Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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GoodBye

Zitat von: AltStrG in Gestern um 17:22Das ist nicht ganz korrekt, natürlich ist das Binnenabstandsgebot ein Teil des Artikel 33 des GG und somit der Alimentierung, weil die Wertigkeit des Amtes widergespiegelt werden muss in der Alimentierung, die eben AMTSangemessen sein muss.

Und die Wertigkeit der Ämter A13, A14, etc. etc. bis hoch in die B-Besoldung ist eben höher, als für die Ämter im einfachen und mittleren Dienst. Die Spitzenbesoldung ist eben genau dafür da: für Spitzenleistung, Spitzeneignung, Spitzenbefähigung und eben die Wertigkeit des Amtes.

Bei dem Thema Knapphaltung des hD sind witzigerweise immer diejenigen am lautesten, die nichts selber entscheiden wollen, einem den entscheidungsrelevanten Sachverhalt aber zugleich auch nicht präsentieren können. Meistens von sich selbst überzeugt, da man ja ,,allein die Arbeit" macht, ohne aber einen Blick über den eigenen Wirkungsbereich hinaus oder gar für Strukturen zu haben.

Verwechslungsgefahr besteht dann häufig auch zwischen reiner Erfahrung und wirklichen Fähigkeiten.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Alexander79

Zitat von: AltStrG in Gestern um 17:22Das ist nicht ganz korrekt, natürlich ist das Binnenabstandsgebot ein Teil des Artikel 33 des GG und somit der Alimentierung, weil die Wertigkeit des Amtes widergespiegelt werden muss in der Alimentierung, die eben AMTSangemessen sein muss.
Ähh ... Hab ich irgendwo etwas anderes behauptet?

Zitat von: AltStrG in Gestern um 17:22Und die Wertigkeit der Ämter A13, A14, etc. etc. bis hoch in die B-Besoldung ist eben höher, als für die Ämter im einfachen und mittleren Dienst. Die Spitzenbesoldung ist eben genau dafür da: für Spitzenleistung, Spitzeneignung, Spitzenbefähigung und eben die Wertigkeit des Amtes.
Und weil die Wertigkeit des Amtes A14 höher ist, als die des Amtes A13, bekommt der A14er auch mehr Geld, oder?
Aber du kannst mir ja sicher eine Quelle zeigen die etwa so etwas aussagt.

A3 Unter der Fußsohle.
A4 leistet 150% des A3, A5 leistet 150% von A4, A6 leistet 200% von A5, ....
A9 leistet 400% von A8 ... A13 leistet 500% von A12

Wenn das so wäre, dürfte es deiner Meinung ja gar keinen eD oder mD mehr geben.
Der A16 müsste deiner Aussage nach so exorbitant super sein, der müsste die Arbeit des mDler ja schon mit Telekinese erledigen.

BVerfGBeliever

#843
Zitat von: Alexander79 in Gestern um 08:48Stimmt, das war aber beim ersten Entwurf schon so und da wars noch wenigstens ein Spatz in der Hand.
Mit dem Entwurf ist es für bestimme Besoldungsgruppen nicht mal mehr ein Krümel und ich persönlich hoffe das der Entwurf niemals die Unterschrift des Bundespräsidenten sieht.
Einspruch. Sowohl laut Seehofer-Entwurf als auch laut Faeser-Entwurf wären die Grundgehälter um keinen einzigen Cent angehoben worden. Stattdessen wären wir unter anderem Zeuge absurder Zuschlagsorgien geworden (Stichwort REZ bzw. AEZ). Somit bin ich sehr froh, dass beide Entwürfe dort gelandet sind, wo sie hingehören, und zwar auf dem Müllhaufen der Geschichte.

Im Gegensatz dazu beinhaltet der Dobrindt-Entwurf einen ersten Schritt in die richtige Richtung. So würden wir – wenn auch knapp – die Tabellenspitze von Hessen zurückerobern, siehe beispielhaft hier. Außerdem beinhaltet der Entwurf bekanntlich fixe horizontale und vertikale Abstände innerhalb der Tabelle, was in meinen Augen (insbesondere mit Blick auf zukünftige Erhöhungen) einen Fortschritt darstellt. Und ja, natürlich hätte ich mir größere Abstände gewünscht. Laut der neuen Tabelle soll ein A16 nur noch das 2,69-fache eines A3 bekommen, zurzeit ist es noch das 2,86-fache. Aber hey, Leben/Ponyhof/etc.

