Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Tipozuol

Zitat von: L786 in 29.05.2026 17:53Das einzige was derzeit noch dafür spricht ist, dass ja irgendwann die Umsetzung des Tarifabschlusses 2025 aus der Vorläufigkeit ins Gesetz überführt werden muss - schon wäre es, wenn es hier haushaltärische Vorgaben gäbe, die eine Umsetzung zwingend machen würden. Aber selbst wenn, zur Not entkoppelt das BMI einfach die Tariferhöhung wieder von der Wiederherstellung der verfassungsgemäßen Alimentation >:(

Der Gesetzgeber kann nicht die Tariferhöhung unabhängig von der aA umsetzen.
Ein Gesetz, dass nur die Tariferhöhung umsetzt ohne weitere Anpassungen entspricht nicht den Anforderungen, die durch das BVerfG gesetzt worden sind.
Damit wäre es offensichtlich verfassungswidrig.

Der DH ist also im Zwang, irgend etwas anders zu machen. Nicht unbedingt besser, aber es muss den Anschein erwecken, die Anforderungen irgendwie zu erfüllen.

xap

Einen Teufel muss der Gesetzgeber. In der Praxis hat er schon mehrfach bewiesen, dass er die Urteile nicht beachtet - es gab seit 2020 mindestens 2 Tarifrunden und mittlerweile erwarte ich auch wieder so ein Vorgehen wie in den vergangenen Jahren.

Schneewitchen

Zitat von: Tipozuol in Gestern um 08:13Der Gesetzgeber kann nicht die Tariferhöhung unabhängig von der aA umsetzen.
Ein Gesetz, dass nur die Tariferhöhung umsetzt ohne weitere Anpassungen entspricht nicht den Anforderungen, die durch das BVerfG gesetzt worden sind.
Damit wäre es offensichtlich verfassungswidrig.

Der DH ist also im Zwang, irgend etwas anders zu machen. Nicht unbedingt besser, aber es muss den Anschein erwecken, die Anforderungen irgendwie zu erfüllen.

Dann schau mal nach NRW. Da hat man jetzt die Übertragung des Tarifergebnisses in einem gesonderten Gesetz vorgesehen. Die Herstellung der aA soll später mit einem gesonderten Gesetz erfolgen, wobei hier die Frage im Raum steht, wann das wohl passieren wird. Im Frühjahr 2027 gibt des in NRW Landtagswahlen....

Und? Ja, streng genommen ist das jetzt im Geschäftsgang befindliche Besoldungsanpassungsgesetz nicht verfassungskonform. Deshalb fällt in NRW aber kein Sack Reis um.

Das Land macht das einfach und stellt für den Sommer ein weiteres Gesetz, eben die Herstellung der aA in Aussicht. Soweit ich das beurteilen kann, regt sich über diese Vorgehensweise niemand auf.

DrStrange

Zitat von: SwenTanortsch in 29.05.2026 22:33...In Anbetracht der politischen Sprengkraft, die unser Thema hat, war es in der Vergangenheit regelmäßig eher gewerkschaftlich schwierig, über Formelkompromisse hinaus eine gemeinsame Linie zwischen Spatz und Taube - oder wohl eher: zwischen Bienenelfe und Wanderalbatros - zu finden. Denn eine Erfahrung dürften alle Gewerkschaften faktisch seit Jahren unisono machen: Wer das Thema Besoldung anspricht, bekommt vonseiten politischer Entscheidungsträger in Anbetracht der Summen, um die es geht, im allerbesten Fall eisiges Schweigen als deutliche Antwort geliefert.

Wer also für die politischen Entscheidungsträger hier zu weit geht, wird das auch in anderen gewerkschaftlichen Forderungen zu spüren bekommen - und wer hier politisch instinktsicher handelt und sich dabei nicht ganz unrealistisch sagt, dass hier politisch sowieso ob der Eiszeit nix zu gewinnen ist, wird damit durchaus in anderen Forderungen stärkeres quid pro quo erreichen.


Hmm wenn ich mir aber mal andere Gewerkschaften außerhalb öD anschaue, geht bei uns im Vergleich ja gar nix. Zum Bsp die Lokführer Gewerkschaft. Der Chef hat mit harter Hand Ergebnisse erzielt. Und das über Jahre. Jetzt ganz prominent die Gewerkschaft der Samsung Mitarbeiter. Die haben nur mit Streit gedroht und ein Ergebnis erzielt. Für die Beamten gibt es einfach keine geeigneten "Waffen" mit denen man dem DH drohen könnte. Streik? Dienst nach Vorschrift? Krankenschein? Nix davon.

