Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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diefiwonder

Grüßt euch verehrte Kollegen, ich bin neu hier, lese aber schon länger alles mit.

Für mich als kinderloser unverheirateter Bundesbeamter A9 Stufe 6 ist der Entwurf ja garnicht so übel und definitv besser als nichts.

Was meint ihr, wird es dieser Entwurf bis zur Sommerpause in den Bundestag schaffen? Oder zerbricht die Regierung vorher und der Entwurf ist Geschichte?

Kommt mir bisschen vor wie im Casino, hier scheint ja alles möglich zu sein.

Was ist eure Einschätzung?

Schneewitchen

Zitat von: diefiwonder in Gestern um 10:48Grüßt euch verehrte Kollegen, ich bin neu hier, lese aber schon länger alles mit.

Für mich als kinderloser unverheirateter Bundesbeamter A9 Stufe 6 ist der Entwurf ja garnicht so übel und definitv besser als nichts.

Was meint ihr, wird es dieser Entwurf bis zur Sommerpause in den Bundestag schaffen? Oder zerbricht die Regierung vorher und der Entwurf ist Geschichte?

Kommt mir bisschen vor wie im Casino, hier scheint ja alles möglich zu sein.

Was ist eure Einschätzung?

Hallöchen,
Du forderst zum Blick in die Glaskugel auf😁! Nun, nach meiner völlig unmassgeblichen Meinung wird die Regierung bis zur Sommerpause durchhalten. Für die Zeit nach der Sommerpause würde ich allerdings ggf eine andere Prognose abgeben wollen.

Insofern könnte es der Entwurf bis zur Sommerpause rein theoretisch in den Bundestag schaffen, wenn nicht noch irgendwelche Bedenkenträger den Prozess aufhalten...

Nun, wir werden in einigen Wochen alle schlauer sein.

Besoldungswiderspruch

Zitat von: BalBund in 18.05.2026 18:42Aktuell besteht Einvernehmen zwischen BMI und BMF, die Verbände dbb und vbob haben heute ihre jeweils über 30 Seiten fassenden Kommentierungen an die breite Öffentlichkeit gegeben, andere werden sicher noch folgen. Spannend wird, was das Haus daraus machen wird, bzw. wie dringlich man die Besoldung reformieren möchte mit Blick auf bevorstehende Urteile aus Karlsruhe in 2027.


Immer wieder interessant deine Einblicke in den ,,Maschinenraum", danke hierfür :)

Kann dir seine Glaskugel vielleicht auch sagen, welche Verfahren zu welchen BL vom Bund erwartet werden bezüglich etwaiger Entscheidungen? Niedersachsen geht von einer Entscheidung 2027 aus im Hinblick auf das eigene Verfahren.Daher frage ich mich, ob der Bund bestimmte Verfahren und Erwartungen im Blick hat :)

Julianx1

Zitat von: PolareuD in Gestern um 10:34Genau darum geht es, m.E.n., dem Bund. Letztendlich will man nur dieses lausige Versprechen, und dazu noch rechtlich unverbindliche Rundschreiben, aus der Welt schaffen, um damit die späteren Nachzahlungen auf ein Minimum zu beschränken.


So ganz verstehe ich die Aussage nicht. Aber vielleicht kann mir das jemand erklären.

Wenn der Entwurf kommt und verabschiedet wird, bezieht er sich ja inhaltlich, z.B. in § 79e auf das s.g. Rundschreiben ohne 'Rechtsverbindlichkeit". Wir dadurch nicht das Rundschreiben doch noch rechtsverbindlich?

Und würden dann nicht als Folge eines erneuten Widerspruch oder einer Klage sich alle Widesprüche, bzw. Klagen gegen die neuen Regelungen auch auf die Jahre 2017, bzw. 2021 bis 40.04.2026 erstrecken?

Und würde bei eine Aufhebung des Rundschreibens welches inhaltlich im Gesetz, nzw. dessen Begründung verankert ist trotzdem die Gültigkeit gewahrt bleiben für die Zeiträume?

Siehe Seite 102, 146, 150 u.a. des Entwurfs in der Begründung,

Ich glaube so einfach ist das Rundschreiben nicht aus der Welt zu schaffen. Und letztendlich erhält der Dienstherr bei der austehendenden rechtlichen Beurteilung des Mehrverdienermodells nur nochmal einen mehrjährigen Zeitaufschub. Und ob das BverfG so gänzlich in der Tiefe und Höhe des anzurechnenden Einkommens eine Entscheidung trifft das der Dienstherr nicht ein neues Schlupfloch findet lasse ich auch mal offen.

