Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Illunis

Zitat von: abi in Gestern um 13:50Satire an
...
Satire aus

Warum Satire? Alle Fragen berechtigt.
Fehlt noch
 - kann Versetzung abgelehnt oder gefordert werden, je nach Beschäftigungsort des Partners?
 - kann Kürzungen bei Teilzeit oder unbezahltem Sonderurlaub vom fiktiven Partnereinkommen abgezogen werden?
 - falls Kinderkrankentage überschritten erst einmal das fiktive Partnereinkommen gekürzt werden?

Der Obelix

"Sollte ein Disziplinarverfahren eine Gehaltskürzung zur Folge haben, kann die Gehaltskürzung auch durch minimieren des fiktiven Partnereinkommens befriedigt werden?"

Das ist das aller aller allergeilste was ich seit langem gelesen habe! :D  :D  :D  :D  :D

Finanzer

Zitat von: abi in Gestern um 13:50Kann der Beamte Einsätze (Polizei, Feuerwehr, Zoll, etc.) ablehnen, weil der Partner in den Zeiten dem fiktiven Partnereinkommen Rechnung trägt und es real verdient, aber sonst die Aufsichtspflicht beim Nachwuchs verletzt werden würde?

Wichtiger Punkt.
Dann werden ich dann in Hessen mal testweise eine Durchsuchungsmaßnahme mittendrin beenden, da ich leider nach Hause muss um mich um die Kinder zu kümmern.

Eine Woche Fortbildung in Berlin oder Brühl? Nee, sorry, muss auf meine Kinder aufpassen, da meine Frau ja auch arbeiten muss.

netzguru

Zitat von: Finanzer in Gestern um 19:31Eine Woche Fortbildung in Berlin oder Brühl? Nee, sorry, muss auf meine Kinder aufpassen, da meine Frau ja auch arbeiten muss.
Das geht doch mit kostenloser Kinderbetreuung im Phantasia Land.

Finanzer

Zitat von: netzguru in Gestern um 19:39Das geht doch mit kostenloser Kinderbetreuung im Phantasia Land.

Kommt in den Dienstreiseantrag mit hinein, danke für den Tipp :-)

Schneewitchen

Reale Fiktion oder fiktive Realisation? Die Dinge verschwimmen...

Niemals zuvor war Besoldungsrecht so multidimensional...😂😅😎

Ostseestrandliebhaber

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 20:38Reale Fiktion oder fiktive Realisation? Die Dinge verschwimmen...

Niemals zuvor war Besoldungsrecht so multidimensional...😂😅😎

Sorry @ Schneewitchen das ich Dir ein wenig widerspreche, aber...
Das Besoldungsrecht/ Beamtenrecht ist schon immer so multidimensional...

Das ursprüngliche Konstrukt des Beamtentums ist ein geniales System unserer Gründungsväter, welches viele Problematiken bezüglich der Funktionsfähigkeit des Staates und des einzelnen Staatsdieners berücksichtigt und austariert hat. Darum haben uns viele Staaten beneidet. Jetzt lachen die anderen Staaten leider nur noch über uns, weil wir das System auf Kosteneinsparung reduziert haben und die Versorgung von schleimenden Parteisoldaten (meist ohne ausreichende fachliche Qualität) Priorität hat. Die vielen postiven Effekte nutzen wir nicht mehr bzw. sind sie uns gar nicht mehr bewusst.
Das ist meine zusammengefasste Meinung und ja; auch ich bin ein Beamter, der arbeitet! 

Durgi

Nach einigen Tagen wohlverdienter Abwesenheit melde ich mich mit den besten Wuenschen fuer ein entspanntes Wochenende zurueck.

Der Urlaub war notwendig. Die Koffer vermutlich auch.

Dem Seychellenen wuensche ich viel Erfolg mit meinen Badehosen. Sie waren ohnehin eher Ausdruck von Hoffnung als von Realitaet.

