EG 9c im öffentlichen Dienst mit Personalfachkauffrau (IHK) möglich?

Begonnen von Je_Lie_Ni, 23.06.2026 14:30

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MoinMoin

Zitat von: TVOEDAnwender in 25.06.2026 13:20DQR 6 hilft dabei nur begrenzt. Tariflich ist DQR 6 nicht gleich Bachelor. Der DQR kann vielleicht argumentativ mitschwingen, entscheidet aber in keinem Fall über Eingruppierung oder die Anerkennung des  "sonstigen Beschäftigten".
Zitat von: MoinMoin in 25.06.2026 06:55Ob jemand ein sB ist, ist immer eine Einzelfall Entscheidung.

TVOEDAnwender

Zitat von: MoinMoin in 25.06.2026 15:46Ob jemand ein sB ist, ist immer eine Einzelfallentscheidung.

Ja, allerdings eine Einzelfallentscheidung, die von der Rechtsprechung nur äußerst selten bejaht wird.

Wenn ein Arbeitgeber den Status als sonstiger Beschäftigter trotzdem "gewährt", obwohl die tariflichen Voraussetzungen und damit die erforderliche Vergleichbarkeit mit einem entsprechend ausgebildeten Beschäftigten nicht vorliegen, wird sich darüber im Zweifel allenfalls die Kommunalaufsicht oder die Rechnungsprüfung Gedanken machen. Der betroffene Beschäftigte dürfte sich dagegen eher nicht beschweren.

Meteor

Jeder Arbeitgeber hat seine eigene Auffassung in Personalangelegenheiten. In den vergangenen Jahren war ich bei insgesamt 4 unterschiedlichen Behörden beschäftigt, zufälligerweise auf Bundes-, Landes- und Kommunalbehörde sowie Sozialversicherung.

Ich bin als Quereinsteiger ins Vergabemanagement / öffentliche Beschaffungswesen gerutscht. Ich verfüge über kein Studium, lediglich über eine Berufsausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann sowie anschließender Fortbildung zum Fachwirt. Bei allen Arbeitgebern war ich einschlägig im selben Bereich tätig. Insgesamt müssten es jetzt zwischen 9 Jahre sein.

Die Landesbehörde hat die Stelle als E9a bewertet. Problemlos ohne Studium besetzbar. Bei allen weiteren Arbeitgebern war der Fachwirt spielentscheident. Grundsätzlich wurde ein Studium vorausgesetzt, alternativ aber auch ein Betriebs- oder Fachwirt. Die Bundesbehörde hat sogar explizit den DQR-6 erwähnt.

Aktuell bin ich in der Bundesbehörde mit einer EG11 Stufe 5 beschäftigt.

Es gibt reglementierte Berufe, die zwingend eine bestimmte Aus- und/oder Fortbildung voraussetzen. Und es gibt eben die nicht reglementierten Berufe.

Meine Erfahrung mit den 4 Arbeitgebern war, dass sich alle maßgeblich bei der Personalpolitik unterschieden haben. Von sehr locker bis sehr stringent war alles dabei.

Bueraner1988

Zitat von: Organisator in 23.06.2026 14:56Tariflich gesehen braucht es keinen Abschluss für eine Eingruppierung in die E9c. Es kommt dabei auf nur auf den AG an.

Für einige Bundesländer bzw. Kommunen in den Bundesländern gilt das nicht - in den Vorbemerkungen zur Entgeltordnung ist z. B. in Nr. 7 festgelegt, dass ggf. für eine Eingruppierung in die Entgeltgruppen 9b bis 12 TVöD eine "zweite Prüfung" --> VL II abzulegen ist. Wenn diese notwendig wäre und fehlt wäre auch keine Eingruppierung eine Entgeltgruppe niedriger möglich sondern es würde allenfalls eine Zulage gezahlt. In der Praxis hätte ein Arbeitgeber auch hier die Chance (wenn die Personalfachkauffrau nicht ausreicht) "offen" auszuschreiben und mit der Stellenbesetzung den Besuch eines VL II oder BL II (heißen ja überall anders) zu verbinden...
Alternativ wäre man von dieser Ausbildungs- und Prüfungspflicht auch nach 20 Jahren Berufserfahrung befreit...