Und genau darum gehts ja eigentlich. Es geht um die sparsame Auslegung und Findung von Wegen um einzig Geld zu sparen. mehr steht in dem Entwurf ja eigentlich nicht drin. Würde das Mehrverdienermodell wirklich kippen würde ja im Umkehrschluss wahrscheinlich die Verheiratetenzuschlag wieder greifen. DAs würde eine neue Empörungswelle bei den Ledigen auslösen.




Maximus

Zitat von: Julianx1 in Gestern um 12:15So ganz verstehe ich die Aussage nicht. Aber vielleicht kann mir das jemand erklären.

Wenn der Entwurf kommt und verabschiedet wird, bezieht er sich ja inhaltlich, z.B. in § 79e auf das s.g. Rundschreiben ohne 'Rechtsverbindlichkeit". Wir dadurch nicht das Rundschreiben doch noch rechtsverbindlich?

Und würden dann nicht als Folge eines erneuten Widerspruch oder einer Klage sich alle Widesprüche, bzw. Klagen gegen die neuen Regelungen auch auf die Jahre 2017, bzw. 2021 bis 40.04.2026 erstrecken?

Und würde bei eine Aufhebung des Rundschreibens welches inhaltlich im Gesetz, nzw. dessen Begründung verankert ist trotzdem die Gültigkeit gewahrt bleiben für die Zeiträume?

Siehe Seite 102, 146, 150 u.a. des Entwurfs in der Begründung,

Ich glaube so einfach ist das Rundschreiben nicht aus der Welt zu schaffen. Und letztendlich erhält der Dienstherr bei der austehendenden rechtlichen Beurteilung des Mehrverdienermodells nur nochmal einen mehrjährigen Zeitaufschub. Und ob das BverfG so gänzlich in der Tiefe und Höhe des anzurechnenden Einkommens eine Entscheidung trifft das der Dienstherr nicht ein neues Schlupfloch findet lasse ich auch mal offen.

Und genau darum gehts ja eigentlich. Es geht um die sparsame Auslegung und Findung von Wegen um einzig Geld zu sparen. mehr steht in dem Entwurf ja eigentlich nicht drin. Würde das Mehrverdienermodell wirklich kippen würde ja im Umkehrschluss wahrscheinlich die Verheiratetenzuschlag wieder greifen. DAs würde eine neue Empörungswelle bei den Ledigen auslösen.

Aus dem Rundschreiben: "Angesichts der ausstehenden Anpassung des Bundesbesoldungsgesetzes an die Maßstäbe des BVerfG ab dem Jahr 2021 verzichtet der Bund gegenüber allen Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes auf das Erfordernis einer haushaltsjahrnahen Geltendmachung wie auch auf die Erhebung der Einrede der Verjährung ab diesem Jahr. Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung oder Versorgung sind also ab dem Jahr 2021 nicht mehr erforderlich.

Sollten dennoch Widersprüche eingelegt werden, sind diese ruhend zu stellen und der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation in der nächsten Legislaturperiode abzuwarten."

Wenn der Entwurf durchgeht, wird der Bund behaupten, dass mit dem neuen Gesetz die amtsangemessene Alimentation sichergestellt wird. Einen rechtsmittelfähigen Bescheid werden sehr wahrscheinlich nur die Personen erhalten, die tatsächlich einen Widerspruch eingelegt haben. Nur diese Personen haben dann die Möglichkeit, weiterhin gegen die Besoldung/Partnereinkommen (gerichtlich) vorzugehen.

Alle anderen Personen schauen in die Röhre...insbesondere wenn das Partnereinkommen irgendwann in Zukunft abgeräumt wird. Einen (freiwilligen) Verzicht auf das Erfordernis einer haushaltsjahrnahen Geltendmachung wird es dann nicht mehr geben.



 

HumanMechanic

Deswegen schaut man nicht in die Röhre.
Da kommen ja neue Bescheide, Berechnungen etc.
Und dagegen kann (erneut oder Erstmalig) Widerspruch eingelegt werden mit Antrag auf Ruhendstellung des Verfahrens in Hinblick auf die laufenden Vorlagen (vor allem aus Hamburg) in Karlsruhe und der durch den bayerischen Beamtenbund eingereichten Popularklage beim bayerischen Verfassungsgerichtshof.
Und wenn das nicht angenommen wird, Klage einreichen. Ebenfalls mit Antrag auf Ruhendstellung.
Da legst du ja dann nicht Widerspruch gegen die Besoldung des jeweiligen Haushaltsjahres ein, sondern gegen die Berechnung der Nachzahlung...

