Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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GoodBye

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 09:27Bei der Aussage, dass die Anpassung nicht genügt, komme ich ins Grübeln.

Anderswo hier im Forum ist ja schon so eine seltsame Diskussion entbrannt, ob eine Korrektur der Besoldung hin zu einer aA ab einer bestimmten Besoldungsstufe nicht obszön sei.

Das will ich hier jetzt nicht neu aufsetzen. Derartige Gedanken sind mir völlig fremd.

Aber: Die Besoldungssteigerungen in Brandenburg sind schon herausragend und markieren derzeit die Spitze dessen, was die verschiedenen Länder bislang offeriert haben.

Es mag sein, dass hiermit noch immer nicht die aA nach den Vorgaben des aA erreicht ist.

Fraglich ist hier dann aber doch, ob man auf die hundertprozentige Erfüllung eines gerechtfertigten Anspruchs pocht oder sich mit dem jetzt gelieferten zufrieden gibt.

Wenn ich mal in Richtung Hamburg, Saarland oder Bayern blicke, dann tun sich da ganz andere Diskussionen auf. In diesem Zusammenhang würde ich es als etwas überzogen empfinden, wenn man jetzt in Brandenburg nochmals ein Fass bezüglich der ungenügenden Höhe der Anpassungen aufmachen würde.

Grundsätzlich bin ich aber schon der Meinung, dass es legitim ist, auf die Erfüllung eines Anspruches zu pochen. Unsere DHn sehen das umgekehrt ja auch eher kleinlich. Weshalb sollten wir dann großzügig sein?

Wie unschwer zu erkennen, bin ich da etwas zwiegespalten....😬

Na ja, es geht um die Umsetzung von Recht. Ich kann derzeit nicht nachvollziehen, dass die niedrigste Besoldungsgruppe die Anforderungen an die Mindestbesoldung erfüllt. Wie gesagt, derzeit. Wenn das höchste deutsche Gericht eine Untergrenze formuliert, sollte man sich als Vefassungsorgan wohl daran halten.

Es gibt nun zwei Alternativen:

1. Einbeziehen eines fiktiven Partnereinkommens (wohl rechtlich unzulässig)
2. Erhöhung der Familienzuschläge bis Kind 2 (wohl im gewissen Umfang lt. BVerfG möglich)

Für höhere Besoldungsgruppen gilt das gleiche Recht wie für alle anderen und nicht Ideologie und Gusto.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Rheini

#2236
Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 09:27Bei der Aussage, dass die Anpassung nicht genügt, komme ich ins Grübeln.

Anderswo hier im Forum ist ja schon so eine seltsame Diskussion entbrannt, ob eine Korrektur der Besoldung hin zu einer aA ab einer bestimmten Besoldungsstufe nicht obszön sei.

Das will ich hier jetzt nicht neu aufsetzen. Derartige Gedanken sind mir völlig fremd.

Aber: Die Besoldungssteigerungen in Brandenburg sind schon herausragend und markieren derzeit die Spitze dessen, was die verschiedenen Länder bislang offeriert haben.

Es mag sein, dass hiermit noch immer nicht die aA nach den Vorgaben des aA erreicht ist.

Fraglich ist hier dann aber doch, ob man auf die hundertprozentige Erfüllung eines gerechtfertigten Anspruchs pocht oder sich mit dem jetzt gelieferten zufrieden gibt.

Wenn ich mal in Richtung Hamburg, Saarland oder Bayern blicke, dann tun sich da ganz andere Diskussionen auf. In diesem Zusammenhang würde ich es als etwas überzogen empfinden, wenn man jetzt in Brandenburg nochmals ein Fass bezüglich der ungenügenden Höhe der Anpassungen aufmachen würde.

Grundsätzlich bin ich aber schon der Meinung, dass es legitim ist, auf die Erfüllung eines Anspruches zu pochen. Unsere DHn sehen das umgekehrt ja auch eher kleinlich. Weshalb sollten wir dann großzügig sein?

Wie unschwer zu erkennen, bin ich da etwas zwiegespalten....😬

Ich kann deine Gedanken nachvollziehen.

Allerdings kann ich nur für mich sprechen und entscheiden, dass ich weiterhin kein schlechtes Gewissen habe und jeden Cent einklagen werde.

