Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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AltStrG

Zitat von: Badener1 in 02.07.2026 09:14Ich konnte das Urteil nirgendwo finden. Es hätte mich interessiert, ob das Gericht den Arbeitgeber dazu verpflichtet hat, dem Betroffenen die festgestellte Unteralimentation bis zu einem bestimmten Termin nachzubezahlen?

Mutmaßlich nein. Das war nicht die Frage der 80. Disziplinarkammer.

RArnold

Zumindest hat man für den Beamte jetzt juristisch festgestellt, was ihm fehlt.
Hoffentlich hat er Widerspruch eingelegt in den letzten Jahren.

Rheini

Zitat von: RArnold in 03.07.2026 10:01Zumindest hat man für den Beamte jetzt juristisch festgestellt, was ihm fehlt.
Hoffentlich hat er Widerspruch eingelegt in den letzten Jahren.

Da werden noch in einigen Haushalten Tränen fliessen wenn die Nachzahlungen bekannt werden und man selber im Vertrauen auf den DH, kein WS eingelegt hat.

Mutmasslich bei den unteren Besoldungsgruppen, da z. B. Juristen und höher, schon eher den Durchblick haben (sollten).

AltStrG

https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/nach-gehaltsbooster-fur-beamte-lockruf-aus-brandenburg-gegen-lehrermangel-15791707.html

Zitat:
In Brandenburg fehlen Lehrer wie nie zuvor. Kann mit der neuen Top-Besoldung für Beamte nun verstärkt Lehrkräfte aus Berlin und anderen Ländern locken?

Brandenburgs Bildungsminister Gordon Hoffmann (CDU) sieht mit der neuen Top-Besoldung für Beamte im Land nach dem Karlsruhe-Urteil eine Chance, stärker als bisher Lehrkräfte aus anderen Regionen Deutschlands für die Mark zu gewinnen. ,,Jeder Lehrer, der sich bewirbt, ist in Brandenburg willkommen", sagte Hoffmann dem Tagesspiegel. Brandenburg sucht händeringend Pädagogen.

Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hält diesen positiven Nebeneffekt der aktuellen Gehaltssprünge für verbeamtete Lehrer im Land für möglich. Die müssen sich allerdings auf Versetzungen an Schulen mit Lehrermangel einstellen, was bisher kaum praktiziert wurde.

Hoffmann hatte zuletzt offenbart, dass der historische Lehrermangel in einigen Regionen den Basisunterricht an Schulen gefährdet, was bundesweit für Schlagzeilen sorgte. Aktuell sind über 700 Lehrer-Stellen unbesetzt. Doch ab Dezember 2026 zahlt das Land seinen Beamten als Konsequenz aus dem Karlsruhe-Urteil deutlich mehr Geld, was den Job auch im Vergleich zum Nachbarland Berlin attraktiver macht.

Zwar fehlen deutschlandweit Pädagogen, doch nach Worten Hoffmanns beginnt sich die Lage in einigen Regionen der Bundesrepublik zu entschärfen. ,,Inzwischen gibt es erste Bundesländer, in denen nicht mehr alle Referendare eingestellt werden", sagte Hoffmann. Und für Bewerbungsentscheidungen sei die Bezahlung schon ,,ein gewichtiges Argument".

Er wies darauf hin, dass die Anpassung der Besoldung zwar bundesweit kommen wird, ,,sich im Osten stärker niederschlägt als im Westen". Es bleibe bei einer Prämisse. Wer nach Brandenburg kommen wolle, müsse auch die Bereitschaft mitbringen, beim Dienstort flexibel zu sein. ,,Lehrer werden in allen Regionen Brandenburgs gebraucht. In Potsdam gibt es keinen Lehrermangel."

Bis zu 1400 Euro mehr monatlich
Wie berichtet, erhöht Brandenburg als erstes Bundesland als Konsequenz aus dem Karlsruher Beamten-Urteil weitreichend die Grundbesoldung der 30 000 Beamten rückwirkend zum 1.1.2026 deutlich nach oben, was bei den rund 16 000 verbeamteten Pädagogen Sprünge von bis zu 1400 Euro pro Monat mehr ausmacht. Auch für die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) gewinnt das Land dadurch an Attraktivität im Ringen um Pädagogen.

