Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Alexander79

Es geht doch nicht ums mehr verdienen.
Es geht nur um die Abstände zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen.

Und sorry, komm nicht mit einem Vergleich von draußen.
Unser Alimentation ist kein Gehalt für eine Gegenleistung.

Wenn es einem passt, wird der Vergleich mit der Privatwirtschaft gezogen und wenn es einem nicht passt, dann ist die Alimentation völlig losgelöst.

Schneewitchen

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 11:33Es geht doch nicht ums mehr verdienen.
Es geht nur um die Abstände zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen.

Und sorry, komm nicht mit einem Vergleich von draußen.
Unser Alimentation ist kein Gehalt für eine Gegenleistung.

Wenn es einem passt, wird der Vergleich mit der Privatwirtschaft gezogen und wenn es einem nicht passt, dann ist die Alimentation völlig losgelöst.

Ja, dass ist in unserem "Gewerbe" so. Wenn die Wirtschaft brummt und die Leute regelmäßig hohe Tarifabschlüsse genießen dürfen, den Mitarbeitern die Firmenwagen nachgeworfen werden, Prämien und sonstige Annehmlichkeiten kassiert werden, dann sind wir die Looser, die ja offenbar keinen gescheiten Job gefunden haben.

Wenn es dann mal in der Wirtschaft schlecht läuft, so wie jetzt, dann sind wie die Typen mit den ganzen Privilegien, überbezahlt, mit allerlei Annehmlichkeiten verwöhnt und faul.

In all den Jahren habe mich daran gewöhnt. Lustig ist das alles nicht, es tangiert mich aber nicht mehr, wenn sich Bekannte in meinem Beisein z.B. über "diese" Beamten aufregen, die ja "..... nicht mal irgend etwas gescheites gelernt haben aber alle mindestens 8.000€ verdienen".

Hanswurst

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 10:42Also Lehrer?
Versteh mich nicht falsch, das ganze ist jetzt schon sehr verwässert.

Ne, das ist kein staatlich hoheitliches Handeln gegenüber dem Bürger. Hier wird kein Recht durchgesetzt. Hier wird Kindern und Heranwachsenden Wissen vermittelt und schließlich bewertet. Ist -für mich- keine hoheitliche Tätigkeit bzw. eine Tätigkeit die zwingend ein Beamter ausführen muss. Denke diese Diskussion kann man aber bei vielen derzeit von Beamten ausgeübten Tätigkeiten führen.

NordWest

Zitat von: Hanswurst in Gestern um 12:00Ist -für mich- keine hoheitliche Tätigkeit bzw. eine Tätigkeit die zwingend ein Beamter ausführen muss. Denke diese Diskussion kann man aber bei vielen derzeit von Beamten ausgeübten Tätigkeiten führen.

Klar kann man das. Und hinterher kann mand ann wie bei Fluglotsen und Lokführern sehen, was man davon hat.

Staatliche Basisaufgaben, die der Staat als Monopolist erledigt und deren streikfreie Erledigung hohe gesamtgesellschaftliche Bedeutung genießt, gehören in die Hand von Beamten. Alles andere rächt sich am Ende.

Alexander79

Zitat von: Hanswurst in Gestern um 12:00Ne, das ist kein staatlich hoheitliches Handeln gegenüber dem Bürger. Hier wird kein Recht durchgesetzt. Hier wird Kindern und Heranwachsenden Wissen vermittelt und schließlich bewertet. Ist -für mich- keine hoheitliche Tätigkeit bzw. eine Tätigkeit die zwingend ein Beamter ausführen muss. Denke diese Diskussion kann man aber bei vielen derzeit von Beamten ausgeübten Tätigkeiten führen.
Na sicher ist die Lehrtätigkeit hoheitliches Handeln.
Genauso wie ein Zeugnis ein Verwaltungsakt ist.

Selbst der "TÜV" Sachverständige  handelt hoheitlich gegenüber dem Bürger, wenn er die Plakette erteilt/verweigert.