Meine Gründe dafür sind, dass ich bisher nicht den Eindruck habe, dass alle in Deutschland an einem Strang ziehen. Ich habe gestern positiv zur Kenntnis genommen, dass jetzt ein erhöhter Druck auf die Grundsicherungsempfänger ausgeübt werden soll, sofern man keinen Grund hat, nicht arbeiten zu gehen. Leider fehlt mir derzeit noch der erhöhte Druck auf die andere Seite der Einkommensskala und damit meine ich nicht den gut verdienende Facharbeiter.

Auch fehlt mir noch die Selbsterkenntnis des Staates seine Ausgaben kritisch zu hinterfragen und hier Streichungen bei , ich sage mal platt, "ist schön wenn es in Luxus kommt, aber es geht auch in was grober und kostet dann nur die Hälfte" vorzunehmen.

Daher ist für mich das Fazit, so wie oben geschrieben.

Candyman

Nach aktuellem Stand hängt der Bund Brandenburg in meinem Fall (A7 Stufe 4 4 Kinder) 678,23€ hinterher.

wenn ich den verworfenen Entwurf nehme schrumpft der Abstand auf 226,83€ monatlich. Das wäre für mich ein Pullfaktor ohne das ganze groß zu hinterfragen aber Landessoldaten gibt es nun mal nicht  ::)

andreb

@Rheini

Da gehe ich ebenfalls mit und wäre folglich noch ein wenig ,,extremer" in Richtung der politischen Akteure

- ein weiterhin aufgeblähter Bundestag und mangelndes Interesse an der Änderung des Wahlgesetzes (es hat sich etwas gebessert)
- Abgeordnetenprivilegien, etwaige Nebeneinkünfte und Lobby-Arbeit (Grüße an Gas-Katharina gehen raus)
- politisches Versagen (Scheuer-Andi, Masken-Jens) führt selten zu Konsequenzen.
- wieso 16. Bundesländer (B und BB könnten fusionieren und B hätte sich viel Arbeit gespart  ;D )

Die Liste ließe sich beliebig erweitern.

Knarfe1000

Brandenburg hat auf jeden Fall ein großes Loch in die "Brandmauer" der AA-Verweigerer gehauen. Etwas, mit dem ich letzte Woche noch nicht gerechnet hätte.

Julianx1

Zitat von: Knarfe1000 in Gestern um 11:14Brandenburg hat auf jeden Fall ein großes Loch in die "Brandmauer" der AA-Verweigerer gehauen. Etwas, mit dem ich letzte Woche noch nicht gerechnet hätte.

Ja, das fasst eigentlich das Ergebnis zusammen! Aber ich vermute dass, es nicht solche großen Einflüsse auf die Bundesbesoldung haben wird wie einige hier hoffen.

Schneewitchen

Zitat von: Julianx1 in Gestern um 11:45Ja, das fasst eigentlich das Ergebnis zusammen! Aber ich vermute dass, es nicht solche großen Einflüsse auf die Bundesbesoldung haben wird wie einige hier hoffen.

Der Einfluss auf die anderen Länder sollte auch nicht überbewertet werden. Bei Verschlechterungen wird gerne immer beim Nachbarland abgekupfert und dann argumentiert, dass man das ja in Land xy auch mache.

Bei Verbesserungen ist den MP die Jacke in der Regel näher als die Hose. Da wirkt diese "Automatismus" lange nicht so gut .....

Alexander79

Zitat von: Candyman in Gestern um 11:04Nach aktuellem Stand hängt der Bund Brandenburg in meinem Fall (A7 Stufe 4 4 Kinder) 678,23€ hinterher.

wenn ich den verworfenen Entwurf nehme schrumpft der Abstand auf 226,83€ monatlich. Das wäre für mich ein Pullfaktor ohne das ganze groß zu hinterfragen aber Landessoldaten gibt es nun mal nicht  ::)
Wie hoch sind denn die Familienzuschläge in BB, wenn du das so genau ausrechnest?
Hab bisher keine FZ für BB gefunden.

PolareuD

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 12:58Wie hoch sind denn die Familienzuschläge in BB, wenn du das so genau ausrechnest?
Hab bisher keine FZ für BB gefunden.

