[HH] Besoldungsrunde 2025-2028 Hamburg

Begonnen von Admin, 10.06.2026 15:22

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JordyHH

Im Radio wurde erzählt, dass die Beamten gegen die Sparmaßnahmen allgemein und gegen die 41-Stunden-Woche demonstrieren. Von aA keine Spur  ::)

Schneewitchen

Zitat von: JordyHH in 21.08.2026 18:35Im Radio wurde erzählt, dass die Beamten gegen die Sparmaßnahmen allgemein und gegen die 41-Stunden-Woche demonstrieren. Von aA keine Spur  ::)

Insgesamt findet man so gut wie keine Berichterstattung im Netz. Daraus könnte man schließen, das die Veranstaltung nicht all zu groß gewesen ist!?
Deus hic finitur


Schneewitchen

Zitat von: Haftnotiz in 22.08.2026 09:54https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/raeuber-im-rathaus-polizisten-demonstrieren-in-hamburg-gegen-sparplaene,demo-676.html

Danke für den Link. Ganze 150 Beamte!!!! Traurig!!! Der Bericht selber geht auf das Kernthema überhaupt nicht ein.

Die Intention der Demo war gut. Wenn aber nur ein kleines Häuflein Betroffener kommt....!

Hätte ich Zeit gehabt, dann wäre ich aus NRW angereist und hätte Solidarität gezeigt. Das ging aber nicht "mal eben", da das doch eine etwas zeitraubende Anreise gewesen wäre.

Wenn ich mir aber mal das Interesse an der aA bei meinen Kollegen ansehe, dann geht das gegen Null. Ich habe Kollegen, die nicht einmal wissen, was da im Hintergrund abläuft, die noch nie etwas von dem Beschluss des BVerfG aus 2025 gehört haben.

Ich habe Kollegen, die zwar grob informiert sind, aber auf dem Standpunkt stehen, dass der DH schon irgendwas machen wird. Wenn dann etwas mehr Geld dabei herausspringt, dann würde man sich freuen.

Von den knapp 34 Kollegen in meiner Dienststelle würden, ich mag mich da irren, voraussichtlich nur eine Kollegin auf eine entsprechende Demo gehen. Damit wären wir dann 2!!! von 35 Beamten.

Ich habe auch schon versucht, meine Kollegen mal aufzuklären. Null Interesse! Der Speiseplan der Kantine für die nächste Woche steht da mehr im Interesse als das Thema der aA.

Ich verstehe die Leute nicht. Wenn es hier um "Peanuts" gehen würde, dann würde ich das vielleicht noch verstehen können. Hier geht es aber materiell um deutlich mehr.

Ich habe noch die "blöden" Gesichter vor Augen, als 2021 in NRW die FamZ für Kinder drastisch erhöht wurden und auch z.T. heftige Nachzahlungen erfolgt sind, natürlich nur bei Beamten, die tapfer immer WS eingelegt hatten. Da hatte ich auch Kollegen, die das nicht gemacht hatten und sich dann über diese Ungerechtigkeit beschwert haben. Da wurde nämlich schnell bekannt, dass es sich da auch nicht um "Peanuts" gehandelt hat. Da wurde man dann wach. Nur war es eben zu spät.

Daraus hat aber niemand gelernt.

Für einige meiner Kollegen kommt ein WS grundsätzlich nicht in Frage. Andere warten stets daraus, dass man ihnen ein entsprechendes Musterschreiben auf den Rechner schickt. Selbst dann ist es noch sehr mühselig, muss man doch den eigenen Namen, die eigene Dienststelle, die Personalnummer eintragen, dass Schreiben unterschreiben und zur Post bringen. Das ist für einige Kollegen schon zu belastend....

Für 2026 muss jetzt in NRW niemand WS einlegen. Der DH hat seinerseits einen entsprechenden Dispens erlassen. Darauf vertrauen  dann auch einige Kollegen, die immer noch den Traum vom guten, fairen DH träumen. Das dieser Dispens voraussichtlich nur bis zu dem angekündigten Reformgesetz gilt, welches vermutlich auch wieder die Vorgaben des BVerfG nicht erfüllen wird, dass spielt da auch keine Rolle. Nein, der DH wird's schon richten.....