Zitat von: NordWest in Gestern um 12:07Staatliche Basisaufgaben, die der Staat als Monopolist erledigt und deren streikfreie Erledigung hohe gesamtgesellschaftliche Bedeutung genießt, gehören in die Hand von Beamten. Alles andere rächt sich am Ende.
Genau das gibt aber das Grundgesetz nicht her, das wäre eine politische Entscheidung, genauso wie es eine politische Entscheidung ist Lehrer zu verbeamten.

pottjunge

Als stiller Mitleser muss ich mich dem ,,Spatz in der Hand" anschließen. Ist denn davon auszugehen, dass der Gesetzesentwurf trotz der Kritik der Gewerkschaften zunächst so angenommen wird und das noch vor der Sommerpause?

PolareuD

Zitat von: pottjunge in Gestern um 13:36Als stiller Mitleser muss ich mich dem ,,Spatz in der Hand" anschließen. Ist denn davon auszugehen, dass der Gesetzesentwurf trotz der Kritik der Gewerkschaften zunächst so angenommen wird und das noch vor der Sommerpause?

Nein, die parlamentarischen Beratungen werden voraussichtlich erst nach der Sommerpause beginnen.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

tunnelblick

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 11:33Es geht doch nicht ums mehr verdienen.
Es geht nur um die Abstände zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen.

Sollen die Abstände zwischen den Ämtern im mittleren Dienst also die selben sein wie beim höheren Dienst?

ZitatUnd sorry, komm nicht mit einem Vergleich von draußen.
Unser Alimentation ist kein Gehalt für eine Gegenleistung.

Dann binden wir leitende Aufgaben halt an das Amt. Oder einer besonderen Stellung oder auch an Verantwortung. Das hat nichts mit "von draußen" zu tun, sondern einfach in der Wertigkeit der Ausübung. Das bindet man an ein Amt und daran bindet man dann Besoldung.

ZitatWenn es einem passt, wird der Vergleich mit der Privatwirtschaft gezogen und wenn es einem nicht passt, dann ist die Alimentation völlig losgelöst.

Was hat das mit unserer Diskussion zu tun? Wo ändere ich mein Verhalten, je nach dem wie es mir passt?

AltStrG

Zitat von: tunnelblick in Gestern um 14:15Sollen die Abstände zwischen den Ämtern im mittleren Dienst also die selben sein wie beim höheren Dienst?

Dann binden wir leitende Aufgaben halt an das Amt. Oder einer besonderen Stellung oder auch an Verantwortung. Das hat nichts mit "von draußen" zu tun, sondern einfach in der Wertigkeit der Ausübung. Das bindet man an ein Amt und daran bindet man dann Besoldung.

Was hat das mit unserer Diskussion zu tun? Wo ändere ich mein Verhalten, je nach dem wie es mir passt?

Ähm, die Ämterverwertigkeit spiegelt eben genau DAS wieder, die Wertigkeit (Verantwortung, Umfang, Personalführung, Arbeitsgebiet, Eignung, Befähigung, Leistung). Höheres Amt = höhere Besoldung.

Alexander79

Zitat von: tunnelblick in Gestern um 14:15Sollen die Abstände zwischen den Ämtern im mittleren Dienst also die selben sein wie beim höheren Dienst?
Prozentual?
Warum denn bitte schön nicht?

Wenn der prozentualle Abstand gleich bleibend wäre, hätte in Euro der A15 auch mehr als doppelt soviel wie der A8 nach der Beförderung.
Durch den ungleichen Steigerungssatz wird aber in Euro eine Beförderung nicht nur doppelt soviel "wert", sondern mehr als viermal.
Und ich kenne kein Urteil das besagt das der prozentuale Binnenabstand zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen sich nahezu vervierfachen muss (zw eD und hD).
Man kann das vielleicht, aber auch nur vielleicht noch in gewisserweise akzeptieren, aber jeder normaldenkende nicht betroffene auf keinen Fall mehr mitgehen würde, wenn das ganze auf einem Bündeldienstposten bei gleicher Verantwortung und Wertigkeit des Dienstposten passiert.

tunnelblick

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 15:38Prozentual?
Warum denn bitte schön nicht?

Wenn der prozentualle Abstand gleich bleibend wäre, hätte in Euro der A15 auch mehr als doppelt soviel wie der A8 nach der Beförderung.
Durch den ungleichen Steigerungssatz wird aber in Euro eine Beförderung nicht nur doppelt soviel "wert", sondern mehr als viermal.
Und ich kenne kein Urteil das besagt das der prozentuale Binnenabstand zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen sich nahezu vervierfachen muss (zw eD und hD).
Man kann das vielleicht, aber auch nur vielleicht noch in gewisserweise akzeptieren, aber jeder normaldenkende nicht betroffene auf keinen Fall mehr mitgehen würde, wenn das ganze auf einem Bündeldienstposten bei gleicher Verantwortung und Wertigkeit des Dienstposten passiert.

