Krankengeld bei Teilrente

Begonnen von michaelholt, 14.07.2026 16:30

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michaelholt

Bisher war es ja so, dass bei einer Teilrente von 99,99% man weiter Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld hatte.
Ebenfalls krankengeldzuschuss vom Arbeitgeber von Max. 39 Wochen (bei langjähriger Beschäftigung).
Nun soll es ab 01.01.2027 so sein, dass man mit einer Teilrente über 66.67% keinen Anspruch auf Krankengeld mehr hat.
Bedeutet dies auch, dass dann der Krankengeldzuschuss komplett weg fällt?

gyod1985

Zur Berechnung des Krankengeldzuschusses benötigt man die Höhe des Krankengeldes.

Ja, fällt also weg.

gyod1985

Der Krankengeldzuschusses ist in §22 TV-L geregelt. Wieso sollte sich daran etwas ändern, nur weil der Trick mit 99,99% Teilrente nicht mehr funktioniert?

ToWi

michaelholt@
Woher haben Sie denn diese Informationen?
mfG

Rowhin

Primärquelle dürfte sein: https://dserver.bundestag.de/btd/21/061/2106130.pdf

Hinweis: Der Link geht direkt aufs .pdf der Drucksache 21/6130, Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz).

Das Gesetz, bzw. folgende Änderung, tritt planmäßig am 01.01.2027 in Kraft.

Kurz gefasst: Nach bisherigem Recht endet der Anspruch auf Krankengeld mit Bezug einer Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Alters-Teilrente war davon bisher nicht berührt, daher konnten arbeitende Rentner eine hohe Teilrente nutzen. Die neue Fassung schärft die Ausschlussregelung. Künftig endet damit der Krankengeldanspruch auch bei einer Teilrente wegen Alters von mehr als zwei Dritteln der Vollrente.