Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Amtsschimmel

Zitat von: BalBund in Heute um 12:22Du meinst das Urteil, dass den Besoldungsgeber Bund nicht unmittelbar zu irgendetwas verurteilt/verpflichtet hat?

Das ist die Rückfallposition? Hätte man doch direkt sagen können "juckt uns nicht!". 🤔

Dunkelbunter

Zitat von: BalBund in Heute um 12:22Du meinst das Urteil, dass den Besoldungsgeber Bund nicht unmittelbar zu irgendetwas verurteilt/verpflichtet hat?

Aber weil die Verwaltungsgerichte aktuell auch kaum Klagen von Bundesbeamten weiter geben wollen an das BVerfG, da entweder die Besoldungsstelle Antworten verzögert usw. oder immer wieder auf neue Entwürfe verwiesen wird.

xap

Zitat von: BalBund in Heute um 12:22Du meinst das Urteil, dass den Besoldungsgeber Bund nicht unmittelbar zu irgendetwas verurteilt/verpflichtet hat?
Spitzfindige Wortwahl befreit auch den Bund nicht. Er IST an das Urteil gebunden.

OnkelU

Zitat von: BalBund in Heute um 12:22Du meinst das Urteil, dass den Besoldungsgeber Bund nicht unmittelbar zu irgendetwas verurteilt/verpflichtet hat?
Was möchtest du mit dieser suggestiven Frage ausdrücken? Ein Urteil des BVerfG bezüglich der Grundsätze der Beamtenbesoldung ist auch für den Bund als Dienstherren bindend. Wir sprechen hier ja nicht von einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hintertupfingen, das nur für die beteiligten Parteien relevant ist.

Amtsschimmel

Zitat von: OnkelU in Heute um 12:34Was möchtest du mit dieser suggestiven Frage ausdrücken? Ein Urteil des BVerfG bezüglich der Grundsätze der Beamtenbesoldung ist auch für den Bund als Dienstherren bindend. Wir sprechen hier ja nicht von einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hintertupfingen, das nur für die beteiligten Parteien relevant ist.

Er will ausdrücken, dass das die interne Kommunikation sein wird. Und daher kein Druck im BMI "empfunden" wird.

PolareuD

Zitat von: OnkelU in Heute um 12:34Was möchtest du mit dieser suggestiven Frage ausdrücken? Ein Urteil des BVerfG bezüglich der Grundsätze der Beamtenbesoldung ist auch für den Bund als Dienstherren bindend. Wir sprechen hier ja nicht von einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hintertupfingen, das nur für die beteiligten Parteien relevant ist.

Es interessiert den Bund nur seit 6 Jahren nicht die Bohne.

@  xap

Dann verklagt den Bund doch. Einen anderen Weg gibts nicht.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Beamtenhustler

Zitat von: BalBund in Heute um 12:22Du meinst das Urteil, dass den Besoldungsgeber Bund nicht unmittelbar zu irgendetwas verurteilt/verpflichtet hat?

Ganz genau so sieht das aus. Wie die Leute hier drin träumen ist putzig. "Mit der Vollstreckung durch das BVerfG wird das schon wieder in Ordnung kommen" und mein Liebling der letzten 50 Seiten: "Ein Urteil des BVerfG bezüglich der Grundsätze der Beamtenbesoldung ist auch für den Bund als Dienstherren bindend. Wir sprechen hier ja nicht von einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hintertupfingen, das nur für die beteiligten Parteien relevant ist."

Das BVerfG wird ganz genau gar nichts machen. Es wird weiter ignoriert werden.
Bitte nicht zu laut ärgern, sonst wacht hier drin der ein oder andere noch auf.

@PolareuD

Und selbst wenn man klagt, kommt dann ein Urteil während der Pension. Das aber auch nur, wenn man Glück hat. Viele Widerspruchsführer und Kläger sind bereits verstorben. Alles (vor allem aber die Juristerei) braucht in diesem Land mittlerweile so elendig lange...

xap

Zitat von: PolareuD in Heute um 12:58Es interessiert den Bund nur seit 6 Jahren nicht die Bohne.

