Fiktives Partnereinkommen - Sammelthread

Begonnen von Hugo, 15.12.2025 21:38

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

BVerfGBeliever

Ich hatte es ja schon mehrfach geschrieben: Unsere Besoldungsgesetzgeber erhöhen fröhlich und unbekümmert ihren Einsatz am "Karlsruher Pokertisch". Hier drei Beispiele:

1.) Brandenburg erscheint mir in der relativen Betrachtung der drei Beispiele am "sympathischsten". Unter anderem soll ja laut Referentenentwurf die A16-Grundbesoldung um rund 18% angehoben werden (definitiv ein Schritt in die richtige Richtung!). ABER: Auch Brandenburg will ein monatliches Netto-Partnereinkommen von 896,48 EUR anrechnen. Brutto dürfte es also auf Jahresbasis vermutlich irgendwo im Bereich zwischen 14.000 EUR und 15.000 EUR liegen.

2.) Der BMI-Entwurf von April ist im Vergleich schon deutlich schlechter. Zwar wird genau wie in Brandenburg auf absurde Zuschlagsorgien verzichtet, aber die vertikale Spreizung zwischen den Besoldungsgruppen sollte aus meiner Sicht größer sein (in Brandenburg soll ein Endstufen-A16 laut Entwurf das 2,90-fache eines Endstufen-A5 bekommen, im BMI-Entwurf hingegen nur das 2,57-fache). Außerdem rechnet der BMI-Entwurf in diesem Jahr ein Brutto-Partnereinkommen von 22.648 EUR (!) an.

3.) Bayern bildet unter den drei Beispielen das negative "Highlight". Es soll unter anderem weiterhin (ortsklassenabhängige) Zuschlagsorgien geben. Außerdem soll in diesem Jahr ein Brutto-Partnereinkommen von 22.648 EUR angerechnet werden, im Jahr 2028 sogar 24.607 EUR.


Entsprechend gehe ich davon aus, dass es hochspannend werden wird, wenn (und natürlich insbesondere mit welchen konkreten "Ansagen" an die Gesetzgeber) sich das BVerfG bezüglich der Anrechnung eines Partnereinkommens äußern wird. Dabei bleibt natürlich zu hoffen, dass die Karlsruher Richter ein signifikant anderes Verständnis der verfassungsrechtlichen "Sachlage" zum Ausdruck bringen werden als Herr Prof. Spitzlei..

AltStrG

Zitat von: Finanzer in Gestern um 09:29Ich habe mir die Stellungnahme mehrmals durchgelesen und wirklich versucht professionell an die Sache ranzugehen, um herauszufinden was die Gegenseite an Pulver hat... aber ich erkenne da einfach keine Stringenz oder tiefere Befassung mit der Thematik darin.
Mal schauen was Herr Professor sonst an Puplikationen im Bereich Alimentation etc hat.



Aber selbst FÜR Juristen kann es (zunächst) unverständlich sein, weil die Alimentation sehr viele Nebenbereiche wie die Sozialgesetzgebung, die Steuergesetzgebung, die Familiengesetzgebung, der Haushaltsgesetzgebung, die grundsätzliche Beamten und Dienstrechtsgesetzgebung, die Rechtsprechung des Ersten Senats des BVerfG, des BVerwG und zwar fast immer in voller Umfänglichkeit und bis auf die Ebene des Grundgesetzes.

Deswegen gehört die Besoldungsgesetzgebung auch NUR in die Hände von Juristen, weil klassisches Verwaltungsrecht und keine Sozialpolitik u.a., wo zumeist moralisch argumentiert und entschieden werden kann und wird.

Ich zeige mich ja hier nicht ohne Grund als Nicht-Beamter so interessiert und ich hatte es beim Einstieg in das Forum auch gesagt: ich mache das aus Gründen für mir bekannte Beamte UND aus Eigennutz :) Mehr Wissen verschafft letzten Endes mehr Verdienst :)

AltStrG

Zitat von: PolareuD in Gestern um 12:43Die Wochenarbeitszeit wird hier wiederkehrend thematisiert, hat aber nichts mit der Alimentationsplicht zu tun. Diese ist ausgerichtet auf den monatlichen Bedarf und nur im gewissen Grenzen an die Wochenarbeitszeit gebunden. In dem Zusammenhang könnte die Wochenarbeitszeit auch auf 48h, gemäß Arbeitszeitgesetz, erhöht werden.

Es geht dem User um die Ungleichbehandlung zwischen der gleichen Indexberechnung, aber mit verschiedenen verschiedener Parametern, in diesem Fall eurer Dienstzeit.

Dieser Zusammenhang ist nicht ganz von der Hand zu weisen.

AltStrG

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 15:23n, dass die Karlsruher Richter ein signifikant anderes Verständnis der verfassungsrechtlichen "Sachlage" zum Ausdruck bringen werden als Herr Prof. Spitzlei..

Bringt es.

Maximus

Zitat von: AltStrG in Gestern um 17:37Ich zeige mich ja hier nicht ohne Grund als Nicht-Beamter so interessiert und ich hatte es beim Einstieg in das Forum auch gesagt: ich mache das aus Gründen für mir bekannte Beamte UND aus Eigennutz :) Mehr Wissen verschafft letzten Endes mehr Verdienst :)

Das Partnereinkommen ist "tot". Jetzt ist mir klar, warum du das immer wieder behauptest.

Du bist der Partner ;)

Deine Ehefrau ist Beamtin und du möchtest nicht, dass dein Einkommen angerechnet wird. Jetzt kennen wir endlich deine eigentliche Motivation :D