Qualitative alimentationsrelevante Kriterien

Begonnen von GoodBye, 25.06.2026 21:24

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Ryan

@Pumpkin76

Es geht hier in diesem Thread um die zweite Prüfungsstufe, auf der die quantitativen Ergebnisse der ersten Prüfungsstufe mit weiteren alimentationsrelevanten Kriterien im Rahmen einer wertenden Betrachtung zusammenzuführen sind. Der von Goodbye zitierte Anknüpfungspunkt ist Rn. 95ff.

Deine Behauptung, dass "qualitativ" nur das Amt im engeren Sinne oder nur das Grundgehalt betreffen würde, entnehme ich den darauf folgenden Ausführungen des BVerfG aber nicht. Denn kurz nachdem das BVerfG zwischen quantitativ und qualitativ unterscheidet (Rn. 98), nennt es in Rn. 99 gerade nicht nur das Amt im engeren Sinne. Es hebt die Unabhängigkeit hervor, die - das wird in der Rechtsprechung insgesamt sehr deutlich - stets auch in Verbindung mit den familiären Verpflichtungen steht. Insofern ist hier auch nicht vom Grundgehalt, sondern von der amtsangemessenen Besoldung die Rede.

Auch Rn. 101 lässt nicht vermuten, dass sich die "schlüssige qualitative Bewertung" nur auf den Teil des Besoldungsgesetzes beschränkt, der das Grundgehalt adressiert.

Die quantitativen Ergebnisse der ersten Prüfungsstufe umfassen auch die Prüfung des Mindestbesoldungsgebots und damit ist für mich bereits ein hinreichender Ansatzpunkt gegeben, die Familie auf der zweiten Stufe in einer "qualitativen Bewertung" zu betrachten. Dass die Familie womöglich sogar das relevante qualitative Kriterium in dem von Goodbye skizzierten Fall ist, ist aus meiner Sicht nicht so abwegig wie Du das darstellst. Den vier Parametern der ersten Prüfungsstufe kommt für die wertende Betrachtung der zweiten Prüfungsstufe eine Steuerungsfunktion hinsichtlich Prüfungsrichtung und -tiefe zu (Rn. 96).

Entgegen Deiner Aussage tue ich auch nicht so, als ob die Familienverhältnisse die Wertigkeit der Ämter definieren würden. Aber: Bei der Beurteilung und Regelung dessen, was eine amtsangemessene Besoldung ausmacht, kann die Anzahl der Kinder nicht ohne Bedeutung sein.

Pumpkin76

Muss echt ein wahnsinnig umfassender Beitrag sein, den GoodBye hier bald postet, ich kanns kaum abwarten!

Gruenhorn

Wieso sollte er denn einen waahhnsinnigen Beitrag Posten, nur weil er den Thread aufmacht?! Er hat auch so bereits gute Hinweise gegeben, die zumindest ich verwerten kann in meinen Bemühungen.

Pumpkin76

Zitat von: Gruenhorn in Gestern um 19:48Wieso sollte er denn einen waahhnsinnigen Beitrag Posten, nur weil er den Thread aufmacht?! Er hat auch so bereits gute Hinweise gegeben, die zumindest ich verwerten kann in meinen Bemühungen.


Lustig, du gehst also auch nicht davon aus, dass er noch was Substantielles liefert, sondern das macht, was er am "besten" kann: Er lässt andere die Denkarbeit machen. Gut für dich, wenn du damit zufrieden bist, dass er dir "Hinweise" gibt  :D

Wenn er ganz viel Glück hat, bringt er Euch dann dazu, das Prozessrisiko allein zu tragen (bitte durch alle Instanzen) um dann wie der typische Trittbrettfahrer mit zu profitieren (ohne Abstandsgebot: maximal unwahrscheinlich) oder wenigstens selbst nichts verloren zu haben    ;) 

Aber wie gesagt, wenn du dir dabei nicht merkwürdig vorkommst, gut für dich. Genau solche Leute brauchen A15-Überflieger  ;D


Versuch

Den Sinn eines Forums scheinst du leider noch nicht verstanden zu haben

NWB

Immer wieder faszinierend, wie sehr manche Leute sich an anderen schubbern können, ohne diese überhaupt zu kennen.