[HH] Amtsangemessene Alimentation in Hamburg nach 2 BvL 5 / 18

Begonnen von Verfassungsmäßige, 16.12.2025 13:18

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teclis22

Wie hoch ist eigentlich der "amtliche" Median in hamburg?

Ich finde nur:
https://de.statista.com/infografik/35671/bruttojahresgehaelter-von-vollzeitbeschaeftigten-in-deutschland/

leider habe ich keinen Bezahl-Zugriff auf Statista.
Hat jemand da was an weiteren Zahlen ?

Verwaltungsgedöns

Zitat von: Squad in Heute um 13:29ich hab noch sehr viel mehr, aber mal im Ernst: Was bringt es?
Weißt du wann der Entwurf öffentlich werden darf.

eclipsoid

Zitat von: teclis22 in Heute um 13:56Hat jemand da was an weiteren Zahlen ?

Findet man bei destatis unter
https://www.statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdung-und-soziale-lebensbedingungen/armutsgefaehrdung-und-9

U.a. sieht man dort, dass der Median in Hamburg geringer als in Schleswig-Holstein ist (und dass das an Schleswig-Holstein Süd liegt).

NordWest

#483
Wenn man mal kurz daran glauben will, dass die Besoldung abgesehen vom Partnereinkommens so verfassungsfest wie möglich beschlsosen werden soll (woran man berechtigte Zweifel haben darf; dennoch), dann wäre es ja durchaus sinnvoll gewesen, mit der neuen Besoldung auf die Veröffentlichung der 2025er-Medianwerte zu warten - und die kamen ja erst im Mai.

Insofern würde ich jetzt weniger Kritik daran üben, wenn es ein paar Wochen länger dauert, sofern rückwirkend gezahlt wird. Wichtig ist, dass das Ergebnis stimmt. Und ich fürchte, an dem werden wir noch genug zu bemängeln haben. Allein die zeitliche Verzögerung finde ich nachvollziehbar, denn es bringt auch nichts, voranzupreschen, nur um dann von einem neuen Medianeinkommen überrascht zu werden (wobei man 1 Jahr im Voraus ja ohnehin frei planen muss).

Würde man es nachvollziehbar gut machen wollen, müsste man das 25er-MÄE abwarten, dann die 26er-Tarifsteigerung draufrechnen (idealerweise noch einen Sicherheitspuffer) und das als Ausgangswert nehmen. Selbst ohne den Puffer fänd ich es noch okay, denn immerhin würde es fürs Folgejahr entsprechend der beschriebenen Methodik automatisch  korrigiert.

Verfassungsmäßige

Hier wird gar nichts mehr nach oben korrigiert, eher ins negative wird verbessert, für den Dienstherren.