Die Konsequenz daraus wäre entweder eine niedrige Besoldung des höheren Dienstes oder eine höhere Besoldung des mittleren Dienstes. Das kann man vor allem dann vertreten, wenn man im mittleren Dienst ist ;) Auch hier keine Frage, kann ich persönlich verstehen, dass man für sowas plädiert, wenn man eben dort eingestuft ist.

Alexander79

Zitat von: tunnelblick in Gestern um 16:42Die Konsequenz daraus wäre entweder eine niedrige Besoldung des höheren Dienstes oder eine höhere Besoldung des mittleren Dienstes. Das kann man vor allem dann vertreten, wenn man im mittleren Dienst ist ;) Auch hier keine Frage, kann ich persönlich verstehen, dass man für sowas plädiert, wenn man eben dort eingestuft ist.
Ich kann deine Meinung persönlich überhaupt nicht verstehen.
Denn wenn das BVerfG meinte in Berlin war A14 grundsätzlich erstmal nicht verfassungswidrig unteralimentiert, dann wäre die Konsequenz nicht entweder oder, sondern die einzige Konsequenz im Sinne des BVerfG hätte erstmal sein müssen die niedrigeren Besoldungsgruppen anheben.

Aber hier hört die Forderung nach dem BVerfG Urteil wieder auf, wenn es eventuell schlecht für die eigene Besoldung wäre.
Die erste und wichtigste Stufe ist die Mindestalimentation und nicht irgendwelche exorbitanten Binnenabstände damit der gD oder hD sich nicht an der Armutsgrenze fühlt.

AltStrG

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 17:00Ich kann deine Meinung persönlich überhaupt nicht verstehen.
Denn wenn das BVerfG meinte in Berlin war A14 grundsätzlich erstmal nicht verfassungswidrig unteralimentiert, dann wäre die Konsequenz nicht entweder oder, sondern die einzige Konsequenz im Sinne des BVerfG hätte erstmal sein müssen die niedrigeren Besoldungsgruppen anheben.

Aber hier hört die Forderung nach dem BVerfG Urteil wieder auf, wenn es eventuell schlecht für die eigene Besoldung wäre.
Die erste und wichtigste Stufe ist die Mindestalimentation und nicht irgendwelche exorbitanten Binnenabstände damit der gD oder hD sich nicht an der Armutsgrenze fühlt.

Das ist nicht ganz korrekt, natürlich ist das Binnenabstandsgebot ein Teil des Artikel 33 des GG und somit der Alimentierung, weil die Wertigkeit des Amtes widergespiegelt werden muss in der Alimentierung, die eben AMTSangemessen sein muss.

Und die Wertigkeit der Ämter A13, A14, etc. etc. bis hoch in die B-Besoldung ist eben höher, als für die Ämter im einfachen und mittleren Dienst. Die Spitzenbesoldung ist eben genau dafür da: für Spitzenleistung, Spitzeneignung, Spitzenbefähigung und eben die Wertigkeit des Amtes.

wizzard

Zitat von: PolareuD in Gestern um 13:52Nein, die parlamentarischen Beratungen werden voraussichtlich erst nach der Sommerpause beginnen.

Sofern die Regierung überhaupt noch so lange durchhält, gäbe es ja Nachzahlungen ab Mai. Aber ich würde das Geld noch nicht einplanen

ChrisD

Der dbb hat ausgerechnet, dass mDs nach Anpassung der Grundtabelle inkl. FZ1, etc. in mehreren Fällen vergleichsweise mit einem Minus rauskommen, während hDs mehrere hundert Euro plus haben. Da ist Kritik mehr als begründet.

PS:
Ich bin selbst hD und denke die prozentualen Abstände müssen nicht so voneinander abweichen und die unteren Laufbahnen derart benachteiligen.
Was die aktuell schlechte Wirtschaftslage angeht: das hat die Bundesregierung selbst 6 Jahre verschleppt. Jetzt müssen sie das selbst gut kommunizieren. Kein Mitleid.