Genau weil Beamte solche Waffen nicht haben, soll ja der schnelle, effektiven Rechtsschutz über das BVerfG herhalten. Aber das funktioniert ja auch nicht.

Weder schnell noch wird es überhaupt so umgesetzt.

Beamte sind dem Politiktheater einfach ausgesetzt, weil die Gewerkschaften "nicht zu viel verlangen dürfen" und Beamte eh ein unliebsames Thema sind. Das ist die Realität.

Schneewitchen

Zitat von: DrStrange in Gestern um 09:27Hmm wenn ich mir aber mal andere Gewerkschaften außerhalb öD anschaue, geht bei uns im Vergleich ja gar nix. Zum Bsp die Lokführer Gewerkschaft. Der Chef hat mit harter Hand Ergebnisse erzielt. Und das über Jahre. Jetzt ganz prominent die Gewerkschaft der Samsung Mitarbeiter. Die haben nur mit Streit gedroht und ein Ergebnis erzielt. Für die Beamten gibt es einfach keine geeigneten "Waffen" mit denen man dem DH drohen könnte. Streik? Dienst nach Vorschrift? Krankenschein? Nix davon.

Genau weil Beamte solche Waffen nicht haben, soll ja der schnelle, effektiven Rechtsschutz über das BVerfG herhalten. Aber das funktioniert ja auch nicht.

Weder schnell noch wird es überhaupt so umgesetzt.

Beamte sind dem Politiktheater einfach ausgesetzt, weil die Gewerkschaften "nicht zu viel verlangen dürfen" und Beamte eh ein unliebsames Thema sind. Das ist die Realität.

M.E. kommt man aus der Misere nur heraus, wenn man jetzt zunächt die Besoldung auf ein Maß erhöht, welches die aA Besoldung (wieder) herstellt.

Danach muss es einen Automatismus geben, ähnlich wie bei den Diäten, der jährlich nach Maßgabe geeigneter und objektiver Kriterien die Besoldung anpasst.

Das ist dann ein Verfahren frei politischer Einflussnahme, bringt dann Rechtssicherheit für beide Seiten und entlastet das BVerfG dauerhaft.

SwenTanortsch

Zitat von: DrStrange in Gestern um 09:27Hmm wenn ich mir aber mal andere Gewerkschaften außerhalb öD anschaue, geht bei uns im Vergleich ja gar nix. Zum Bsp die Lokführer Gewerkschaft. Der Chef hat mit harter Hand Ergebnisse erzielt. Und das über Jahre. Jetzt ganz prominent die Gewerkschaft der Samsung Mitarbeiter. Die haben nur mit Streit gedroht und ein Ergebnis erzielt. Für die Beamten gibt es einfach keine geeigneten "Waffen" mit denen man dem DH drohen könnte. Streik? Dienst nach Vorschrift? Krankenschein? Nix davon.

Genau weil Beamte solche Waffen nicht haben, soll ja der schnelle, effektiven Rechtsschutz über das BVerfG herhalten. Aber das funktioniert ja auch nicht.

Weder schnell noch wird es überhaupt so umgesetzt.

Beamte sind dem Politiktheater einfach ausgesetzt, weil die Gewerkschaften "nicht zu viel verlangen dürfen" und Beamte eh ein unliebsames Thema sind. Das ist die Realität.

Leider ist das genauso, Dottore - wobei ich Dir bei der Bahn widersprechen muss, da hat sich die Sachlage mittlerweile geändert: In den letzten Wochen soll die Bahnchefin beim Blick auf die Quote der fahrenden Züge mehrfach wutentbrannt ihre persönliche Assistenz gefragt haben, wieso ihr keiner mitgeteilt habe, dass schon wieder gestreikt werde, während die Assistenz klarstellen musste, dass auch sie nichts von irgendwelchen Streik wusste... Die Bahn macht also vor, wie's in absehbarer Zeit auch im öffentlichen Dienst sein wird. Fast hätte ich gesagt: Der letzte macht das Licht aus, aber das wäre unfair, denn in Anbetracht der maroden Gebäude brennt da ja schon lange kein Licht mehr...

DeltaR95

Aus der Praxis gefragt:

Wie lange ist Laufzeit des gegenwärtigen Tarifabschlusses? Die "neue vorläufige Tabelle" gilt ab 01.05.2026 und bis wann?

Was ist mit der Erhöhung der Sonderzahlung?

Hier wurde ja - wenn ich mich nicht verlesen habe - immer nur die Auswirkung der "neuen Tabelle" des Bundesalimentationsgesetzes mit den 2,8 % aus dem Tarifabschluss verglichen.

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/tr/2025/

In dieser Übersicht steht noch für A13 z.B. +4,02% (Eintrag vom 19.07.2025).

