Wahlhelfer trotz genehmigten Urlaub?

Begonnen von reelain@gmail.com, 24.05.2026 14:44

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PiratJack1991

Zitat von: MoinMoin in 31.05.2026 06:57Als Bundes/Landesangestellter gibt es diese Sonderstellung, dass man in einen anderen Wahlbezirk verdonnert wird, doch nicht, oder?

Ich bin Landesangestellter.
Ich hatte als ich in einer Stadt (Stadt A) in NRW freiwillig als Wahlhelfer gemeldet habe, nach meinem Umzug (nach Stadt B) die Anfrage von Stadt A bekommen, ob ich Wahlhelfer machen kann. Ich habe zurück geschrieben, dass ich Umgezogen bin und aufgrund der Bahnverbindungen an einem Sonntag es nicht so früh Schaffe.
Liebe Grüße
PiratJack1991

BAT

Für das Wahlbüro? Da gibt es eigentlich zwei Schichten, die zweite fängt meist gegen 13 Uhr an.

MoinMoin

Zitat von: PiratJack1991 in Gestern um 17:45Ich bin Landesangestellter.
Ich hatte als ich in einer Stadt (Stadt A) in NRW freiwillig als Wahlhelfer gemeldet habe, nach meinem Umzug (nach Stadt B) die Anfrage von Stadt A bekommen, ob ich Wahlhelfer machen kann. Ich habe zurück geschrieben, dass ich Umgezogen bin und aufgrund der Bahnverbindungen an einem Sonntag es nicht so früh Schaffe.
Die Anfrage oder die Aufforderung, dass du zu erscheinen hast?
Dass ist doch der Unterschied. Normalerweise kannst du nur in deinem Wahlgebiet zum Ehrenamt zwangsverpflichtet werden, bis auf die Angestellten der Kommune.

PiratJack1991

@ Bat; @ MoinMoin
Nein es war als Stellvertretender Wahlvorstand gewesen. Und es war nur die Anfrage, nicht die direkte Verpflichtung. Ich hoffe ich konnte das jetzt klarer ausdrücken.
Liebe Grüße
PiratJack1991