Einstellung im Einstiegs-/Beförderungsamt

Begonnen von Kaffeekanzler, 15.06.2026 13:47

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Kaffeekanzler

Ein ehemaliger Zollobersekretär (A 7 = Eingangsamt lt. § 23 BBesG) soll in den allg. kommunalen Verwaltungdienst eingestellt werden.

Eine Einstellung erfolgt grundsätzlich im Einstiegsamt. Greift hier jedoch § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LBG, § 12 LVO?:
"Eine Einstellung in einem Beförderungsamt ist zulässig, wenn es sich bei der dem Bewerber um einen früheren Beamten, oder einen früheren Richter oder  einen Beamten eines anderen Dienstherrn handelt und das Beförderungsamt bereits verliehen war."

Das Amt A7 war zwar bereits verliehen, nicht jedoch als Beförderungsamt.

10481178

Besitzt den ein (ehemaliger) Zollobersekretär die Laufbahnbefähigung für die Einstellung in die kommunale Beamtenlaufbahn in NRW?

Kaffeekanzler

Zitat von: 10481178 in Gestern um 06:17Besitzt den ein (ehemaliger) Zollobersekretär die Laufbahnbefähigung für die Einstellung in die kommunale Beamtenlaufbahn in NRW?

Ja, die liegt nach § 10 LBG vor.

10481178

Wer hat das festgestellt? In der Regel muss die jeweilige Laufbahnbefähigung anerkannt werden.

In der Kommunalverwaltung gibt es keinen:
ZÖLLNER/ZÖLLNERIN für den mittleren nichttechnischen Zolldienst

Im Bereich des Landes musste diese beim Innenministerium "übersetzt" werden.

Kaffeekanzler

Zitat von: 10481178 in Heute um 13:04Wer hat das festgestellt? In der Regel muss die jeweilige Laufbahnbefähigung anerkannt werden.

In der Kommunalverwaltung gibt es keinen:
ZÖLLNER/ZÖLLNERIN für den mittleren nichttechnischen Zolldienst

Im Bereich des Landes musste diese beim Innenministerium "übersetzt" werden.

Das Verfahren hierzu ist in § 10 LBG geregelt. Nach Abs. 3 entscheidet die aufnehmende Behörde.

Auch wenn das berechtigte Rückfragen sind, ging es mir hier konkret um die Frage, welches Amt im Rahmen der Einstellung zu verleihen ist.