@  xap

Dann verklagt den Bund doch. Einen anderen Weg gibts nicht.
Wer sagt, dass ich das nicht längst schon in Angriff genommen habe? Das tut aber ehrlicherweise nichts zur Sache. Die Frage ist, ob der Bund an das Urteil gebunden ist. Und die Antwort ist ein klares ja, auch wenn man sich im BMI einen schmalen Fuß macht und die Verfassung sowie Urteil weiterhin missachtet. Das Ganze ist auch keine Diskussion wert. Alle Verfassungsorgane sind an die Urteile gebunden. Völlig egal ob mittelbar oder unmittelbar.

Hummel2805

Ihr habt ja Herrn Frei gelesen, es ist alles in Butter! Der Entwurf ist in der Bearbeitungsphase und wird zeitnah dem deutschen Bundestag zugeführt. Alle gegenteiligen Aussagen z.B. von BalBund entsprechen nicht den Tatsachen. Ich habe sowieso den Eindruck, dass BalBund nicht an der Quelle sitzt, sondern eher in einer Informationswüste gefangen ist.

Beamtenhustler

@xap

Welchen Wert hat ein solches Urteil dann überhaupt? Die aA ist doch nicht das einzige Themenfeld, in dem sich die Regierung oder alle anderen Regierungen vor ihr nicht an geltendes Recht hält. Das Konstrukt Staat/Regierung und BVerfG ist auf Rechtstaatlichkeit angewiesen. Wenn sich einer von beiden nicht mehr daran hält, kann man es auch gleich bleiben lassen. Es geht immer nur um Geld und da hört die Rechtsstaatlichkeit dann irgendwie auf.

GeBeamter

Zitat von: Amtsschimmel in Heute um 12:30Das ist die Rückfallposition? Hätte man doch direkt sagen können "juckt uns nicht!". 🤔

Vor allem juckt scheinbar Art. 94 Abs. 4 GG da nicht.

Imperator

Zitat von: Hummel2805 in Heute um 13:25Ihr habt ja Herrn Frei gelesen, es ist alles in Butter! Der Entwurf ist in der Bearbeitungsphase und wird zeitnah dem deutschen Bundestag zugeführt. Alle gegenteiligen Aussagen z.B. von BalBund entsprechen nicht den Tatsachen. Ich habe sowieso den Eindruck, dass BalBund nicht an der Quelle sitzt, sondern eher in einer Informationswüste gefangen ist.

11/10 Ragebait
Panem et circenses.

emdy

Diese Rückfallposition ist eines jeden Arbeitgebers/Dienstherrn unwürdig. Das Urteil ist aber für den Bund gleichermaßen bindend wie folgenlos.

PolareuD

@xap, emdy

Ich stimme euch zu,nur6 Jahre Untätigkeit sprechen Bände.

Der einzige Entwurf der bisher den BT erreicht, ist der letzte der Ampel-Koalition und der vermutlich nur, weil er mit 250 Mio.€ zu buche geschlagen hat, wenn die ich mich recht entsinne.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Maximus

Der letzte Entwurf ist auch erst im Rahmen der Haushaltsverhandlungen durchgekommen. Die vorherigen Versionen waren deutlich teurer und sind am Finanzminister gescheitert.

Wenn die Regierung die Ostwahlen im Herbst übersteht und man dieses Jahr noch den Haushalt für 2027 verhandelt, dann sehe ich eine realistische Chance, dass der (abgeänderte) Entwurf durchgehen wird. Ich sehe hier zwei realistische Möglichkeiten:

Möglichkeit A:
Der Entwurf wird nur leicht abgeändert (Kosten bleiben weitestgehend gleich), wenn keine Einigung im Rahmen der Ressortabstimmung hergestellt werden kann, werden halt höhere Schulden aufgenommen

Möglichkeit B:
Der Entwurf wird deutlich günstiger (z.B. Modell Bayern, höhere Kinderzuschläge etc.); Einigung im Rahmen der Ressortabstimmung kann daher hergestellt werden

Sowohl der Innenminister als auch der Finanzminister haben zugegeben, dass die aktuelle Besoldung verfassungswidrig ist. Hinter diese Linie kommen sie nicht mehr zurück. Sie können die Umsetzung jetzt "nur" noch verzögern.

Wenn man den Entwurf tatsächlich begraben will, dann werden wir das relativ schnell sehen. Und zwar daran, dass man die Übernahme des Tarifergebnisses und die amtsangemessene Alimentation wieder trennt. Bis jetzt habe ich hierzu noch nichts gehört...also beseht noch Hoffnung. Ich sehe hier eine Chance von 50:50