Fiktives Partnereinkommen - Sammelthread

Begonnen von Hugo, 15.12.2025 21:38

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TheBr4in

Zitat von: DeltaR95 in Gestern um 17:50Weil man nicht auf der einen Seite argumentieren kann, dass der Beamte "4K" alimentiert sein muss, damit er Alleinverdiener ist und ergo der Ehepartner sich um Haus, Hof und Kinder kümmern kann, weil er nicht arbeiten gehen muss und auf der anderen Seite der Beamtenfamilie dann solche "Vergünstigungen" gewähren.

Sollte dieser Anschein entstehen, geht doch die Neiddebatte in der Bevölkerung gleich wieder los. Irgendein "Sonderopfer" werden die Beamten für den ihnen zustehenden Luxus der 4K-Alimentation bezahlen müssen. Anders lässt sich eine 4K-Alimentation sicherlich nicht politisch oder gesellschaftlich "verkaufen".

Für mich bedeutet das, dass der Beamten eben keinen Anspruch mehr auf eine Ganztagsbetreuung haben kann. Das wäre im Widerspruch zum Sinngehalt der 4K-Alimentation, denn diese schließt sich nach meiner Lesart an den BGB § 1360 an.

Das würde ja bedeuten, dass es ein Arbeitsverbot für den Ehepartner des Beamteten geben müsste. Das wäre dann das Gegenteil von einem fiktiven Partnereinkommen. Es muss doch die freie Entscheidung des Partners des Beamteten bleiben, ob er arbeitet oder nicht. Gleichzeitig sollte der Dh dieses Einkommen nicht nutzen dürfen, um seine Pflicht klein zu rechnen.

Illunis

Nicht wirklich. Kannst ja immer in kostenpflichtige Betreuung geben.

Was PFLICHT angeht macht es aber einen erheblichen Unterschied ob ich die 23K from Freistaat bekomme und dann für meinen Zwerg bezahle weil meine Frau arbeiten gehen möchte, oder ob ich die 23K nicht bekomme und trotzdem bezahlen muss weil meine Frau arbeiten gehen muss (und in unserem Fall gar keine Change hat das Geld wirklich zu verdienen).

Daraus folgert sich auch ein etwas anderer evtl. deutlich amtsangemessener Lebensstandard.
So ist es auch erheblich einfacher, dass der Partner/die Partnerin sich spontan um Haus und Hof incl. Kinder kümmern muss, falls der Dienstherr auf die Idee kommt:
"Übrigens die nächsten 2 Wochen bist du durchgängig am anderen Ende des Landes und leistest Dienst" (was in meinem Fall auch schon vor gekommen ist. Damals noch ohne Kind)

Genau das möchte der Dienstherr ja und das ist einer der Gründe für Beamte.

P.S.: Passt auch dazu, dass früher der Partner (damals leider immer die Frau) aus dem Dienst entlassen wurde.

Comandante

Zitat von: DeltaR95 in Gestern um 17:50Sollte dieser Anschein entstehen, geht doch die Neiddebatte in der Bevölkerung gleich wieder los.
Das liegt schlicht und ergreifend daran, dass ein Großteil der Bevölkerung in Sachen Volkswirtschaftslehre völlig ungebildet ist. Dazu kommt noch, dass die Interessenvertreter und Verbände alles andere vertreten, nur nicht die Interessen der abhängig Beschäftigten.


DeltaR95

Zitat von: jeto in Heute um 09:12Schön, dass für Dich die Besoldung bei A1 startet, ist aber nun einmal schon seit Jahren nicht mehr der Fall. Ich kann doch nicht Behauptungen als Regeln auslegen und danach dann Wünsch-dir-was spielen. Es gibt keinen Abstand A1-A16, weil es die Besoldungsgruppe nicht gibt.

Ich habe eine Begründung für meine Meinung dargelegt. Wo ist noch mal deine? Aha, danke.