Fiktives Partnereinkommen - Sammelthread

Begonnen von Hugo, 15.12.2025 21:38

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Hanswurst

Zitat von: Finanzer in Gestern um 08:56Hier ist die ursprüngliche Stellungnahme, ab Seite 28 gehts los. Viel "Vergnügen" beim Lesen...

https://hessischer-landtag.de/sites/default/files/dateien/2026-06/INA-AV-21-25_T2_0.pdf

Mit was für einem Selbstbewusstsein die Ausführungen zum fiktiven Partnereinkommen vorgetragen werden ist schon bemerkenswert. Hoffentlich kommt dazu sehr bald etwas aus Karlsruhe, ist ja nicht auszuhalten.

Finanzer

Zitat von: Hanswurst in Gestern um 09:20Mit was für einem Selbstbewusstsein die Ausführungen zum fiktiven Partnereinkommen vorgetragen werden ist schon bemerkenswert. Hoffentlich kommt dazu sehr bald etwas aus Karlsruhe, ist ja nicht auszuhalten.

Ich habe mir die Stellungnahme mehrmals durchgelesen und wirklich versucht professionell an die Sache ranzugehen, um herauszufinden was die Gegenseite an Pulver hat... aber ich erkenne da einfach keine Stringenz oder tiefere Befassung mit der Thematik darin.
Mal schauen was Herr Professor sonst an Puplikationen im Bereich Alimentation etc hat.


PolareuD

Zitat von: Finanzer in Gestern um 08:56Hier ist die ursprüngliche Stellungnahme, ab Seite 28 gehts los. Viel "Vergnügen" beim Lesen...

https://hessischer-landtag.de/sites/default/files/dateien/2026-06/INA-AV-21-25_T2_0.pdf

Schon faszinierend. Ich habe das Gutachten zwar nur überflogen, aber es geht mit keinem einzigen Wort auf das Abstandgebot ein. Das ein Ergänzungszuschlag dieses aushebelt scheint für den Autor nicht im geringsten von Interesse zu sein. Insofern sind das alles nur partielle Betrachtungen, die besoldungsrechtlich irrelevant erscheinen, und nur das Ziel verfolgen, die fiskalpolitische Sparpolitik zu legitimieren.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

VierBundeslaender

Doch, hinten sagt er was zum Abstandsgebot. Aber auch nur angedeutet. Ich weiß von jemandem, wie die handelnden Parteien solche Experten auswählen. Da wird direkt gefragt, ob man das Gesetzesvorhaben unterstützt und wenn nein, kann es sein, dass man weiter fragt. Spitzei scheint nicht in einer Partei zu sein, aber eventuell fand er das Anliegen lobenswert und wollte es unterstützen. Eine Einzelmeinung würde ich sagen, ungefähr so wertvoll wie Brosius-Gersdorf, falls der Name jemanden noch etwas sagt.

Finanzer

Zitat von: VierBundeslaender in Gestern um 09:52Doch, hinten sagt er was zum Abstandsgebot. Aber auch nur angedeutet. Ich weiß von jemandem, wie die handelnden Parteien solche Experten auswählen. Da wird direkt gefragt, ob man das Gesetzesvorhaben unterstützt und wenn nein, kann es sein, dass man weiter fragt. Spitzei scheint nicht in einer Partei zu sein, aber eventuell fand er das Anliegen lobenswert und wollte es unterstützen. Eine Einzelmeinung würde ich sagen, ungefähr so wertvoll wie Brosius-Gersdorf, falls der Name jemanden noch etwas sagt.

So ungefähr habe ich mir das vorgestellt. Ist wie mit Gutachten, welche man im Dienst vorgelegt bekommt: "Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing"

rs

Ich glaube, ich muss die Lektüre abbrechen, denn aus jeder Pore dieser Stellungnahme tropft der Saft der Anbiederung.

Bsp.
"Daraus resultiert ein gewisser Spielraum bei der Ermittlung der Höhe der Mindestalimentation."
"...könnte man erwägen, künftig nur noch von einer dreiköpfigen Familie als Musterfamilie auszugehen."
"Der hessische Besoldungsgesetzgeber tut daher gut daran, künftig ein Partnereinkommen zu berücksichtigen."