Daher bleibe ich bei meinem zweistufigen Wunschfahrplan:
- Im ersten Schritt wünsche ich mir eine möglichst schnelle Umsetzung des Gesetzentwurfs, also erst mal den "Spatz in der Hand".
- Im zweiten Schritt soll dann Karlsruhe das Partnereinkommen entweder komplett abschießen oder zumindest stark begrenzen, uns also im Anschluss zusätzlich die "Taube auf dem Dach" bescheren..

LerchigeEule

#844
Zitat von: Alexander79 in Gestern um 18:39Ähh ... Hab ich irgendwo etwas anderes behauptet?
Und weil die Wertigkeit des Amtes A14 höher ist, als die des Amtes A13, bekommt der A14er auch mehr Geld, oder?
Aber du kannst mir ja sicher eine Quelle zeigen die etwa so etwas aussagt.


Ich denke nicht, dass es hilfreich ist die verschiedenen Besoldungsgruppen gegeneinander auszuspielen. Problem ist halt, dass die letzten Jahre die unteren Besoldungsgruppen durch Sockelbeträge und Familien durch teils horrende Zuschläge (hallo NRW) mit dem Ziel der Kostenersparnis (Zuschläge für einige statt Anhebung der Grundbesoldung für alle) mehr als andere Beamtengruppen profitiert haben.

Und dann fühlt es sich mit dem neusten Entwurf so an, als ob einem etwas weggenommen/vorenthalten würde, dabei geht es darum die Besoldung insgesamt (über alle Besoldungsgruppen und Lebensmodelle hinweg) wieder gerade zu rücken.

Editiert, aufgrund inkorrekter Inhalte.

Alexander79

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 18:45Einspruch. Sowohl laut Seehofer-Entwurf als auch laut Faeser-Entwurf wären die Grundgehälter um keinen einzigen Cent angehoben worden.
Naja, unterm Strich zählt immer was Netto übrig bleibt.
Bei A8 wären es Brutto 9 € mehr als nach dem alten Stand.
Sorry, selbst aufgrund der Zuschlagorgie von Frau Faeser wären hier tausende Euro bis zur Pension mehr auf dem Konto als mit 9€ Grundgehalterhöhung.

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 18:45Laut der neuen Tabelle soll ein A16 nur noch das 2,69-fache eines A3 bekommen, zurzeit ist es noch das 2,86-fache. Aber hey, Leben/Ponyhof/etc.
Laut der neuen Tabelle bekommt der A16 das 2,22-fache des A8er, zur Zeit ist es "nur" das 2,18-fache.
Also steigen die Abstände von unten nach oben sogar und jetzt?

Man kann sicher immer das passende raus suchen und findet irgendwo etwas, wo was schlechter wurde.
Dieser scheinbare Nachteil zu deinen Ungunsten, entsteht aber nur auf dem Papier, weil der FZ1 mit eingerechnet wurde.
Ohne diesen Rechentrick, sehen deine Abstände schon wieder ganz anders aus.

Hanswurst

Zitat von: ChrisD in Gestern um 17:47Der dbb hat ausgerechnet, dass mDs nach Anpassung der Grundtabelle inkl. FZ1, etc. in mehreren Fällen vergleichsweise mit einem Minus rauskommen, während hDs mehrere hundert Euro plus haben. Da ist Kritik mehr als begründet.


Mit einem Minus ist nicht ganz richtig, aber es drängt sich der Verdacht auf, dass die Binnenabstände und die Stufensteigerung ausgehend von A3 Stufe 2 so gewählt wurden, dass man überall über 0% liegt, aber bloß keinen Cent mehr.



Hanswurst

Hier nochmal die Abstände und Stufensteigerungen dazu. Jede Erfahrungsstufe bringt 2,7% mehr, jede Beförderung bringt 2,2% im eD, 5% im mD, 10% im gD und 11% im hD.

Knecht

Zitat von: Hanswurst in Gestern um 20:43Hier nochmal die Abstände und Stufensteigerungen dazu. Jede Erfahrungsstufe bringt 2,7% mehr, jede Beförderung bringt 2,2% im eD, 5% im mD, 10% im gD und 11% im hD.

