sie lagen aber vor.
Wenn die Bezügestelle jetzt plötzlich rückwirkend Steuern nacherhebt und keine Vorsorgeaufwendungen mehr berücksicht, dann kann dies unterschiedliche Ursachen haben. Die wahrscheinlichste ist aber, dass dies genau so vom jeweiligen Versicherer über das BZSt gemeldet (oder eben nichts gemeldet) wurde. Stutzig macht mich in dem Zusammenhang lediglich, dass für Januar und Februar keine Rückrechnung erfolgt ist.

Ich hatte ein Schreiben der Debeka, dass sie diese gemeldet hat. Der Bezügestelle habe ich gestern schon eine E-Mail geschrieben. Vielleicht rufe ich morgen auch noch bei der Debeka an? Ich möchte das gerne monatlich berücksichtigt haben.

Lichtstifter

Also ich hatte Anfang diesen Monats Kontakt mit meinem BVA, weil ich bisher noch gar nicht von der ermäßigten Lohnsteuer  noch gar nicht betroffen war. Laut deren Auskunft soll es nun im Mai mit drin sein plus eine Rückwirkung bis einschließlich März. Januar und Februar muss ich dann ganz normal über die Steuererklärung nächstes Jahr für dieses Jahr geltend machen. Bin auch bei der Debeka. Von denen hatte ich auch das Schreiben Ende letzten Jahres bekommen. Ich nehme  an, dass sie euch den pauschalen Betrag wieder haben wollten, um nun mit dem tatsächlichen Wert zu rechnen.

Ist schlimm gerade mit diesem Durcheinander.
Prekariatsbeamter

AltStrG

Betrifft das auch die Länderalimentierung? Muss dann diese PKV-Erklärung bei euch an den Dienstherren oder an das Finanzamt oder beide?

IcePingu

Meine BVA-Besoldungsstelle hat mir eben bestätigt, dass sie aktuell sehr viele diesbezüglicher Anfragen erhalten.
In meinem Fall (und vermutlich bei anderen mit diesen Problemen) sind keine Einspielungen ab 01.03.2026 dort im System hinterlegt. Drücken wir unseren Kolleginnen und Kollegen im BVA die Daumen, dass sie es schnell gelöst bekommen ;D

conny111

Ich habe das Problem gelöst bekommen.

Hab heute schon vor 9 Uhr morgens eine E-Mail von der Besoldungsstelle bekommen. Mein Schreiben der Debeka, dass ich da weitergeleitet habe, hat offensichtlich niemanden interessiert. Das wurde überhaupt nicht verarbeitet. Für Januar und Februar wurden einfach die Werte des Vorjahres genommen. Im März wurde dann eine ELStAM-Abfrage gemacht, bei der auch meine korrekten Werte vorhanden waren. Sie kann es sich nicht erklären, warum diese dann dennoch nicht übernommen worden. Das sei bei einigen passiert. Nachdem ich ihr jetzt das Schreiben der Debeka über die ELStAM-Meldung per Mail geschickt habe, hat sie mir zugesagt, dass ich alles beim nächsten Gehalt erstattet bekomme, also nicht nur die jeweils ca. 160 Euro für März bis Mai, sondern auch noch für Januar und Februar.

Das würde mich freuen, wenn das wirklich so klappt. Ich war überrascht, von der prompten und freundlichen Reaktion der Mitarbeiterin.