[BE] Besoldungsrunde 2025-2028 Berlin

Begonnen von Tulpenzeit, 18.02.2026 09:10

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Neugieriger

Zitat von: GoodBye in 30.06.2026 20:38Wenn Brandenburg mit der Besoldung vorlegt wie angekündigt, dürfte auch in Berlin Druck entstehen, und damit auch auf den Bund.

Wenn Berlin den Druck der benachbarten Besoldungsgesetzgeber wie Brandenburg, die unmittelbar in Konkurrenz zur Bundeshauptstadt stehen, benötigt, ist etwas gewaltig aus dem Ruder gelaufen.

Man möchte als Demokrat, dem die Gewaltenteilung und die Rechtsordnung am Herzen liegen, nämlich meinen, dass die Karlsruher Entscheidung allein den Berliner Besoldungsgesetzgeber zur Ausgestaltung einer amtsangemessenen Alimentation veranlassen würde.

Berlin hat sich die Entscheidung des BVerfG gefangen. Und entgegen der vollmundigen Versprechungen der Politik werden Besoldungsreparatur und Neustrukturierung der Besoldung eben nicht unverzüglich umgesetzt, sondern auf die Zeit nach der Abgeordnetenhauswahl im September vertagt. Da wird lieber politisch taktiert, anstatt endlich Verantwortung zu übernehmen.

Viele meiner Kollegen erwarten von den Akteuren im Abgeordnetenhaus in puncto Besoldung wenig bis gar nichts mehr. Das Vertrauen ist vollends zerstört.

AltStrG

Zitat von: Neugieriger in 29.06.2026 18:07@AltStrG

Hast du zu diesem sehr interessanten Beschluss des VG ein Aktenzeichen?

Ich zitiere mich mal selber:

VG 80 K 25/23 OL

Ein Teil der offenen Alimentation setzt sich laut Urteil AUCH aus den Kindergeldzuschlägen zusammen, die zum damaligen Zeitpunkt aber "nur" 290 Euro betrugen, in Summe somit ungefähr 40% der in Rede stehenden obigen Gesamtsumme von 120.000 Euro ausmachen. Zudem muss beachtet werden, dass der betroffene Beamte in A7 besoldet war, höhere Statusämter haben also ein höheren Fehlbetrag.

Neugieriger

Zitat von: AltStrG in 01.07.2026 22:42Ich zitiere mich mal selber:

VG 80 K 25/23 OL

Ein Teil der offenen Alimentation setzt sich laut Urteil AUCH aus den Kindergeldzuschlägen zusammen, die zum damaligen Zeitpunkt aber "nur" 290 Euro betrugen, in Summe somit ungefähr 40% der in Rede stehenden obigen Gesamtsumme von 120.000 Euro ausmachen. Zudem muss beachtet werden, dass der betroffene Beamte in A7 besoldet war, höhere Statusämter haben also ein höheren Fehlbetrag.


Dankeschön  :)


arbeitswütig

Zitat von: Hans Werner Mangold in 04.07.2026 21:42https://www.morgenpost.de/berlin/article412478695/nach-einigung-in-brandenburg-berliner-beamte-wollen-ebenfalls-mehr-geld.html

Ist doch super, wenn bald die 40k Beamte in Pension gehen, dann können Sie die Stellen einsparen oder mit Angestellten nachbesetzen. Dadurch haben sie direkt ein Problem weniger :) Also weiter aussitzen

AltStrG

Ich habe es schon mal aus der Sicht des Unparteiischen gesagt: auch Brandenburg wird durch die neuen Erhöhungen in der Alimentation noch immer nicht verfassungsgemäß besolden, sondern sich "nur" an die Spitze der Besolder stellen, aus Gründen.

Ich würde nach Verkündung der Gesetzesänderung weiter Widerspruch einlegen und ggf. klagen (Partnereinkommen).