,,Ein Beamter hat die Pflicht, dort seinen Dienst zu tun, wo es notwendig ist, wo es brennt. Das gilt für Lehrer wie für Polizisten oder Feuerwehrleute."

Bislang seien Lehrkräfte in Brandenburg mit Eingruppierungen und schlechteren Beförderungsmöglichkeiten eher benachteiligt gewesen, sagte GEW-Landeschef Günther Fuchs dem Tagesspiegel. ,,Jetzt haben wir Waffengleichheit. Das kann schon Effekte haben, etwa in den Grenzregionen zu Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern, aber auch mit Blick auf Berlin." Schließlich gebe es nicht wenige Lehrkräfte mit Wohnorten in Brandenburg, die an Berliner Schulen tätig seien. Allerdings werde der mögliche Nebeneffekt des Besoldungssprungs frühestens mit dem zweiten Halbjahr 2026/2027 wirken. ,,Da muss man realistisch sein."

Als Plus für die Lehrkräfte-Gewinnung kommt hinzu, dass Lehrkräfte von der Einführung der allgemeinen 41-Stunden-Woche für Beamte im Land nicht unmittelbar betroffen sind, die mit dem Besoldungsbooster verbunden wird. Denn die für sie relevante Pflichtstundenzahl im Unterricht vor Klassen, die gegen massive Proteste im Februar um eine Stunde auf 28 Wochenstunden erhöht worden war, wird laut Hoffmann ,,jetzt nicht erneut erhöht."

Zudem gibt es einen von der GEW durchgesetzten Lehrer-Bonus in der Vereinbarung, der bislang nicht registriert wurde: ,,Die Mehrstunde für Lehrer fällt im Jahr 2032 wieder weg. Diese Arbeitszeiterhöhung wird zurückgenommen. Das ist schon eine Sensation", sagte Fuchs. Die Besoldung bleibe.

Hintergrund ist, dass die Einführung der 41-Stunden-Woche für alle Beamten nach der Vereinbarung für die Zeit von März 2027 bis Juli 2032 befristet wird. Danach arbeiten Brandenburgs Beamte mit höherer Besoldung dann wie bisher wieder 40 Stunden, die Lehrer allerdings wie vor dem 1.2.2026, also vor der Erhöhung der Pflichtstundenzahl.

Für Brandenburgs Schulen hat der Besoldungssprung gravierende negative Wirkungen. Das bisherige Gefälle bei der Bezahlung von Beamten im Vergleich zu den angestellten Lehrern und auch den schlecht bezahlten Seiteneinsteigern wird mit den jetzigen Sprüngen extrem. ,,Man kann davon ausgehen, dass Angestellte rund tausend Euro netto weniger bekommen als verbeamtete Kollegen", sagt Fuchs. Dabei gebe es den Grundsatz ,,gleicher Lohn für gleiche Arbeit". Die Verärgerung bei den Angestellten ist groß.

Und Dagmar Heinisch-Weiser, Hauptpersonalratsvorsitzende im Bildungsministerium für die insgesamt 25 000 Lehrkräfte und sonstigen Schulangestellten, warnt: ,,Das belastet den Schulfrieden." Seit Bekanntwerden der Besoldungsbeschlüsse am Mittwoch bekomme sie deshalb Mails und Anrufe. Es drohe eine ,,furchtbare Neiddebatte" in den Schulen.

,,Trotzdem darf man kein Beamten-Bashing machen", mahnt Heinisch-Weiser. Denn nicht die Beamtinnen und Beamten, sondern allein das Land habe es verschuldet, dass über Jahrzehnte die Besoldung bis zur höchstrichterlichen Entscheidung nicht angepasst wurde, obwohl das Problem bekannt gewesen sei. ,,Nicht die Beamten haben das zu verantworten." Die GEW und auch der Hauptpersonalrat für die Lehrkräfte sehen das Land nun in Zugzwang, auch die Vergütung bei den Angestellten nachzubessern. ,,Es werden harte Tarifverhandlungen", sagt Fuchs.

