Höhergruppierung von 9b zu 11

Begonnen von Daggi72, 13.08.2026 07:31

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Organisator

Zitat von: MoinMoin in 14.08.2026 15:16Wenn geklärt ist, dass man vorher EG11 Tätigkeiten übertragen bekommen hatte, dann dürfte das doch vor Gericht nicht so schwer sein, oder?


bin mir unsicher. Der AG könnte auch behaupten, dass die Tätigkeiten fälschlicherweise übertragen wurden, da nur Tätigkeiten nach E9b hätten übertragen werden sollen und das korrigiert wurde. Dagegen spräche, dass dies schon über einen sehr langen Zeitraum geschah.

Kurzum - es wäre ein ziemlicher Kampf gegen den AG, die E11-Tätigkeiten wiederzubekommen und das würde dann auch nur zu einer E10 führen. Daher würde ich mich auf das Angebot des AG einlassen, sofort E11-Geld bekommen und eine (allgemein anerkannte) Fortbildung abzustauben.

Max87

Zitat von: Daggi72 in 13.08.2026 07:31Nun frage ich mich, ob ich das Angebot annehmen soll oder ob ich es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lasse...

Ich finde du solltest das Angebot von deinem Arbeitgeber annehmen. Wenn man es wirklich auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen will, hat das für mich einen faden Beigeschmack - für mich als AG wäre das Vertrauensverhältnis zerrüttet.

Ohne den genauen Tarifvertrag zu kennen, finde ich es legitim das Dein AG den Bildungsabschluss für die Eingruppierung heranzieht, das ist in meiner Dienstelle auch so. Da wird man mit Bachelor Abschluss in E10/E11 eingruppiert - während Master mind. E12/E13 hat.

In meinen Jahren in der freien Wirtschaft war das auch oft so das Eingruppierungen nach höchsten Bildungsabschluss natürlich im Zusammenhang mit der Stellenbeschreibung vorgenommen wurden.

Zitat- ich erhalte (auch rückwirkend zum 1.1.) eine Bindungszulage, die Höhe soll an die Differenz zu EG 11 reichen
- im Gegenzug muss ich mich verpflichten, den H2-Lehrgang innerhalb von 5 Jahren abzuschließen

Für mich hört sich das eher so an, du hast kein Bock auf den Lehrgang - willst aber unbedingt die "Kohle" mitnehmen.

MoinMoin

Zitat von: Max87 in 16.08.2026 10:09für mich als AG wäre das Vertrauensverhältnis zerrüttet.
Lustige Sichtweise.
Der AG verarscht dich und ist dann sauer, wenn er vom Gericht einen Tritt kriegt.
Wer hat denn das Vertrauensverhältnis zerrüttet?
Also wenn der AG so unprofessionell ist, dann ahoi.

Und die stets widerrufliche Zulage wird dann hoffentlich auch vertragliche übertariflich fixiert!

MoinMoin

Zitat von: Max87 in 16.08.2026 10:09Ohne den genauen Tarifvertrag zu kennen, finde ich es legitim das Dein AG den Bildungsabschluss für die Eingruppierung heranzieht, das ist in meiner Dienstelle auch so. Da wird man mit Bachelor Abschluss in E10/E11 eingruppiert - während Master mind. E12/E13 hat.
Dann solltest du dich mal mit dem Tarifvertrag beschäftigen:
a) Nicht der AG entscheidet wie man eingruppiert ist
b) Man kann einem Schulabbrecher auch eine EG15 Stelle übertragen, ohne das es das Tarifrecht berührt
c) eben jener Schulabbrecher kriegt dann auch die EG14 ausgezahlt, egal welche Bildungshöhe er hat.

Was korrekt ist und was du mutmaßlich ausdrücken wolltest ist, dass der AG seine Stellenbesetzung (nicht die Eingruppierung) nach Bildungshöhe aus tarieren kann.