Wie passt das damit zusammen, dass man insbesondere kleine und mittlere Einkommen entlastet/fördern möchte? Wieso nicht überall einfach 5, oder 10, oder...%?

Alexander79

Zitat von: Knecht in Gestern um 20:51Wie passt das damit zusammen, dass man insbesondere kleine und mittlere Einkommen entlastet/fördern möchte? Wieso nicht überall einfach 5, oder 10, oder...%?
Weil der Beamte im hD nach der Beförderung 5 mal mehr leistet, als der Beamte im eD.
Wurde doch hier von einen schon gesagt.

matthew1312

Zitat von: Knecht in Gestern um 20:51Wie passt das damit zusammen, dass man insbesondere kleine und mittlere Einkommen entlastet/fördern möchte? Wieso nicht überall einfach 5, oder 10, oder...%?
Weil's brutto und nicht netto ist.

DCSup_75

Zitat von: Hanswurst in Gestern um 09:12Tätigkeiten die gegenüber dem Bürger in einem Subordinationsverhältnis ausgeübt werden oder Tätigkeiten die das Gewaltmonopol des Staates ausüben.

Es gibt in der Verwaltung zuhauf Tätigkeiten, die dem nicht entsprechen. Z.B. in den Personalstellen, Service Centern (Besoldung, Trennungsgeld, Reisekosten), ITZBund. Das sind alles keine hoheitlichen Tätigkeiten. Auf Landesebene sind es die z.B. die Lehrer (mal ganz davon abgesehen, dass man diese im Angestelltenverhältnis deutlich attraktiver entlohnen müsste um dort die Verbeamtungen stoppen zu können).


Die regelmäßig erlassenen Bescheide im Bereich der Besoldung (z. B. Auslandstrennungsgeld, Reisekosten usw.) sind also keine hoheitliche Aufgabe/Maßnahme?
Neuland für mich

GeBeamter

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 20:57Weil der Beamte im hD nach der Beförderung 5 mal mehr leistet, als der Beamte im eD.
Wurde doch hier von einen schon gesagt.
Zitat von: Knecht in Gestern um 20:51Wie passt das damit zusammen, dass man insbesondere kleine und mittlere Einkommen entlastet/fördern möchte? Wieso nicht überall einfach 5, oder 10, oder...%?

Überall 5% und der A16 landet am Ende bei 130.000€ brutto. Das ist der Grund, warum unten nur so geringe Erhöhungen zwischen den Besoldungsgruppen in den Entwurf gepackt wurden. Ich kann den Unmut des eD und mD verstehen. Das BMI wird sich gedacht haben: es betrifft kaum noch und immer weniger werdende Beamtinnen und Beamte. Unter dem Deckmantel der Attraktivitätssteigerung und Leistungsanreiz für höhere Qualifikationen hat man den Unmut billigend in Kauf genommen. Mal sehen ob das im parlamentarischen Verfahren angepasst wird. Aber man muss sich bewusst sein: unten ein hohes Grundgehalt im Einstiegsamt eD oder hohe Abstände der Besserungsgruppen im eD und mD ist vom Besoldungsgesetzgeber wegen den von mir geschilderten Folgen nicht gewünscht.

Mig82

Zitat von: DCSup_75 in Gestern um 21:12Die regelmäßig erlassenen Bescheide im Bereich der Besoldung (z. B. Auslandstrennungsgeld, Reisekosten usw.) sind also keine hoheitliche Aufgabe/Maßnahme?
Neuland für mich


ATG und RK sind Nebengebührnisse und keine Besoldung bzw. Gebührnisse. Bei uns machen das auch sehr viele Arbeitnehmer und nicht zwingend Beamte

Alexander79

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 21:23Überall 5% und der A16 landet am Ende bei 130.000€ brutto.
Nein, stimmt nicht.
Überall 8% mehr und zum Schluß hätte der A16 im Monat genau 115,13€ im Monat mehr gehabt.
Also weit weg von deinen 130.000€

Die linken Werte sind die laut Entwurf und rechts wäre eine identische Anhebung von 8% durch alle Besoldungsgruppen.