[HH] Amtsangemessene Alimentation in Hamburg nach 2 BvL 5 / 18

Begonnen von Verfassungsmäßige, 16.12.2025 13:18

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Verwaltungsgedöns

Zitat von: tomhsv in Heute um 08:09Wieso werden nur die Jahre 2011 und 2012 ausgeglichen, was ist mit 2013 - 2020.

Da gab es doch den geilen Zaubertrick des Senats.  ;)

tomhsv

Zitat von: Verwaltungsgedöns in Heute um 08:26Da gab es doch den geilen Zaubertrick des Senats.  ;)

Gibt ja auch Beamte, die Widersprüche ab 2013 eingelegt haben, geht mir erstmal nur um die Grundsätzlichkeit.

Mario42

Diese Jahre müssen auf jeden Fall auch berücksichtigt werden.

tomhsv

Zitat von: Mario42 in Heute um 08:58Diese Jahre müssen auf jeden Fall auch berücksichtigt werden.

Einen möglichen An-spruch auf Gleichbehandlung mit den Klägerinnen und Klägern der Musterverfahren für den Zeitraum von 2013 bis 2019 sieht das Gericht nur in den Fällen, die Ende 2011 per-sönlich den Hinweis in der Bezügemitteilung erhalten und im Jahr 2020 dem damaligen Hinweis in der Bezügemitteilung noch im selben Jahr widersprochen haben. Das letzte Wort wird hier nun das Bundesverfassungsgericht haben.

Das werden die auch verlieren. Hoffentlich entscheidet das Bundesverfassungsgericht jetzt in den zu erwartenden Urteil 2027/2028 auch darüber.

Müsste ja dann auch mit 30 % abgegolten werden, wie 2012.  Bei 4000 Klagen wird es dann richtig teuer.

Verwaltungsgedöns

Zitat von: tomhsv in Heute um 09:07Einen möglichen An-spruch auf Gleichbehandlung mit den Klägerinnen und Klägern der Musterverfahren für den Zeitraum von 2013 bis 2019 sieht das Gericht nur in den Fällen, die Ende 2011 per-sönlich den Hinweis in der Bezügemitteilung erhalten und im Jahr 2020 dem damaligen Hinweis in der Bezügemitteilung noch im selben Jahr widersprochen haben. Das letzte Wort wird hier nun das Bundesverfassungsgericht haben.

Das werden die auch verlieren. Hoffentlich entscheidet das Bundesverfassungsgericht jetzt in den zu erwartenden Urteil 2027/2028 auch darüber.

Müsste ja dann auch mit 30 % abgegolten werden, wie 2012.  Bei 4000 Klagen wird es dann richtig teuer.

Es sollten sogar deutlich mehr sein, als 30 Prozent eines Monats. Das sind ja nur die Zahlen, die sich der unglaubwürdige Senat ausgedacht hat. Realistisch sollten eher 10-20 Prozent der Jahresbezüge sein. Je nach Besoldungsgruppe und Kinderzahl. Das Problem wird jedoch sein, dass das Verfassungsgericht wieder einen Text verfasst, der wieder alles offen lässt. Die Richter haben keinen Arsch in der Hose.

tomhsv

#560
Zitat von: Verwaltungsgedöns in Heute um 10:35Es sollten sogar deutlich mehr sein, als 30 Prozent eines Monats. Das sind ja nur die Zahlen, die sich der unglaubwürdige Senat ausgedacht hat. Realistisch sollten eher 10-20 Prozent der Jahresbezüge sein. Je nach Besoldungsgruppe und Kinderzahl. Das Problem wird jedoch sein, dass das Verfassungsgericht wieder einen Text verfasst, der wieder alles offen lässt. Die Richter haben keinen Arsch in der Hose.

Das wurde ja bereits vor Jahren angekündigt, als die Rückstellungen gebildet wurden.

Dort wurde angekündigt, für die Jahre 2011 und 2012 Rücklagen im Bereich von 3,5 bis 4 % eines Monatsgehalts zu bilden und zusätzlich für zwei Kinder 400 Euro pro Monat. Für 2013 bis 2019 sah man das Prozessrisiko bei unter 50 % und bildete somit nur Rückstellungen für diejenigen mit Widersprüchen.

Insgesamt ist man da auf 500 Mio. Euro Rückstellungen gekommen. Von den 400 Euro für zwei Kinder pro Monat rückwirkend ist nun überhaupt nichts mehr zu hören.

Insgesamt werden dann ja nicht mal die gebildeten Rückstellungen verbraucht, oder sie werden für die zukünftige Angleichungszulage zweckentfremdet.

Interessant ist, dass nur tarifliche Rückstellungen von 1,5 % gebildet werden (Hamburger Abendblatt). Das entspricht ja nicht mal ansatzweise der Inflationsrate oder dem Durchschnitt aller Tarifergebnisse. Die durchschnittlichen Tariferhöhungen lagen in Deutschland in den letzten zehn Jahren (2016–2025) bei etwa 2,5 % bis 3,5 % pro Jahr.

Da plant der Senat ja generell schon ein, nicht amtsangemessen alimentieren zu wollen, denn das ist einer der Parameter aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.