Was aus dem Entwurf kommt, sehe ich dann erstmal als "Abschlagszahlung".

Zealord

Zitat von: Maximus in Gestern um 13:28Alle anderen Personen schauen in die Röhre...insbesondere wenn das Partnereinkommen irgendwann in Zukunft abgeräumt wird. Einen (freiwilligen) Verzicht auf das Erfordernis einer haushaltsjahrnahen Geltendmachung wird es dann nicht mehr geben.
Die Nachzahlung, dann unter Anrechnung des Partnereinkommens, ist eine neue Rechtshandlung und wird aus dem aktuellen Haushalt geleistet. Widersprüche ab dann sind also ausreichend. Das ist nichtsdestotrotz ein Gewinn für den Dienstherrn, da die Widerspruchsquote ja trotzdem verhältnismäßig niedrig bleiben wird, trotz der laufenden Diskussionen. So kommt er im Nachhinein dann doch aus einer ggf. erheblichen Nachzahlungspflicht hinsichtlich der betroffenen Jahre für den Großteil der Beamten heraus. Aber für die Widerspruchswilligen sehe ich keine juristischen Hindernisse. Die Sachlage entspricht eben nicht derjenigen, die wir aus den vergangenen Urteilen zur Geltendmachung von Besoldungsansprüchen kennen.

Dunkelbunter

Zitat von: HumanMechanic in Gestern um 13:39Deswegen schaut man nicht in die Röhre.
Da kommen ja neue Bescheide, Berechnungen etc.
Und dagegen kann (erneut oder Erstmalig) Widerspruch eingelegt werden mit Antrag auf Ruhendstellung des Verfahrens in Hinblick auf die laufenden Vorlagen (vor allem aus Hamburg) in Karlsruhe und der durch den bayerischen Beamtenbund eingereichten Popularklage beim bayerischen Verfassungsgerichtshof.
Und wenn das nicht angenommen wird, Klage einreichen. Ebenfalls mit Antrag auf Ruhendstellung.
Da legst du ja dann nicht Widerspruch gegen die Besoldung des jeweiligen Haushaltsjahres ein, sondern gegen die Berechnung der Nachzahlung...

Was aus dem Entwurf kommt, sehe ich dann erstmal als "Abschlagszahlung".

Werden dann abgelehnt, da diese Klagen nicht den Bund betreffen.

Maximus

Zitat von: Zealord in Gestern um 13:41Die Nachzahlung, dann unter Anrechnung des Partnereinkommens, ist eine neue Rechtshandlung und wird aus dem aktuellen Haushalt geleistet. Widersprüche ab dann sind also ausreichend. Das ist nichtsdestotrotz ein Gewinn für den Dienstherrn, da die Widerspruchsquote ja trotzdem verhältnismäßig niedrig bleiben wird, trotz der laufenden Diskussionen. So kommt er im Nachhinein dann doch aus einer ggf. erheblichen Nachzahlungspflicht hinsichtlich der betroffenen Jahre für den Großteil der Beamten heraus. Aber für die Widerspruchswilligen sehe ich keine juristischen Hindernisse. Die Sachlage entspricht eben nicht derjenigen, die wir aus den vergangenen Urteilen zur Geltendmachung von Besoldungsansprüchen kennen.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass es bezüglich der Nachzahlungen (§ 79 b - d) keinen Bescheid geben wird. Die Nachzahlungen werden einfach auf der Bezügeabrechnung stehen...genauso wie bei den rückwirkenden Zahlungen bezgl. der Tariferhöhung.  Wogegen willst du dann Widerspruch einlegen, wenn kein Bescheid vorliegt?

Hinsichtlich der Nachzahlungen nach § 79a (ergänzender Familienzuschlag) wird ein Antrag nötig sein. Nur hier wird es einen Bescheid geben, gegen den man dann Widerspruch einlegen kann. 

Ich würde daher - auch wenn die Anspruchsvoraussetzungen nach § 79a nicht erfüllt werden, einen Antrag auf ergänzenden Familienzuschlag stellen. Dieser Antrag wird dann abgelehnt. Dagegen kann dann ggf. Widerspruch eingelegt werden.