Aktuell liegen die bei 377€ je für Kind 1 und 2 sowie 888€ ab Kind 3. Inwiefern die derzeit mit überarbeitet werden, ist bis jetzt nicht ersichtlich.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Alexander79

Wenn die on top auf die Tabelle noch draufkommen, dann wäre das in der Tat ganz ordentlich im Vergleich zum Bund.

tinytoon

Die FZ in Brandenburg bleiben beim neuen Entwurf bestehen, ich habe nachgefragt.

BVerfGBeliever

Laut dieser Seite sollen die Familienzuschläge in Brandenburg nicht erhöht werden. Der kleinste brandenburgische 4K-Beamte soll also in diesem Jahr entsprechend eine Bruttobesoldung von 3.699 EUR bekommen, siehe hier. Das MÄE lag letztes Jahr in Brandenburg bei 28.057 EUR (monatlich 2.338 EUR), siehe hier. Geht man von einer dreiprozentigen Steigerung aus, liegt es also in diesem Jahr bei geschätzten 2.408 EUR. Die Prekaritätsschwelle, also die Untergrenze einer verfassungsgemäßen Netto-4K-Alimentation, liegt damit bei 4.431 EUR.

Mit anderen Worten: Das Bruttoeinkommen der kleinsten brandenburgischen 4K-Beamtenfamilie muss in diesem Jahr mindestens irgendwo im Bereich von 5.100 EUR oder 5.200 EUR liegen (für die genaue Berechnung bin ich gerade zu faul). Da die angekündigte Besoldung lediglich bei 3.700 EUR liegen soll (siehe oben), dürfte davon auszugehen sein, dass die Differenz durch die Anrechnung eines entsprechenden Partnereinkommens "herbeigezaubert" wird..


Ungeachtet des mutmaßlich unterstellten Partnereinkommens möchte ich den Entwurf nochmals ausdrücklich dafür loben, dass er gegen die "Verdi-Sünden" der Vergangenheit ankämpft, indem er die Tabelle zur Abwechslung nicht staucht, sondern stattdessen streckt. In A5 beträgt die Erhöhung 7,25%, in A16 hingegen 17,94%, siehe hier.

AltStrG

Zitat von: HumanMechanic in Gestern um 08:33Ich denke auch, das Personalabwanderungen eher das kleinere Problem sind. Auf Interamt werden die Stellen in Brandenburg vermutlich erstmal zum Kassenschlager, aber die absoluten Zahlen vernachlässigbar. Bei den Neueinstellungen / Bewerberlage wirds dann schon etwas schwieriger.

Aber den größten Einfluss sehe ich in der politischen Diskussion. Ich konnte jetzt keinen Hinweis auf ein fiktives Einkommen finden. Orientierung deutlich stärker aufs Grundgehalt. Etc. Etc.

Kurz: Brandenburg bietet ein Vergleichsmodell zum Bundes-Entwurf.
Wenn jetzt das ein oder andere Gutachten zu dem Schluss kommt, dass das wesentlich Rechtssicherer ist als das Bundesmodell, könnte das tatsächlich was bewirken.

Das wird wohl eher an den kommenden Beschlüssen des BVerfG liegen. Ich vermute und wette, dass Brandenburg schon zumindest einen kleinen Hinweis in Sachen Beschlusslage bekommen hat.

AltStrG

Zitat von: Candyman in Gestern um 11:04Nach aktuellem Stand hängt der Bund Brandenburg in meinem Fall (A7 Stufe 4 4 Kinder) 678,23€ hinterher.

wenn ich den verworfenen Entwurf nehme schrumpft der Abstand auf 226,83€ monatlich. Das wäre für mich ein Pullfaktor ohne das ganze groß zu hinterfragen aber Landessoldaten gibt es nun mal nicht  ::)

Brandenburg hat freie Heilfürsorge in bestimmten Bereichen. Die kommt on-top.

GoodBye

Zitat von: AltStrG in Gestern um 15:42Das wird wohl eher an den kommenden Beschlüssen des BVerfG liegen. Ich vermute und wette, dass Brandenburg schon zumindest einen kleinen Hinweis in Sachen Beschlusslage bekommen hat.

Das denke ich auch. Im Zweifel wird man im Verfahren versucht haben, wie in Hamburg rückwirkend ein Partnereinkommen zu berücksichtigen und hat zumindest in bestimmten Umfang eine Ansage erhalten.

Insoweit vielleicht der größte Grund für mögliche ,,Dankbarkeit" anderer Bundesländer 😂
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe