Auswirkungen des BVerfG Urteils von 17.09.2025 für Niedersachsen

Begonnen von clarion, 03.12.2025 22:24

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Desperado

Dreistellige Millionenhöhe p.a. okay. Aber mit den ganzen Nachzahlungen würde wohl dreistellig zunächst mal nicht reichen.

justilegal

,,Den ganzen Nachzahlungen"... na warten wir mal ab, ob und wie üppig die ggfs ausfallen. Irgendwas wird sich garantiert überlegt werden, um die Nachzahlungen klein zu halten... irritierend ist eher die Formulierung, dass man eine Reform auf den Weg bringen möchte, bevor der Beschluss Niedersachsen betreffend vom BVerfG kommt... warum??? Ne Reform rückwirkend zu ... 2020?, wo man sich was ganz Neues ausdenkt- was natürlich verfassungsgemäß ist... worauf sich der Beschluss dann aber noch nicht bezieht und man quasi direkt wieder von vorne zu klagen anfangen muss... schauen wir mal

ExponentialFud

"irritierend ist eher die Formulierung, dass man eine Reform auf den Weg bringen möchte, bevor der Beschluss Niedersachsen betreffend vom BVerfG kommt.."

Das könnte eine Strategie sein, um eine im Raum stehende Exekutionsanordnung des BVerfG gegen das Land zu vermeiden. Man zeigt damit, "freiwillig" bereit zu Änderungen zu sein.

Micha84

In Hamburg ab Januar auch 41h. Wir in Niedersachsen werden folgen ...

Rukh

Davon gehe ich auch fest aus. Allerdings hoffe ich doch sehr das wir bei Bezügen mit Kindern endlich mal die rote Laterne abgeben. Dann schlucke ich auch die 1 Wochenstunde mehr

Erpelente

Sind die 41h denn auch mit 2,5% Erhöhung der Besoldung, zusätzlich zur Übertragung des Tarifergebnisses, verbunden?

Bibliothekar

Die Erhöhung auf 41h empfinde ich als vollkommen sinnlos. Ich spreche niemandem seinen Arbeitsethos ab, aber das kann sich ja jeder für sich überlegen ob diese Wochenstunde mehr auch tatsächlich mit produktiver Arbeit gefüllt wird. Vor allem wenn es nicht mit mehr Besoldung einhergeht ist das ja eine Besoldungskürzung. Das erhöht die Motivation nun nicht zwingend.

Schneewitchen

Zitat von: Bibliothekar in 25.06.2026 12:13Die Erhöhung auf 41h empfinde ich als vollkommen sinnlos. Ich spreche niemandem seinen Arbeitsethos ab, aber das kann sich ja jeder für sich überlegen ob diese Wochenstunde mehr auch tatsächlich mit produktiver Arbeit gefüllt wird. Vor allem wenn es nicht mit mehr Besoldung einhergeht ist das ja eine Besoldungskürzung. Das erhöht die Motivation nun nicht zwingend.

Das ist dem DHn auch klar. Das ist halt eine Rechengröße, wonach sich dann eine Personaleinsparung ergibt, die dann zu einer weiteren Arbeitsverdichtung in den Dienststellennführt.

Boromir

Moin, ich habe den interessanten Blogartikel gefunden, der das Thema auch aufgreift. Auf jeden Fall lesenswert.

BVerfG-Urteil vom 17.09.2025: Was es für die Beamtenbesoldung in Niedersachsen bedeutet

Dogmatikus

Heutiger Artikel in der HAZ über den Doppelhaushalt. Auszugsweise:

ZitatBis zu zwei Milliarden Euro sind für eine mögliche höhere Besoldung von Beamten eingeplant.