Trotz Milliarden-Plus für Beamte Rechnungshof billigt Vorgehen Brandenburgs
Auf der anderen Seite, da sind sich Minister, Gewerkschaft und Hauptpersonalrat einig, folgt aus dem Beamtenstatus auch, sich bei Notwendigkeit versetzen zu lassen. Dies will Bildungsminister Gordon Hoffmann (CDU) praktizieren, um Basisunterricht an Schulen abzusichern. ,,Ein Beamter geht dorthin, wo er gebraucht wird", sagt auch GEW-Chef Günther Fuchs. ,,Man kann versetzen, auch über Kettenversetzungen und Staffelungen. Entscheidend ist: Die Auswahl darf aber keine Willkür sein."

Dies sei bislang manchmal der Fall gewesen. Und Heinisch-Weiser sagt das so: ,,Ein Beamter hat die Pflicht, dort seinen Dienst zu tun, wo es notwendig ist, wo es brennt. Das gilt für Lehrer wie für Polizisten oder Feuerwehrleute."



PolareuD

Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"


Ozymandias

Ist bislang nur eine Einzelmeinung eines Gerichts. Schwierig zu sagen, ob sich das in der Breite so durchsetzt.
Problem: Beamter muss mehr Geld vorstrecken
Auf der anderen Seite müssen die Dienstherr bei Verlust mehr Gerichtskosten bezahlen.

AltStrG

Zitat von: Ozymandias in Heute um 05:36Ist bislang nur eine Einzelmeinung eines Gerichts. Schwierig zu sagen, ob sich das in der Breite so durchsetzt.
Problem: Beamter muss mehr Geld vorstrecken
Auf der anderen Seite müssen die Dienstherr bei Verlust mehr Gerichtskosten bezahlen.

Die Gebühren halten sich in Grenzen. Der Vorteil ist, dass das Gericht / der Senat die Ernsthaftigkeit für die Dienstherren nochmals verdeutlicht und die in Rede stehenden Höhen der Fehlalimentation damit faktisch anerkannt hat.

Malkav

Zitat von: Ozymandias in Heute um 05:36Ist bislang nur eine Einzelmeinung eines Gerichts.

Ich baue auch darauf, dass diese Irrung einer erstinstanzlichen Kammer wieder eingefangen wird. Man muss sich dort doch nur bewusst machen, dass das BVerfG in seinem 2025er-Beschluss erst festgestellt hat, dass das ganze Verfahrensrecht sehr zu ungunsten des Beamten ausgestaltet ist. Hier noch weitere finanzielle Hürden zu errichten bzw. zu erhöhen, scheint mir alles andere als sachgerecht, auch wenn dies kostenrechtlich durchaus begründbar erscheint.

Zitat von: Ozymandias in Heute um 05:36Auf der anderen Seite müssen die Dienstherr bei Verlust mehr Gerichtskosten bezahlen.

Das erinnert aber schon sehr stark an die Zwangsgelder, welche die bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit regelmäßig in Umweltsachen (Luftreinhaltepläne) gegen die dortige Staatsregierung erlässt. Diese zahlt der dortige Verkehrsetat an den Justizetat, sodass es sich für den Gesamtfiskus um ein Nullsummenspiel handelt.

Damit kann mahn höchsten Kommunen ärgern, welche an die jeweilige Landesjustiz zahlen müssen. Der Bund und die Länder sind wegen § 2 GKG eh von der Kostentragungspflicht befreit.



PolareuD

Zitat von: AltStrG in Heute um 01:15Sehe ich nicht als problematisch an. Im Gegenteil.

Ich im Endeffekt auch nicht. Vielleicht kommt dann die Kanzlei endlich in Wallung, weil es für lukrativer wird und sie mehr über die RSV abrechnen könnten. Was die RSV davon hält bleibt abzuwarten.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Rheini

Zitat von: PolareuD in Heute um 09:18Ich im Endeffekt auch nicht. Vielleicht kommt dann die Kanzlei endlich in Wallung, weil es für lukrativer wird und sie mehr über die RSV abrechnen könnten. Was die RSV davon hält bleibt abzuwarten.

Hoffentlich sitzen bei der RSV auch Juristen die die Wahrscheinlichkeit des Obsiegens, gut einschätzen können.