[HH] Amtsangemessene Alimentation in Hamburg nach 2 BvL 5 / 18

Begonnen von Verfassungsmäßige, 16.12.2025 13:18

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D.K

Und keiner hat neue Infos zu Hamburg. Es kommt nichts. Auch nicht von den Gewerkschaften. Still ruht der See.

StempelProfi

Irgendwo habe ich hier gelesen, dass die Gewerkschaften ab Mitte Mai erste Infos erhalten sollen.

Squad

Zitat von: Verwaltungsgedöns in Gestern um 00:00Der Aufschlag in SH ist aber ein Witz. Was wären das am Ende? Unter 5 Prozent und alle jubeln?

finde 125,00 € und dann noch einmal 4% darauf jetzt kein Witz

Verwaltungsgedöns

Zitat von: Squad in Gestern um 09:43finde 125,00 € und dann noch einmal 4% darauf jetzt kein Witz

Sorry, ich meinte nicht Witz. Ich meinte schlechter Witz.

Squad


Verfassungsmäßige

Das stellt natürlich keine verfassungsmäßige Alimentation her, darum geht es

MaTaBlo

Der BDK hat anscheinend Insiderinfos. Wir haben vom BDK ein Schreiben bekommen, dass ihnen die aktuelle Planung zur aA vorliegt.
Tarifergebnis wird übernommen. Dazu gibt es die Weihnachtszulage mit 27,5% eines Monatsgehaltes. Besoldungsergänzungszuschlag wird abgeschafft und die Kinderzulagen ab dem 3.  Kind deutlich gesenkt. Es ist ein schlechter Scherz

Schneewitchen

Zitat von: MaTaBlo in Heute um 15:09Der BDK hat anscheinend Insiderinfos. Wir haben vom BDK ein Schreiben bekommen, dass ihnen die aktuelle Planung zur aA vorliegt.
Tarifergebnis wird übernommen. Dazu gibt es die Weihnachtszulage mit 27,5% eines Monatsgehaltes. Besoldungsergänzungszuschlag wird abgeschafft und die Kinderzulagen ab dem 3.  Kind deutlich gesenkt. Es ist ein schlechter Scherz

In Hamburg scheint man die Zeichen der Zeit noch nicht erkannt zu haben....

Verfassungsmäßige

Aber das geht mit meinem Verständnis der Rechtsprechung nicht einher, es ist doch klar gesagt , dass nach dem Median geht und da ist Hamburg auf Platz 1 laut Statista, somit würde doch ein offensichtilich verfassungswidriges Gesetz verabschiedet?
Ich hab auch langsam kein Bock mehr, wie kann man sich gegen diesen Scheiß denn wehren?

Die erhöhen ja nicht mal wie SH

Schneewitchen

Zitat von: Verfassungsmäßige in Heute um 15:39Aber das geht mit meinem Verständnis der Rechtsprechung nicht einher, es ist doch klar gesagt , dass nach dem Median geht und da ist Hamburg auf Platz 1 laut Statista, somit würde doch ein offensichtilich verfassungswidriges Gesetz verabschiedet?
Ich hab auch langsam kein Bock mehr, wie kann man sich gegen diesen Scheiß denn wehren?

Die erhöhen ja nicht mal wie SH

Klagen! Und dann ein paar Jährchen bis zur Entscheidung warten. In der Zwischenzeit aber bitte volle Leistung erbringen! Dein DH zählt auf Dich🥳!

SantaClaus

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 15:35In Hamburg scheint man die Zeichen der Zeit noch nicht erkannt zu haben....

Verstehe ich nicht. Die Zeichen der Zeit haben Sie doch voll erkannt und schauen sogar weiter in die Zukunft. Das vergangene Urteil hat doch aufgezeigt, wie wenig Handhabe die Rechtsprechung hat gegen immer dreistere Auswüchse der Politiker. So niedrig Alimentieren, dass sich die Bediensteten den Rechtsschutz nicht leisten können und darauf berufen, nur eine haushaltsnahe Geltendmachung sichert Ansprüche. So kann man dauerhaft sparen und muss nur minimalst zurückzahlen, wenn dann irgendwann ein Urteil kommt. Das kann sich natürlich in der Zukunft ändern, das BVerfG hat dafür ja mögliche Weichen gestellt, aber halt eben erst in der Zukunft, in der fernen Zukunft.

Haftnotiz

Völlige Zustimmung zu den Vorrednern. Die Rechnung des Senats ignoriert die Realität am Hamburger Wohnungsmarkt und das hohe Lohnniveau der Stadt. Mit einem Median von 60.000 € (Platz 1 im Bund) müsste die Besoldung ganz anders aussehen, um den Abstandsgebots-Kriterien des BVerfG standzuhalten.

Der Gesetzesentwurf ist mathematisch eine Mogelpackung. Wenn man aktuell ca. 660 € Besoldungsergänzungszuschuss bekommt, bedeutet die Streichung des BEZ ein riesiges Loch im Budget. Die geplante Sonderzahlung von 27,5 % eines MÄE (bei ca. 60.000 € Jahreswert) bringt umgerechnet gerade mal ca. 100-120 € brutto im Monat (kommt auf die Besoldung an). Selbst mit den 2,8 % Tabellenerhöhung bleibt ein sattes Minus von mehreren hundert Euro monatlich übrig. Hier wird keine "amtsangemessene Alimentation" geschaffen, sondern eine versteckte Kürzung für Familien vorgenommen. Ohne echte Besitzstandswahrung ist das Ganze schlicht verfassungswidrig.

Verfassungsmäßige

Ich kann es mir nicht vorstellen, dass das so kommt. In Hamburg hast du Nebenkosten aus der Hölle, allein schon wohnen. Wie kann man den Ergänzungszuschuss streichen? Ich kenne einen Berechtigten mit 3 Kindern, die Frau kann natürlich nicht arbeiten deswegen. Dem soll dann das Geld wieder gestrichen werden? Und auch der Zuschlag ab dem dritten Kind? Die Bedarfe dafür sind doch festgelegt gerichtlich.

Warum sollte man in Hamburg noch arbeiten, wenn es mehr Kohle im Umland gibt und zusätzlich noch Miete etc günstiger sind.

Rette sich Wer kann

Haftnotiz

#178
Ganz ehrlich, ich kann und will nicht glauben, dass dieser Entwurf ernst gemeint ist, er ergibt logisch einfach keinen Sinn bzw. dieser Entwurf kracht von oben bis unten gegen die Wand der BVerfG Rechtsprechung oder beim BDK liegen falsche Insider-Informationen vor!

Verwaltungsgedöns

Genau so wird es kommen. In Hamburg zählen andere Sachen.