Rukh

Zitat aus dem Rundblick #120
ZitatAls Ministerpräsident Lies, Kultusministerin Hamburg und Finanzminister Gerald Heere diese
Beschlüsse nach der zweitägigen Haushaltsklausur des Kabinetts öentlich verkündeten, kam aus
dem Kreis der Journalisten sofort die Frage nach den Einsparungen. Erst kürzlich hatte ja der
Landesrechnungshof noch einmal moniert, wie wenig planvoll und zielgerichtet sich die Regierung
auf den demographischen Wandel einstelle und an einem Konzept feile, wie man dauerhaft mit
weniger Mitarbeitern im Landesdienst zurechtkommen soll. Darauf antwortete der Finanzminister
zweigeteilt. Die Masse der Beschäftigten sei in der Bildung beschäftigt, also vor allem an Schulen,
bei der Polizei und im Justizvollzug. >Unsere Ansage lautet: Hier wollen wir nicht sparen.< Auf die
Nachfrage, was denn mit den übrigen Bereichen sei, die ja auch mindestens 50.000 Beschäftigte
betreen, reagierte Heere mit Verweis auf die normative Kraft des Faktischen: In diesen Bereichen
gebe es jetzt 1 anders als bei Lehrern und Polizisten 1 keinen Aufwuchs mehr. Zunehmend könnten
freie Stellen auch nicht besetzt werden, und so komme es zu Umstrukturierungen. Falsch wäre es,
hier ein Programm für den Personalabbau anzusetzen. >Wir sind doch dankbar für jeden, der im
öentlichen Dienst beschäftigt ist 1 wir können dann, wenn einige Stellen unbesetzt sind, die
Mitarbeiter für andere Tätigkeiten einsetzen.< Die Mahnung des Landesrechnungshofs bezog sich
aber gerade darauf, dass für solche Umbesetzungen ein Plan fehle und eine Ad-hoc-Steuerung bei
Personalengpässen keine angemessene Lösung sei.
Finanzminister Gerald Heere (rechts)
verteidigt die Personalplanung des Landes.
Neben ihm Ulrich Soppe, Leiter der
Haushaltsabteilung.

Wird dann das Land Niedersachsen wenigstens die
Anregung der Rentenkommission aufgreifen und den
Beamtenstatus lediglich auf hoheitliche Aufgaben
konzentrieren 1 also auf Polizei, Justizvollzug und
Steuerverwaltung? Wenn das so käme, würden neue
Lehrer wohl nicht mehr verbeamtet werden. Der Effekt
wäre langfristig, dass diese Leute in einigen
Jahrzehnten zum Ende ihres Berufslebens keine teure
Pension bekämen, sondern die Rente. Sie würden
außerdem jetzt schon in die Rentenkasse einzahlen
müssen. Aber Kultusministerin Hamburg, für das
Lehrpersonal zuständig, verneint: Die Landesregierung überlege nicht, Lehrer nicht mehr zu
verbeamten. Nicht der finanzielle Aspekt ist es, den die Ministerin zur Begründung anführt,
sondern ein politischer: >Ich bin froh darüber, dass verbeamtete Lehrkräfte auf die Verfassung
schwören müssen.< Unausgesprochen transportierte Hamburg somit die Sorge, ohne einen
Beamtenstatus könnten Lehrer ein geringeres Treueverhältnis zum Staat als Arbeitgeber haben.
Das Thema Beamtenbesoldung und -versorgung überschattet ohnehin diesen Landeshaushalt
viel stärker als jeden anderen zuvor. Dies liegt an einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von
2025, dessen Begründung vergangenen November vorgelegt wurde. Zwar betrit das Urteil
Niedersachsen nicht direkt, ein Richterspruch zu niedersächsischen Klagen wird frühestens 2027
erwartet. Aber die Grundsätze sind in Karlsruhe so formuliert worden, dass jetzt bereits zwei
Dinge klar sind: Erstens dürfte ein Rückzahlungsanspruch mindestens für jene Beamte bestehen,
die seit 2005 immer wieder gegen ihre Besoldung geklagt hatten 1 mit der Begründung, dass der
Abstand der unteren Einkommensgruppen zum Grundsicherungsniveau zu klein sei. Zweitens muss
künftig der öffentliche Dienst so geordnet werden, dass niedrige Gehaltsgruppen nicht zu nah am
Sozialhilfeniveau liegen. Im Herbst will Heere dazu ein Modell vorlegen, im Etatentwurf für 2027
und 2028 hat die Landesregierung jetzt eine >doppelte Vorsorge< im Umfang von 2 Milliarden Euro
eingeplant. Damit könnten 1 grob geschätzt 1 die Rückzahlungsansprüche und auch die
Mehraufwendungen infolge der neuen Einstufung von Landesbeamten gedeckt werden.

Ich geb die Hoffnung nicht auf.