Streichung Pauschale

Begonnen von Aridi, Gestern um 12:07

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Aridi

Ich arbeite beim Öffentlichen Dienst auf einer Kläranlage, uns wurde bis zuletzt monatlich eine Erschwernispauschale bezahlt ( über viele Jahre hinweg )] diese wurde nun von jetzt auf gleich ersatzlos gestrichen. Bei einem Kollegen von mir wurde diese Pauschale beim Einstellungsgespräch mit erwähnt und er hätte ohne diese Zulage nicht im Betrieb hier angefangen. Ist das Rechtens das sowas ersatzlos gestrichen werden kann?

Sehrgerne

Spontan würde ich mich auf das Gewohnheitsrecht berufen. Ich vermute mal, dass sich eure Tätigkeit nicht geändert hat. Hat der AG dies schriftlich begründet?

MoinMoin

Wenn man einen tariflichen Anspruch oder via AV auf die Zulage hat, dann kann man es nicht streichen. Wenn man keinen Anspruch hat und der AG es nur aus Nettigkeit oder weil er sich irrte gezahlt hat, dann kann er es  mE auch streichen.

D-x

An sich hat der KAV doch meist etwas dagegen, dass Arbeitgeber aus Nettigkeit Zulagen zahlen.
Ich würde zunächst den Arbeitgeber (Personalabteilung) und ggf. den Personalrat ansprechen.

TVOEDAnwender

Erschwerniszuschläge können - wie alle anderen Zuschläge - pauschaliert gezahlt werden. Darüber kann eine einzelvertragliche Regelung zum Arbeitsvertrag geschlossen werden, diese kann jedoch jederzeit gekündigt werden, siehe § 24 Abs. 6 TVöD.
Wenn zB die Erschwernisse nicht mehr anfallen (zB durch Verbesserung der Arbeitsbedingungen) wäre es aus Sicht des Arbeitgebers auch schön blöd, diese weiterhin pauschaliert zu zahlen.