Home-Office im Ausland - Erfahrungen und Regelungen

Begonnen von Verbeamteter, 06.07.2026 17:24

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Verbeamteter

Hallo,

mich würden Eure Erfahrungen bzw. Regelungen interessieren zum Thema HomeOffice, mobiles Arbeiten im Ausland.

Ist das bei Euch möglich?
Wird zwischen EU und ,,Rest der Welt" unterschieden?
Ist es zeitlich begrenzt?
Muss man es sich - quasi wie Urlaub - genehmigen lassen oder darf man morgens selbst entscheiden, ob man mobil von Kleve oder Venlo aus arbeitet?


Ich starte mal:
Wir dürfen bis zu 10 Tage im EU Ausland arbeiten.
Müssen es vorher fest ankündigen;
Haben dann aber die Sicherheit in dieser Zeit nicht (also nur im Notfall) zurück kommandiert zu werden.

Halte ich für eine angemessene Regelung.

matthew1312

Ist hier untersagt. Ausnahmen nur für Grenzgänger.

GeBeamter

Hier ohne Einschränkung innerhalb des EU-Auslands erlaubt.
Die Regelung war aber weniger davon getrieben, dass Kolleginnen und Kollegen gerne aus dem Café in Paris arbeiten möchten. Sondern sie kam vielmehr, weil der DH kein Interesse mehr daran hatte, dass Kolleginnen und Kollegen bei Reisen z.B. nach Brüssel im Zug oder zwischen Konferenzen mit einem Zwischentag da dienstlich angeordnet Däumchen gedreht haben.

Gruenhorn

Wenn wir jetzt noch wüssten welche Behörden das sind, wäre es bestimmt für außenstehende noch informativer.

matthew1312

Zitat von: Gruenhorn in 06.07.2026 23:46Wenn wir jetzt noch wüssten welche Behörden das sind, wäre es bestimmt für außenstehende noch informativer.
Noch können die einen IFG-Antrag stellen.

Die "Außenstehenden" alimentieren uns. Verstehe das Problem nicht.

Hans1W

Die Bildzeitung hat es doch mundgerecht zusammen gefasst.

Yasper

Auszug aus unserer DV:

(5) Mobiles Arbeiten außerhalb Deutschlands ist nur bei Dienstreisen erlaubt.

BalBund

Hoffentlich hat jeder, der diese Regelung in Anspruch nimmt auch immer brav seine/ihre A1 Bescheinigung dabei, sonst wird es auch für Beamte bitter.

Knecht

Zitat von: BalBund in 07.07.2026 11:34Hoffentlich hat jeder, der diese Regelung in Anspruch nimmt auch immer brav seine/ihre A1 Bescheinigung dabei, sonst wird es auch für Beamte bitter.

:D wir leben wirklich in einer Karikatur

Gruenhorn


Landesdiener

...und kann zur Not nachgereicht werden. Und jemand an einem Notebook wird kaum Ziel einer entsprechenden Kontrolle werden, da sind andere Bereiche im Visier.

Aratrim

Witzig, wir hatten das mit der A1 für Beamte mal in der Uni auseinander genommen.

Aus:
EU-Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.
Verordnung (EG) Nr. 987/2009, die die Durchführung der Verordnung 883/2004 regelt.

,,Eine Person, die Beamter ist, unterliegt den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, dem die sie beschäftigende Verwaltungseinheit angehört." (Art. 11 Abs. 3 Buchst. b VO (EG) Nr. 883/2004)

D.h selbst mit einem Arbeitsanteil aus Oberitalien wird keine A1 nötig da man nicht in das System der sozialen Sicherung des Aufenthaltsorts eintreten kann. Dies betrifft auch insbesondere regeln wie die maximale Aufenthaltsdauer usw. Das ganze aber im Gegensatz zu TVöDler für welche dies nicht gilt. Hierbei ist es auch eine Frage des sozialen Friedens ob man dies nur einer Statusgruppe erlaubt.

Dazu hatten wir eine Beamtin aus einer Bundesbehörde aus München die die meiste Zeit aus der Nähe von Venedig arbeitet und nur immer einen Block in München abreißt.

Soweit zumindest das rechtliche Fazit unseres Moduls zu dieser Frage.

Meine derzeitige Behörde aus Bonn erlaubt außer Grenzgängern kein HO im Ausland. Die Behörde meines letztens Praktikums in Köln hat seit einiger Zeit eine EU Workationregel die wohl bald mit einer Positivliste um Thailand und Mexico erweitert wird. Tja, bedarf schafft Eignung und bei 63% Stellenbesetzung mussten sie sich etwas einfallen lassen. Man sieht, nix ist einheitlich und immer eine Frage wie sehr die Personalabteilung Bock hat solche Dinge wie Steuer, Arbeitschutz, Sozialsysteme und Amtshandlungen aus dem Ausland heraus zu klären.

Aratrim

Im übrigen ist derzeit auch eine Überarbeitung der Regel zur A1 auf der to do Liste der Mitgliedstaaten. Das ganze wird natürlich noch dauern und kann bekanntlich auch abweichend günstiger von Ländern umgesetzt werden.


https://www.ihk.de/schleswig-holstein/international/aussenwirtschaft-aktuell/eu-arbeitnehmerentsendung-7075456