MoinMoin

Zitat von: Max87 in 16.08.2026 10:09
Zitat- ich erhalte (auch rückwirkend zum 1.1.) eine Bindungszulage, die Höhe soll an die Differenz zu EG 11 reichen
- im Gegenzug muss ich mich verpflichten, den H2-Lehrgang innerhalb von 5 Jahren abzuschließen

Für mich hört sich das eher so an, du hast kein Bock auf den Lehrgang - willst aber unbedingt die "Kohle" mitnehmen.
Ja, klingt so als man keine Bock auf die Ausbildung hat oder Sorge es nicht zu schaffen.

Aber umgekehrt ist es offenbar so, dass man 24 Jahre falsch bezahlt wurde und jetzt kommt der Ag da mit solchen Forderungen....

Max87

Zitat von: MoinMoin in 16.08.2026 15:46Lustige Sichtweise.
Der AG verarscht dich und ist dann sauer, wenn er vom Gericht einen Tritt kriegt.
Wer hat denn das Vertrauensverhältnis zerrüttet?
Also wenn der AG so unprofessionell ist, dann ahoi.

Und die stets widerrufliche Zulage wird dann hoffentlich auch vertragliche übertariflich fixiert!

Ich merk schon, ich habe zu lange in der freien Wirtschaft gearbeitet  ;D .

MoinMoin

Zitat von: Max87 in 16.08.2026 16:22Ich merk schon, ich habe zu lange in der freien Wirtschaft gearbeitet  ;D .
Ich kenne diese Tarifproblematiken auch aus der freien Wirtschaft, allerdings wird da dann flugs ein Grund gefunden, warum man jemanden als AT bezahlen muss.
Und natürlich ist dort wo es keine Tarifbindung gibt - also die wirklich freie Wirtschaft - alle skomplett in der Hand der Vertragspartner.....sofern die Konzern Muddi nicht reinfpfuscht

Daggi72

Zitat von: Max87 in 16.08.2026 10:09Ich finde du solltest das Angebot von deinem Arbeitgeber annehmen. Wenn man es wirklich auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen will, hat das für mich einen faden Beigeschmack - für mich als AG wäre das Vertrauensverhältnis zerrüttet.

Ohne den genauen Tarifvertrag zu kennen, finde ich es legitim das Dein AG den Bildungsabschluss für die Eingruppierung heranzieht, das ist in meiner Dienstelle auch so. Da wird man mit Bachelor Abschluss in E10/E11 eingruppiert - während Master mind. E12/E13 hat.

In meinen Jahren in der freien Wirtschaft war das auch oft so das Eingruppierungen nach höchsten Bildungsabschluss natürlich im Zusammenhang mit der Stellenbeschreibung vorgenommen wurden.

Für mich hört sich das eher so an, du hast kein Bock auf den Lehrgang - willst aber unbedingt die "Kohle" mitnehmen.

Nun ja, wer hintenrum 3 Kollegen, die exakt dasselbe machen einfach hochgruppiert und mir auf Nachfrage jegliche Auskünfte verweigert muss halt damit rechnen, dass sich vielleicht mal jemand wehrt nach über 20 Jahren!!!

Im Übrigen antwortet man bis heute nicht auf das Anwaltsschreiben und nun hat man mir mitgeteilt das die ZUlage natürlich nicht an EG 11 anlehnt sondern man das noch verhandeln müsse... Da fühle ich mich nun veräppelt und mein Vertrauen ist ziemlich angefressen

Daggi72

Zitat von: Daggi72 in 13.08.2026 07:31Guten Morgen, ich habe bereits vor längerer Zeit hier gepostet.

Es geht um die Verweigerung einer Höhergruppierung von EG 9b nach 11, die meinen Kollegen gewährt wird und mir nicht, alleine aufgrund eines fehlenden Bachelor´s/H2_Lehrgang Abschluss.

Vorweg, wir machen alle identische Tätigkeiten, die aufgrund meiner Beschwerde zwischenzeitlich bei mir geändert wurden (ich darf gewissen Dinge nicht mehr ausüben, obwohl ich seit 24 Jahren dies gemacht habe).

