[TH] Besoldungsrunde 2025-2028 Thüringen

Begonnen von unnamed, 17.02.2026 06:24

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rs

Deswegen braucht der Besoldungsgesetzgeber das (fiktive) Partnergehalt, welches er in diesen Berechnungen hineinmischen kann. Damit letztlich keine Differenz mehr bleibt.

Schneewitchen

Zitat von: rs in Gestern um 11:36Deswegen braucht der Besoldungsgesetzgeber das (fiktive) Partnergehalt, welches er in diesen Berechnungen hineinmischen kann. Damit letztlich keine Differenz mehr bleibt.

Die Formulierung ist gut. Das hört sich so positiv an.....😅😂🤣👍!


Mitleser

selbst bei einem mir zugerechneten f.E.von 7236€ würde ich nach dieser Beispielrrechnung immer noch 5000€ zu wenig bekommen^^   ::)


Schneewitchen

Zitat von: CK7985 in Gestern um 14:44https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/geplanter-thueringer-beamtenbesoldungsgesetzentwurf-ringt-um-verstaendnis-tbb-aeussert-kritik/

Stream der Regierungsmedienkonferenz am 2. Juni 2026:
https://www.youtube.com/watch?v=M9ei16T17iY

Ich habe versucht, mir das komplett anzusehen/hören. Bei der Begründung, weshalb alle Kollegen, die keinen Widerspruch eingereicht- oder Klage geführt haben,jetzt das Nachsehen haben, habe ich ausgemacht. So viel Scheinheiligkeit kann ich nicht ertragen....

BPist

Zitat von: Atzinator in Gestern um 11:18Hello! Ich habe mal gerechnet - bitte korrigiert mich. Ich weiß natürlich nicht, was das TFM für Werte angenommen hat.

Netto-Medianäquivalenzeinkommen (Netto-MÄE) Thüringen                     
Jahr           2020           2021           2022           2023           2024           2025           2026
Betrag   1.672,00 €   1.702,58 €   1.779,60 €   1.907,20 €   1.993,45 €   2.093,12 €   2.176,85 €
Steigerung                   2%             5%             7%                 5%                  5%                  4%
Quelle                            Landesamt für Statistik, Basis Mikrozensus                   vorläufig       geschätzt


Berechnung der monatlichen Mindestalimentation nach Rn. 70f                     
Netto-MÄE                              2.176,85 €               
Prekaritätsschwelle                      1.741,48 €   80% des Netto-MÄE            
Faktorberechnung                      4.005,40 €   x2,3 aus Rn. 70f            
zzgl. PKV+Pflegebeitrag              700,00 €           private Krankenversicherung (PKV) und Pflege geschätzt            
abzgl. Kindergeld                      510,00 €               
Netto-Mindestbesoldung      4.195,40 €               


Berechnung der tatsächlichen Nettoalimentation in Thüringen 2026 (Besoldungsgruppe A6 Stufe 3)                  
                             Jan - Mrz   Apr - Dez         
Grundgehalt*      2.885,36 €   2.985,36 €   *Teil der Jahressonderzahlung      
Zuschlag Ehe      177,25 €   182,21 €         
Zuschlag 1. Kind   326,41 €   335,55 €         
Zuschlag 2. Kind   529,16 €   543,98 €         
allgemeine Zulage*   102,42 €   105,29 €   *Teil der Jahressonderzahlung      
                     
Summe brutto              4.020,60 €   4.152,39 €         
zzgl. Jahressonderzahlung 143,41 €   148,35 €         
                     
Endbrutto               4.164,01 €   4.300,74 €         
Mittelwert                         4.266,56 €            
Netto A6/3                        3.625,06 €            


Der NETTO-Fehlbetrag beträgt somit 570,34 €. Nimmt man mal die Relation des Bundes an, würde sich dann für

A8/5      663 €
A10/7     808 €
A12/8   1.004 €
A14/9   1.259 €

ca. jeweils ergeben. Nur mal so als Richtwerte!


Also wir sind immer noch bei 1:1 Übernahme des BVerfG meilenweit von einer aA entfernt ;)!


Danke für den Aufwand. Das ist ja spannend. Wo nimmt man denn die 700€ PKV etc. her?


Und infolge dieser Berechnung sollte man weiter Widerspruch und dann Klageweg gehen, denke ich.

Ich bin auch gespannt, wie dann die Kontaktaufnahme erfolgt, wenn man geklagt hat und wie es dann verklausuliert mitgeteilt und berechnet wird...

MartinF

:-) 570€ Differenz...
Seltsam, dass das anzurechnende Partnereinkommen dann 603€ ist.

Das fiktive Partnereinkommen nivelliert es recht genau aus.

Atzinator

Zitat von: BPist in Gestern um 15:59Danke für den Aufwand. Das ist ja spannend. Wo nimmt man denn die 700€ PKV etc. her?


Und infolge dieser Berechnung sollte man weiter Widerspruch und dann Klageweg gehen, denke ich.

Ich bin auch gespannt, wie dann die Kontaktaufnahme erfolgt, wenn man geklagt hat und wie es dann verklausuliert mitgeteilt und berechnet wird...

Die 700€ habe ich aus dem Bundesforum - das sind alles nur Schätzwerte und muss genau ermittelt werden. Könnten auch im Zweifel "nur" 600€ sein.

Die einzige Frage die theoretisch bleibt ist die Steuerklasse - nimmt man die Alleinverdienerehe an, könnte man ja auch Klasse 3 unterstellen.

Die Frage ist dann nur, wenn Art. 6 GG greift bei der Besoldung (vgl. Diskussion fiktives Partnereinkommen) ob das auch auf die Steuerklasse anzuwenden ist.

2030 wissen wir mehr ;)