Bevor ich mich nun durch mehrere hundert ungelesene Beitraege, E-Mails und mutmasslich neue Wendungen der Alimentationsdogmatik arbeite, die Frage in die Runde:

Was gibt es Neues aus der aA-Welt? Hat das BVerfG zwischenzeitlich eine weitere Fussnote zur Staatsraison erhoben, hat ein Gesetzgeber erneut die Quadratur des Abstandsgebots versucht oder haben wir lediglich die ueblichen dreiundvierzig Wiederholungen derselben Grundsatzdebatte erlebt?

Kurzum: Was habe ich verpasst?
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

Umlauf

Die Absage des Gesprächs mit den Verbänden. Im Moment noch auf unbestimmte Zeit. Sonst gibt es nicht neues.

Schneewitchen

Zitat von: Ostseestrandliebhaber in Heute um 08:22Sorry @ Schneewitchen das ich Dir ein wenig widerspreche, aber...
Das Besoldungsrecht/ Beamtenrecht ist schon immer so multidimensional...

Das ursprüngliche Konstrukt des Beamtentums ist ein geniales System unserer Gründungsväter, welches viele Problematiken bezüglich der Funktionsfähigkeit des Staates und des einzelnen Staatsdieners berücksichtigt und austariert hat. Darum haben uns viele Staaten beneidet. Jetzt lachen die anderen Staaten leider nur noch über uns, weil wir das System auf Kosteneinsparung reduziert haben und die Versorgung von schleimenden Parteisoldaten (meist ohne ausreichende fachliche Qualität) Priorität hat. Die vielen postiven Effekte nutzen wir nicht mehr bzw. sind sie uns gar nicht mehr bewusst.
Das ist meine zusammengefasste Meinung und ja; auch ich bin ein Beamter, der arbeitet!

Selbstverständlich darfst Du mir widersprechen, zumal meine Aussage ja weniger grundsätzlich gemeint war und nicht ganz ernsthaft. Meine Aussage zielte in erster Linie auf das relativ neu Konstrukt des fiktiven Partnereinkommens, welches einen weiteren,neuen  Parameter bei der Bemessung der Beamtenbesoldung darstellt und das ganze weder einfacher macht noch die ganze Bemessung freier von grundsätzlich möglicher Willkür durch die DH macht.

Rentenonkel

@Durgi: Das Abgeordnetenhaus des Landes Berlin berät derzeit über die Umsetzung des Urteils. Es gibt wohl drei alternative Gesetzesvorschläge, die das Abgeordnetenhaus berät. Fraglich ist, ob eines dieser Reparaturgesetze noch vor der Wahl eine Zustimmung erhält:

https://oeffentlicher-dienst-news.de/berliner-beamtenbesoldung-auszahlung-reparationsgesetz/

Gleichzeitig sind die anderen Bundesländer mehr oder weniger bemüht, zunächst lediglich den Tarifabschluss der Länder umzusetzen und sich in der Frage der aA oder den Auswirkungen des jüngsten Urteils aus Karlsruhe weitestgehend bedeckt zu halten:

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2025/
https://oeffentlicher-dienst-news.de/besoldungsrunde-2026-amtsangemessenen-alimentation/

Parallel dazu werden verschiedene Beihilfekürzungen (zum Beispiel für Familienangehörige) oder die Aufnahme der Beamten in die gKV andiskutiert.

wieauchimmer

Zitat von: Finanzer in Gestern um 19:31Wichtiger Punkt.
Dann werden ich dann in Hessen mal testweise eine Durchsuchungsmaßnahme mittendrin beenden, da ich leider nach Hause muss um mich um die Kinder zu kümmern.

Eine Woche Fortbildung in Berlin oder Brühl? Nee, sorry, muss auf meine Kinder aufpassen, da meine Frau ja auch arbeiten muss.