Der junge Professor hat scheinbar noch viel vor. Er hat begriffen: Wer sich nach oben orientiert, muss nach unten treten.
Sorry wenn ich den guten Mann falsch einschätze, aber mir kommt es einfach so vor.

GeBeamter

In dem Gutachten erfolgt überhaupt keine Auseinandersetzung mit dem Verhältnis eines unterstellen Partnereinkommens mit den beamtischen Pflichten.
Gerade ein Partnereinkommen, das zur Erreichung der Prekaritätsschwelle zwingend tatsächlich vorhanden sein muss, bringt den Beamten unmittelbar in Abhängigkeit von Interessen Dritter. Hierzu in den Gutachten kein Wort. Stattdessen wird mehrfach ohne Begründung die Verfassungskonformität der Annahme eines Partnereinkommens wiederholt.
Ungefragt kommt zudem der "Ausblick", dass im Zuge der Entwicklung der Geburtenrate der DH bald die 3K Familie als Maßstab zu nehmen habe.
Gerne (Ironie). Dann wird die Grundbesoldung so gestrickt, dass der Beamte und ein Kind alimentiert werden, Partner wird ja über das Partnereinkommen herausgerechnet und Beamte mit drei oder vier Kindern bekommen dann zusätzlich zum Grundsold 4000€ netto Familienzuschlag. Das kommt in der Beamtenschaft (Stichwort Leistungsgerechtigkeit) und der Gesellschaft (Kindergeld vs. Familienzuschlag) bestimmt gut an.

GoodBye

Dissertation zur Gesetzgebungstechnik der Pauschalierung 🤪
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Finanzer

Also betreffender Prof hat das Fachgebiet öffentliches Recht, wenn man die Puplikationen überfliegt aber keine einzige zum Thema Besoldung.

jrx73

#339
Ich bin ja seit Veröffentlichung des Referentenentwurfs fleißiger Mitleser und bin euch dafür sehr dankbar :)

Man versteht das ja alles schon längst nicht mehr  :o

So vielen von euch stört das Partnereinkommen, ich kann es ja auch nicht verstehen: Schon allein die Tatsache, es wird ein Partnereinkommen angesetzt um im nächsten Schritt einen viel höheren Betrag wieder herauszurechnen, da stimmt doch was nicht, dann lieber keinen Partner haben - irgendwann sorgt der Partner nicht nur für sich selbst sondern auch vollständig für alle unterhaltspflichtigen Kinder, d.h. man muss (irgendwann) nur noch den Beamten alimentieren.

Was ich aber bisher noch vermisse: Warum wird eigentlich das Median-Äquivalenzeinkommen (mal abgesehen dass er ortsabhängig ist) so wenig hinterfragt/ diskutiert/ kritisiert, insbesondere unter Berücksichtigung der Wochenarbeitszeit?

Laut google-KI-Recherche: "Das Median-Äquivalenzeinkommen (das mittlere bedarfsgewichtete Einkommen) lag in Deutschland im Jahr 2025 bei etwa 2.400 Euro netto im Monat. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit über alle abhängig Beschäftigten hinweg betrug im selben Jahr 34,0 Stunden."

Müsste man da nicht auch berücksichtigen, dass der Beamte 41 Stunden die Woche arbeitet?  :'(

Dann müsste das Median-Äquivalenzeinkommen doch ( bezogen auf die wöchentliche Arbeitszeit von 41 Std. die Woche) bei 30.372,59 € (2025) liegen? Ich arbeite gerne auch bei 34 Stunden die Woche  :)


Wir können auch gerne noch über folgendes diskutieren: Wer darf im Beamtenhaushalt mehr verdienen, der Beamte oder der nicht verbeamtete Partner (bezogen auf den Stundenlohn :) )

PolareuD

Zitat von: jrx73 in Gestern um 12:27Was ich aber bisher nicht vermisse: Warum wird eigentlich das Median-Äquivalenzeinkommen (mal abgesehen dass er ortsabhängig ist) so wenig hinterfragt/ diskutiert/ kritisiert, insbesondere unter Berücksichtigung der Wochenarbeitszeit?

