Fiktives Partnereinkommen - Sammelthread

Begonnen von Hugo, 15.12.2025 21:38

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GeBeamter

Zitat von: FuffzehnZett in Gestern um 17:32Was ist eigentlich mit den fiktiven Werbungskosten meines fiktiven Partners? Hat er die schon fiktiv mit seinem fiktiven Finanzamt abgerechnet oder kann ich die doppelte Pauschale beantragen?

Der Steuerfreibetrag des fiktiven Partners wäre sicherlich noch lukrativer.

Schneewitchen

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 17:38Der Steuerfreibetrag des fiktiven Partners wäre sicherlich noch lukrativer.

Ich habe das bei meinem Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung bereits ausprobiert.

Man teilte mir mit, dass man zwar im Rahmen der realen Steuererklärung durchaus fiktive Einkünfte fiktiver Ehepartner anerkennen und damit auch besteuern würde. Die Besteuerungsgrundlage würde dann zur Not nach § 162 Abs. 1 AO großzügig geschätzt.

Steuerfreibeträge oder andere steuerliche Vergünstigungen, soweit und insofern sie sich alleine auf den fiktiven Partner beziehen, können jedoch nur dann anerkannt werden, wenn über eine Lebensbescheinigung der zuständigen Gemeine nachgewiesen wird, dass der fiktive Partner (noch) lebt, insofern gleichsam aus der Fiktion eine Realität geworden ist.

Wenn aber der Partner eines Beamten steuerrechtlich als reale Fiktion nachgewiesen werden muss, kann es dann Bestand haben, dass genau dieser Partner gleichzeitig besoldungsrechtlich dazu beiträgt, eine fiktive Realität abzubilden?

Ich komme da langsam nicht mehr mit....🥹
Deus hic finitur

netzguru

Hallo zusammen,

mir kommt es so vor als, wenn aus Berlin nur ..... kommt.

Könnte es daran liegen das in Bonn die Getränke einem besser bekommen.

Denn es gibt hier Kölsch und führer hatte Bonn noch eine eigene Klösch Brauerei, Kürfürsten.

DeltaR95

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 18:26Ich komme da langsam nicht mehr mit....🥹

Das traurige ist doch nur, dass derzeit alle Seiten am Tisch der aA wie die Maus vor der Schlange (in diesem Fall das BVerfG) sitzen und erst zucken werden, wenn die Schlange sich bewegt. Ich begreife einfach nicht, warum das BVerfG bei so einer für den Staat ja nach eigenem Urteil wichtigen Angelegenheit nicht eine der Vorlagen mit fiktivem Partnereinkommen vorzieht und den Besoldungsgesetzgebern direkt eine Menge Arbeit erspart  ::)

GeBeamter

Zitat von: netzguru in Gestern um 18:55Hallo zusammen,

mir kommt es so vor als, wenn aus Berlin nur ..... kommt.

Könnte es daran liegen das in Bonn die Getränke einem besser bekommen.

Denn es gibt hier Kölsch und führer hatte Bonn noch eine eigene Klösch Brauerei, Kürfürsten.

Abends Kurfürsten, morgens Klo bürsten  ;)

Schneewitchen

Zitat von: DeltaR95 in Gestern um 18:56Das traurige ist doch nur, dass derzeit alle Seiten am Tisch der aA wie die Maus vor der Schlange (in diesem Fall das BVerfG) sitzen und erst zucken werden, wenn die Schlange sich bewegt. Ich begreife einfach nicht, warum das BVerfG bei so einer für den Staat ja nach eigenem Urteil wichtigen Angelegenheit nicht eine der Vorlagen mit fiktivem Partnereinkommen vorzieht und den Besoldungsgesetzgebern direkt eine Menge Arbeit erspart  ::)

Das verstehe ich allerdings auch nicht. Dort wird offenbar stur nach Eingang der Klagen gearbeitet!?🤷
Deus hic finitur

dortu

Die Richter am BVerfG sind auch nur Menschen. Die wissen  genau, dass die Entscheidung zu diesem Thema sehr heikel ist. Daher drücken sie sich solange es geht davor, dies entscheiden zu müssen. Sonst hätten sie locker letztes Jahr im Urteil in der RN 115 etwas dazu sagen können.

DeltaR95

Zitat von: dortu in Gestern um 20:17Die Richter am BVerfG sind auch nur Menschen. Die wissen  genau, dass die Entscheidung zu diesem Thema sehr heikel ist. Daher drücken sie sich solange es geht davor, dies entscheiden zu müssen. Sonst hätten sie locker letztes Jahr im Urteil in der RN 115 etwas dazu sagen können.

Und das entschuldigt die Sache jetzt inwiefern? Wenn man keine ungeliebten Entscheidungen treffen will, darf man kein Richter werden.

dortu

An meiner Wortwahl "drücken" sollte man erkennen können, dass ich nicht die Richter entschuldigen möchte. Ich sehe es halt nur realistisch und nicht wie es theoretisch sein sollte.