Entschuldigt meinen Sarkasmus. Die Lethargie mancher Leute frustriert mich halt....
Deus hic finitur

Paterlexx

#604
Die Antwort auf die Anfrage (23-*****)wird zeitnah veröffentlich.

15.000 EURO PRO JAHR UND BEAMTENHAUSHALT – DER SENAT BEZIFFERT DEN STREITWERT

Ich durfte diese Anfrage an den Hamburger Senat mit antreiben. Einige hielten meine Gangart für sinnlos und aussichtslos. Die Antwort auf die Anfrage 23/***** zeigt nun das Gegenteil:

Der Senat bestätigt unseren Hauptvorwurf praktisch vollständig.

Hamburg unterstellt jedem Beamtenhaushalt ein Partnereinkommen von aktuell 14.936,45 Euro jährlich. Das sind 1.244,70 Euro brutto monatlich – unabhängig davon, ob dieses Geld tatsächlich verdient wird oder der Partner dauerhaft 0 Euro Einkommen hat.

Die Grundlage: pauschal 55 Prozent des Mindestlohns.

Dieses Zweiverdienermodell soll sogar rückwirkend auf frühere Besoldungsjahre übertragen werden. Die Begründung lautet, bereits 2006 sei die Erwerbstätigkeit beider Partner in Hamburg ,,Lebenswirklichkeit" gewesen.

Damit hat der Senat erstmals selbst eine konkrete Größenordnung benannt: knapp 15.000 Euro jährlich je Beamtenhaushalt.

Rechnet man diese Rechengröße über 20 Jahre, ergeben sich:

14.936,45 Euro × 20 Jahre = 298.729 Euro je Fall

Bei mehr als 8.000 anhängigen Alimentationsklagen ergibt sich rechnerisch ein mögliches Streitvolumen von:

298.729 Euro × 8.000 Klagen = rund 2,39 Milliarden Euro

Das ist keine bereits feststehende Nachzahlungssumme, weil nicht jede Klage denselben Zeitraum und dieselbe persönliche Situation betrifft. Aber es zeigt erstmals, über welche finanzielle Dimension wir reden – und warum Hamburg unbedingt an diesem Modell festhalten will.

Bislang sollte der Besoldungsergänzungszuschuss nach § 45a HmbBesG diejenigen auffangen, deren Partner kein oder nur ein geringes Einkommen erzielt. Tatsächlich erhalten ihn derzeit lediglich 30 Personen. Nun soll er gestrichen und durch eine allgemeine Jahressonderzahlung ersetzt werden.

Gleichzeitig erhalten 7.055 Beschäftigte nur den halben Familienzuschlag der Stufe 1, weil ihr Partner ebenfalls im öffentlichen Dienst arbeitet.

Unbeantwortet bleiben die entscheidenden Fragen:

  • Was passiert mit Familien, deren Partner tatsächlich 0 Euro verdient?
  • Woher kommen dann die unterstellten 14.936,45 Euro?
  • Wie soll ohne dieses Geld eine amtsangemessene Alimentation gewährleistet sein?
  • Weshalb darf ein erst 2023 eingeführtes Familienmodell rückwirkend auf frühere Jahre übertragen werden?

Die Antwort des Senats:

Zitat,,Siehe Vorbemerkung."

Das ist keine konkrete verfassungsrechtliche Begründung. Hamburger Verwaltungsgerichte haben 2026 ausdrücklich festgehalten, dass das Bundesverfassungsgericht die rückwirkende Anwendung dieses Zweiverdienermodells bislang nicht abschließend geklärt hat.

MEIN FAZIT

Der Senat bestätigt ein fiktives Partnereinkommen von knapp 15.000 Euro jährlich und dessen rückwirkende Anwendung. Gleichzeitig erklärt er nicht, wie Familien ohne reales Partnereinkommen amtsangemessen leben sollen.

