[BE] Besoldungsrunde 2025-2028 Berlin

Begonnen von Tulpenzeit, 18.02.2026 09:10

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Beamtenhustler

#210
Zitat von: Dominic231 in 15.08.2026 18:04Ich würde dir gerne Recht geben.
Vielleicht war es so gedacht.

Ich weiß zwar nicht ob in Bayern mittlerweile alle Kruzifixe in öffentlichen Räumen abgenommen wurden. Aber genau das hat das BVerfGG, ich glaube irgendwann in den 90ern,  beschlossen. Die haben es mindestens 20 Jahre einfach ignoriert. Und bei der Besoldung ist es doch auch so. Es wird sich irgendwas ausgedacht, damit man die Vorgaben nicht wirklich umsetzen muss. Und was passiert, wenn sie die Vorgaben nicht bis März 27 umsetzen. Leider nichts. Ok, in 10 Jahren eine Erinnerung.
Aber korrigiert mich ruhig. Das ist ja auch alles nur Halbwissen bei mir und vielleicht gibt es dann doch bald die Todesstrafe für einige Politiker*innen.🤣


Danke, habe mir geraden den Wikipedia-Artikel zum Kruzifix-Beschluss durchgelesen. Irgendwann fragt man sich dann schon, wie die Leute hier drin glauben können, jemals zu ihrem Recht zu kommen, wenn das BVerfG ein zahnloser und völlig überlasteter Tiger bleibt. Natürlich wird man sich analog zum KB in Bayern in Sachen aA irgendetwas Neues ausdenken, so wie es in diversen Bundesländern ja gerade geschieht. Kann man nur noch mit dem Kopf schütteln.

Folgendes muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen (aus einem Fachaufsatz):

Zitat"Einige CSU-Politiker riefen sogar unverhohlen zur Nichtbefolgung des Beschlusses auf und stellten die Existenz des BVerfG in Frage. Laut dem damaligen Ministerpräsident Stoiber müssten demnächst Gotteshäuser abgerissen werden, sofern jemand Widerspruch gegen ein christliches Symbol erhebe. Der damalige CSU-Fraktionschef Alois Glück behauptete, dass die Minderheit künftig der Mehrheit ihren Willen diktieren werde. In dem Zusammenhang wurde in die Urteilsformel »Im Namen des Volkes« fälschlich hinein interpretiert, dass die Rechtsprechung des BVerfG dem Volkswillen entsprechen müsse. Die Reaktionen bewegten sich von einer Urteilskritik weg, hin zu einer Verfassungskritik und die Diskussion entfernte sich von dem tatsächlich im Beschluss Besprochenen. Es gab zu der Zeit nur wenige, die vor einer gefährlichen Ausartung der Kritik an der Institution insgesamt warnten."

Und weiter:

ZitatDie Kreuze wurden allerdings nie aus den Klassenräumen
entfernt. Die Reaktion des bayerischen Gesetzgebers machte
damit die Grenzen der Durchsetzbarkeit des BVerfG gegen
über der Politik deutlich. Es hat kein Initiativrecht und kann
nur auf Antrag bei erneuter Rechtsverletzung über dieselbe
Norm 136 anders entscheiden oder sich selbst korrigieren.

Wie bereits einige hier drin geschrieben haben: Das BVerfG hat keine Panzer um irgendwas durchzusetzen.

Googlen nach: Der Kruzifix-Beschluss und seine Folgen - Zu den institutionellen Grenzen des Bundesverfassungsgerichts

P33t

Zitat von: polente in Gestern um 05:39Nanu, was hat denn die BLÖD-Zeitung für eine geheime Tabelle aus der Schublade geholt?

Leider hinter Paywall...

https://m.bild.de/politik/inland/berliner-beamte-bis-zu-123-256-euro-nachzahlung-geplant-6a82c7e7a87e8142c31d2872

Eine absolut lächerliche Berechnung, wenn man sich den Mindestbesoldungsrechner auf berliner-besoldung.de anschaut, der auf dem BVerfG-Urteil beruht.

Da wird Berlin (bei diesen Zahlen) definitiv rückwirkend ein fiktives Partnereinkommen eingeführt haben, wahrscheinlich zurückdatiert auf 2008 oder o.ä., was sie nicht nur nicht dürfen, sondern sich insbesondere als direkt ermahntes Bundesland sparen hätte sollen..

Dogmatikus

Zitat von: Beamtenhustler in Gestern um 08:34Wie bereits einige hier drin geschrieben haben: Das BVerfG hat keine Panzer um irgendwas durchzusetzen.

Googlen nach: Der Kruzifix-Beschluss und seine Folgen - Zu den institutionellen Grenzen des Bundesverfassungsgerichts

Deswegen finde ich die letzte Stellungnahme des bayrischen Richterbundes (siehe auch hier) so bemerkenswert. Das BVerfG hat keine eigene Durchsetzungsmöglichkeit und ist davon abhängig, dass es beachtet wird, soweit korrekt.

