Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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PolareuD

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 14:54Der Entwurf hat folgende ,,Interpretation" des Gebots der Mindestbesoldung herangezogen und daraus die rückwirkenden Erhöhungen der Familienzuschläge ermittelt:

- Alleinstehender Beamter ohne Kinder: 80% * 1,0 * MÄE
- Alleinstehender Beamter mit einem Kind: 80% * 1,5 * MÄE
- Alleinstehender Beamter mit zwei Kindern: 80% * 1,8 * MÄE
- Verheirateter Beamter ohne Kinder: 80% * 1,5 * MÄE
- Verheirateter Beamter mit einem Kind: 80% * 2,0 * MÄE
- Verheirateter Beamter mit zwei Kindern: 80% * 2,3 * MÄE


Dass diese ,,Interpretation" jedoch absoluter Kokolores ist (Stichwort Rn. 70 des BVerfG-Beschlusses: ,,Die Bezugsgröße für die Bemessung der Mindestbesoldung ist eine vierköpfige Familie [...]"), scheint die Autoren des Entwurfs nicht weiter gestört zu haben..

Wenn ich das mal auf meine Konstellation (3k) überschlägig für die letzten 4 Jahre versuche zu übertragen, würde das zu Nachzahlungen von ungefähr 60.000€ führen. Davon sind ca. 10.000€ des Statusamtes wegen und ca. 50.000€ über Familienzuschläge.  :o
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

BVerfGBeliever

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Heute um 15:10Wie kommt man denn rechnerisch auf 30k für den A16 Single Beamten? Das kann bei 0,63% Anhebung doch nicht passen?
Die nachträgliche Erhöhung der Grundgehälter ergibt sich aus der Fortschreibungsprüfung und ist für jede Besoldungsgruppe und jedes Jahr unterschiedlich. So soll z.B. das A16-Grundgehalt des Jahres 2013 nachträglich um 5,86 Prozent angehoben werden. Für das Jahr 2020 soll es hingegen überhaupt keine nachträgliche Anhebung des A16-Grundgehalts geben.

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 15:19Die nachträgliche Erhöhung der Grundgehälter ergibt sich aus der Fortschreibungsprüfung und ist für jede Besoldungsgruppe und jedes Jahr unterschiedlich. So soll z.B. das A16-Grundgehalt des Jahres 2013 nachträglich um 5,86 Prozent angehoben werden. Für das Jahr 2020 soll es hingegen überhaupt keine nachträgliche Anhebung des A16-Grundgehalts geben.

Danke für die Erläuterung. Jetzt ergibt die Zahl mehr Sinn.

NordWest

"Alleinstehender Beamter ohne Kinder: 80% * 1,0 * MÄE"?

Damit verlässt der Bund den Grundsatz, dass auch der A4-Beamte (früher auch: A1) historisch immer alleine in der Lage war, eine Familie zu GRÜNDEN und zu versorgen. Zwar hat er einen großen Spielraum in der Ausgestaltung der Alimentation, aber er kann nicht mit Kontinuitäten brechen, die althergebrachte Grundsätze des Beamtentums sind.

Vergleich aus der Tierwelt: Gewährt man einem Storch erst dann das Material für den Bau seines Nestes, wenn das Nest schon fertig ist - dann wird es nie entstehen.

Finanzer

Zitat von: NordWest in Heute um 15:25Damit verlässt der Bund den Grundsatz,

Der Entwurf gehört zum Land Berlin.

Das Beispiel mit dem Storch gefällt mir, das behalte ich.

Verwalter

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Heute um 15:10Wie kommt man denn rechnerisch auf 30k für den A16 Single Beamten? Das kann bei 0,63% Anhebung doch nicht passen? 🤨

Fiktive Annahme selbe Erfahrungsstufe (1 bis Endstufe) über 12 Jahre (2008-2020) in A16 ohne Stellenzulage, ledig ohne Kinder, Range 22K-28K
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 18 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

Rheini

Im Bund hat doch, so meine ich gelesen zu haben, u. a. das Bundesjustizministerium Bedenken angemeldet haben.

Ob in Berlin es auch eine ähnliche Behörde mit Sachverstand gibt?

DeltaR95

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 14:54Der Entwurf hat folgende ,,Interpretation" des Gebots der Mindestbesoldung herangezogen und daraus die rückwirkenden Erhöhungen der Familienzuschläge ermittelt:

- Alleinstehender Beamter ohne Kinder: 80% * 1,0 * MÄE
- Alleinstehender Beamter mit einem Kind: 80% * 1,5 * MÄE
- Alleinstehender Beamter mit zwei Kindern: 80% * 1,8 * MÄE
- Verheirateter Beamter ohne Kinder: 80% * 1,5 * MÄE
- Verheirateter Beamter mit einem Kind: 80% * 2,0 * MÄE
- Verheirateter Beamter mit zwei Kindern: 80% * 2,3 * MÄE

Ich weiß ja nicht, aber wird diese Annahme nicht durch das Statistische Bundesamt selbst widerlegt?