Die entscheidende Verfassungsfrage bleibt offen. Die finanzielle Größenordnung dagegen ist jetzt sichtbar:

Bis zu 298.729 Euro Rechengröße je Fall – und bei 8.000 Klagen theoretisch rund 2,39 Milliarden Euro.

Vielen Dank an den Hamburger Senat, dass er diese Dimension mit seiner Antwort so transparent gemacht hat.

Verfassungsmäßige

Wenn sie rückwirkend ansetzen machen sie die Jahre doch wieder auf, sodass ich in den Widerspruch gehen kann

Rudi Mente

Zitat von: Paterlexx in 22.08.2026 12:59Die Antwort auf die Anfrage (23-*****)wird zeitnah veröffentlich.

15.000 EURO PRO JAHR UND BEAMTENHAUSHALT – DER SENAT BEZIFFERT DEN STREITWERT

Ich durfte diese Anfrage an den Hamburger Senat mit antreiben. Einige hielten meine Gangart für sinnlos und aussichtslos. Die Antwort auf die Anfrage 23/05005 zeigt nun das Gegenteil:

Der Senat bestätigt unseren Hauptvorwurf praktisch vollständig.

Hamburg unterstellt jedem Beamtenhaushalt ein Partnereinkommen von aktuell 14.936,45 Euro jährlich. Das sind 1.244,70 Euro brutto monatlich – unabhängig davon, ob dieses Geld tatsächlich verdient wird oder der Partner dauerhaft 0 Euro Einkommen hat.

Die Grundlage: pauschal 55 Prozent des Mindestlohns.

Dieses Zweiverdienermodell soll sogar rückwirkend auf frühere Besoldungsjahre übertragen werden. Die Begründung lautet, bereits 2006 sei die Erwerbstätigkeit beider Partner in Hamburg ,,Lebenswirklichkeit" gewesen.

Damit hat der Senat erstmals selbst eine konkrete Größenordnung benannt: knapp 15.000 Euro jährlich je Beamtenhaushalt.

Rechnet man diese Rechengröße über 20 Jahre, ergeben sich:

14.936,45 Euro × 20 Jahre = 298.729 Euro je Fall

Bei mehr als 8.000 anhängigen Alimentationsklagen ergibt sich rechnerisch ein mögliches Streitvolumen von:

298.729 Euro × 8.000 Klagen = rund 2,39 Milliarden Euro

Das ist keine bereits feststehende Nachzahlungssumme, weil nicht jede Klage denselben Zeitraum und dieselbe persönliche Situation betrifft. Aber es zeigt erstmals, über welche finanzielle Dimension wir reden – und warum Hamburg unbedingt an diesem Modell festhalten will.

Bislang sollte der Besoldungsergänzungszuschuss nach § 45a HmbBesG diejenigen auffangen, deren Partner kein oder nur ein geringes Einkommen erzielt. Tatsächlich erhalten ihn derzeit lediglich 30 Personen. Nun soll er gestrichen und durch eine allgemeine Jahressonderzahlung ersetzt werden.

Gleichzeitig erhalten 7.055 Beschäftigte nur den halben Familienzuschlag der Stufe 1, weil ihr Partner ebenfalls im öffentlichen Dienst arbeitet.

Unbeantwortet bleiben die entscheidenden Fragen:

  • Was passiert mit Familien, deren Partner tatsächlich 0 Euro verdient?
  • Woher kommen dann die unterstellten 14.936,45 Euro?
  • Wie soll ohne dieses Geld eine amtsangemessene Alimentation gewährleistet sein?
  • Weshalb darf ein erst 2023 eingeführtes Familienmodell rückwirkend auf frühere Jahre übertragen werden?

Die Antwort des Senats:

Das ist keine konkrete verfassungsrechtliche Begründung. Hamburger Verwaltungsgerichte haben 2026 ausdrücklich festgehalten, dass das Bundesverfassungsgericht die rückwirkende Anwendung dieses Zweiverdienermodells bislang nicht abschließend geklärt hat.

