Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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ExponentialFud

Zitat von: Unknown in Heute um 15:43Ich habe die Zahlen bisher nicht verglichen, aber hat denn Brandenburg jetzt den richtigen Betrag oben links in der Tabelle gemäß Rechtssprechung BVerfG stehen? Wenn ja, dann bin ich überwältigt und wenn nein, verstößt die Besoldung weiterhin gegen das Grundgesetz unabhängig der Erhöhung. Und dann könnte ich es auch nicht verstehen, warum viele hier anfangen zu sabbern und sich mit Brandenburg vergleichen. Mir stellt sich die Frage, ob man dann an der Verfassungsmässigkeit interessiert ist oder lediglich an der Erhöhung.
Es geht absolut in die richtige Richtung, aber am Ziel ist man noch lange nicht und nicht vergessen bei aller Euphorie, alle die keinen Rechtsbehelf haben gehen leer aus und wenn es immer noch gegen den Beschluss vom letzten Jahr verstößt dann muss weiter geklagt werden, notfalls auch ohne Rechtsschutz, denn gab ja eine große Erhöhung die das abfedert.

Der Betrag links oben in der neuen Brandenburger Tabelle scheint immernoch einen Minijob als Partnereinkommen zur Anrechnung zu bringen. Ansonsten ist er nachvollziehbar.

Knecht

Mal gespannt, was wir in wenigen Wochen an Glückseligkeit erfahren.

DeltaR95

Zitat von: Unknown in Heute um 15:43Ich habe die Zahlen bisher nicht verglichen, aber hat denn Brandenburg jetzt den richtigen Betrag oben links in der Tabelle gemäß Rechtssprechung BVerfG stehen? Wenn ja, dann bin ich überwältigt und wenn nein, verstößt die Besoldung weiterhin gegen das Grundgesetz unabhängig der Erhöhung. Und dann könnte ich es auch nicht verstehen, warum viele hier anfangen zu sabbern und sich mit Brandenburg vergleichen. Mir stellt sich die Frage, ob man dann an der Verfassungsmässigkeit interessiert ist oder lediglich an der Erhöhung.
Es geht absolut in die richtige Richtung, aber am Ziel ist man noch lange nicht und nicht vergessen bei aller Euphorie, alle die keinen Rechtsbehelf haben gehen leer aus und wenn es immer noch gegen den Beschluss vom letzten Jahr verstößt dann muss weiter geklagt werden, notfalls auch ohne Rechtsschutz, denn gab ja eine große Erhöhung die das abfedert.

Gemäß (einer) Tabelle (AR 7) von Destatis lag das Netto-MÄE in Brandenburg 2025 bei 31.851 € oder 2.654,25 € pro Monat.

2.654,25 € * 2,3 * 0,8 sind 4.883,82 € pro Monat NETTO.

Nach dem neuen Rechner (4K - 2 Kinder - Lohnsteuerklasse III) erhält der A5 Stufe 2 in Brandenburg 3.422,43 € NETTO.

Defizit zur aA somit: 1.461,39 € NETTO pro Monat oder 17.536,68 € pro Jahr

Somit ist das Defizit weit höher als ein (fiktiver) Minijob, sondern entspricht eher der Annahme, dass in Brandenburg wie beim Bund die Beihilfebemessungsgrenze als fiktives Einkommen des Ehepartners angesetzt wurde.

ExponentialFud

Oha, danke. Das war mir nicht klar. Ist aber ein gutes Zeichen für Niedersachsen, dass dann keine Möglichkeit mehr hat unter der Brandenburger Besoldung zu bleiben.

Unknown

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 17:51Gemäß (einer) Tabelle (AR 7) von Destatis lag das Netto-MÄE in Brandenburg 2025 bei 31.851 € oder 2.654,25 € pro Monat.

2.654,25 € * 2,3 * 0,8 sind 4.883,82 € pro Monat NETTO.

Nach dem neuen Rechner (4K - 2 Kinder - Lohnsteuerklasse III) erhält der A5 Stufe 2 in Brandenburg 3.422,43 € NETTO.

Defizit zur aA somit: 1.461,39 € NETTO pro Monat oder 17.536,68 € pro Jahr

Somit ist das Defizit weit höher als ein (fiktiver) Minijob, sondern entspricht eher der Annahme, dass in Brandenburg wie beim Bund die Beihilfebemessungsgrenze als fiktives Einkommen des Ehepartners angesetzt wurde.