Paterlexx

Zitat von: DeltaR95 in Gestern um 18:56Das traurige ist doch nur, dass derzeit alle Seiten am Tisch der aA wie die Maus vor der Schlange (in diesem Fall das BVerfG) sitzen und erst zucken werden, wenn die Schlange sich bewegt. Ich begreife einfach nicht, warum das BVerfG bei so einer für den Staat ja nach eigenem Urteil wichtigen Angelegenheit nicht eine der Vorlagen mit fiktivem Partnereinkommen vorzieht und den Besoldungsgesetzgebern direkt eine Menge Arbeit erspart  ::)

Wenn wirklich jeder Richter dort ein Parteibuch trägt und Einladungen ins Kanzleramt gerne annimmt, wirft das zumindest Fragen nach der notwendigen Distanz auf. Es erklärt aber alle Probleme :-).

Alles auf der Welt ist schneller geworden. Nur die Rechtsprechung in Deutschland scheint teilweise sogar noch langsamer zu werden.

Schneewitchen

Zitat von: Paterlexx in Heute um 01:35Wenn wirklich jeder Richter dort ein Parteibuch trägt und Einladungen ins Kanzleramt gerne annimmt, wirft das zumindest Fragen nach der notwendigen Distanz auf. Es erklärt aber alle Probleme :-).

Alles auf der Welt ist schneller geworden. Nur die Rechtsprechung in Deutschland scheint teilweise sogar noch langsamer zu werden.

Den Eindruck habe ich auch. Vielleicht liegt es auch an der Komplexität der Sachverhalte, die den Richtern auf die Tische geraten?

Wenn jedenfalls zwischen Klageeinreichung und Beschluss 10 Jahre liegen, dann darf man sicherlich in Zweifel ziehen, dass es hier noch einen effektiven Rechtsschutz gibt.
Deus hic finitur

DeltaR95

Zitat von: Paterlexx in Heute um 01:35Alles auf der Welt ist schneller geworden. Nur die Rechtsprechung in Deutschland scheint teilweise sogar noch langsamer zu werden.

Das eine Übel folgt dem anderen. Angeblich werden die Menschen doch immer "klagefreudiger", dem hätte man mit entsprechendem Personalaufwuchs an den Gerichten entgegen wirken müssen - was man aber aus fiskalischen Gründen und dem "schlanken Staat" auch nicht gemacht hat. Ist eigentlich eine ganz einfache Rechnung so ein Bedarf an Personal, wenn man Excel bedienen kann.

Tarifgeist

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 07:03Den Eindruck habe ich auch. Vielleicht liegt es auch an der Komplexität der Sachverhalte, die den Richtern auf die Tische geraten?

Wenn jedenfalls zwischen Klageeinreichung und Beschluss 10 Jahre liegen, dann darf man sicherlich in Zweifel ziehen, dass es hier noch einen effektiven Rechtsschutz gibt.

Zumindest sollte man doch annehmen dürfen, dass Karlsruhe nicht bei jeder Entscheidung das Rad neu erfinden muss, sondern an den bereits aufgestellten Grundsätzen, wie z.B. die jüngste Entscheidung zum Berliner Besoldungsgesetzgeber, anknüpfen kann, was wiederum, zumindest in meinem eigenen beschränkten Verständnis, zu deutlich schnellerer Urteilsfindung führen müsste...Aber irgendwie tut es das nicht :D

Ich habe Verständnis dafür, dass immer eine gewisse Form gewahrt bleiben muss, aber das BVG ist doch kein von gesellschaftlichen Geschehnissen entkoppelter Mikrokosmos. Die Richter und deren Mitarbeiter werden doch sicherlich auch antizipieren und zumindest jetzt schon eine gewisse Grundahnung davon haben, ob das fiktive Partnereinkommen, sowie deren angedachte rückwirkende Anwendung der Verfassung entspricht oder nicht...und möglicherweise bereits am Mittagstisch darüber diskutieren (zumindest Stelle ich mir das so vor ;D )

Warum lässt man, sofern man eine allgemeine Grundtendenz zu diesem Thema hat, diese nicht schon Mal in Regierungskreisen Durchblicken? Wäre doch für alle sehr viel angenehmer...

Oder vielleicht haben sie ja bereits ihre Begeisterung für den Firlefanz durchblicken lassen. Wer weiß  ;D

PolareuD

ZitatWarum lässt man, sofern man eine allgemeine Grundtendenz zu diesem Thema hat, diese nicht schon Mal in Regierungskreisen Durchblicken? Wäre doch für alle sehr viel angenehmer...

Weil es nichts bringt. Solange die Fiktion eines Partnereinkommens per Beschluss vom BVerfG nicht beerdigt wird, werden alle Dienstherrn im Einvernehmen den wissenschaftlichen und willentlichen Verfassungsbruch fortführen.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Imperator

Ist jemanden bekannt, ob ein Verfahren zum fiktiven Partnereinkommen das BVerfG überhaupt erreicht hat?

Zwar sind andere Verfahren anhängig aber keine zum fiktiven Partnereinkommen?.. Ist das richtig?..
Dementsprechend muss das BVerfG ja zwingend gar nichts zum fiktiven Partnereinkommen sagen in diesen Verfahren oder?

Bis ein Verfahren zum fiktiven Partnereinkommen überhaupt das BVerfG erreicht und dann entschieden wird, vergehen ja dann auch voraussichtlich noch weitere Jahre. In dem Fall könnte es doch durchaus sein, dass es vor 2028-2030 keinen Beschluss zum fiktiven Partnereinkommen vom BVerfG geben wird.

Wie seht ihr das?
Panem et circenses.