HumanMechanic

Zitat von: Dunkelbunter in Gestern um 13:41Werden dann abgelehnt, da diese Klagen nicht den Bund betreffen.

Wurden die letzten auch nicht - und da hatt auch nichts den Bund betroffen

GoodBye

Zitat von: Maximus in Gestern um 15:19Ich bin mir ziemlich sicher, dass es bezüglich der Nachzahlungen (§ 79 b - d) keinen Bescheid geben wird. Die Nachzahlungen werden einfach auf der Bezügeabrechnung stehen...genauso wie bei den rückwirkenden Zahlungen bezgl. der Tariferhöhung.  Wogegen willst du dann Widerspruch einlegen, wenn kein Bescheid vorliegt?

Hinsichtlich der Nachzahlungen nach § 79a (ergänzender Familienzuschlag) wird ein Antrag nötig sein. Nur hier wird es einen Bescheid geben, gegen den man dann Widerspruch einlegen kann. 

Ich würde daher - auch wenn die Anspruchsvoraussetzungen nach § 79a nicht erfüllt werden, einen Antrag auf ergänzenden Familienzuschlag stellen. Dieser Antrag wird dann abgelehnt. Dagegen kann dann ggf. Widerspruch eingelegt werden.

Und genau dort sieht man erneut, wieso es bei der Besoldung auf Antrag erheblich zwickt. Der Beamte soll einen offensichtlich aussichtslosen Antrag stellen (was eh bereits absolut fragwürdig ist), um überhaupt eine verfassungsrechtliche Überprüfung herbeizuführen!?

Das ist nichts anders als ein weiteres Rechtsschutzhindernis, weil die Entscheidung auf den Antrag hin in den meisten Fällen nach der Gesetzesklage sowieso klar ist, nämlich Ablehnung. Es wäre insoweit aberwitzig, dass der Beamte bei einer offensichtlich verfassungswidrigen Regelung zunächst einen offensichtlich aussichtslosen Antrag stellen müsste, um eine nach Gesetzeslage offensichtliche Ablehnung zu erhalten, um die Regelung dann verfassungsrechtlich überprüfen lassen zu können.

Das hat was von "Passierschein A 38".

Es kann nur so sein, dass ein grundsätzlicher Widerspruch gegen die Besoldung für das entsprechende Jahr ausreicht, auch wenn rückwirkend in einem anderem Haushaltsjahr Änderungen an der Besoldung in Altjahren erfolgen.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

simon1979

Was erwartet ihr von einem Gesetz, dass durch einen CSU Politiker initiiert wurde.

Ich kann mich jetzt an kein tolles und von Anfang an rechtskonformes Gesetz eines Bundespolitikers der CSU erinnern. Seehofer, Scheuer, Dobrindt, Ramsauser und und und. Keiner von denen Stand für Wahrung des Rechts.

Jetzt wird auf Klinkbeil rum getroschen, weil er versucht den Haushalt irgendwie zu retten. Dafür, dass jahrelang Rechtsbruch bei der Besoldung durchgeführt wurde, kann er aber nix.

Schäuble, de Maizière, Friedrich und Seehofer haben es zwischen 2005 und 2021 verbrochen. Alles CDU / CSU.

Und auf welchem Taschenspielertrick fußt der aktuelle Gesetzentwurf? Richtig! Auf den aus Bayern, CSU.

Insider berichten gerade, wie das bayerische Finanzministerium plant mit den 65.000 Widersprüchen aus 2025 umzugehen. Das ist erbärmlich! Und Söder feiert sich als Retter der Nation. Ich kann gar nicht so viel essen wie ich k....n könnte.

PolareuD

Zitat von: simon1979 in Gestern um 15:55Was erwartet ihr von einem Gesetz, dass durch einen CSU Politiker initiiert wurde.

Nichts, und das unabhängig von welcher politischen Couleur ein Besoldungsgesetz verfasst wurde. Vom ganz linken Rand über die Mitte bis zum rechten Rand haben alle Parteien, sofern sie in Regierungsverantwortung sind, nur ein Ziel: So lange wie irgend möglich die amtsangemessene Alimentation zu verhindern.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Skywalker2000

Sollte nicht Ende Mai nicht die Verbandsanhörung sein?

PolareuD

Zitat von: Skywalker2000 in Gestern um 16:22Sollte nicht Ende Mai nicht die Verbandsanhörung sein?

26.05.2026
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"