Für eine A13 Stufe 8 wären das dann ausgehend von der Tabelle 6.898,80 € ab 01.05.2026.  Die Tabelle nach Bundesalimentationsgesetz sieht für 2026 7.164,14 € vor (alle Werte BRUTTO). Die Auswirkung der "reinen aA" wären somit dann unter 4 % - richtig?

despaired

Zitat von: DeltaR95 in Gestern um 16:22Aus der Praxis gefragt:

Wie lange ist Laufzeit des gegenwärtigen Tarifabschlusses? Die "neue vorläufige Tabelle" gilt ab 01.05.2026 und bis wann?

Was ist mit der Erhöhung der Sonderzahlung?

Hier wurde ja - wenn ich mich nicht verlesen habe - immer nur die Auswirkung der "neuen Tabelle" des Bundesalimentationsgesetzes mit den 2,8 % aus dem Tarifabschluss verglichen.

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/tr/2025/

In dieser Übersicht steht noch für A13 z.B. +4,02% (Eintrag vom 19.07.2025).

Für eine A13 Stufe 8 wären das dann ausgehend von der Tabelle 6.898,80 € ab 01.05.2026.  Die Tabelle nach Bundesalimentationsgesetz sieht für 2026 7.164,14 € vor (alle Werte BRUTTO). Die Auswirkung der "reinen aA" wären somit dann unter 4 % - richtig?

Naja der TVÖD geht bis März 2027 https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2025/

Danach wird ja wieder verhandelt und ab wann dann eine neue gilt wird man ja erst beim Ergebnis sehen

DeltaR95

Zitat von: despaired in Gestern um 16:39Naja der TVÖD geht bis März 2027 https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2025/

Danach wird ja wieder verhandelt und ab wann dann eine neue gilt wird man ja erst beim Ergebnis sehen

Dann könnte ich die Wette im Bekanntenkreis sogar gewinnen, dass wir bis zum Auslaufen des TVÖD noch nicht mal ein Gesetz haben, welches den letzten Abschluss auf die Beamten überträgt  ;D

wizzard

Es ist nur noch lächerlich. Die Springerpresse betreibt seit Monaten Beamten-Bashing und dabei bekommt diese "Regierung" auf Abwicklung nicht mal den entsprechenden Kabinettsbeschluss auf die Kette >:(

Hummel2805

Ruhig Blut Wizzard

Die aA wird kommen, dass so sicher wie das Amen in Kirche zum Ende des Gottesdienstes.
Morgen ist Sonntag, geht mal in die Kirche und stimmt das große Loblied der Christenheit ein:
"Großer Alex wir loben Dich, Herr wir preisen Deine Stärke"!

Singen befreit und bringt Freude - Allen ein schönen Sonntag!

Schneewitchen


PolareuD

Zitat von: Hummel2805 in Gestern um 19:35Die aA wird kommen, dass so sicher wie das Amen in Kirche zum Ende des Gottesdienstes.


Aber mit Sicherheit nicht unter dem aktuellen Kasperletheater.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Nadi

Zitat von: Hummel2805 in Gestern um 19:35Ruhig Blut Wizzard

Die aA wird kommen, dass so sicher wie das Amen in Kirche zum Ende des Gottesdienstes.
Morgen ist Sonntag, geht mal in die Kirche und stimmt das große Loblied der Christenheit ein:
"Großer Alex wir loben Dich, Herr wir preisen Deine Stärke"!

Singen befreit und bringt Freude - Allen ein schönen Sonntag!


Zu welchem Zeitpunkt dürfen wir denn davon ausgehen? Herbst 2026, oder doch eher Sommer 2027?

Umlauf

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 09:03Dann schau mal nach NRW. Da hat man jetzt die Übertragung des Tarifergebnisses in einem gesonderten Gesetz vorgesehen. Die Herstellung der aA soll später mit einem gesonderten Gesetz erfolgen, wobei hier die Frage im Raum steht, wann das wohl passieren wird. Im Frühjahr 2027 gibt des in NRW Landtagswahlen....

Und? Ja, streng genommen ist das jetzt im Geschäftsgang befindliche Besoldungsanpassungsgesetz nicht verfassungskonform. Deshalb fällt in NRW aber kein Sack Reis um.

Das Land macht das einfach und stellt für den Sommer ein weiteres Gesetz, eben die Herstellung der aA in Aussicht. Soweit ich das beurteilen kann, regt sich über diese Vorgehensweise niemand auf.


Genau dies hat doch der Bund vor 2 Jahren so gemacht. Er hat es in der Begründung zum Gesetz sogar zugegeben.