Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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DeltaR95

Zitat von: Hptm in 18.07.2026 17:01Aber mal im Ernst: Es kann doch nicht sein, dass man zwei Jahre vor dem Eintritt in den Ruhestand das Bundesland wechselt, um bis zu 20 % (von Land Berlin zu Land Brandenburg) mehr Besoldung für die Pension zu sichern. Wo bleibt da die Gerechtigkeit? Das Leben in Brandenburg ist grundsätzlich nicht teurer als in Berlin.


Mal an deinem Beispiel:

Niedrigstes MÄE 2025: 28.187 € pro Jahr (Bremen)
Höchstes MÄE 2025: 36.540 € pro Jahr (Bayern)

Ergibt eine Mindestbesoldung pro Jahr (jeweils 2,3 und 0,8 als Faktoren):

Bremen: 51.864,08 €
Bayern: 67.233,60 €

Zum Vergleich für den Bund: 61.428,40 € pro Jahr

Bedeutet einen Einkommensunterschied von 29,6 % für den gleichen Beamten bei der gleichen Leistung ;) Ist dir das Auf- und Abschlag genug?

PolareuD

Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"


Hptm

Zitat von: DeltaR95 in 18.07.2026 17:15Bedeutet einen Einkommensunterschied von 29,6 % für den gleichen Beamten bei der gleichen Leistung ;) Ist dir das Auf- und Abschlag genug?

Ich finde das sehr ungerecht. Das ist unfair. In Bremen kann man selbst bei einer Versetzung nach Bremerhaven nicht am selben Ort wohnen bleiben.
Die Politik muss erklären, warum es diese Unterschiede gibt. Abgesehen von Wohnen und Kindergartenkosten sind die Lebenshaltungskosten bundesweit ähnlich. Selbst in Großstädten gibt es günstige Friseure.

Es geht sogar noch ungleicher!

Ein LLM sagt:
Wichtige Einschränkung in Bremen: Die allgemeine jährliche Sonderzahlung erhalten in Bremen in der Regel nur Beamte, die bereits vor dem 1. Januar 2006 verbeamtet wurden. Für neuere Verträge und höhere Besoldungsgruppen wurde sie stark reformiert oder entfällt in der klassischen Einmalform, wobei Ausgleichsregelungen über das Grundgehalt oder kinderbezogene Zuschläge greifen.

Das bedeutet:
Noch nicht einmal Beamte derselben Besoldungsgruppe in Bremen erhalten das gleiche Gehalt.

PolareuD

Zitat von: DeltaR95 in 18.07.2026 17:55Angeforderte Seite nicht gefunden - in meiner AR.7 stehen witzigerweise die Werte, die ich verwendet habe.

https://www.statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdung-und-soziale-lebensbedingungen/gefaehrdung-durch-armut


Unter dem Link finde ich in der AR.7 beim Median 31.262€
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

DeltaR95

Zitat von: PolareuD in 18.07.2026 18:35Unter dem Link finde ich in der AR.7 beim Median 31.262€

Ok, du nutzt Spalte G, ich bin von Spalte P "Nettoäquivalenzeinkommen Durchschnitt Euro/Jahr" ausgegangen.

Wenn ich den Link aus dem Urteil nehme, geht das BVerfG von der A.7.1 aus, nicht der AR.7.

Nach der A.7.1 sieht es wie folgt aus:

Bremen 2025: 43.563,84 €
Bayern 2025: 53.433,60 €

Damit ist der Abstand immerhin "nur" noch 22,7 % - jetzt richtig?


PolareuD

Zitat von: DeltaR95 in 18.07.2026 19:00Ok, du nutzt Spalte G, ich bin von Spalte P "Nettoäquivalenzeinkommen Durchschnitt Euro/Jahr".

Wenn ich den Link aus dem Urteil nehme, geht das BVerfG von der A.7.1 aus, nicht der AR.7.



Median: Wert der exakt in der Mitte liegt. Jeweils 50% der Werte sind kleiner bzw. größer.

Durchschnitt: Mittelwert aller Werte.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Hptm

Zitat von: DeltaR95 in 18.07.2026 17:55Angeforderte Seite nicht gefunden - in meiner AR.7 stehen witzigerweise die Werte, die ich verwendet habe.

https://www.statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdung-und-soziale-lebensbedingungen/gefaehrdung-durch-armut

Ich finde, der Link oben ist ungeeignet, weil dort auch Rentner und Studenten in die Berechnung einfließen. Das macht einen Vergleich schwierig. Einige Menschen haben Vermögen und kein Einkommen.

