[SH] Besoldungsrunde 2025-2028 Schleswig-Holstein

Begonnen von HansGeorg, 14.02.2026 08:47

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Paterlexx

Für eure Alimentation bedeutet diese Sitzung:

Keine Entscheidung über die Höhe der Besoldung.
Das Gesetz geht jetzt in die Anhörung.
Eine Verabschiedung wird für September angestrebt.
Nachzahlungen sollen im November erfolgen.

BeamterSH

Moin zusammen,

anbei die Einladung für die Sitzung des Finanzausschusses für den 20.08.2026 inkl. eines vorläufigen Zeitplans der anzuhörenden Verbände zum Thema "Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für die Jahre 2025 bis 2027 in Schleswig-Holstein und über weitere dienstrechtliche Regelungen" :)

https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/ltsh/infothek/wahl20/aussch/finanz/einladung/2026/20-138_08-26.pdf

Rudolf


Nordlicht97

Zitat von: Rudolf in 01.08.2026 00:14Die Nachzahlungen werden steuerlich begünstigt werden. Vernünftig und angemessen.

https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/nachzahlungen-steuerlich-beguenstigt-beihilfe-selbstbehalt-bleibt/

Spannend find ich den Nebensatz, dass noch dieses Jahr ein Urteil bzgl. der Weihnachtsgeldgeschichte ,,zugesagt" ist

Malkav

Nächsten Monat hält ein Richter des BVerfG beim Rechtspflegertag der Justiz SH einen Vortrag mit dem Titel: "Wie arbeiten der "Hüter des Grundgesetzes?""

Wenn ich mir anschaue wie umtriebig der dortige Bund Deutscher Rechtspfleger beim Besoldungsthema ist und seit Jahren tapfer informiert, bin ich versucht zehn Euro darauf zu wetten, dass aus dem Saal ein Einwurf im Sinne von: "Für uns Beamte gar nicht!" kommt.

Schade ist nur, dass der Referent im unzuständigen I. Senat sitzt und daher tatsächlich unschuldig ist  ;) Aber er kann das ja mit in die Kaffeerunde nehmen.

Oberamtsrat

Zitat von: Nordlicht97 in 03.08.2026 17:44Spannend find ich den Nebensatz, dass noch dieses Jahr ein Urteil bzgl. der Weihnachtsgeldgeschichte ,,zugesagt" ist

"Wo" kommt diese Info denn eigentlich her? Gibt es dazu eine öffentliche Information?

Malkav

Zitat von: Oberamtsrat in 06.08.2026 13:45"Wo" kommt diese Info denn eigentlich her? Gibt es dazu eine öffentliche Information?

Ankündigung in der Jahresvorschau des zweiten Senats unter Nr. 32

Zitat von: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/GeplanteEntscheidungen/geplante-Entscheidungen_node.html32.    2 BvL 13/18, 2 BvL 4/21   

Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichts des Landes Schleswig-Holstein zur Frage, ob einzelne Vorschriften des schleswig-holsteinischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A im Jahr 2007 wegen Verstoßes gegen Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz verfassungswidrig sind.

Oberamtsrat

Zitat von: Malkav in 06.08.2026 15:59Ankündigung in der Jahresvorschau des zweiten Senats unter Nr. 32

Vielen Dank für den Link, Malkav 👍

DeltaR95

Man beachte das Jahr 2007  ;D  Das nenne ich mal effektiven Rechtsschutz.

LehrerInNRW

Hallo in die Runde,

anscheinend wird auch in S.-H. die aA mit Finanzminister Voodoo erreicht statt mit einer korrekten Umsetzung des letzten Urteils?

Einen FEZ für eine aA dürfte es doch garnicht mehr geben?

Oder lese ich den Entwurf völlig falsch?




Malkav

Zitat von: LehrerInNRW in 07.08.2026 12:56anscheinend wird auch in S.-H. die aA mit Finanzminister Voodoo erreicht statt mit einer korrekten Umsetzung des letzten Urteils?

Der Voodoo-Trick findet sich auf Seite 109 des Gesetzesentwurfs, indem das FiMi kurzerhand einfach mal den Prüfmaßstab ändert bzw. gar keine Prüfung anhand des Prüfmaßstabes des BVerfG (=alle Bzügebestandteile, welche unterschiedlos gewährt werden) vornimmt, sondern nur anhand seines eigenen Fantasieprüfmaßsstabes (alle Bezügebestandteile, welchem einem Alleinverdiener gewährt werden, welcher auch keine sonstigen Einkünfte hat):


Zitat von: https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/04500/drucksache-20-04501.pdfZur Vergleichsberechnung mit der Prekaritätsgrenze werden alle Besoldungsbestandteile berücksichtigt, die sich für die alleinverdienende Beamtin oder den alleinverdienenden Beamten mit bis zu zwei Kindern ergeben.

Zitat von: BVerfG 2025er-Beschluss Rn. 71Für die anzustellende Bewertung sind die Bezüge in ihrer Gesamthöhe der Berechnung zugrunde zu legen. Neben dem Grundgehalt sind daher solche Bezügebestandteile zu berücksichtigen, die allen Beamten einer Besoldungsgruppe unterschiedslos gewährt werden (vgl. BVerfGE 139, 64 <111 f. Rn. 93>; 140, 240 <278 Rn. 72>; 155, 1 <36 Rn. 73>).

Der FEZ ist eine Farce, welche nur dazu dient noch ein paar Jahre zu gewinnen. Hoffentlich mache Karlsruhe dem schnell ein Ende ... das VG Schleswig hat den § 45a SHBesG ja bereits am 11.11.2025 gem. Art. 100 GG vorgelegt.

HansGeorg

Mal eine Frage an die Experten. Ich selbst habe seit dem Jahr 2020 und dann jedes Jahr wieder Widerspruch eingelegt und auch eine ruhende Klage am Laufen. Persönlich gehe ich nach dem bisherigen davon aus, dass selbst ein urteil des BVerfG bezüglich des Weihnachtsgeldes, keine unmittelbare Besserung bringen wird und man versuchen wird alle mit pauschalen "kleinst" Beträgen abzuspeisen. Ist es dann möglich für Jahre die vom Runderlass abgedeckt sind noch individuell vorzugehen wenn man mit der Reparatur nicht zufrieden ist oder ist der Zug dann abgefahren wenn man keinen Widerspruch eingelegt hat?