Neugieriger

Zitat von: AltStrG in 05.07.2026 21:24Ich habe es schon mal aus der Sicht des Unparteiischen gesagt: auch Brandenburg wird durch die neuen Erhöhungen in der Alimentation noch immer nicht verfassungsgemäß besolden, sondern sich "nur" an die Spitze der Besolder stellen, aus Gründen.

Ich würde nach Verkündung der Gesetzesänderung weiter Widerspruch einlegen und ggf. klagen (Partnereinkommen).

Die Besoldung ist und bleibt wohl bis auf weiteres undurchsichtig - bundesweit.

Mittlerweile vermag niemand mehr verlässlich zu bewerten, ob die Besoldung nun amtsangemessen ist oder nicht. Jedenfalls dann nicht, wenn man pflichtbewusst seiner originären Aufgabe nachgeht. Und die Familie benötigt auch noch etwas Aufmerksamkeit.

Insofern müssten die Verwaltungsgerichte hierauf reagieren und dürften nicht mehr davon ausgehen, dass der einzelne Beamte stets und ständig die Entwicklung der Rechtssprechung voll und ganz im Blick behalten kann.


Was ich damit sagen will: die Beamtenschaft sollte dem Dienstherren nicht mehr vertrauen. Jährliche Widersprüche oder Klagen bleiben das Mittel der Wahl. Zumindest solange die Besoldungssysteme intransparent und unfrei von kreativen Rechentricks der Gesetzgeber sind. Es ist daher meine große Hoffnung, dass das BVerfG dem zeitnah Rechnung trägt.

AltStrG

Zitat von: Neugieriger in 05.07.2026 22:50Die Besoldung ist und bleibt wohl bis auf weiteres undurchsichtig - bundesweit.

Mittlerweile vermag niemand mehr verlässlich zu bewerten, ob die Besoldung nun amtsangemessen ist oder nicht. Jedenfalls dann nicht, wenn man pflichtbewusst seiner originären Aufgabe nachgeht. Und die Familie benötigt auch noch etwas Aufmerksamkeit.

Insofern müssten die Verwaltungsgerichte hierauf reagieren und dürften nicht mehr davon ausgehen, dass der einzelne Beamte stets und ständig die Entwicklung der Rechtssprechung voll und ganz im Blick behalten kann.


Was ich damit sagen will: die Beamtenschaft sollte dem Dienstherren nicht mehr vertrauen. Jährliche Widersprüche oder Klagen bleiben das Mittel der Wahl. Zumindest solange die Besoldungssysteme intransparent und unfrei von kreativen Rechentricks der Gesetzgeber sind. Es ist daher meine große Hoffnung, dass das BVerfG dem zeitnah Rechnung trägt.

Die Hoffnung des Landes BB ist mutmaßlich, dass es mit dieser doch massiven Erhöhung zumindest latent verschleiert, dass es noch mit den fiktiven Partnereinkommen operiert, welches wirklich tot ist.

Rheini

Evtl..auch jeden WS negativ zu bescheiden in der Hoffnung, dass die wenigsten klagen.

justilegal

Und wenn das Beispiel aus Hamburg Schule macht, den Streitwert von 5.000 auf 10.000 Euro bei Alimentationsklagen hochzusetzen, wird das die nächsten (ohne Rechtschutz) abhalten. Traurig genug, dass man überhaupt gegen seinen Arbeitgeber klagen muss, um grundrechtsgleiches Recht durchzusetzen- je größer die persönliche Lücke desto teurer die Klage... und dann die unendlichen Verfahrensdauern...bitter, überall zu lesen, dass Erben von Klägern/ Widerspruchsführern zu den Berechtigten zählen... man soll die nicht-amtsangemessene Besoldung in jedem Jahr rügen- aber ob das korrekt war, erfahren 20 Jahre später die Erben.

