technischer Prüfer RPA

Begonnen von Heiner63, 17.06.2026 11:24

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Heiner63

Eine Frage an die Kollegen, technische Prüfer RPA.

Gibt es bei euch auch so große Unterschiede in der Bezahlung.
Rheinland-Pfalz: Angestellter E9b/6 / Betriebswirt, E-Meister, sonstige Ausbildung
                 Beamter      A12   / Hochschulstudium- Ingenieur

Es ist schon ein gravierender Unterschied und ist auch in Stellen- Ausschreibungen
bei den Bundesländer erkennbar.
 

KlammeKassen

Zitat von: Heiner63 in 17.06.2026 11:24Eine Frage an die Kollegen, technische Prüfer RPA.

Gibt es bei euch auch so große Unterschiede in der Bezahlung.
Rheinland-Pfalz: Angestellter E9b/6 / Betriebswirt, E-Meister, sonstige Ausbildung
                 Beamter      A12   / Hochschulstudium- Ingenieur

Es ist schon ein gravierender Unterschied und ist auch in Stellen- Ausschreibungen
bei den Bundesländer erkennbar.
 

Niedersachsen:
Technische Prüfung bei den meisten Städten und Landkreis inzwischen EG12, teilweise noch EG11
Oft gar nicht als Beamtenstelle ausgeschrieben, da Externe ohnehin seltenst verbeamtet werden (wenn dann eher Juristen oder Mediziner); gesucht werden Bauingenieure und/oder Architekten

Betriebswirtschaftliche Prüfung in der Regel EG11, teilweise auch EG12, auch Abweichungen nach unten teilweise mit EG09c oder EG10; Beamte oftmals A11 oder A12
--> gesucht werden Kommunalbeamte mit Schwerpunkt Verwaltungsbetriebswirtschaft, Angestellte mit AII oder aber, wo der Trend hingeht: Wirtschaftswissenschaftler oder Betriebswirte, da sie sich mit Doppik in der Regel besser auskennen - die werden dann auch nicht verbeamtet


Was mich irritiert jetzt ist jedoch, warum es für TECHNISCHE Prüfung ein Betriebswirt sein soll?


Bei Land und Bund sind es oft Beamtenstellen, da es dort scheinbar im Gegensatz zur kommunalen Ebene als hoheitliche Tätigkeit wahrgenommen wird?!
Da ist oftmals Bereitschaft der Verbeamtung vorausgesetzt

Heiner63

Anforderung war Techniker, Bautechniker. In einer vorhergehenden Stellenausschreibung als Ingenieur hatte sich keiner beworben.
Der Betriebswirt ist nur als vorhandene Ausbildung erwähnt, war keine Voraussetztung für die Stellenbesetzung.
Es sind noch andere Ausbildungen im technischen Bereich vorhanden die für die Einstellung von Nutzen sind.

Bei meiner Frage geht es darum das bei gleicher Tätigkeit, aber andere Ausbildung und Einstellung (Angestellter, Beamter) so große unterschiede in der Vergütung entstehen? Es ist auch in anderen Verwaltungen oder Kommunen so das unterschiedliche Vergütungen für die selbe Arbeit bezahlt werden. Die meisten Stellen beim RPA als technischer Prüfer sind so wie Du es angemerkt hast in der EG9 bis EG12, auch einbezogen die Verwaltungs-Prüfer.

Anmerken möchte ich noch, es geht nicht bei der Stelle um etwas technisch zu Prüfen, z.B. Druckprüfung, E-Check, oder sonstiges. Es geht um Leistungsverzeichnisse, Nachträge, Honorarverträge, Rechnungen, Rechtliche Vorgaben, auch um verbesserungen im Verwaltungsbereich, bei der Vergabe, auch Baustellenbesichtigung können veranlasst werden um Sachverhalte die in Papier oder Dokumentenform unklar sind, verständlicher mit den Verantwortlichen zuklären, usw.
   

KlammeKassen

Zitat von: Heiner63 in 17.06.2026 16:03Anforderung war Techniker, Bautechniker. In einer vorhergehenden Stellenausschreibung als Ingenieur hatte sich keiner beworben.
Der Betriebswirt ist nur als vorhandene Ausbildung erwähnt, war keine Voraussetztung für die Stellenbesetzung.
Es sind noch andere Ausbildungen im technischen Bereich vorhanden die für die Einstellung von Nutzen sind.

Bei meiner Frage geht es darum das bei gleicher Tätigkeit, aber andere Ausbildung und Einstellung (Angestellter, Beamter) so große unterschiede in der Vergütung entstehen? Es ist auch in anderen Verwaltungen oder Kommunen so das unterschiedliche Vergütungen für die selbe Arbeit bezahlt werden. Die meisten Stellen beim RPA als technischer Prüfer sind so wie Du es angemerkt hast in der EG9 bis EG12, auch einbezogen die Verwaltungs-Prüfer.

Anmerken möchte ich noch, es geht nicht bei der Stelle um etwas technisch zu Prüfen, z.B. Druckprüfung, E-Check, oder sonstiges. Es geht um Leistungsverzeichnisse, Nachträge, Honorarverträge, Rechnungen, Rechtliche Vorgaben, auch um verbesserungen im Verwaltungsbereich, bei der Vergabe, auch Baustellenbesichtigung können veranlasst werden um Sachverhalte die in Papier oder Dokumentenform unklar sind, verständlicher mit den Verantwortlichen zuklären, usw.
   
Diese Diskrepanz ist oftmals extrem ärgerlich, liegt aber leider daran, dass Beamten- und Angestelltenstellen nach unterschiedlichen Kriterien bewertet werden; bei Angestellten zählen einzig die wirksam übertragenen Tätigkeiten (ggf. bedarf es einer speziellen Ausbildung/Studium; wenn dies nicht vorhanden ist, wird eine EG niedriger eingruppiert oder es findet der "sonstige Beschäftigte" Anwendung).

Wenn die Differenz aber regelmäßig so stark unterschiedlich ist, kann es auch sein, dass die Stellenbeschreibung für Angestellte sehr schlecht formuliert wurde oder nicht inhaltlich gleich zu der der Beamten ist (was aber merkwürdig wäre). Oftmals wurden Angestelltenstellen auch seit Ewigkeiten nicht neu bewertet bzw. überprüft. Viele Behörden machen es sich einfach und passen diese einfach nie an geänderte Aufgaben und Umstände an, so lange niemand dagegen mal etwas sagt... dem Grunde nach besteht ein Anspruch auf eine aktuelle Stellenbeschreibung.

Inwiefern die Rechnungsprüfung aber überhaupt regelmäßig so unterschiedlich bewertet wird, ist recht merkwürdig, weil die gesetzlichen Aufgaben klar definiert sind (In Niedersachsen in NKomVG geregelt), mag evtl noch ausgebaut werden durch zusätzliche, nicht gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben.