Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Hugo

In Hessen hätte ich aufgrund der Familienzuschläge sogar mehr als in Brandenburg. Eine höhere Grundbesoldung wie in Brandenburg ist trotzdem schöner.

DrStrange

Zitat von: DrStrange in Gestern um 16:25Möglicherweise hab ich es zwischen all den Nebenschauplätzen hier im Faden überlesen, aber könnten im Rahmen einer Neuentwicklung der Besoldungsstruktur die Erfahrungsstufen gestrichen werden?
Damals waren es ja Altersstufen, dann gabs Diskriminierungsklage und seitdem sind es Erfahrungsstufen. Sind diese eigentlich rechtens? In der B Besoldung gibt es diese bspw. nicht.
Welchen Sinn machen die eigentlich und hat jemand mal BVerfG Rechtsprechung dazu?

Ich zitiere mich mal selbst: hat jemand eine Antwort?

Badener1

Damit die Beamten sich nicht alleine mit solch abstrusen Ideen wie dem fiktiven Partnereinkommen rumärgern müssen, hat Lars Klingbeil die Idee für Alle: Eine Zuckersteuer auf Zero Getränke! Die Mehrwertsteuer noch oben drauf.
Und anstatt wie versprochen das Geld den Krankenkassen zu geben, soll das Geld in das Bundeshaushaltsloch. Am Schluss behauptet die Regierung noch, man bräuchte die Steuer, um seine Beamten amtsangemessen alimentieren zu können.Diese Regierung macht mich sprach- und fassungslos.

Knecht

Zitat von: Badener1 in Heute um 18:23Damit die Beamten sich nicht alleine mit solch abstrusen Ideen wie dem fiktiven Partnereinkommen rumärgern müssen, hat Lars Klingbeil die Idee für Alle: Eine Zuckersteuer auf Zero Getränke! Die Mehrwertsteuer noch oben drauf.
Und anstatt wie versprochen das Geld den Krankenkassen zu geben, soll das Geld in das Bundeshaushaltsloch. Am Schluss behauptet die Regierung noch, man bräuchte die Steuer, um seine Beamten amtsangemessen alimentieren zu können.Diese Regierung macht mich sprach- und fassungslos.

Ist doch super wie diese Regierung das Land voranbringt und die Menschen entlastet. Richtig sozial. Und Anna-Lena wird Prof. an ner Eliteuni.

Kann man sich nicht ausdenken.

Idiocracy war ein Blick in die Zukunft.

xap

Das ist ja spannend. Habt ihr noch ein paar Kalauer parat?

Knecht

Zitat von: xap in Heute um 18:45Das ist ja spannend. Habt ihr noch ein paar Kalauer parat?

Für Kalauer am besten an die Regierung wenden.

Rheini

Zitat von: DrStrange in Heute um 17:16Ich zitiere mich mal selbst: hat jemand eine Antwort?

Warum willst Du die streichen?

Oder anders gefragt. Ich habe noch von keinem DH gelesen, dass er die abschaffen will. Warum über ungelegte Eier sinieren oder hast Du den Auftrag vom DH hier nachzufragen?

DrStrange

Zitat von: Rheini in Heute um 18:50Warum willst Du die streichen?

Oder anders gefragt. Ich habe noch von keinem DH gelesen, dass er die abschaffen will. Warum über ungelegte Eier sinieren oder hast Du den Auftrag vom DH hier nachzufragen?

Ich will nichts streichen, ich frage, was die Erfahrungsstufen überhaupt sollen. Bei B gibts keine. Warum?

2strong

Weil die Amtsinhaber von sogenannten Spitzenämtern bereits über vollendete Erfahrung verfügen und sich nicht erst in Amt und Funktion jahrelang warmlaufen müssen, so wie Du ;-)

Schneewitchen

Zitat von: DrStrange in Heute um 19:29Ich will nichts streichen, ich frage, was die Erfahrungsstufen überhaupt sollen. Bei B gibts keine. Warum?

Die hat es immer schon gegeben, früher unter anderem Namen. Ich habe das jetzt nicht historisch aufgearbeitet. Ich würde aber mal sagen, dass diese Stufen eben auch eine Komponente des Leistungsprinzips darstellen. Hierbei wird eben unterstellt, dass beim Beamten mit dem Alter auch die Erfahrung im Dienst steigt. Der Tatsache soll, so nehme ich an, damit Rechnung getragen werden. Theoretisch war seinerzeit auch mal angedacht gewesen, dass man die jeweils anstehende Erfahrungsstufe bei nicht hinreichender Leistung auch nicht sofort zubilligt, sondern ggf. ein Jahr später. In praxi habe ich aber bislang noch nicht erlebt, dass von dieser Möglichkeit, so sie denn überhaupt existiert, jemals Gebrauch gemacht worden wäre.

Weshalb des das in der B-Besoldung nicht gibt, dass entzieht sich meiner Kenntnis.
Deus hic finitur

2strong

By the way:
Wenn die 4k-Familie "weit überwiegend" oder zumindest "ganz überwiegend" aus der Grundbesoldung versorgt werden können muss, wo zieht man da die Grenze? Hast sich das BVerfG dazu geäußert?

"Überwiegend" aus der Grundbesoldung wäre eine Finanzierung ja bereits bei 51% gewährleistet. Das dürfte eindeutig nicht ausreichend sein. Ich frage mich aber, woher viele hier die Gewissheit nehmen, dass die Familienzuschläge wirklich nur einen kleinen Bruchteil ausmachen würden. Selbst 1/3 böte in einigen Besoldungsgruppen bereits Spielraum für mehrere tausend Euro Familienzuschlag monatlich.

Maximus

Meine Hoffnung war immer, dass die Besoldungserhöhungen bei den Bundesländern dazu führen wird, dass auch der Bund nachzieht, um nicht ins Hintertreffen zu geraten.

Glaubt ihr, dass die Besoldungserhöhung in Brandenburg Dobrindt und Klingbeil "beeindruckt" hat bzw. dazu führt, dass man jetzt gleichzieht?

Ich habe mittlerweile so meine Zweifel. Wahrscheinlich müssen erst noch weitere Länder (insbesondere Berlin) die Besoldung deutlich erhöhen.

Ich glaube vielmehr, dass der Bund nicht mehr allzu lange mit dem neuen Entwurf warten wird. Der neue Entwurf wird dann vergleichsweise "günstig" und eine Art "Gegenentwurf" (zum Entwurf aus Brandenburg). Nach dem Motto: Die anderen Bundesländer sollen sich am Bund und nicht an Brandenburg orientieren.






Illunis

Zitat von: Badener1 in Heute um 18:23Damit die Beamten sich nicht alleine mit solch abstrusen Ideen wie dem fiktiven Partnereinkommen rumärgern müssen, hat Lars Klingbeil die Idee für Alle: Eine Zuckersteuer auf Zero Getränke! Die Mehrwertsteuer noch oben drauf.
Und anstatt wie versprochen das Geld den Krankenkassen zu geben, soll das Geld in das Bundeshaushaltsloch. Am Schluss behauptet die Regierung noch, man bräuchte die Steuer, um seine Beamten amtsangemessen alimentieren zu können.Diese Regierung macht mich sprach- und fassungslos.

Keine Sorge die Steuer gibt's nur auf alkoholfreies Bier und Wein. Schönsaufen kann man sich den ganzen Irrsinn weiterhin🤭

AltStrG

Zitat von: 2strong in Heute um 20:07By the way:
Wenn die 4k-Familie "weit überwiegend" oder zumindest "ganz überwiegend" aus der Grundbesoldung versorgt werden können muss, wo zieht man da die Grenze? Hast sich das BVerfG dazu geäußert?

"Überwiegend" aus der Grundbesoldung wäre eine Finanzierung ja bereits bei 51% gewährleistet. Das dürfte eindeutig nicht ausreichend sein. Ich frage mich aber, woher viele hier die Gewissheit nehmen, dass die Familienzuschläge wirklich nur einen kleinen Bruchteil ausmachen würden. Selbst 1/3 böte in einigen Besoldungsgruppen bereits Spielraum für mehrere tausend Euro Familienzuschlag monatlich.

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127666.msg470824.html#msg470824

Rheini

Zitat von: 2strong in Heute um 20:07By the way:
Wenn die 4k-Familie "weit überwiegend" oder zumindest "ganz überwiegend" aus der Grundbesoldung versorgt werden können muss, wo zieht man da die Grenze? Hast sich das BVerfG dazu geäußert?

"Überwiegend" aus der Grundbesoldung wäre eine Finanzierung ja bereits bei 51% gewährleistet. Das dürfte eindeutig nicht ausreichend sein. Ich frage mich aber, woher viele hier die Gewissheit nehmen, dass die Familienzuschläge wirklich nur einen kleinen Bruchteil ausmachen würden. Selbst 1/3 böte in einigen Besoldungsgruppen bereits Spielraum für mehrere tausend Euro Familienzuschlag monatlich.

Du wechselst aber schnell die Schauplätze.

Zahl uns doch die Besoldung durch Essen in der Kantine aus ....