AltStrG

Zitat von: justilegal in 06.07.2026 06:14Und wenn das Beispiel aus Hamburg Schule macht, den Streitwert von 5.000 auf 10.000 Euro bei Alimentationsklagen hochzusetzen, wird das die nächsten (ohne Rechtschutz) abhalten. Traurig genug, dass man überhaupt gegen seinen Arbeitgeber klagen muss, um grundrechtsgleiches Recht durchzusetzen- je größer die persönliche Lücke desto teurer die Klage... und dann die unendlichen Verfahrensdauern...bitter, überall zu lesen, dass Erben von Klägern/ Widerspruchsführern zu den Berechtigten zählen... man soll die nicht-amtsangemessene Besoldung in jedem Jahr rügen- aber ob das korrekt war, erfahren 20 Jahre später die Erben.

Die Erhöhung der Streitwerte sehe ich nicht als problematisch an, im Gegenteil.

P33t

Schön, dass es Brandenburg jetzt scheinbar über ein halbes Jahr früher schafft als Berlin, die Besoldung anzupassen, für die Berlin angemahnt wurde. Hat man aus dem Dunstkreis der Berliner Gewerkschaften jetzt eigentlich mal eine Äußerung zum Besoldungsreparaturgesetz bekommen?

Das Gesetz soll doch angeblich schon der Hausleitung des AH vorgelegt worden sein. Bei der Vorbereitung zur Gesetzgebung sind auch regelmäßig Berufsverbände und Gewerkschaften zu beteiligen - wo sind die Details?

ExponentialFud

Zitat von: Neugieriger in 30.06.2026 21:20Man möchte als Demokrat, dem die Gewaltenteilung und die Rechtsordnung am Herzen liegen, nämlich meinen, dass die Karlsruher Entscheidung allein den Berliner Besoldungsgesetzgeber zur Ausgestaltung einer amtsangemessenen Alimentation veranlassen würde.

Berlin hat sich die Entscheidung des BVerfG gefangen.

Nein. Das ist schon oft diskutiert worden. Berlin alleine hat sich die Pflicht zur Nachzahlung gefangen. Alle Dienstherren im Bereich des Grundgesetzes haben sich mit diesem Beschluss die Pflicht zur zukünftigen Anpassung gefangen. BVerfG-Beschlüsse werden unmittelbar bundesweit rechtlich bindend, unabhängig vom Beklagten.

Verwalter

Zitat von: P33t in 06.07.2026 12:26Hat man aus dem Dunstkreis der Berliner Gewerkschaften jetzt eigentlich mal eine Äußerung zum Besoldungsreparaturgesetz bekommen?

Der dbb berlin hat eine offenen Brief geschrieben https://www.dbb.berlin/fileadmin/user_upload/www_dbb_berlin/pdf/2026/2026-07-03-Forderung_Besoldungsanpassung_Berlin_Sofort_Final.pdf

Die GdP Berlin übt scharfe Kritik: https://www.gdp.de/berlin/de/stories/2026/07/2026_07_02_kritikbesoldung

Das Aktionsbündnis hat ebenfalls einen Offenen Brief geschrieben: https://www.berliner-besoldung.de/karlsruhe-hat-entschieden-berlin-wartet-auf-den-wahltag-offener-brief/

Vom DGB Berlin Brandenburg ist mir nichts bekannt.
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 17 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

Schneewitchen

Nach der Wahl muss sich die neue Regierung erst einmal konstituieren und einfinden. Dann wird man sich einen Überblick verschaffen und sich in die verschiedenen Themen einarbeiten. Bis dahin ist dann Weihnachten.

Danach wird man das Thema nochmals komplett neu aufrollen und untersuchen und alle Länderentwicklungen, die bis dahin vorliegen, genauestens analysieren.

Im Frühjahr 2027 wird man dann einen Entwurf vorlegen und in aller Gründlichkeit und Ruhe mit den Verbänden abstimmen. Vielleicht wird es dann bis zur Sommerpause 2027 etwas werden.

Ach ja, die Frist des BVerfG!? Kann man da nicht eine Fristverlängerung beantragen? Oder man lässt es darauf ankommen....