Die Wochenarbeitszeit wird hier wiederkehrend thematisiert, hat aber nichts mit der Alimentationsplicht zu tun. Diese ist ausgerichtet auf den monatlichen Bedarf und nur im gewissen Grenzen an die Wochenarbeitszeit gebunden. In dem Zusammenhang könnte die Wochenarbeitszeit auch auf 48h, gemäß Arbeitszeitgesetz, erhöht werden.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Schneewitchen

Zitat von: Finanzer in Gestern um 08:56Hier ist die ursprüngliche Stellungnahme, ab Seite 28 gehts los. Viel "Vergnügen" beim Lesen...

https://hessischer-landtag.de/sites/default/files/dateien/2026-06/INA-AV-21-25_T2_0.pdf

An welcher Stelle darf gelacht werden?

Sorry, solche Machwerke verdienen es nicht, ernsthaft diskutiert zu werden. Damit würde man nur signalisieren, dass man Werke dieser Art gewillt ist ernst zu nehmen.

Blöd ist nur, dass derartige Werke selbstverständlich Wasser auf die Mühlen der DHn sind.....

jrx73

Zitat von: PolareuD in Gestern um 12:43Die Wochenarbeitszeit wird hier wiederkehrend thematisiert, hat aber nichts mit der Alimentationsplicht zu tun. Diese ist ausgerichtet auf den monatlichen Bedarf und nur im gewissen Grenzen an die Wochenarbeitszeit gebunden. In dem Zusammenhang könnte die Wochenarbeitszeit auch auf 48h, gemäß Arbeitszeitgesetz, erhöht werden.

Wenn das wirklich nichts mit der Alimentationsplicht zu tun hat, dann braucht der DH doch nur die Wochenarbeitszeit bei einem verheirateten Beamten ohne Kinder auf 48 Stunden erhöhen, streicht noch drei Urlaubstage im Jahr (34 x 1,5 - 3) und siehe da, er braucht bei der Schönrechnerei gar kein fikives Partnereinkommen mehr reinrechnen. So einfach wär die Lösung, oder?

Und alle im Forum schreien: Hurra, das fiktive Partnereinkommen ist tot - dann sind doch alle, die keine Kinder haben, hier im Forum glücklich  :) und jedem steht ja frei, seine Wochenarbeitszeit wieder zu kürzen 8)

Meiner Meinung nach muss man schon - ungefähr zumindest - den gleichen Maßstab ansetzen  :(

GeBeamter

Ich glaube,dass die Nichtberücksichtigung der Arbeitszeit, die der MÄE-Betrachtung zu Grunde liegt, ein Entgegenkommen des BVerfG an die fiskalischen Interessen der DH ist. Denn zum einen vereinfacht es die Methode zur Herleitung Mindestalimentation, wenn man Wochenarbeitszeit nicht noch als zusätzlichen Faktor einbezieht. Zum anderen nimmt man dabei in Kauf, die geschuldete Mindestalimentation in Bezug zur durchschnittlichen Arbeitszeit zu gering anzusetzen.

Umso mehr verwundert es doch, dass Karlsruhe den DH nicht weiter auf die Finger haut, verfassungsrechtlich schwer begründbare Sparmaßnahmen bei der Besoldung zu unterlassen.

PolareuD

@ jrx73

Das wäre aus Sicht des Dienstherrn die eleganteste Lösung, zumal auch keine verfassungsrechtlichen Implikationen damit verbunden wären.

Einfach die Grundbezüge um 30% anheben, zusätzlich eine moderate Erhöhung der Familienzuschläge plus eines moderaten Ortzuschlages. Um das ganze teilweise gegen zu finanzieren, wird die reguläre Arbeitszeit auf 48h/Woche erhöht.

Die Folge wäre vermutlich, dass ein erheblicher Teil einen Antrag auf Teilzeit stellen würde. Eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 40h würde folglich zu verhältnismäßig geringen Mehrkosten für den Dienstherrn führen.

Die Frage wäre nur, ob sich auf diese Weise genügend Nachwuchs gewinnen lässt.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"