MEIN FAZIT

Der Senat bestätigt ein fiktives Partnereinkommen von knapp 15.000 Euro jährlich und dessen rückwirkende Anwendung. Gleichzeitig erklärt er nicht, wie Familien ohne reales Partnereinkommen amtsangemessen leben sollen.

Die entscheidende Verfassungsfrage bleibt offen. Die finanzielle Größenordnung dagegen ist jetzt sichtbar:

Bis zu 298.729 Euro Rechengröße je Fall – und bei 8.000 Klagen theoretisch rund 2,39 Milliarden Euro.

Vielen Dank an den Hamburger Senat, dass er diese Dimension mit seiner Antwort so transparent gemacht hat.

kannst du auch eine Quelle dazu angeben?

Paterlexx

23/***** kommt die Tage, nur die Ruhe


AltStrG

Zitat von: Paterlexx in 22.08.2026 12:59Die Antwort auf die Anfrage (23-*****)wird zeitnah veröffentlich.

15.000 EURO PRO JAHR UND BEAMTENHAUSHALT – DER SENAT BEZIFFERT DEN STREITWERT

Ich durfte diese Anfrage an den Hamburger Senat mit antreiben. Einige hielten meine Gangart für sinnlos und aussichtslos. Die Antwort auf die Anfrage 23/***** zeigt nun das Gegenteil:

Der Senat bestätigt unseren Hauptvorwurf praktisch vollständig.

Hamburg unterstellt jedem Beamtenhaushalt ein Partnereinkommen von aktuell 14.936,45 Euro jährlich. Das sind 1.244,70 Euro brutto monatlich – unabhängig davon, ob dieses Geld tatsächlich verdient wird oder der Partner dauerhaft 0 Euro Einkommen hat.

Die Grundlage: pauschal 55 Prozent des Mindestlohns.

Dieses Zweiverdienermodell soll sogar rückwirkend auf frühere Besoldungsjahre übertragen werden. Die Begründung lautet, bereits 2006 sei die Erwerbstätigkeit beider Partner in Hamburg ,,Lebenswirklichkeit" gewesen.

Damit hat der Senat erstmals selbst eine konkrete Größenordnung benannt: knapp 15.000 Euro jährlich je Beamtenhaushalt.

Rechnet man diese Rechengröße über 20 Jahre, ergeben sich:

14.936,45 Euro × 20 Jahre = 298.729 Euro je Fall

Bei mehr als 8.000 anhängigen Alimentationsklagen ergibt sich rechnerisch ein mögliches Streitvolumen von:

298.729 Euro × 8.000 Klagen = rund 2,39 Milliarden Euro

Das ist keine bereits feststehende Nachzahlungssumme, weil nicht jede Klage denselben Zeitraum und dieselbe persönliche Situation betrifft. Aber es zeigt erstmals, über welche finanzielle Dimension wir reden – und warum Hamburg unbedingt an diesem Modell festhalten will.

Bislang sollte der Besoldungsergänzungszuschuss nach § 45a HmbBesG diejenigen auffangen, deren Partner kein oder nur ein geringes Einkommen erzielt. Tatsächlich erhalten ihn derzeit lediglich 30 Personen. Nun soll er gestrichen und durch eine allgemeine Jahressonderzahlung ersetzt werden.

Gleichzeitig erhalten 7.055 Beschäftigte nur den halben Familienzuschlag der Stufe 1, weil ihr Partner ebenfalls im öffentlichen Dienst arbeitet.

Unbeantwortet bleiben die entscheidenden Fragen:

  • Was passiert mit Familien, deren Partner tatsächlich 0 Euro verdient?
  • Woher kommen dann die unterstellten 14.936,45 Euro?
  • Wie soll ohne dieses Geld eine amtsangemessene Alimentation gewährleistet sein?
  • Weshalb darf ein erst 2023 eingeführtes Familienmodell rückwirkend auf frühere Jahre übertragen werden?