Warum "feiern" dann alle Brandenburg? Ist für mich nicht ganz nachvollziehbar, wenn ein fiktives Partnereinkommen angesetzt wird. Klingt für mich nicht gerade als juristisch sauber, sondern eher nach, gib dem Affen Zucker. Wir tun was und erhöhen, aber besolden trotzdem verfassungswidrig. Für mich hört sich das, wenn die Fakten so eintreten, wie berichtet wurde, als sehr cleveren Schachzug an. Es wird knapp vierstellig erhöht und alle fangen an zu sabbern und freuen sich und vergessen dazu, dass das trotzdem noch nicht reicht. Natürlich nur unter der Voraussetzung, dass das wirklich so eintreten wird.
Mich überzeugt es bis jetzt nicht.

BVerfGBeliever

Zitat von: Unknown in Heute um 19:16Warum "feiern" dann alle Brandenburg?

Ich hatte dazu vorhin etwas im anderen Thread geschrieben:


Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 16:55Ungeachtet dessen bin ich für die Praxis vorsichtig optimistisch. So hat ja beispielsweise Brandenburg explizit angekündigt, die Besoldung zukünftig an die Entwicklung des Nominallohnindex zu koppeln. Somit kann sich ein brandenburgischer Beamter vermutlich auf Folgendes freuen:

1.) Als erstes gibt es einen Schluck aus der Pulle. In B 11 soll es übrigens von 194.636 EUR auf 240.881 EUR gehen, also ein Plus von 46.245 EUR bzw. 23,76%. @Durgi, Umzug nach Potsdam für die 24-Zoll-Felgen..?
2.) Zukünftig wird die Besoldung jedes Jahr automatisch parallel zu den Nominallöhnen angehoben.
3.) Und wenn sich das BVerfG irgendwann demnächst zum Thema Partnereinkommen äußert, gibt es möglicherweise eine weitere Erhöhung (wie gesagt, ich gehe davon aus, dass auch der brandenburgische Gesetzentwurf ein monatliches Partnereinkommen von ca. 1.400 bis 1.500 EUR anrechnet, siehe hier).

Rheini

Zitat von: Unknown in Heute um 19:16Warum "feiern" dann alle Brandenburg? Ist für mich nicht ganz nachvollziehbar, wenn ein fiktives Partnereinkommen angesetzt wird. Klingt für mich nicht gerade als juristisch sauber, sondern eher nach, gib dem Affen Zucker. Wir tun was und erhöhen, aber besolden trotzdem verfassungswidrig. Für mich hört sich das, wenn die Fakten so eintreten, wie berichtet wurde, als sehr cleveren Schachzug an. Es wird knapp vierstellig erhöht und alle fangen an zu sabbern und freuen sich und vergessen dazu, dass das trotzdem noch nicht reicht. Natürlich nur unter der Voraussetzung, dass das wirklich so eintreten wird.
Mich überzeugt es bis jetzt nicht.

Naja, der monatliche Druck wird geringer.

Dennoch sollte der jährliche Widerspruch weiterhin das November/Dezember Ritual bleiben.

Paterlexx

Zitat von: Rheini in Heute um 19:46Naja, der monatliche Druck wird geringer.

Dennoch sollte der jährliche Widerspruch weiterhin das November/Dezember Ritual bleiben.
Absolut, und man hat immerhin was versucht. Besser wie -7% in der Stadt der Möven.

RArnold

Ich empfehle den Widerspruch Mitte des Jahres. Die Bearbeitung erfolgt dann in etwa einer Woche. Dann muss man nicht bis Mai auf eine Antwort warten.

AltStrG

Zitat von: RArnold in Heute um 20:30Ich empfehle den Widerspruch Mitte des Jahres. Die Bearbeitung erfolgt dann in etwa einer Woche. Dann muss man nicht bis Mai auf eine Antwort warten.

Ich empfehle aus Gründen der Erfahrungen aus Berlin (Gesetzesänderungen und Anpassungen in der Mitte des Jahres) zum Jahresende den Widerspruch mittels Gerichtsvollzieherzustellung / Postzustellurkunde vorzunehmen oder besser: gleich zu klagen :)

Zealord

Mal abgesehen von der Frage, ob der Entwurf aus BB Rechentricks bezüglich der Berechnung der als notwendig erachteten Besoldungshöhe verwendet, empfände ich wenigstens die Kopplung an die Nominallohnentwicklung als positiv. Da gäbe es dann keine Diskussionen mehr (auch nicht in der Öffentlichkeit, gut für zukünftige Legislaturperioden), Tarifrunden wären egal und weitere Spielereien wie mit dem Inflationsausgleich wären nicht mehr möglich. Ich hoffe der Bund kupfert diese Idee ab, was angesichts der vergleichbaren Regelung bei den MdB evtl. leichter von der Hand ginge.