Fairerweise muss man sagen, ist genau das inzwischen die Lebensrealität vieler verbeamteten, dass es eben auch Partner und Familie gibt. Dann soll man aber wenigstens auf der andere Seite die Zügel und Pflichten lockerer lassen und gedanklich nicht im Mittelalter verbleiben, damit dieses Konzept auch aufgeht - ansonsten ist das mal wieder nichts Ganzes und nichts Halbes.

Man muss sich als Dienstherr halt einfach entscheiden, ob man hier einer modernen Gesellschaft folgt, inklusive der Grundannahme, dass der Partner sich fiskalisch mit beteiligt, oder aber die Ausnahme bildet, dann aber dies gesetzlich und besoldungstechnisch zumindest korrekt abbildet.

SchrödingersKatze

Zitat von: Durgi in Heute um 09:14Nach einigen Tagen wohlverdienter Abwesenheit melde ich mich mit den besten Wuenschen fuer ein entspanntes Wochenende zurueck.

Der Urlaub war notwendig. Die Koffer vermutlich auch.

Dem Seychellenen wuensche ich viel Erfolg mit meinen Badehosen. Sie waren ohnehin eher Ausdruck von Hoffnung als von Realitaet.

Bevor ich mich nun durch mehrere hundert ungelesene Beitraege, E-Mails und mutmasslich neue Wendungen der Alimentationsdogmatik arbeite, die Frage in die Runde:

Was gibt es Neues aus der aA-Welt? Hat das BVerfG zwischenzeitlich eine weitere Fussnote zur Staatsraison erhoben, hat ein Gesetzgeber erneut die Quadratur des Abstandsgebots versucht oder haben wir lediglich die ueblichen dreiundvierzig Wiederholungen derselben Grundsatzdebatte erlebt?

Kurzum: Was habe ich verpasst?

Inhaltlich war mein Highlight der letzten Wochen der Beitrag #10423 von abi, der sich mit den Details des fiktiven Partnereinkommens auseinandergesetzt und eruiert hat, was passieren würde, wenn die Beamtenschaft ähnlich dreist verfahren würde wie der Gesetzgeber.

InternetistNeuland

Zitat von: Durgi in Heute um 09:14Nach einigen Tagen wohlverdienter Abwesenheit melde ich mich mit den besten Wuenschen fuer ein entspanntes Wochenende zurueck.

Der Urlaub war notwendig. Die Koffer vermutlich auch.

Dem Seychellenen wuensche ich viel Erfolg mit meinen Badehosen. Sie waren ohnehin eher Ausdruck von Hoffnung als von Realitaet.

Bevor ich mich nun durch mehrere hundert ungelesene Beitraege, E-Mails und mutmasslich neue Wendungen der Alimentationsdogmatik arbeite, die Frage in die Runde:

Was gibt es Neues aus der aA-Welt? Hat das BVerfG zwischenzeitlich eine weitere Fussnote zur Staatsraison erhoben, hat ein Gesetzgeber erneut die Quadratur des Abstandsgebots versucht oder haben wir lediglich die ueblichen dreiundvierzig Wiederholungen derselben Grundsatzdebatte erlebt?

Kurzum: Was habe ich verpasst?

Jetzt gibt es in Hessen auch ein fiktives Partnereinkommen.

https://starweb.hessen.de/cache/DRS/21/2/04422.pdf

Faszinierend ist, dass die Bruttobesoldung in 2027 um 2,8 % ansteigt während das fiktive Partnereinkommen Netto um 4 % ansteigt. Wahrscheinlich könnte man ansonsten nicht die Grenzwerte einhalten.

Die amtsangemessene Alimentation ist mit der 3% regulären Gehaltserhöhung 2026 in Kombination mit dem fiktiven Partnereinkommen sowie +100€ Kinderzuschlag für Kind 1 und 2 dann angeblich erreicht.

GoodBye

Aber man kann doch so schön vorgaukeln, dass die Bruttobesoldung um 2,8 % gestiegen sei....
Indem man Bruttobesoldungserhöhung und Nettopartnereinkommenerhöhung elegant voneinander trennt.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe