Rentenreform 2026/2027 - Auswirkung auf das Beamtentum

Begonnen von wieauchimmer, Heute um 12:08

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Überflieger

Zitat von: Rheini in Heute um 15:53Zitat:

"Die Kommission plädiert zudem für eine Verlängerung der Wartezeit für die
Versorgung aus dem letzten Amt von derzeit zwei Jahren auf fünf bis zehn Jahre. [...]



Schwieriges Thema, ich verstehe warum es bei uns so gemacht wird wie es läuft, ich verstehe aber auch, dass das ein großer Bonus im Vergleich zur freien Wirtschaft ist.
Gedankenspiel: wenn man das auf 10 Jahre verlängert, werden dann die "alten" Kollegen dann 8 Jahre früher befördert damit es noch Pensionswirksam ist? Ich durfte mich leider dieses Jahr hinten anstellen, weil ein "Alter" dran war damit es noch Pensionswirksam ist...das der Kollege leider viele Beamtenklischees erfüllt hat mich im Hinblick auf den Leistungsaspekt der Beförderungen dann doch etwas getroffen.

Alles in allem glaube ich, dass 5 Jahre aber auch bei den meisten Kollegen keinen großen Unterschied machen, die guten sind so kurz vor der Pension eh schon im Endamt und die anderen werden sowieso passend befördert, dass es noch reicht.

Rheini

Zitat von: Überflieger in Heute um 16:36Schwieriges Thema, ich verstehe warum es bei uns so gemacht wird wie es läuft, ich verstehe aber auch, dass das ein großer Bonus im Vergleich zur freien Wirtschaft ist.
Gedankenspiel: wenn man das auf 10 Jahre verlängert, werden dann die "alten" Kollegen dann 8 Jahre früher befördert damit es noch Pensionswirksam ist? Ich durfte mich leider dieses Jahr hinten anstellen, weil ein "Alter" dran war damit es noch Pensionswirksam ist...das der Kollege leider viele Beamtenklischees erfüllt hat mich im Hinblick auf den Leistungsaspekt der Beförderungen dann doch etwas getroffen.

Alles in allem glaube ich, dass 5 Jahre aber auch bei den meisten Kollegen keinen großen Unterschied machen, die guten sind so kurz vor der Pension eh schon im Endamt und die anderen werden sowieso passend befördert, dass es noch reicht.

Äpfel und Birnen zu vergleichen ist immer schwierig und Art. 33 GG ist ja keine Grundlage für Verhandlungen.

Egge2206

Zitat von: GeBeamter in Heute um 14:03Ich bin Mal gespannt wie die Einbeziehung der Beamten in die Sozialversicherung damit in Einklang zu bringen ist, dass Beamte nach Leistung und Befähigung alimentiert werden. Für die Beamten, die dann einzahlen, müsste das Brutto steigen. Besoldungssteigerungen dürfen das Leistungsprinzip aber nicht untergraben. Das wird noch spannend, wie das gestrickt werden soll.

und daher wird das auch immer wieder auf die lange Bank geschoben und (aktuell) nicht umgesetzt. Um ehrlich zu sein, weiß ich gar nicht, wieso wir das immer wieder diskutieren :D
selbst die Kommission hat es verneint

Zitat aus dem Bericht
"Wegen der verfassungsrechtlich gebotenen Beitragsfreiheit der Beamtenversorgung müssten bei einer Einbeziehung der Beamtenverhältnisse in die GRV die
Rentenversicherungsbeiträge durch den Dienstherrn voll getragen werden oder die Besoldung so angehoben werden, dass ein von Beamtinnen und Beamten selbst zu tragender Arbeitnehmeranteil des Rentenbeitrags kompensiert würde."

Egge2206

Zitat von: ultranoob in Heute um 13:26Ich für meinen Teil bin jedenfalls gespannt, wie das Absenken des Pensionsniveaus verfassungsrechtlich begründet bzw. ausgestaltet werden soll. (Niedrigere Pension + VBL?)

Je nach Quelle liest man zudem, dass nicht nur weniger verbeamtet werden soll, sondern dass perspektivisch die Integration von Beamten zu den Beitragszahlern vorgeschlagen wird. Beim ZDF steht Folgendes:



wenn du zb die Tagesschau meinst als Quelle, die hat es verbockt bei der Berichterstattung und hat es korrigiert
was damit gemeint ist: Die Kommission sieht es tatsächlich GRUNDSÄTZLICH auch so, dass ALLE in eine Versicherung einzahlen. Da es aber zu teuer und rechtlich n Höllenritt werden würde, verzichten die drauf die Beamten da mit einzubeziehen


Versuch

Wow, kein Wunder quetscht der DH die Beamten seit Jahrzehnten aus.
Unglaubliches mindest


Pension ist im übrigen Rente + Betriebsrente.

Da darf gar nix gekürzt werden.