Dieser Link ist glaube ich besser geeignet den Bedarf besser vergleichen zu können:
https://www.buergergeld.org/news/buergergeld-so-hoch-darf-miete-wohnung-sein/

Inhalt:
Stadt / Miete   1 Pers.   2 Pers.   3 Pers.   4 Pers.   5 Pers.
Berlin      449 €   543 €   669 €   772 €   904 €
Dresden      451 €   558 €   716 €   814 €   963 €
Düsseldorf   546 €   632 €   776 €   1.003 €   1.317 €
Essen      476 €   619 €   762 €   904 €   1.047 €
Frankfurt(Main)   786 €   903 €   1.078 €   1.219 €   1.360 €
Hamburg      574 €   698 €   860 €   1.037 €   1.481 €
Hannover   499 €   634 €   755 €   901 €   1.022 €
Köln      677 €   820 €   976 €   1.139 €   1.302 €
Leipzig      358 €   466 €   603 €   690 €   802 €
München      911 €   1.108 €   1.286 €   1.569 €   1.939 €

DeltaR95

Zitat von: Hptm in 18.07.2026 19:35Dieser Link ist glaube ich besser geeignet den Bedarf besser vergleichen zu können:
https://www.buergergeld.org/news/buergergeld-so-hoch-darf-miete-wohnung-sein/

Über diese Stufe sind wir wohl hinaus, oder? Das BVerfG hat entsprechend geurteilt, was zu nutzen ist, fertig.

PolareuD

Zitat von: Hptm in 18.07.2026 19:35Ich finde, der Link oben ist ungeeignet, weil dort auch Rentner und Studenten in die Berechnung einfließen. Das macht einen Vergleich schwierig. Einige Menschen haben Vermögen und kein Einkommen.

Dieser Link ist glaube ich besser geeignet den Bedarf besser vergleichen zu können:
https://www.buergergeld.org/news/buergergeld-so-hoch-darf-miete-wohnung-sein/

Inhalt:
Stadt / Miete    1 Pers.    2 Pers.    3 Pers.    4 Pers.    5 Pers.
Berlin        449 €    543 €    669 €    772 €    904 €
Dresden        451 €    558 €    716 €    814 €    963 €
Düsseldorf    546 €    632 €    776 €    1.003 €    1.317 €
Essen        476 €    619 €    762 €    904 €    1.047 €
Frankfurt(Main)    786 €    903 €    1.078 €    1.219 €    1.360 €
Hamburg        574 €    698 €    860 €    1.037 €    1.481 €
Hannover    499 €    634 €    755 €    901 €    1.022 €
Köln        677 €    820 €    976 €    1.139 €    1.302 €
Leipzig        358 €    466 €    603 €    690 €    802 €
München        911 €    1.108 €    1.286 €    1.569 €    1.939 €

Das Grundsicherungsniveau, welches mit Beschluss von 2020 herangezogen wurde, ist mit dem Beschluss des BVerfG von 2025 obsolet geworden.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"


Foxtrott

Bis auf die krude B-Besoldungserhöhung, die ja bereits vor Rücknahme schon angepasst wurde, gibts keine Infos zum Scheitern, oder? Ich hätte laut Rechner 200€ mehr netto bekommen und frage mich, ob der Entwurf zu weit oder zu kurz ging.

Finanzer

Zitat von: Foxtrott in 19.07.2026 09:09Bis auf die krude B-Besoldungserhöhung, die ja bereits vor Rücknahme schon angepasst wurde, gibts keine Infos zum Scheitern, oder? Ich hätte laut Rechner 200€ mehr netto bekommen und frage mich, ob der Entwurf zu weit oder zu kurz ging.

Dem FM ging er zu weit, für uns Beamte zu kurz  :)

tunnelblick

Zitat von: Foxtrott in 19.07.2026 09:09Bis auf die krude B-Besoldungserhöhung, die ja bereits vor Rücknahme schon angepasst wurde, gibts keine Infos zum Scheitern, oder? Ich hätte laut Rechner 200€ mehr netto bekommen und frage mich, ob der Entwurf zu weit oder zu kurz ging.

Offiziell angepasst wurde die meines Wissens nach nicht, es gab keinen neuen Entwurf. Das wird aber vermutlich in einem neuen Entwurf mit eingearbeitet, da dies medial auch gut zu verkaufen ist.
Der Entwurf hatte schon Vieles richtig gemacht und ich hoffe, dass ein neuer Entwurf zumindest nichts von dem verschlechtert, was an eigentlich Gutem dort zu finden war.
Zentrale Punkte scheinen ja eher Partnereinkommen sowie das politische Klima zu sein, und dort ist, wie man lesen kann, auch eher die SPD (Bas, Klingbeil) das Problem.

Schneewitchen

Es würde vielleicht helfen, wenn man einen Teil der notwendigen Besoldungserhöhung für die Erhöhung der Grundsicherung abzweigen würde, damit Frau Bas ihrer Lieblingsklientel auch etwas Gutes tun kann!?🙄😉