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Lebensbedingungen-Armutsgefaehrdung/Tabellen/einkommen-typ-2.html

Alleinlebende: 23.400 €
Paare ohne Kind: 32.000 €
Paare mit Kind(ern): 30.611 €

Knecht

Zitat von: Rheini in Heute um 16:27Im Bund hat doch, so meine ich gelesen zu haben, u. a. das Bundesjustizministerium Bedenken angemeldet haben.

Ob in Berlin es auch eine ähnliche Behörde mit Sachverstand gibt?

Weitergebracht hat uns der "Sachverstand" nicht.

xap

Das Einzige was mich an Berlins neuem Elend vorsichtig optimistisch stimmt, dass die Zahlungen teils erheblich sind, wenn auch rückwirkend. Wir wissen zwar nicht welchen Quatsch sie sich für die Zukunft ausdenken aber sie wollen ja hoffentlich rein rechnerisch nicht hinter diese Zahlen zurück- auch nicht durch Zuhilfenahme irgendwelcher Partnereinkommen.

Pumpkin76

Zitat von: NordWest in Heute um 15:25"Alleinstehender Beamter ohne Kinder: 80% * 1,0 * MÄE"?

Damit verlässt der Bund den Grundsatz, dass auch der A4-Beamte (früher auch: A1) historisch immer alleine in der Lage war, eine Familie zu GRÜNDEN und zu versorgen. Zwar hat er einen großen Spielraum in der Ausgestaltung der Alimentation, aber er kann nicht mit Kontinuitäten brechen, die althergebrachte Grundsätze des Beamtentums sind.

Vergleich aus der Tierwelt: Gewährt man einem Storch erst dann das Material für den Bau seines Nestes, wenn das Nest schon fertig ist - dann wird es nie entstehen.

Kunststück, mittlerweile ist man auf dem Trip, dass man so lange unteralimentiert, bis die Ehegatten trotz kleiner Kinder gezwungen sind, arbeiten zu gehen - um dann auf die hohen Erwerbsquoten von Ehegatten hinzuweisen, die belegen, dass das Alleinverdienermodell längst ausgedient hat  ;D

emdy

Übrigens versagen nicht nur die Gewerkschaften.

5 der 13 Klagen gegen den Bund habe ich organisiert, PolareuD 6 weitere.

Es gibt nichts Gutes, außer: Man tut es. (Erich Kästner)

Schönes Wochenende, vielleicht nutzt es der ein oder andere ja mal sinnvoll!

InternetistNeuland

#3852
Zitat von: DeltaR95 in Heute um 16:32Ich weiß ja nicht, aber wird diese Annahme nicht durch das Statistische Bundesamt selbst widerlegt?

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Lebensbedingungen-Armutsgefaehrdung/Tabellen/einkommen-typ-2.html

Alleinlebende: 23.400 €
Paare ohne Kind: 32.000 €
Paare mit Kind(ern): 30.611 €



Sehr guter Punkt. Das MÄE für eine Single Person ist doch ein völlig anderer Wert als das MÄE für andere Konstellationen. Sich da mit mathematischen Formeln aus dem Single MÄE etwas günstiges herzuleiten ist mehr als boshaft seinen Mitarbeitern gegenüber.

Außerdem übersieht die Erhöhung der Familienzuschläge doch Tabelle 9 aus dem Urteil.

In Tabelle 9 wird festgestellt:

M = Mindestalimentation unterschritten
T = Parameter 1 erfüllt (Tariflohnindex)
N = Parameter 2 erfüllt (Nominallohnindex)
V = Parameter 3 erfüllt (Verbraucherpreisindex)
A = Parameter 4 erfüllt (Abstandsgebot)

Wie mit einer Erhöhung der Grundgehaltsätze von unter 1% die Parameter repariert werden bleibt mir ein Rätsel.

AltStrG

Zitat von: InternetistNeuland in Heute um 17:03Sehr guter Punkt. Das MÄE für eine Single Person ist doch ein völlig anderer Wert als das MÄE für andere Konstellationen. Sich da mit mathematischen Formeln aus dem Single MÄE etwas günstiges herzuleiten ist mehr als boshaft seinen Mitarbeitern gegenüber.

Die Bundesbeamten in Berlin sollten überlegen, ob sie die Berliner Beamten, von deren Beschluss sie ja hochgradig profitieren, im Rahmen der Aktionstage zu unterstützen. Fängt Berlin mit diesem Gesetzentwurf an, ziehen alle andere mit gleicher Begründung nach. Das kann keiner, auch nicht als Bundesbeamter, wollen, oder?

xap

Beim Bund herrscht seit 6 Jahren Stillstand. Das will kein Beamter.