Rheini

Zitat von: Egge2206 in Heute um 16:50und daher wird das auch immer wieder auf die lange Bank geschoben und (aktuell) nicht umgesetzt. Um ehrlich zu sein, weiß ich gar nicht, wieso wir das immer wieder diskutieren :D
selbst die Kommission hat es verneint

Zitat aus dem Bericht
"Wegen der verfassungsrechtlich gebotenen Beitragsfreiheit der Beamtenversorgung müssten bei einer Einbeziehung der Beamtenverhältnisse in die GRV die
Rentenversicherungsbeiträge durch den Dienstherrn voll getragen werden oder die Besoldung so angehoben werden, dass ein von Beamtinnen und Beamten selbst zu tragender Arbeitnehmeranteil des Rentenbeitrags kompensiert würde."

Und wenn ich dies hier richtig interpretiere, das GG geändert werden muss.

Das Recht des öffentlichen Dienstes ist jedoch nicht veränderungsfest, sondern unter
Beachtung der Grundsätze des Berufsbeamtentums fortzuentwickeln. Um den
Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers zu erweitern, wäre eine Verfassungsänderung
zulässig

HigherEchelon

Und wie will man denn überhaupt eine mögliche Kürzung im Hinblick auf die Empfehlung 1 verargumentieren, die ja vorsieht, als Gesamtversorgungniveau eine Nettoersatzquote von 70 % nach Steuern über alle Säulen hinweg anzustreben? Beamte haben bekanntlich nur Pension, die alle drei Säulen abdecken muss.

Dieses Niveau reicht man ja selbst heutzutage mit der angeblich überzogenen Pensionshöhe von 71,75 % nicht, da diese ja brutto ist und davon noch die PKV abgeht.

Letztendlich würde eine Kürzung darauf hinauslaufen, dass das amtsangemessene Gehalt noch weiter erhöht werden müsste, um davon privat vorsorgen zu können.

hondafahrer26

BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 1982 – 2 BvL 14/78 –:
ZitatLeitsatz
1. Zu den hergebrachten vom Gesetzgeber nicht nur zu berücksichtigenden, sondern zu beachtenden Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des GG Art 33 Abs 5 gehört, daß das Ruhegehalt des Beamten und die Hinterbliebenenbezüge auf der Grundlage der Dienstbezüge des letzten vom Beamten bekleideten Amtes zu berechnen sind (Grundsatz der amtsgemäßen Versorgung).

2. Modifizierter Bestandteil dieses Bemessungsprinzips der Beamtenversorgung ist allerdings, daß der Beamte die Dienstbezüge seines letzten Amtes zumindest ein Jahr erhalten hat. Die Verlängerung dieser Frist auf zwei Jahre (BeamtVG § 5 Abs 3 S 1 Halbs 1) war verfassungsrechtlich zulässig. Eine Erstreckung der Frist über zwei Jahre hinaus ließe sich aber nicht rechtfertigen, weil eine solche Änderung nicht mehr als bloße Modifizierung der bisher anerkannten Einschränkung des hergebrachten Grundsatzes der Versorgung aus dem letzten Amt erklärt werden könnte, sondern einer Preisgabe dieses Prinzips gleichkäme.

3. BeamtVG § 5 Abs 3 S 1 Halbs 1 und BeamtVG § 5 Abs 4 sind aber im Blick auf die in BeamtVG § 5 Abs 4 S 1 Alt 1 und BeamtVG § 5 Abs 4 S 2 getroffenen Ausnahmen (Nichtanwendung des BeamtVG § 5 Abs 3 im Falle des Todes des Beamten und Verkürzung der Zweijahresfrist des BeamtVG § 5 Abs 3 auf ein Jahr bei Dienstunfähigkeit des Beamten) mit GG Art 3 Abs 1 nicht vereinbar. Die übrigen in BeamtVG § 5 Abs 4 enthaltenen Ausnahmeregelungen begegnen, am Gleichheitssatz gemessen, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken; sie sind jedoch angesichts des engen Zusammenhangs im Gefüge der Vorschrift von diesem Mangel mitbetroffen.


Egge2206

Zitat von: HigherEchelon in Heute um 18:08Letztendlich würde eine Kürzung darauf hinauslaufen, dass das amtsangemessene Gehalt noch weiter erhöht werden müsste, um davon privat vorsorgen zu können.

Mein Zitat aus dem Bericht überhaupt gelesen?

Verfassungsmäßige

Zitat von: Überflieger in Heute um 15:10Vorweg, ich bin selbst Beamter:

1.) ich glaube eine Kürzung um 5% wie sie im Raum steht wird nahezu jeder verkraften. Ist natürlich Schade, aber uns geht es damit in vielen Bereichen immernoch besser in der Pension.