Beim Kruzifix gab es dann offenbar niemanden, den es so richtig gestört hat, dass die noch über den Türen hingen. Bei der Alimentation sehe ich das anders. Entscheidet das BVerfG und wird wiederkehrend ignoriert, gibt es keinen Rechtsschutz mehr, ergo fällt das Streikverbot.

Die Wahrscheinlichkeit, dass es also wie mit den Kruzifixen läuft, sehe ich nicht.

AltStrG

Zitat von: Dogmatikus in Gestern um 09:40Deswegen finde ich die letzte Stellungnahme des bayrischen Richterbundes (siehe auch hier) so bemerkenswert. Das BVerfG hat keine eigene Durchsetzungsmöglichkeit

Natürlich kann das BVerfG seine Beschlüsse durchsetzen, seine Beschlüsse stützen sich auf die rechtliche Bindungswirkung (Art. 94 Abs. 4 GG), die hohe gesellschaftliche und politische Autorität der Karlsruher Rechtsprechung, sowie die Verfassungstreue aller Staatsorgane; somit ist die Exekutive (also die jeweiligen Regierungen + das Berufsbeamtentum) an diese Entscheidungen als ausführendes Organ gebunden.

Zudem kann als vorletztes Mittel die Vollstreckungsanordnung nach § 35 BVerfGG. Als letztes Mittel der Bundeszwang, Artikel 37 GG.

Das mächtigste aller Schwerter ist aber die Vollstreckungsanordnung. Das BVerfG kann kleinstteilig bestimmen, welche Stelle, welches staatliche Organ der/die/den Beschlüsse ausführen muss.

Ich glaube, den meisten ist nicht klar, WIE weitreichend § 35 BVerfGG ist, selbst Vollprofis aka Volljuristen.

Dogmatikus

Zitat von: AltStrG in Gestern um 11:31Natürlich kann das BVerfG seine Beschlüsse durchsetzen, seine Beschlüsse stützen sich auf die rechtliche Bindungswirkung (Art. 94 Abs. 4 GG), die hohe gesellschaftliche und politische Autorität der Karlsruher Rechtsprechung, sowie die Verfassungstreue aller Staatsorgane; somit ist die Exekutive (also die jeweiligen Regierungen + das Berufsbeamtentum) an diese Entscheidungen als ausführendes Organ gebunden.

Zudem kann als vorletztes Mittel die Vollstreckungsanordnung nach § 35 BVerfGG. Als letztes Mittel der Bundeszwang, Artikel 37 GG.

Das mächtigste aller Schwerter ist aber die Vollstreckungsanordnung. Das BVerfG kann kleinstteilig bestimmen, welche Stelle, welches staatliche Organ der/die/den Beschlüsse ausführen muss.

Ich glaube, den meisten ist nicht klar, WIE weitreichend § 35 BVerfGG ist, selbst Vollprofis aka Volljuristen.

Ich schätze deine Beiträge wirklich sehr, aber hier gehst du mMn etwas am Kern meiner Aussage vorbei. Es ging ja nicht um die theoretische, rechtliche Ausgestaltung der Verfassungsrechtsprechung, sondern ganz praktisch gerade darum, dass in der Kruzifix-Problematik selbst nach dem Beschluss des BVerfG einfach weiter gemacht wurde wie vorher. Und dass wir Ähnliches seit bald 2 Jahrzehnten in der Besoldungsproblematik erleben.

"Rechtliche Bindungswirkung", "hohe Autorität", "Verfassungstreue der Staatsorgane" - das mag alles in der Theorie stimmen. Wenn in der Praxis all das aber von den ausführenden Stellen ignoriert wird, ist es schlicht nichts wert. Das ist dann auch die Verfassungskrise, in die wir derzeit stecken - wenn alle DH sowohl das GG als auch das BVerfG an der Nase herumführen wollen, in was für einem Land leben wir dann eigentlich?

Bleibt für das BVerfG natürlich noch die Vollstreckungsanordnung. Der heilige Gral, auf den wir alle seit Jahren warten.
Indes, angewendet wurde er noch immer nicht. Hast du denn Hoffnung, dass das BVerfG bei den nächsten Entscheidungen zu den in der Aussicht aufgeführten Bundesländern bereits zu diesem Mittel greift? Ich ehrlich gesagt derzeit nicht.

Danach kommen dann irgendwann Entscheidungen zum fiktiven Partnereinkommen. Auch dort wird es mMn keine Anordnung geben, da es "in der Sache" ja wieder um etwas "Neues" geht, was zu klären war.

Unterm Strich gebe ich dir also vollumfänglich Recht, was die theoretische Ausgestaltung der Wirkung des BVerfG angeht. Ich sehe aber nicht, dass dies in der Praxis bisher dergestalt anerkannt worden wäre, als dass die DHen wieder zur Verfassung zurückgekehrt sind. Und auf § 35 BVerfGG zu hoffen - das kann man tun. Bereits in 5 - 10 - 15 - 20 Jahren könnte es soweit sein...

