Vaterschaftsurlaub

Begonnen von Blinkaa, 12.09.2025 13:06

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tochris06

Ich konnte auf die Schnelle keine Begründung zur Einstellung des Verfahrens gegen die BRD finden. Hat die jemand?

PetH44

#31
Eine richtige Begründung hab ich auch nicht gefunden - jedoch auf dieser Seite zumindest ein paar Infos / Dokumente zum Ablauf.

Frag den Staat

Es scheint dass Dokumente noch intern sind und nicht öffentlich verfügbar.
Jedoch ist dort auch das angehängte PDF zu finden. Darin heißt es:

ZitatDas Vertragsverletzungsverfahren bezüglich der vollständigen Umsetzung der Richtlinie wurde in
Bezug auf Deutschland im Juni 2023 eingestellt, da die Kommission der Ansicht war, dass die
Umsetzung in diesem Mitgliedstaat abgeschlossen war (unbeschadet einer späteren Überprüfung, ob
die Umsetzung in Bezug auf alle Bestimmungen der Richtlinie korrekt erfolgt ist oder nicht)

Man hat sich also damit zufrieden gegeben dass etwas umgesetzt wurde. Wie genau und ob die Umsetzung die Anforderungen erfüllt hat, hat man offen gelassen. Das Argument / der Verweis auf die Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens stimmt bzw. zieht also gar nicht.

Nach kurzem Blick in die Richtlinie (2019/1158/EU) und in die relevanten Ausnahmenregelungen in Art. 20 würde ich im Falle des Elterngeldes (mit ja max. 1.800 € pro Monat) nicht die für eine Ausnahmeregelung mindestens geforderten 65% meines Nettos erhalten (Art. 20 Abs. 7). Die Formulierung "vorbehaltlich einer Obergrenze" in dem Absatz bezieht sich aus meiner Sicht insb. auch auf eine Gesamtsumme und stellt insbesondere auf den im Absatz eingangs genannten "Elternurlaub von mindestens sechs Monaten Dauer" ab. Wenn ich jedoch nicht 6 Monate sondern eben nur die 10 Tage Elternurlaub bzw. dann eben Vaterschaftsurlaub nehmen möchte?

Ich würde es so verstehen dass die Anforderungen der Richtlinie durch die deutsche Elternzeit/-geld Regelungen nicht erfüllt werden. Ich drück die Daumen dass das Gericht die Anforderungen ordentlich prüft und dann zu einem guten Beschluss für alle Väter kommt...

LiberBavarica

Es ist ja sogar noch absurder: Der Vaterschaftsurlaub soll um den Zeitraum der Geburt genommen werden, da er der frühen Bindung zwischen Vater und Kind dienen soll. Also: in den ersten Lebenswochen.

Unter zwei Monate Elternzeit gibt es aber kein Elterngeld, nicht einen Cent. Aus politischen Gründen hat man jedoch die Elterngeldregelungen dergestalt abgeändert, dass beide Eltern nur noch maximal einen Monat parallel Elterngeld beziehen dürfen. Gleichzeitig ist es so, dass Mutterschaftsleistungen (= die Geldleistungen während des Beschäftigungsverbotes) auf das Elterngeld angerechnet werden. Das Beschäftigungsverbot nach der Geburt beträgt mindestens acht Wochen = zwei Monate, darauf könnte eine Mutter nicht einmal verzichten, selbst wenn sie es wollte.

Das bedeutet dann: Ein Vater, der tatsächlich die erste Zeit mit seinem Neugeborenen verbringen will, würde in letzter Konsequenz der Mutter entweder einen Monat Elterngeldbezug kosten - oder den ersten und frühestens den dreizehnten Lebensmonat des Kindes Elternzeit nehmen, ansonsten ginge er leer aus.

Dieses ganze Konstrukt ist vieles - aber sicher kein mindestens gleichwertiger Ersatz mit den geforderten Vaterschaftsurlaub. Welcher im Übrigen vom EuGH als eigenes Institut betrachtet wird, neben dem Mutterschaftsurlaub und dem Elternurlaub (welcher am ehesten der Elternzeit entspricht).

Sollte das BVerwG das nicht wenigstens dem EuGH diese Frage vorlegen, würde ich wohl ein weiteres Stück meines Vertrauens in die dt. Gerichtsbarkeit verlieren..

tochris06

Das Thema wurde dem EuGH vorgelegt. Ich gehe mal stark davon aus, dass wir zeitnah ein paar mehr Urlaubstage haben werden.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverwg-1wb2725-recht-auf-vaterschaftsurlaub-eugh-vorlage

matthew1312

Weiß jemand, ob in dem Verfahren, insbesondere im Vorlagebeschluss, thematisiert worden ist, dass das deutsche Recht zu folgendem Wahnsinn führt?

Kind wird an einem Sonntag geboren. Vater nimmt unmittelbar danach Elternzeit. Stichtag fällt ausgerechnet auf einen Monatsersten, am besten im Februar.

Ergebnis?

Dümmlich gedeckeltes Elterngeld. 2 Monate Elternzeit heißen 28+30 Tage frei (Februar+März).

Und jetzt kommt der Hammer:

Nach deutschem Recht werden jetzt für die zwei Kalendermonate Elternzeit anteilig die Urlaubstage gekürzt.

Du erkaufst Dir als Vater also zwei Monate Elternzeit mit Elterngeld gegen 5 bezahlte Urlaubstage.

Das Elterngeld unterliegt dann noch dem Progressionsvorbehalt. Ein Sechstel des Jahresurlaubs ist hingegen entschädigungslos weg.

Und da die Geburt am Sonntag war, gibt es nicht mal Sonderurlaub.

Das ist ein schlechter Witz.

Nachtrag: Die fünf wegfallenden Urlaubstage entsprechen bei "normaler Legung Montag-Freitag" neun dienstreien Tagen. Saldieren wir das mit den 58 Elternzeittagen (2 Monate Februar+März), bleiben im Prinzip 49 Elternzeittage übrig.