Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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despaired

Zitat von: Sputnik1978 in Gestern um 10:43Hiernach "lebt" der Entwurf noch.

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/dobrindts-reform-der-beamtenbesoldung-aufgaben-endlich-abschmelzen-200824542.html

Wurde doch heute Früh schon gepostet und besprochen - wenige Posts über dir.

Inhaltlich ist der Artikel
Für die FAZ schwach

Alexander79

Zitat von: PolareuD in 01.06.2026 09:12Die Nivellierung der Ämterwertigkeit. In den damals genannten Beträgen lassen sich Ortszuschläge nicht sachgerecht begründen.

Wobei sowas nie gerichtlich geklärt wurde und reine Spekulation ist.

PolareuD

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 14:34Wobei sowas nie gerichtlich geklärt wurde und reine Spekulation ist.

Kernprinzip der Alimentationspflicht ist und bleibt das Statusamt im rechtlichen Sinne. Zuschläge jedweder Art können nur ergänzend hinzutreten und dürfen nicht so bemessen werden, dass deren Höhe die Ämterwertigkeit über Laufbahngruppen hinweg nivelliert.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Alexander79

Zitat von: PolareuD in Gestern um 15:56dass deren Höhe die Ämterwertigkeit über Laufbahngruppen hinweg nivelliert.
Gibts dafür ein Urteil?

emdy

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 18:05Gibts dafür ein Urteil?

Jo, wie wäre es, wenn du dich selbst ein bisschen einarbeitetest?

AltStrG

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 18:05Gibts dafür ein Urteil?

Ja. Mehrere. Grundsätzliche.

DeltaR95

Jetzt ist doch bald erstmal parlamentarische Sommerpause - vor September passiert eh nichts mehr. Dann ist bald Weihnachten...

Mal sehen, ob wir dieses Jahr überhaupt noch Urteile des BVerfG zur Beamtenalimentation sehen - na, wer gewinnt das Schneckenrennen? Die Legislative oder die Judikative?  ;D

Alexander79

Zitat von: emdy in Gestern um 18:12Jo, wie wäre es, wenn du dich selbst ein bisschen einarbeitetest?
Echt?
Es gibt ein Urteil wie hoch zu Zuschläge tatsächlich sein dürfen?
Na dann raus mit dem AZ.

BalBund

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 20:12Echt?
Es gibt ein Urteil wie hoch zu Zuschläge tatsächlich sein dürfen?
Na dann raus mit dem AZ.
Niemand von uns ist dafür da, Dir die Bedienung von Google zu erklären. Falls Dir das nicht möglich ist, aus welchen Gründen auch immer, bekommst Du bei Menschen die rechtliche Beratung anbieten dürfen gegen ein kleines Salär die Auskünfte.

Oder Du bemühst Deinen dienstlichen Zugang zum Beck

So viele Möglichkeiten...


Alexander79

Zitat von: BalBund in Gestern um 22:43Niemand von uns ist dafür da, Dir die Bedienung von Google zu erklären. Falls Dir das nicht möglich ist, aus welchen Gründen auch immer, bekommst Du bei Menschen die rechtliche Beratung anbieten dürfen gegen ein kleines Salär die Auskünfte.

Oder Du bemühst Deinen dienstlichen Zugang zum Beck

So viele Möglichkeiten...
Brauch ich nicht.
Das es irgendwo Grenzen gibt steht außer Frage.
Das diese Grenzen der Bund bereits erreicht oder gar überschritten hat.
Nur das bezweifel ich.

Genauso akzeptier ich keine so pauschalen Aussagen wie die Ämterwertigkeit darf nicht eingeebnet werden über Laufbahngruppen hinweg.
Mit einem Kind wird der Abstand des eD zum mD schon übersprungen.
Wo bleibt hier dann die Wertigkeitkeit des Amtes?

Mit zwei Kinder, was gerundet der Durchschnitt bei Beamten ist, wird auch der Abstand zwischen mD und gD eingebnet.
Das Kinderzuschläge von 1.000€ verfehlt sind, da würd ich glatt mitgehen, gibts gegen solche Kinderzuschläge überhaupt ein Urteil?