Auch aufgrund von Tipps, die mir vor einigen Monaten hier gegeben wurdn, habe ich eine Anwältin eingeschaltet. Der Brief bleibt bislang unbeantwortet. Sie macht die Höhergruppierung geltend sowie auch die Rückname des Aufgabenentzugs.

Gestern nun wurde mir folgendes Angebot unterbreitet:

- ich erhalte (auch rückwirkend zum 1.1.) eine Bindungszulage, die Höhe soll an die Differenz zu EG 11 reichen
- im Gegenzug muss ich mich verpflichten, den H2-Lehrgang innerhalb von 5 Jahren abzuschließen

Die Begründung ist und bleibt, dass der Bachelor/H2 eine "interne Haltelinie" der Uni ist.

Nun frage ich mich, ob ich das Angebot annehmen soll oder ob ich es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lasse...
 
Kann die Uni überhaupt über den Tarifvertrag eigene Regeln einsetzen?

Vielen Dank...


Ich möchte dazu sagen, dass die Personalstelle mir von Anfang an ein direktes Gespräch verweigert. Es geht immer über Dezernentin, Abteilungsleiter an mich... Letzterer hat mir nun mitgeteilt, dass die Zulage doch nicht an EG 11 anlehnt sondern noch zu verhandeln sei :-\

Daggi72

Zitat von: Max87 in 16.08.2026 16:22Ich merk schon, ich habe zu lange in der freien Wirtschaft gearbeitet  ;D .

Ich habe auch lange in der freien Wirtschaft gearbeitet...Daher weiß ich Bescheid.

MoinMoin

Zitat von: Daggi72 in 20.08.2026 09:48Ich möchte dazu sagen, dass die Personalstelle mir von Anfang an ein direktes Gespräch verweigert. Es geht immer über Dezernentin, Abteilungsleiter an mich... Letzterer hat mir nun mitgeteilt, dass die Zulage doch nicht an EG 11 anlehnt sondern noch zu verhandeln sei :-\
Was hält dich davon ab die Klage einzureichen, damit dort geklärt wird, was korrekt ist?
Bzw. man weiß doch, einige lernen nur durch Schmerz.

Was hast du zu verlieren? Wenn du Recht bekommst, dass du seit Anbeginn EG11 Tätigkeiten übertragen bekommen hast (und schon immer vom AG falsch bezahlt wurdest), dann kann der AG sie dir nicht wieder wegnehmen und du wirst mindestens mit EG10 vergütet.
Oder aber du schluckst die Kröte machst den Lehrgang und bekommst dann irgendwann EG11 und rutscht die Stufen zurück und und und

Daggi72

Zitat von: MoinMoin in 20.08.2026 10:49Was hält dich davon ab die Klage einzureichen, damit dort geklärt wird, was korrekt ist?
Bzw. man weiß doch, einige lernen nur durch Schmerz.

Was hast du zu verlieren? Wenn du Recht bekommst, dass du seit Anbeginn EG11 Tätigkeiten übertragen bekommen hast (und schon immer vom AG falsch bezahlt wurdest), dann kann der AG sie dir nicht wieder wegnehmen und du wirst mindestens mit EG10 vergütet.
Oder aber du schluckst die Kröte machst den Lehrgang und bekommst dann irgendwann EG11 und rutscht die Stufen zurück und und und

Mittlerweile hält mich nix mehr ab udn ich werde das wohl durchziehen! Die RV hat die 1. Instanz vor Gericht auch genehmigt... Ich danke für Deine Antworten ;)

Rowhin

Sehr gut. Wir sind gespannt. Viel Erfolg und halte uns gerne auf dem Laufenden!

Daggi72

Zitat von: Rowhin in 20.08.2026 11:04Sehr gut. Wir sind gespannt. Viel Erfolg und halte uns gerne auf dem Laufenden!
:) Danke!