2.) Ich finde es absolut richtig, dass der Beamtenbereich verkleinert werden soll. Nur um ein paar Beispiele zu nennen: In Skandinavien gibt es das Konzept von verbeamteten Lehrern nicht.
Viele Unternehmen arbeiten mit seniblen Daten und bekommen das auch ohne Beamte hin, warum also in der Verwaltung nicht auch mehr Angestellte als Beamte. Daher kann man hier auch mMn. grundsätzlich viele Beamte durch Angestellte ersetzen.

3.) Eine langfristige Überführung aller Beamte in die GRV wäre aus meiner Sicht wünschenswert, aber nur unter der Bedingung, dass diese deutlich mehr als nur 2% auf Kapitaldeckung setzt. 9,3% wäre hier eine guter Richtwert. Der Teil der Arbeitgeber in die GRV und der Teil der Arbeitnehmer in die Kapitaldeckung. Wenn das langfristige Ziel ist für alle etwa 70% Rente zu erreichen (glaube ich nicht dran, aber hoffen darf man ja noch) hätte man hier also kaum Nachteile zur Pension, aber Spielraum in anderen Bereichen Arbeitsverbesserungen zu erlangen (Wochenarbeitszeit im Vergleich zu den Angestellten z.b.).

 

Des Dienstherren liebster Beamter

HigherEchelon

Zitat von: Egge2206 in Heute um 18:28Mein Zitat aus dem Bericht überhaupt gelesen?
Ja, und? Das Zitat schreibt von der Einbeziehung in die GRV, ich von einer isolierten Pensionskürzung.

Rheini

Zitat von: Überflieger in Heute um 15:10Vorweg, ich bin selbst Beamter:

1.) ich glaube eine Kürzung um 5% wie sie im Raum steht wird nahezu jeder verkraften. Ist natürlich Schade, aber uns geht es damit in vielen Bereichen immernoch besser in der Pension.

2.) Ich finde es absolut richtig, dass der Beamtenbereich verkleinert werden soll. Nur um ein paar Beispiele zu nennen: In Skandinavien gibt es das Konzept von verbeamteten Lehrern nicht.
Viele Unternehmen arbeiten mit seniblen Daten und bekommen das auch ohne Beamte hin, warum also in der Verwaltung nicht auch mehr Angestellte als Beamte. Daher kann man hier auch mMn. grundsätzlich viele Beamte durch Angestellte ersetzen.

3.) Eine langfristige Überführung aller Beamte in die GRV wäre aus meiner Sicht wünschenswert, aber nur unter der Bedingung, dass diese deutlich mehr als nur 2% auf Kapitaldeckung setzt. 9,3% wäre hier eine guter Richtwert. Der Teil der Arbeitgeber in die GRV und der Teil der Arbeitnehmer in die Kapitaldeckung. Wenn das langfristige Ziel ist für alle etwa 70% Rente zu erreichen (glaube ich nicht dran, aber hoffen darf man ja noch) hätte man hier also kaum Nachteile zur Pension, aber Spielraum in anderen Bereichen Arbeitsverbesserungen zu erlangen (Wochenarbeitszeit im Vergleich zu den Angestellten z.b.).

 

Bärbel bist Du es?

Überflieger

Zitat von: Verfassungsmäßige in Heute um 18:31Des Dienstherren liebster Beamter

Willst du das auch noch mehr ausführen? Können gerne über meine Punkte diskutieren.

Überflieger

Zitat von: Rheini in Heute um 19:42Bärbel bist Du es?

Nö, mir geht es nur persönlich ein bisschen gegen den Strich, wie ein lautstarker Teil unseres Berufsstandes so tut als ob es uns in der Pension nicht ziemlich gut geht. Gerade während Corona hat man gesehen, dass die Priviliegien des Beamtentums durchaus noch da sind. 
Genauso wie es mir gegen den Strich geht, dass gefühlt jeder Kollegen kennt, die in der freien Wirtschaft schon lange gefeuert worden wären.

Wir können gerne über die Punkte und Sichtweisen diskutieren.

Rheini

Zitat von: Überflieger in Heute um 19:55Nö, mir geht es nur persönlich ein bisschen gegen den Strich, wie ein lautstarker Teil unseres Berufsstandes so tut als ob es uns in der Pension nicht ziemlich gut geht. Gerade während Corona hat man gesehen, dass die Priviliegien des Beamtentums durchaus noch da sind. 
Genauso wie es mir gegen den Strich geht, dass gefühlt jeder Kollegen kennt, die in der freien Wirtschaft schon lange gefeuert worden wären.

Wir können gerne über die Punkte und Sichtweisen diskutieren.

Wie definierst Du denn "gut gehen"?

Gegenüber einem Obdachlosen, dem Bürgergeldempfänger, dem Facharbeiter, dem Fabrikdirektor, dem Erben, den Dividendenbezieher, dem Bundesligaprofi?

Ich definiere mein "gut gehen" mit dem gegenseitigem Dienst- und Treueverhältnis aus dem GG.

Das sind nämlich mein DH und ich wissentlich eingegangen.