AltStrG

Zitat von: Dogmatikus in Gestern um 15:49Ich schätze deine Beiträge wirklich sehr, aber hier gehst du mMn etwas am Kern meiner Aussage vorbei. Es ging ja nicht um die theoretische, rechtliche Ausgestaltung der Verfassungsrechtsprechung, sondern ganz praktisch gerade darum, dass in der Kruzifix-Problematik selbst nach dem Beschluss des BVerfG einfach weiter gemacht wurde wie vorher. Und dass wir Ähnliches seit bald 2 Jahrzehnten in der Besoldungsproblematik erleben.

"Rechtliche Bindungswirkung", "hohe Autorität", "Verfassungstreue der Staatsorgane" - das mag alles in der Theorie stimmen. Wenn in der Praxis all das aber von den ausführenden Stellen ignoriert wird, ist es schlicht nichts wert. Das ist dann auch die Verfassungskrise, in die wir derzeit stecken - wenn alle DH sowohl das GG als auch das BVerfG an der Nase herumführen wollen, in was für einem Land leben wir dann eigentlich?

Bleibt für das BVerfG natürlich noch die Vollstreckungsanordnung. Der heilige Gral, auf den wir alle seit Jahren warten.
Indes, angewendet wurde er noch immer nicht. Hast du denn Hoffnung, dass das BVerfG bei den nächsten Entscheidungen zu den in der Aussicht aufgeführten Bundesländern bereits zu diesem Mittel greift? Ich ehrlich gesagt derzeit nicht.

Danach kommen dann irgendwann Entscheidungen zum fiktiven Partnereinkommen. Auch dort wird es mMn keine Anordnung geben, da es "in der Sache" ja wieder um etwas "Neues" geht, was zu klären war.

Unterm Strich gebe ich dir also vollumfänglich Recht, was die theoretische Ausgestaltung der Wirkung des BVerfG angeht. Ich sehe aber nicht, dass dies in der Praxis bisher dergestalt anerkannt worden wäre, als dass die DHen wieder zur Verfassung zurückgekehrt sind. Und auf § 35 BVerfGG zu hoffen - das kann man tun. Bereits in 5 - 10 - 15 - 20 Jahren könnte es soweit sein...

Nun, die Entscheidung hinsichtlich des EuGH zum Streikverbot für Beamte lässt für das BVerfG eigentlich keine Tür mehr offen, beim nächsten offensichtlichen Verstoß gegen die Rechtsprechung die Vollstreckungsanordnung zu ziehen, weil sonst der nächste Gang zum EuGH hinsichtlich der Aufhebung des Streikverbotes ein Erfolg werden könnte. Und zwar mit einer 100% Garantie. Die Abwendung des Streikrechtes hatte als Gegenleistung für Deutschland und das BVerfG zur Bedingung, dass der Rechtsweg einen effektiven Rechtsschutz darstellt. Effektiv ist ein Rechtsschutz nur, wenn aus den Beschlüssen eben auch politische Taten folgen.

Und diesen Schuh wird sich das BVerfG nicht anziehen, von daher ist 35 BVerfGG mehr als realistisch, wenn er dann nötig werden sollte.

AR76

Erkläre das mal den Politikern, denn denen ist es egal oder sie wissen / verstehen es nicht.



Schneewitchen

Zitat von: AltStrG in Heute um 06:25Auch dort wird mit falschen Zahlen operiert.

Mag sein, der Artikel erhebt aber auch nicht den Anspruch einer besoldungsrechtlichen Fachpublikation. Hier sollen Stimmungen erzeugt werden. Da kommt es nicht so sehr auf korrekte Zahlen an. Hauptsache die Zahlen beeindrucken.

Dieses Interview spricht Bände. Hier werden wir Beamten vor laufender Kamera mit Grundleistungsbezieher in einen Topf geworfen, da wir gemeinsam haben, dass wir keinen Beitrag zur Wirtschaftsleistung dieses Landes liefern.

Das stimmt zwar im engeren Sinne, ist aber systemimmanent und kann und darf uns nicht zum Vorwurf gemacht werden.

Hier wird es uns aber zum Vorwurf gemacht und als Begründung dafür herangezogen, weshalb diese ganzen Erhöhungen im Grunde nicht gerechtfertigt sind.

Anderswo habe ich gestern wieder einen Beitrag in der Presse gelesen, der auch herrlich stimmungsmachend aufgebaut war. Dort wurde direkt am Anfang verkündet, dass die Berliner Beamten bis zu 125.000€ (in etwa))nachgezahlt bekommen.  Auch wenn die Information soweit stimmt, weil ja hier auf den Maximalbetrag in der bekannten Liste abgestellt wird, so ist das doch kalkulierte Stimmungsmache.

Bei den Leuten bleiben nur die skandalösen Schlagworte hängen "Beamte", "Nachzahlung", "125.000€".

Seriöser Journalismus würde einen solchen Artikel anders aufbauen.

Nicht die im Detail falschen Zahlen in den Medien sind das Problem. Das Problem ist die tendenziöse Berichterstattung als solche.
Deus hic finitur