Stufenverhandlung bei Arbeitgeberwechsel

Begonnen von Frod24, 02.07.2026 13:07

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Frod24

Hallo miteinander,

ich arbeite aktuell im TVÖD VKA und habe mich bei einem anderen Arbeitgeber im gleichen Tarifvertrag auf die gleiche Entgeltgruppe beworben.

Hintergrund: Aufgrund eines internen Stellenwechsels in eine höhere Entgeltgruppe, hat meine Stufenlaufzeit wieder bei 3 angefangen. Theoretisch wäre ich mittlerweile in Stufe 4.

Die Stufe kann bei einem Arbeitgeberwechsel mit Sicherheit neu verhandelt werden, ich frage mich nur: inwieweit?

Meine Voraussetzung für einen Arbeitgeberwechsel wäre Stufe 5. Ist so ein Sprung möglich?

(Zusatzinfo, falls wichtig: Aktuell habe ich einen Antrag auf Verkürzung der Stufenlaufzeit gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 im Umlauf. Ob dieser bis zum Zeitpunkt einer möglichen Zusage bearbeitet ist und wie die Entscheidung ausfällt, kann ich natürlich nicht sagen.)


Hat da jemand Erfahrungen mit und kann diese mit mir teilen?


Danke im Voraus.

Petar T.

Die Frage ist, weshalb dich der neue Arbeitgeber in einer Stufe einstellen sollte, die du bei deinem bisherigen Arbeitgeber noch gar nicht erreicht hast. Du kommst höchstens aus der Stufe 4, wahrscheinlich sogar nur Stufe 3. Wie wirst du dem neuen Arbeitgeber begründen, in Stufe 5 eingestellt werden zu wollen?

Ein Anspruch auf eine bestimmte Stufe besteht bis zur Stufe 3, in Abhängigkeit von der einschlägigen Berufserfahrung. Alles darüber hinaus ist hängt vom Wohlwollen des Arbeitgebers ab.

Solltest du bis dahin doch in die Stufe 4 kommen, wäre es wahrscheinlich auch denkbar, nach § 16 Abs. 2a die bisherige Stufe zu übernehmen.  Bei einem wenig verhandlungswilligen Arbeitgeber allerdings könntest du schon Probleme bekommen, die Stufe 3 zu erhalten, wenn du keine einschlägige Berufserfahrung vorweisen kannst.

Die Erfolgsaussichten hängen davon ab, wie sehr dich der neue Arbeitgeber unbedingt einstellen möchte. Auf einem Spezialgebiet mit Personalgewinnungsproblemen ist man sicherlich eher entgegenkommend. Ist das Bewerberfeld aber groß und man könnte problemlos auch den zweit- oder drittplatzierten Kandidaten einstellen, kannst du dich sehr schnell verzocken.


MoinMoin

Zitat von: Petar T. in 02.07.2026 13:26Wie wirst du dem neuen Arbeitgeber begründen, in Stufe 5 eingestellt werden zu wollen?
Wenn genügend Zeit (10 Jahre berufliche Tätigkeit) als förderliche Zeit anerkannt werden kann, dann geht es durchaus darüber.

Petar T.

Natürlich geht es.
Frod24 sollte sich aber auf Nachfragen vorbereiten, da es kein Selbstläufer ist. Mit "ich habe gehört, das würde grundsätzlich möglich sein" kommt man sicherlich nicht so weit wie mit einer guten Begründung. Förderliche Zeiten wären da ein Anfang.
 
 
 

Frod24

Danke schon einmal für die Antworten, die Umsetzung hört sich zumindest nicht unmöglich an.

Ich habe 15 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet und möchte natürlich , dass das berücksichtigt wird. Sollte ich mich mit der Verhandlung verzocken und die Entscheidung würde aus diesem Grund auf einen anderen Kandidaten fallen, könnte ich damit leben.

Wie könnte so eine Nachfrage gezielt in Verwaltungsdeutsch formuliert werden?

MoinMoin

Du kannst im Vorstellungsgespräch klar formulieren, dass du erwartest mindestens Stufe 5 zu erhalten, da du aufgrund deiner Erfahrung du 15 Jahre förderliche Zeiten (§16 Absatz 1 Satz 3) vorweisen kannst und somit selbst Stufe 6 möglich wäre.

Hinweis: Der AG kann diesen § nur anwenden, wenn er ansonsten die Stelle nicht besetzt bekommt.

Karotte

Ich, Quereinsteiger, Meister,
schon etwas älter, wollte nochmal eine neue Herausforderung,
mein Gehalt war nicht verhandelbar (das habe ich, wenn ihr mich wollt ...),
eingestellt mit E10 Stufe 5.

MoinMoin

Zitat von: Karotte in 03.07.2026 18:56Ich, Quereinsteiger, Meister,
schon etwas älter, wollte nochmal eine neue Herausforderung,
mein Gehalt war nicht verhandelbar (das habe ich, wenn ihr mich wollt ...),
eingestellt mit E10 Stufe 5.
Und warum nicht Stufe 6?

Karotte

Da ich bereits im Bewerbungsanschreiben darauf hingewiesen hatte.

lllJohnlll

Zitat von: Frod24 in 02.07.2026 15:38Ich habe 15 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet

§ 16 (VKA) Stufen der Entgelttabelle Absatz (2) Satz 2
verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei
Jahren, erfolgt bei Einstellung in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3. Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit
förderlich ist. Bei Einstellung im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis
zum Bund werden die Beschäftigten mit einschlägiger Berufserfahrung der im vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbenen Stufe zugeordnet und die im vorhergehenden Arbeitsverhältnis erreichte Stufenlaufzeit wird fortgeführt.

bei mir hat es damals funktioniert, die Berufserfahrung aus der Privatwirtschaft (PW) anrechnen zu lassen – und zwar unter der Bedingung, dass ich die Stelle nur dann annehme. Grund dafür war, dass man mich von außen unbedingt einstellen wollte.

Das Ergebnis:
→ Während der Probezeit Stufe 5
→ Nach erfolgreich bestandener Probezeit Stufe 6

Wenn deine Erfahrung einschlägig ist, stehen deine Chancen also sehr gut.

Ich habe zudem noch auf ,,förderliche Zeiten" plädiert – das war kurz nach der Corona-Pandemie, als dringend Personal benötigt wurde. Unter diesen Umständen wurde meine Zeit als förderlich anerkannt – und auch hier hättest du unter ähnlichen Bedingungen gute Chancen.

Viele Grüße
John