Die Antwort des Senats:

Das ist keine konkrete verfassungsrechtliche Begründung. Hamburger Verwaltungsgerichte haben 2026 ausdrücklich festgehalten, dass das Bundesverfassungsgericht die rückwirkende Anwendung dieses Zweiverdienermodells bislang nicht abschließend geklärt hat.

MEIN FAZIT

Der Senat bestätigt ein fiktives Partnereinkommen von knapp 15.000 Euro jährlich und dessen rückwirkende Anwendung. Gleichzeitig erklärt er nicht, wie Familien ohne reales Partnereinkommen amtsangemessen leben sollen.

Die entscheidende Verfassungsfrage bleibt offen. Die finanzielle Größenordnung dagegen ist jetzt sichtbar:

Bis zu 298.729 Euro Rechengröße je Fall – und bei 8.000 Klagen theoretisch rund 2,39 Milliarden Euro.

Vielen Dank an den Hamburger Senat, dass er diese Dimension mit seiner Antwort so transparent gemacht hat.


Offensichtlich hat Hamburg den Beschluss des BVerfG aus September 25 nicht gelesen oder missinterpretiert.

Paterlexx

Zitat von: AltStrG in 22.08.2026 14:19Offensichtlich hat Hamburg den Beschluss des BVerfG aus September 25 nicht gelesen oder missinterpretiert.
Das eigentliche Problem ist aus meiner Sicht ein anderes: Viele Gewerkschaften lassen Tausende Fälle durch nur eine Kanzlei oder sogar einen einzelnen Anwalt betreuen. Dadurch werden die Verfahren faktisch wie Sammel- oder Musterverfahren behandelt, obwohl Hamburg jeden Fall einzeln betrachtet. Individuelle Besonderheiten und mögliche juristische Angriffspunkte gehen dabei schnell unter.

Mit der geplanten Aufhebung des Besoldungsstrukturgesetzes entsteht nun genau die Überschneidung, vor der ich bereits im vergangenen Jahr gewarnt habe. Das bisherige Gesetz soll noch bis zum Jahresende gelten, während der Senat gleichzeitig ein neues Berechnungsmodell einführt. Damit hat Hamburg möglicherweise unbeabsichtigt eine Tür geöffnet.

Die Stadt muss jetzt erklären, weshalb beim Besoldungsergänzungszuschuss offenbar nur mit einem Fehlbetrag von rund 3.000 Euro jährlich gerechnet wird, während sie in der Senatsantwort ein fiktives Partnereinkommen von 14.936,45 Euro zugrunde legt. Diese erhebliche Differenz lässt sich nicht einfach mit einem pauschalen Verweis auf die Vorbemerkung erklären.

Ich werde meinen Anwalt am Montag dazu ausführlich briefen. Sollte auch dieser konkrete Widerspruch nicht konsequent aufgegriffen werden, muss ich über einen Wechsel nachdenken. Ich habe in fünf Jahren keinerlei persönliche Information zum Stand meines Verfahrens erhalten. Das ist bei einem Verfahren dieser Bedeutung schlicht nicht akzeptabel.

Wenn Verfahren über Jahre hinweg derart intransparent geführt werden, entstehen zwangsläufig Fragen nach der Auswahl und Vergütung der beauftragten Massenmandatsträger sowie nach möglichen wirtschaftlichen oder institutionellen Interessenkonflikten zwischen Stadt, Gewerkschaften und Kanzleien.



RechthabenRechtbekommen


ExponentialFud

Und diese Rechnung ist totaler Unsinn, egal wie groß du die Schriftart wählst.

Das fiktive Partnereinkommen wird beim Grundgehalt A5 Eingangsstufe angesetzt. Verzichtet man auf diese Ansetzung, steigen die höheren Besoldungsgruppen durch das Abstandsgebot prozentual mit. Es genügt also nicht, das fiktive Partnereinkommen mit der Anzahl der Beamtenstellen zu multiplizieren, deren Mehrzahl weit über A5 liegt. Der wirkliche Fehlbetrag liegt weit, weit höher.